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Sklavenvertrag


69****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
Sklavenvertrag hin oder her: einklagbar ist da nichts von. Also bindet er nur, solange alle Beteiligten das wollen.
Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb Eve-:

Sklavenvertrag hin oder her: einklagbar ist da nichts von. Also bindet er nur, solange alle Beteiligten das wollen.

Danke für die Info

Geschrieben
Ich frage mich ja, wieviele Leute sich insgeheim in die Antike, der dortigen Sklavenkultur wegen, wünschen...
Geschrieben
Das kommt in erster Linie darauf an wie er aufgesetzt ist. Ein benannter Sklavenvertrag ist nichtig, anders wenn es ein Arbeitsvertrag, Überlassungsvertrag, Langzeit-Mietvertrag usw. ist.
Nachfolgende Personen und Aufgaben werden benannt und vereinbart.
Geschrieben (bearbeitet)
vor 55 Minuten, schrieb AnnaL-:

Augen auf... bei der 

👍

bearbeitet von hoppegaertner
Verschrieben
Geschrieben
Vor 1 Stunde, schrieb AnnaL-:

Definiere bitte: sittenwidrig.

Da Sklavenverträge gegen das Grundgesetz verstoßen, sind sie nach dieser Regelung nichtig und dürfen keine rechtlichen Wirkungen entfalten. Auch § 138 BGB, der sittenwidrige Rechtsgeschäfte als nichtig erklärt, kommt hier zum Tragen. Sklavenverträge sind demnach nicht nur rechtswidrig, sondern auch sittenwidrig.

Geschrieben
Ich habe noch nie davon gelesen,dass Sklaven das Recht haben selbst einen Vertrag abzuschließen!
Der Sklave wurde ersteigert und per Handschlag wurde der Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer besiegelt!
Und der Sklave hatte NIE eine Entscheidung!
Geschrieben
Vor 40 Minuten , schrieb hoppegaertner:

Da Sklavenverträge gegen das Grundgesetz verstoßen, sind sie nach dieser Regelung nichtig und dürfen keine rechtlichen Wirkungen entfalten. Auch § 138 BGB, der sittenwidrige Rechtsgeschäfte als nichtig erklärt, kommt hier zum Tragen. Sklavenverträge sind demnach nicht nur rechtswidrig, sondern auch sittenwidrig.

Flascher Kommentar und falsche Seite Herr Anwalt. Du bist hier im BDSM Bereich. Wenn man keine Ahnung hat sollte man sich dezent zurückhalten. In der BDSM Szene sind solche Verträge zwischen Dom/Master und Sub/Slave üblich und ja alle Parteien schließen diesen Vertrag einvernehmlich bzw freiwillig. Und jetzt kommt der Hammer: es wissen auch alle Beteiligten das diese Verträge nicht rechtsverbindlich sind.
Aber ja, jetzt wissen alle das du auch da bist.

Geschrieben

Falls du auf vermögenswirksame Leistungen hoffst, dann wirst du möglicherweise enttäuscht. ;)

Geschrieben
Der Vertrag hat keine Rechtsgültigkeit, für keinen von euch. Dafür ist dieser aber ein guter Leitfaden, sowohl für strafen, als auch für Belohnungen. Aber dies hättest du auch im Gespräch mit dem Pärchen erfahren können. Wichtig in so einer Beziheung ist es, sich kommunikativ sehr viel zu verständigen.
Geschrieben
Sklavenverträge sind Teil des sexuellen Rollenspiels und haben darin ihre Berechtigung. In den Verträgen gibt der Sklave teilweise seine persönliche Freiheit auf. Entsprechende Verträge sind deshalb in der Regel sowohl rechtswidrig als auch sittenwidrig.
Anonymes-Mitglied-2
Geschrieben
Ich hab einen Sklavenvertrag mit meinem Arbeitgeber. Scheiß Kapitalisten. 🖕
Geschrieben
Kannst besser deinen Anwalt fragen, wie sowas rechtlich angesehen wird.
Geschrieben
vor 32 Minuten, schrieb Anonymes-Mitglied-2:

Ich hab einen Sklavenvertrag mit meinem Arbeitgeber. Scheiß Kapitalisten. 🖕

Der sieht in der Regel beidseitig eine Möglichkeit zur Vertragskündigung entsprechend einer Frist vor.

Geschrieben
Wozu braucht man im sexuellen Bereich einen Vertrag?
Den sollte man, aus meiner persönlichen Sicht, nur bei finanziellen Absichten abschließen.
Geschrieben
Grundlegende hat so ein Vertrag rechtlich keine Bindung! Es gehört aber bei manchen zum SM/BDSM Spiel dazu!
Geschrieben
Dieser Vertrag ist reines Kopfkino. Manche brauchen das für ihr Spiel. Er hat aber keinerlei rechtliche Relevanz, noch ist er bindend.
Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb suchender_hh:

Dieser Vertrag ist reines Kopfkino. Manche brauchen das für ihr Spiel. Er hat aber keinerlei rechtliche Relevanz, noch ist er bindend.

Danke für die Info...

Geschrieben
Wie schon mehrfach geschrieben, hat der Vertrag rechtlich gesehen keinerlei Bestand. Es ist mehr ein Ding des aufeinander einlassen und gibt dem Ganzen einen ansprechenden Rahmen.

Klare Regeln, an denen sich Sklave halten muss aber auch Dinge, welche(r) Dom/Domina zu erfüllen hat. Dabei kann Fehlverhalten definiert werden aber auch die Pflicht zum Aftercare.

Fragwürdig wird es in meinen Augen wenn es um monitaire Dinge geht und Sklave Geldleistungen zu erbringen hat.
Geschrieben
vor 7 Minuten, schrieb Ademar:

Wie schon mehrfach geschrieben, hat der Vertrag rechtlich gesehen keinerlei Bestand. Es ist mehr ein Ding des aufeinander einlassen und gibt dem Ganzen einen ansprechenden Rahmen.

Klare Regeln, an denen sich Sklave halten muss aber auch Dinge, welche(r) Dom/Domina zu erfüllen hat. Dabei kann Fehlverhalten definiert werden aber auch die Pflicht zum Aftercare.

Fragwürdig wird es in meinen Augen wenn es um monitaire Dinge geht und Sklave Geldleistungen zu erbringen hat.

Danke für deine ausführliche Antwort

Geschrieben
Vor 5 Stunden, schrieb Rolfi:
Ich habe noch nie davon gelesen,dass Sklaven das Recht haben selbst einen Vertrag abzuschließen!
Der Sklave wurde ersteigert und per Handschlag wurde der Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer besiegelt!
Und der Sklave hatte NIE eine Entscheidung!

Von was redest du da? Du bist hier im BDSM Bereich von poppen de und nicht in einem History Forum!

Geschrieben
vor 7 Stunden, schrieb ampertwo:

Kinderkram, früher hatten wir eine Kinderpost, da waren die Formulare auch wertlos.

Hast du meine Frage nicht verstanden🤔

oder war die Frage für dich zu schwer🤭😂🤣😅😚

Geschrieben
Es bekommt eine engere, ernsthafte Verbindung mit einem "Vertrag". Rechtlich natürlich irrelevant, aber es stellt trotzdem etwas mit einem an. Vergleiche es mit einer "Paarzeremonie" an Strand. Es ist niemals eine Heirat oder ein rechtsverbindlicher Partnervertrag, aber mental ein großer Schritt in eine feste Bindung.
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