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Haltung von Sklaven?


Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb OneNo:

Falls Du jetzt erzählen willst, Du wärst ein Jurist, ersticke ich an lautem Gelächter.

eine Straftat?

Geschrieben (bearbeitet)

Es wurde hier gesagt, dass Herr und Sklave die Vereinbarung als nicht rechtsverbindlich ansehen. Wäre eine Rechtsverbindlichkeit überhaupt möglich?

Nach Strafgesetzbuch §232 ff sind Sklavenhandel und Zwangsarbeit verboten.

Funktioniert ein Arbeitsvertrag? Das ist unwahrscheinlich, denn Arbeitsschutzgesetz, Mindestlohn und andere Gesetze setzen zu große Hürden. Aber es würde evtl als Schauspieler/Stuntman gehen. In der Praxis würde das aber weit entfernt von den Vorstellungen des te sein.

Bliebe als 3. Variante eine Vereinbarung zum gemeinsamen Spiel.                                                   Dabei sind natürlich auch Gesetze und Regeln zu beachten. Beide Vertragspartner müssen frei in ihren Entscheidungen sein, dürfen geistig, psychisch nicht beeinträchtigt sein. Sie können die Regeln des Spiels, Strafen und Schadenersatz, bei Regelverstößen bestimmen.

Zur Veranschaulichung mal ein Blick zum Fußball:

Wenn Fußballspieler sich beim Kampf um den Ball verletzen, wird das im Normalfall verbandsintern geregelt. Bei groben Regelverstößen können allerdings auch ordentliche Gerichte Schmerzensgeld und Strafen verhängen.

Spieler können jeder Zeit das Spielfeld und das Stadion verlassen. Wenn das Verlassen den Regeln widerspricht, müssen sie mit Vertragsstrafen rechnen. Kürzlich haben Spieler schwarzer Hautfarbe nach rassistischen Pöbelein den Platz verlassen - auch wenn dies den Regeln widersprach wurden sie Aufgrund der Verhältnismäßigkeit nicht bestraft. Es geht also.

Die Beispiele sollen zeigen, dass man erstens bei Körperverletzung sehr sorgfältig überlegen sollte, was von Gerichten noch toleriert wird. Selbst Ärzte sichern sich deswegen vor Op's ab.

Und 2. haben die Spieler nie komplett die Verfügungsgewalt über sich abgegeben.

Jetzt müßte noch geklärt werden, ob es ok ist und wenn ja, in welchem Fall, dass jemand  freiwillig auf Dauer, auf seine freie Willensäußerung wirksam verzichten kann. 

Weil ich kein bock mehr hab zu schreiben nur kurz: ich sehe eine zeitliche Begrenzung und ein Stoppwort als zwingend an um evtl strafrechtliche Folgen wegen Körperverletzung, Freiheitsentziehung und Zwangsarbeit zu vermeiden.

 

 

bearbeitet von ufo-koeln
  • 1 Monat später...
Geschrieben

Gibt es und kann funktionieren wie jede andere Beziehungsform auch. Wenn es für beide die Erfüllung ist.

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