Jump to content

Kuckuckskinder


je****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben (bearbeitet)

@montago100
Dann hat es sich erledigt, denn dem TE geht es ja um heute, also aktuell untergeschobene Kinder und vor allen Dingen um die Beweggründe der Frauen, die so etwas tun.

Und deswegen bleiben für mich sauber erfasste Zahlen wichtig, also im Sinne von:
"jährlich in Deutschland, 2010, 2009, 2008"

Nachtrag:
Frage mich allerdings nicht, wie das funktionieren soll, wo ja der Vater laut Gesetz nicht einmal berichtigt ist...

Daraus ergibt sich zwangsläufig die Frage:
Woher kommen überhaupt solche Zahlen und wie glaubwürdig sind sie?


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Ich zitiere aus dem Strafgesetzbuch

§ 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter (...)
1. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt (...)
2. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,



Davon ausgenommen ist seltsamerweise das Unterschieben eines Kindes. Hier gibt es sogar noch einen Schutz für den Täter, der für sein ruchloses Handeln und den Vermögensverlust des Geschädigten noch nicht einmal haftbar gemacht werden kann.

Die unterschiebende Frau kann das Blaue vom Himmel runterlügen ohne jegliche Konsequenz - und das tut dann eben die ein oder andere.
Wer hält sich schon an Geschwindigkeitsbegrenzungen wenn er genau weiß, dass zu schnelles Fahren keinesfalls geahndet werden würde?


Geschrieben

@montago100
denn dem TE geht es ja um heute, also aktuell untergeschobene Kinder und vor allen Dingen um die Beweggründe der Frauen, die so etwas tun.


Richtig, und genau darauf beziehen sich meine Beiträge.


Geschrieben

Mal ein paar ketzerische Gedanken:

1.) es gibt gesellschaftliche Bereiche, in denen hat das Patriarchat noch nie wirklich funktioniert und die Möglichkeiten moderner DNA-Analysen legen nicht nur aktuelle Fälle offen, sondern lassen jahrhundertealte Stammbäume zusammenbrechen. Da wurden römische Thronfolger heimlich von slawischen Haussklaven gezeugt und das Blut deutscher Fürstenlinien wurde kräftig vom spanischen Gärtner aufgemischt...
Die Männer haben vor Jahrhunderten die Frauen des Privilegs beraubt, dass Kinder ihrer Erblinie zugeordnet werden und werden seitdem mit heimlichen Betrug bestraft.
Eine Runde moralische Entrüstung wäre jetzt angebracht - wären an diesem Betrug nicht zu 50% wieder Männer beteiligt. Und so kommt am Ende doch wieder zusammen, was zusammenkommen will.

2.) Fakt ist, dass es keine Statistik gibt, die den Namen auch nur verdienen würde: die Spekulationen gehen von 0,8 - 30%, je nachdem was gerade medial benötigt wird oder welche Interessen dahinter stehen. Statisitiken, die sich auf heimlich von Vätern in Auftrag gegebene DNA-Analysen stützen, sind natürlich höher: was Wunder! Sie hätten wohl keine in Auftrag gegebenen, wären da nicht schon vorher Zweifel vorhanden gewesen. Im Hochsicherheitstrakt eines Gefängnisses soll angeblich die Rate an Schwerverbrechern auch besonders hoch sein.

3.) Es gibt Tage, da denke ich, dass diese Gesellschaft einfach verweichlicht, weil sie keine wirklichen Probleme mehr hat oder aber diese nicht jedem einzelnen so knallhart um die Ohren geschlagen werden, dass er sich ihrer bewusst ist.
Das Problem der Kuckuckskinder war unseren Altvorderen auch ohne Statistik und DNA-Analyse bestens bekannt. Aber das Leben ging eben weiter und es gab Wichtigeres. Heute führen schon Schnarchen und eine zu kleine Brust zu Beziehungs- und Ehekrisen und erfordern eine Paartherapie, die dann mittelfristig erfolglos endet.

Paan hat die Kriegs***igungen angesprochen. Ich habe heute meinen Kaffee mit der Lektüre eines Artikels über den aktuellen jahrzehntelange Inzestfall im Westerwald verbracht, vor zwei Tagen waren es zwei Kindstötungen in Sachsen ... Wie gut haben es vielleicht Kuckuckskinder, dass sie einfach liebevoll umsorgt aufwachsen können ?


Geschrieben

Ich schließe mich einigen Punkten in Ballous Posting an.

