Dies ist ein beliebter Beitrag. 69**** Geschrieben am Sonntag um 07:53 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben am Sonntag um 07:53 Schön, dass ihr hereinschaut. Habe ein dominantes Paar kennengelernt, wo ich ihr devoter Oraldiener/Sex-Sklave bin. Nun möchten sie mit mir einen Sklavenvertrag abschließen. Wer hat mit so etwas Erfahrungen? Und wo ist der Unterschied, ob ich mit oder ohne Sklavenvertrag diene?
wa**** Geschrieben am Sonntag um 08:25 Geschrieben am Sonntag um 08:25 (bearbeitet) Mit Sklavenvertrag gehst Du bindende Verpflichtungen ein. Würde ich mir sehr genau überlegen. Eher ablehnen... bearbeitet am Sonntag um 08:25 von waldkater1701
Jo**** Geschrieben am Sonntag um 08:29 Geschrieben am Sonntag um 08:29 Also wenn du sowas schon machst .Also Sklave sein...dann sollte man sich damit auch auskennen .....oder mal vorher schlau machen bevor man sich anbietet ..
mi**** Geschrieben am Sonntag um 08:30 Geschrieben am Sonntag um 08:30 Der Vertrag entfaltet keine Wirkung...ist eher was für den Kopf...
Pa**** Geschrieben am Sonntag um 08:31 Geschrieben am Sonntag um 08:31 Im Endeffekt hat so ein Sklavenvertrag keine rechtliche Handhabe. Der ist etwas für den Kopf. Ich habe diverse schon ausgefertigt, aber keiner wurde jemals unterschrieben. Dort sollten alle Rechte und Pflichten von Sub und Dom aufgelistet sein. Vorallem auch Tabus!
Ba**** Geschrieben am Sonntag um 08:31 Geschrieben am Sonntag um 08:31 En solcher Vertrag ist Sittenwidrig und rechtlich hat er keine Relevanz...
Le**** Geschrieben am Sonntag um 08:32 Geschrieben am Sonntag um 08:32 so ein vertrag ist nicht rechtlich,also totaler blödsinn
Qu**** Geschrieben am Sonntag um 08:32 Geschrieben am Sonntag um 08:32 Mit dem Vertrag (sehr selten mit Rechtsgültigkeit) gehst du ein speziell abgesprochene Verbindung mit ihr ein. Lies ihn genau durch und besprich ihn mit ihr. Nur wenn er dir zu 100% passt geh darauf ein. Verträge kann man immer auch wieder auflösen. Wie gesagt, schau ihn dir genau an, besprich ihn mit ihr und mach es wenn DU das willst.
ge**** Geschrieben am Sonntag um 08:32 Geschrieben am Sonntag um 08:32 So ein Oraldiener bei einem dominanten Paar wäre ich auch sehr gerne.
we**** Geschrieben am Sonntag um 08:33 Geschrieben am Sonntag um 08:33 Rein rechtlich sowieso nicht bindend, von daher eine nette Spielerei und nichts weiter.
tender413 Geschrieben am Sonntag um 08:33 Geschrieben am Sonntag um 08:33 Zuviel FSoG gesehen?😅😅😅😅albern...
Pa**** Geschrieben am Sonntag um 08:34 Geschrieben am Sonntag um 08:34 Vor 1 Minute , schrieb LeckFan765: so ein vertrag ist nicht rechtlich,also totaler blödsinn bitte urteile nicht über Kopfphantasien anderer. Jeder hat einen anderen kink
Hu**** Geschrieben am Sonntag um 08:34 Geschrieben am Sonntag um 08:34 Diese Verträge sind halt NUR für euch dann von Bedeutung..und intensivieren dann euer Bündnis/Verhältnis. Ansonsten sind sie völlig peng
69**** Geschrieben am Sonntag um 08:35 Autor Geschrieben am Sonntag um 08:35 Gerade eben, schrieb Hure_und_Lutscher: Diese Verträge sind halt NUR für euch dann von Bedeutung..und intensivieren dann euer Bündnis/Verhältnis. Ansonsten sind sie völlig peng Danke für die Info
Le**** Geschrieben am Sonntag um 08:36 Geschrieben am Sonntag um 08:36 Gerade eben, schrieb PatriciaBateman: bitte urteile nicht über Kopfphantasien anderer. Jeder hat einen anderen kink ich würde es mir nie erlauben über jemanden zu urteilen den ich nicht kenne,wollte nur damit sagen das diese verträge nicht rechtens sind...falls ich dich damit zu nahe getreten bin entschuldige ich mich dafür
Fo**** Geschrieben am Sonntag um 08:36 Geschrieben am Sonntag um 08:36 Ist sowieso alles sittenwidrig. Da bringt auch kein Vertrag nichts... 😉
ni**** Geschrieben am Sonntag um 08:37 Geschrieben am Sonntag um 08:37 (bearbeitet) Diese Verträge sind nicht sittenwidrig wir es hier einige immer meinen. Die Verträge werden schlicht dazu genutzt um Grenzen auszuloten und schriftlich niederzulegen. Gerade wenn man neu miteinander spielt kann sowas als Hilfestellung genutzt werden. bearbeitet am Sonntag um 08:38 von nije2
ma**** Geschrieben am Sonntag um 08:37 Geschrieben am Sonntag um 08:37 Der Unterschied ist nur im Kopf.....da ein solcher Vertrag grundsätzlich völlig ungültig ist. Das ist wie wenn du einen Ehering trägst ohne verheiratet zu sein. Dein Gegenüber kann sich zwar darauf berufen aber es hat keine Konsequenz.
Pa**** Geschrieben am Sonntag um 08:37 Geschrieben am Sonntag um 08:37 Vor 1 Minute , schrieb LeckFan765: ich würde es mir nie erlauben über jemanden zu urteilen den ich nicht kenne,wollte nur damit sagen das diese verträge nicht rechtens sind...falls ich dich damit zu nahe getreten bin entschuldige ich mich dafür alles gut😘, selbstverständlich sind diese nicht rechtssicher. und mir bist du auf keinsterweise zu nahe getreten😉
ag**** Geschrieben am Sonntag um 08:38 Geschrieben am Sonntag um 08:38 Wenn ich mich nicht ganz täusche, heißt es in der europäischen Menschenrechtskonvention: "Niemand darf in Sklaverei oder Leieigenschaft gehalten werden" - so oder so in der Art. In Deutschland ist die Sklaverei ebenfalls durch das Grundgesetzt verboten. Dementsprechend verstößt so ein Vertrag gegen geltendes Recht und ich würde mir sehr genau überlegen, ob ich unterzeichne oder ausstelle.
69**** Geschrieben am Sonntag um 08:38 Autor Geschrieben am Sonntag um 08:38 Gerade eben, schrieb PatriciaBateman: alles gut😘, selbstverständlich sind diese nicht rechtssicher. und mir bist du auf keinsterweise zu nahe getreten😉 Danke für deine Info
Le**** Geschrieben am Sonntag um 08:38 Geschrieben am Sonntag um 08:38 Gerade eben, schrieb PatriciaBateman: alles gut😘, selbstverständlich sind diese nicht rechtssicher. und mir bist du auf keinsterweise zu nahe getreten😉 danke
Empfohlener Beitrag