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Wer kann mir Auskunft geben


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Habe seit 2 Monaten neue Arbeit ,und habe erstmal weil ich Arbeit haben will den Vertrag unterschrieben.
Dieser Vertrag enthält ein passage ... mit diesem FestLohn sind anfallende Überstunden abgegolten...
Meine Frage wieviel sind erlaubt bzw Pflicht
ich frage weil ich möchte -jetzt mal überzogen- keine 50Stunden für Nüsse arbeiten.
Mit Dank Reaggaeman


Geschrieben (bearbeitet)

Eine Klausel im Arbeitsvertrag, wonach Überstunden generell und unbegrenzt mit dem Gehalt abgegolten sind, ist unwirksam. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) aktuell bestätigt. Wichtiger noch: Gleichzeitig gibt es Hinweise, wie viele Überstunden mit dem Gehalt abgegolten werden dürfen (BAG, 1.9.2010, 5 AZR 517/09).

Google mal nach dem rot unterlegten


bearbeitet von Geile72
Geschrieben

vermutlich wärtst Du in einem Rechtsforum besser aufgehoben.

Grundsätzlich ist gerichtlich schon entschieden worden, das eine pauschale Ableistung von Überstunden unwirksam sei, und eine Höchstgrenze zu nennen sei, die im Gehalt mit abgegolten wäre.


Geschrieben

Danke dir werde ich gleich mal machen.Gruß Reaggaeman


Geschrieben (bearbeitet)

.

abgesehen von der rechtsprechung ist es in manchen instiutionen usus, die handhabung der überstunden etwas anders zu gestalten...

innerhalb der organe der evang. kirche und angeschlossener instituionen erwartet man z.b. grundsätzlich eine 'freiwillige' ableistung von 10% der arbeitszeit als zusätzliche überstunden.

in manchen bereichen der industrie erwartet man stillschweigend von den höheren rängen, die auch entsprechend verdienen, eine oft gehörige anzahl von überstunden. das gehört ab ner gewissen position einfach dazu. 'einfache' mitarbeiter sind davon allerdings stets ausgeschlossen.

gegen solche praxis kann man sich natürlich wehren, die rechtsprechung ist ja eindeutig. damit sollte man allerdings zumindest bis nach der probezeit warten... und damit rechnen, dass man ggf. der erste ist, der mit ner an den haaren herbeigezogenen begründung fliegt.

.


bearbeitet von geilbinich
Geschrieben

Wenn Du nicht super-genial und unersetzbar bist in Deinem Job, wirst Du wohl genau die gleichen Ueberstunden machen muessen, wie bei Deinen Kollegen ueblich.


Geschrieben

Der vertrag kann durchaus rechtskräftig sein ,da kommt es sehr genau auf die formulierung an !!!

Auserdem ist die frage mit wieviel stunden wochenarbeitszeit der vertrag überhaubt abgeschlossen wurde und was wochenregelarbeistzeit ist !
Steht nähmlich im Vertrag die wochenarbeitszeit gesetzlich blabla regelarbeitszeit 40 stunden mehrstunden über den festlohn abgegolten ist das rechtlich wasserdicht !
Schlieslich ist die gesetzliche wochenarbeitszeit 48 stunden die woche ,und ein festlohn wirt ja auch ausbezahlt wenn mal weniger arbeitsstunden anfallen ! Allerdings sollte kein arbeitnehmer auf die idee kommen dies selbstständig zu regulieren ,wenn der arbeitgeber anordnet das die arbeitnehmer ihre wochenregelarbeitszeit absitzen ist das sein gutes recht geleistete mehrarbeit aus dem vortag /woche /monat hin oder her innerhalb der gesetzlichen arbeitszeit ist der dienstherr da im recht !!

Da ist ein kooperatives miteinander arbeiten doch förderlich ,wenn das verhältniss zwischen arbeitgeber und nehmer ein produktives ist wirt der arbeitgeber auch seine leute nachhause schicken wenn weniger zu tun ist ,kostet in nicht mehr oder weniger bei festlohn ,aber sowas bedarf egen gegenseitigkeit !!!!


Geschrieben

Danke an alle für die bisherigen Antworten habe sie auf jedenfall gelesen.
Gruß Reaggaeman


Geschrieben


Dieser Vertrag enthält ein passage ...

Prinzipiell, und ohne wenn und aber zählt für dich und dein Arbeitgeber der Vertrag, erst wenn du mit deinem Arbeitgeber nicht mehr klar kommst, zählt ein Gesetz, aber dafür müsstest du dann klagen und der Wunsch nach einer Anstellung wäre so ziemlich um 99% verloren.


Geschrieben (bearbeitet)

ich denke es kommt auch auf die branche an, z.b. in der speditionsbranche ist es üblich, ich bin disponent, fange normal um 8 uhr an bis 17 uhr. meist ist es aber so, dass schon um kurz vor 7 der erste fahrer mit seinen wehwechen anruft, um die man sich dann kümmern muss, abends nach feierabend klingelt das diensthandy auch immer noch ein paar mal. natrlich verlasse ich das büro nicht um 17 uhr sondern meist erst gegen 18/19 uhr...achja...schon mal nchts nen pannendiesnt für leigengeblieben lkw, mit plattfuss, getriebschaden oder sonst was organisiert, da biste wach....aber branchenüblich, wir sind ja dienstleister den letzten urlaub hatte ich 2010 im spetember und jetzt seit montag, ich habe kollegen, die haben 60,70 der sogar über 100 tage urlaub auf ihrem konto...kommt also immer drauf an...

nachtrag:

du kannst dir ja wieder was anders suchen....


bearbeitet von cetama
Geschrieben

Mein Arbeisvertrag enthält keine festen Arbeitszeiten,ich werde für eine Gesammtleistung bezahlt. Es ist in vieln Branchen allgemein üblich, solche Verträge auszuhandeln, weil Untersuchungen gezeigt hbaben, das Arbeitnehmer mit solchen Verträgen mehr als die normale Stundenzahl absolvieren.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, das man schon genau aufpassen muß, das es nicht zu viel wird.


Geschrieben

Na du musst doch zumindest irgendeine Vereinbarung in den Händen halten :-)


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