Kuckuckskinder gab es schon immer, auch als die Menschen noch in Höhlen lebten (diese Menschheitsphase wird ja sonst immer gerne als Erklärung für so ziemlich jedes Verhaltensmuster herangenommen, warum also hier nicht auch?).

Damals erfüllten Kuckuckskinder den "Zweck", das Überleben der Nachkommenschaft zu stärken, weil der Genpool dadurch breiter gefächert war.

Und heute? Heute dürften die Gründe der Frauen, ihrem Partner ein Kuckuckskind unterzuschieben, in der Angst vor der gesellschaftlichen Stigmatisierung liegen. Theoretisch können wir alle leicht den Finger heben und sagen: "Pfui, Frau sollte sich schämen!" Wären wir aber selbst in dieser Situation, würden wir möglicherweise ebenso handeln wie diese Frauen.

Schadet so ein Verhalten den Beteiligten wirklich? Wie Ballou schon schrieb: Wenn das Kind in einem liebevollen Umfeld aufwächst, dann ist doch alles gut.

Anders sieht es aus, wenn der angebliche Kindsvater gar nicht mit in der Familie lebt, weil er der Frau beispielsweise aufgrund eines Onenightstands begegnet ist. Hier ist der Verdacht, dass Frau den vermeintlichen Vater lediglich finanziell melken will, nicht unbegründet.

Und damit wäre ich bei einem Posting von Topbody:

Die Thematik "Kuckuckskind" wirst Du im Strafgesetzbuch vergeblich suchen.

Jeder werdende Vater hat 3 Jahre lang Zeit, die Vaterschaft zu widerrufen. Soll heißen: Hast Du Zweifel an der Vaterschaft, kannst Du in dieser Zeit die nötigen Beweise führen, dass Du nicht der Vater bist. Stillschweigen bedeutet in diesem Fall Anerkenntnis. Und die Widerrufsfrist ist nach diesen 3 Jahren um. Danach ist es Dein Kind. Mit allen Konsequenzen.

So hilflos sind die Männer somit gar nicht.

Abgesehen davon: Ein Kind als vermögensschädigend zu sehen, find ich ein wenig makaber.


Geschrieben

... Ein Kind als vermögensschädigend zu sehen, find ich ein wenig makaber.


Nicht das Kind ist der Schaden, sondern die daraus resultierende finazielle Belastung.

Und soweit ich informiert bin, kann der "falsche" Vater den Unterhalt durchaus noch bis zum 18.Lebensjahr des Kindes von der Mutter zurückklagen.


Geschrieben


Kuckuckskinder gab es schon immer, auch als die Menschen noch in Höhlen lebten...

Damals erfüllten Kuckuckskinder den "Zweck", das Überleben der Nachkommenschaft zu stärken, weil der Genpool dadurch breiter gefächert war.



Mit Verlaub: so spielt das Klavier nicht! Unsere guten Altvorderen wußten nämlich gar nicht, dass die Rumfickerei überhaupt etwas mit Kinderkriegen zu tun hatte. Und der Genpool war ihnen auch schnurzpiepegal: Vögeln gegen Kälte und Hunger waren da schon die wahrscheinlichere Variante. Und Nachwuchs war für die Sippe lebenswichtig.


Schadet so ein Verhalten den Beteiligten wirklich? Wie Ballou schon schrieb: Wenn das Kind in einem liebevollen Umfeld aufwächst, dann ist doch alles gut.



Neenee - das hab ich so nicht geschrieben! So einfach ist ja nun auch wieder nicht. Da gibt es tatsächlich noch Vertrauensbruch und Betrug.


Geschrieben (bearbeitet)

Mit Verlaub: so spielt das Klavier nicht! Unsere guten Altvorderen wußten nämlich gar nicht, dass die Rumfickerei überhaupt etwas mit Kinderkriegen zu tun hatte.


Woher willst du das wissen- bin mir sicher , dass zumindest wir Frauen bereits damals schon so clever waren und uns genau deshalb poppen ließen: Seid furcht- äh fruchtbar und mehret Euch !


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

10% sind bewiesen, vorsichtige Schätzungen gehen von 25% aus.



denn die Dunkelziffer soll doch sogar höher liegen nach heutigem Stand?

Es ist das Wesen von Dunkelziffern, dass man sie gerade NICHT kennt.

Ich wüsste auch kein realistisches Verfahren, wie man angebliche zehn bewiesene Prozent bewiesen haben will. Man müsste dazu "unverdächtige" Fälle untersuchen...

Diese 25 % sind ganz offensichtlich keine "vorsichtige Schätzung", sondern nach meiner Meinung eine aberwitzig hohe Schätzung.

Männer, die zweifeln, zweifeln den Studien zufolge in 15 bis 50 Prozent der Fälle zu Recht.

Sicher. Dass auf der Anklagebank fast nur Unschuldige sitzen, gibt es nur in den TV-Nachmittags-Programmen. Aus denen könnte auch jene "vorsichtige Schätzung" stammen. Vorsichtig geschätzt.

Es gibt sicher "Unfälle" bei Seitensprüngen. Aber für 10 % außerehelicher Befruchtungen müsste auch 10 % der sexuellen Aktivität außerehelich stattfinden. (Mindestens, denn außerehelich wird sicher besser verhütet als in der Beziehung/Ehe)

Dass Frau vor einer festen Beziehung mehrere Kandidaten hat, und sich bei einer Schwangerschaft für die Beziehung nicht unbedingt den biologischen Vater (falls sie es denn überhaupt weiß, wer das ist), sondern den geeignetsten Ernährer aussucht, wird es natürlich auch geben.

Alle diese Fälle sind nicht ganz so häufig. Zumindest nicht so häufig, wie sich das eine Menge der männlichen Teilnehmer hier wünschen würde.


Geschrieben (bearbeitet)

@Jatropha Wären sie es gewesen, müssten ihre Nachfahrinnen nicht mit solch wilden Spekulationen den Versuch der eigenen Aufwertung unternehmen.

Oder wäre ihre genetische Wahl dabei so schlecht gewesen, dass eine derartige Rückentwicklung stattgefunden hätte ?

Aber ich muss Dich enttäuschen: die Erkenntnis des Zusammenhangs von Kopulation und Zeugung und damit das Erkennen der Vaterrolle fällt schon in die Zeit der schriftlichen Überlieferung. Da waren wir schon lange aus den Höhlen raus und die Geschichte eurer Unterdrückung begann.


bearbeitet von Ballou1957
Geschrieben

Cuthein, das ist mir schon klar, dass nicht das Kind der Schaden ist.

Dennoch: Wenn ein Kind für einen Kuckucksvater vermögensschädigend ist (und dabei bezog ich mich auf den von Topbody zitierten Auszug des Strafgesetzbuches ), dann ist ein Kind doch letztlich für alle Eltern vermögensschädigend. Weil ein Kind nunmal Geld kostet. Darauf bezog sich das "makaber".


Ballou, ein Klavier spielt so, wie es gespielt wird. Dem einen mag die Spielart gefallen, dem anderen nicht.

Und wie Jatropha schon sagte, woher willst Du so genau wissen, dass die Altvorderen noch nicht wußten, was sie taten?

Abgesehen davon, hab ich auch an keiner Stelle behauptet, dass die Altvorderen mit Verstand und bewußtem Handeln ihre Gene verbreiteten. Damals wurde gevögelt, weils ein Erhaltungstrieb war. Dieser Erhaltungstrieb beinhaltete auch, möglichst viele starke Gene weiter zu geben. Ja, die Altvorderen wußten noch nichts von Genen, aber sie hatten einen biologischen Instinkt.

Nicht mehr und nicht weniger wollte ich damit sagen.

Wie gut haben es vielleicht Kuckuckskinder, dass sie einfach liebevoll umsorgt aufwachsen können ?



Das waren Deine Worte. Auf Betrug und Vertrauensbruch bist Du an dieser Stelle selbst auch nicht eingegangen.

Mit Verlaub: einen Unterschied im Inhalt zwischen Deiner und meiner Aussage kann ich deshalb nicht erkennen.


Geschrieben

Cuthein, das ist mir schon klar, dass nicht das Kind der Schaden ist.

Dennoch: Wenn ein Kind für einen Kuckucksvater vermögensschädigend ist (und dabei bezog ich mich auf den von Topbody zitierten Auszug des Strafgesetzbuches ), dann ist ein Kind doch letztlich für alle Eltern vermögensschädigend. Weil ein Kind nunmal Geld kostet. ...


Dennoch: Nein.
Denn das StGB muß unterscheiden zwischen dem leiblichen Vater, der zu Unterhaltszahlungen notfalls verpflichtet werden muß, und dem - bewußt oder unbewußt - Geschädigten, der nicht der biologische Vater ist.

Begriffe der Juristerei unterscheiden sich oft ganz erheblich von Begriffen der Alltagssprache.

Dem StGB vorzuwerfen, es definiere das Kind als Schaden, trifft die Sache nicht.


Geschrieben

Cuthein, dann kam mein Posting etwas mißverständlich rüber.

Aber egal: Das wichtigste an meinem Posting war mir meine Aussage, dass man theoretisch den moralischen Zeigefinger erheben kann, aber keine Frau weiß, wie sie selbst in der Praxis reagieren würde, stünde sie vor einer solchen Situation.


Geschrieben




Oder wäre ihre genetische Wahl dabei so schlecht gewesen, dass eine derartige Rückentwicklung stattgefunden hätte ?


Öh- ich bin bin dem Ergebnis MEINER Entwicklung eigentlich ganz zufrieden... Und wenn wir Frauen bereits damals -mangels Kognitivität- gar keine Wahl hatten, zu entscheiden- WER uns besteigt, dann begann die Unterdrückung schon viel eher...


Geschrieben

Ich zitiere aus dem Strafgesetzbuch



Davon ausgenommen ist seltsamerweise das Unterschieben eines Kindes. Hier gibt es sogar noch einen Schutz für den Täter, der für sein ruchloses Handeln und den Vermögensverlust des Geschädigten noch nicht einmal haftbar gemacht werden kann.




Dennoch: Nein.
Denn das StGB muß unterscheiden zwischen dem leiblichen Vater, der zu Unterhaltszahlungen notfalls verpflichtet werden muß, und dem - bewußt oder unbewußt - Geschädigten, der nicht der biologische Vater ist.



Dem StGB vorzuwerfen, es definiere das Kind als Schaden, trifft die Sache nicht.



Das StGB bezeichnet das Kind auch nicht als Schaden, sondern Topbody stellt den Straftatbestand des Betrugs in Zusammenhang zum Kuckuckskind.

er schreibt ausdrücklich, dass dieser Paragraph nicht für untergeschobene Kinder gelte.


Geschrieben

Das StGB bezeichnet das Kind auch nicht als Schaden...


Sag' ich doch.


Geschrieben

Ich zitiere aus dem Strafgesetzbuch



Hier gibt es sogar noch einen Schutz für den Täter, der für sein ruchloses Handeln und den Vermögensverlust des Geschädigten noch nicht einmal haftbar gemacht werden kann.





Abgesehen davon: Ein Kind als vermögensschädigend zu sehen, find ich ein wenig makaber.



Ich habe Foto so verstanden, dass sie Topbody diesen vorwurf macht.


Geschrieben



Die Thematik "Kuckuckskind" wirst Du im Strafgesetzbuch vergeblich suchen.



Den Genauen namen nicht aber was dem nahe kommt

StGB § 169 Personenstandsfälschung

(1) Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsbüchern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

ist aber noch nicht von Anwälten Benutzt worden


Geschrieben

Meine Partnerin wurde von einem anderen Kerl schwanger und hat.es mir verschwiegen. Sie hätte es mir auch nicht "unterschieben" können, weil ich sterilisiert bin. Es kam zu einer Fehlgeburt, wahrscheinlich stressbedingt und durch ihre ganze seelische Belastung. Oft wünschte ich, sie hätte die Möglichkeit gehabt, es mir unterzuschieben. Dann würde das Kind vielleicht heute leben.


Geschrieben



...moderner DNA-Analysen legen nicht nur aktuelle Fälle offen, sondern lassen jahrhundertealte Stammbäume zusammenbrechen. Da wurden römische Thronfolger heimlich von slawischen Haussklaven gezeugt und das Blut deutscher Fürstenlinien wurde kräftig vom spanischen Gärtner aufgemischt...



Aber das nicht immer unabsichtlich oder heimlich.
Es war vor dem Siegeszug der Reproduktionsmedizin durchaus üblich, "sterile" Ehefrauen aus Fürsten- oder Geldadelgeschlechtern zur "Kur" zu schicken. Baden-Baden soll so ein beliebter Kurort gewesen sein. Er zeichnete sich nicht durch besonders heilsames Klima oder eine Heilquelle aus, aber es gab ein Spielbank mit dem entsprechenden Publikum.
Nach einiger Zeit kehrten die Damen "geheilt" zurück und schenkten ihrem Gatten, der nicht mal einen Bastard mit der Zofe gezeugt hatte, nach nur 6 oder 7 Monaten einen gesunden, kräftigen Erbfolger...


Geschrieben (bearbeitet)

Den Genauen namen nicht aber was dem nahe kommt

StGB § 169 Personenstandsfälschung



ist aber noch nicht von Anwälten Benutzt worden



Da steht noch mehr dazu:

Klassisches Beispiel ist der Austausch des in der Geburt verstorbenen Erben von Thron und Titel durch ein gesundes Bürgerkind. Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ist dabei die konkrete Gefahr eines falschen Eintrags in den Personenstandsbüchern. Nur ein Kind, das selbst noch keine zutreffenden Vorstellungen über seinen Personenstand hat, kann untergeschoben werden. Keine Kindesunterschiebung und damit keine strafbare Personenstandsfälschung ist das Verschweigen der Tatsache der Zeugung im Ehebruch durch die Kindesmutter gegenüber dem Ehemann. Zum einen wird hierbei nicht die Abstammung von einer anderen Mutter vorgetäuscht und zum anderen werden auch keine falschen Eintragungen in das Personenstandsbuch vorgenommen, weil der Ehemann der Mutter gem. § 1592 Nr. 1 BGB rechtlich der Vater ist.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Linkverweise geändert
Geschrieben

Danke Mandarina, denn so wie Du mein Posting verstanden hast, so war es auch gemeint.

Und genau so siehts aus mit § 169 StGB.

Das Kind bleibt das Kind, das es ist, auch wenn es ein "Kuckuckskind" ist, deshalb liegt hier keine falsche Personenstandsangabe vor. Desweiteren muss eine vorgeworfene Straftat erst einmal bewiesen werden. Dazu müsste erst mal nachgewiesen werden, dass die Kindsmutter zum Zeitpunkt des "Unterschiebens" wusste, dass der angegebene Kindsvater nicht der Erzeuger ist. Streng juristisch gesehen kann dies aber nur der Fall sein, wenn die Frau während der Schwangerschaft bzw. nach der Geburt einen Vaterschaftstest hat machen lassen. Wenn dies nicht der Fall ist, sind lediglich Vermutungen möglich.

Was den § 1592 anbelangt, der greift übrigens auch, wenn die Ehepartner bereits getrennt leben, aber noch nicht geschieden sind. Sprich, lebt die Ehefrau zu diesem Zeitpunkt bereits mit einem anderen Partner zusammen und wird von diesem schwanger, so gilt dieses Kind zunächst als gesetzlicher Sprössling des Noch-Ehemannes. Weil es während der Ehe gezeugt wurde. Mit welchem Mann, ist dabei laut Gesetz unerheblich, lediglich der Zeitpunkt ist ausschlaggebend.


Geschrieben

Es gibt viele Frauen die versuchen Kinder zu bekommen.
Eine Odyssee von Untersuchu8ngen hinter sich haben, bis die Diagnose gestellt ist.
Manchmal ist der Mann zeugungsunfähig.
Das wäre ein Grund für Frauen ein Kuckuckskind auszutragen.
Wenn alle Beteiligten eingeweiht sind , ist ja alles Tutti.
Wird es unter geschoben von der Frau ist es für mich persönlich nicht akzeptabel.
Irgendwann kommt es doch raus und sei es nur durch einen dummen Zufall.
Es gab mal eine Dokumentation darüber, da wurden Kuckuckskinder befragt ( wo es raus kam) diese Kinder waren sehr enttäuscht, dass die Mütter Jahre lang ihre Kinder belogen haben.
Die Beweggründe der Mütter waren oft Angst, den Partner zu verlieren.


Geschrieben

@Cunnix - Zweifelsfrei richtig. Hier geht es aber um die Moderne.
Und ich bin mir gar nicht sicher, ob es statistisch gesehen eine signifikante Veränderung in den letzten Jahrzehnten gegeben hat. Sie würde sich nur aus der gesellschaftlichen Veränderung, wie in meinem
vorherigen Beitrag genannt, ergeben.

Es wurde geschrieben, wenn das Kind unter den Umständen wohl behütet aufwächst, wäre es kein Problem. Das sehe ich anders. Es ist ja ein fundamentaler Vertrauensbruch dem Partner gegenüber, ihn glauben zu lassen, es wäre sein Kind. Geht schon mal gar nicht. Und was ist, wenn der Partner es eines Tages herausbekommt? Glücklicherweise reagieren manche Betroffene insofern positiv, dass sie sagen, ich habe es trotzdem lieb, wie mein eigenes Kind, hängt auch ein wenig davon ab, wie alt das Kind bereits zu dem Zeitpunkt ist. Es kann aber auch dahingehend eskalieren, dass der Partner mit Wut und Enttäuschung reagiert und sich von dem Kind und der Partnerin abwendet. Und was ist mit dem Kind? Soll es nie erfahren, wer der wirkliche Vater ist? Geht für mich langfristig auch nicht.


×
×
  • Neu erstellen...