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Neuer alter Betrug: Prepaid Fishing


wi****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Darum geht es ja, es waren 10 Euro (ich armer Student hab mich auf 25 net eingelassen), von daher isses halt eine Risikoeinschätzung und schade, da habe ich wohl verloren.
In gewissen Sinne Lehrgeld, man fällt nur einmal auf den selben Trick rein.

Was das rechtliche angeht:
Der Betrag ist kein Geschenk, es ist eventuell gesehen eine Art Darlehen oder Kredit (A gibt B einen Betrag X, wenn Bedingung P erfüllt worden ist, wird es zurückgezahlt). Oder eben eine Sicherheitsleistung in Form von Kaution, die zurückgezahlen werden muss, wenn Bedingung P erfüllt worden ist.

Dem entsprechend könnte man zum einen wegen Betruges Anzeige erstatten (weil die ganze Nummer nur darauf abzielt Geld zu erwirtschaften) und eben wegen Unterschlagung, da man das Geld nicht wiederbekommt.

Aber Rechtsmäßigkeit hin oder her, wegen 10 oder 25 Euro ein Gerichtsverfahren anstreben? (Betrugsanzeige okay, aber Unterschlagung wäre ne Zivilklage)

Man sollte übrigens auch mittels Provider und IP Aufschlüsselung an die Daten des Betrügers kommen, da Betrug eine Straftat darstellt


Geschrieben

Man sollte übrigens auch mittels Provider und IP Aufschlüsselung an die Daten des Betrügers kommen, da Betrug eine Straftat darstellt



Tja, nur leider wird das viel zu selten gemacht. Dadurch werden genau die gefördert, die sich nicht mal trauen würden nen Kaugummi im Supermarkt mitgehen zu lassen, sich hinter ihrem PC aber in Sicherheit wiegen...


Geschrieben

Das Problem an der ganzen Sache ist das Folgende:
Die Polizei oder die Staatsanwaltschaft werden dir nahe legen, dass du wegen 10/25 Euro nicht so einen Terz machen sollst.

Dein Verlust von 10/25 Euro
vs
Ermittlungskosten, richterlicher Beschluss für Preisgabe der IP Aufschlüsselung des Providers, Ermittlung des Providers, Gerichtsverfahren usw

Also im Klartext, wegen Geringfügigkeit eingestellt.


Geschrieben (bearbeitet)

Vor allem wird sich aufm Revier keiner outen, dass er bei poppen.de abgezockt worden ist...


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Och, das wäre nicht so das Problem, aber du musst genug Leute finden, die sich zusammenschließen um gemeinsam dem Fall nachzugehen (Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht).
Wäre auch nicht in meinem Interesse.

Mir geht es eher darum, dass man eventuell die Accs hier bei p.de findet und mehr darüber informiert, vllt als extra Beispiel ins FAQ aufnehmen.


Geschrieben


Dem entsprechend könnte man zum einen wegen Betruges Anzeige erstatten (weil die ganze Nummer nur darauf abzielt Geld zu erwirtschaften) und eben wegen Unterschlagung, da man das Geld nicht wiederbekommt.



Man muss beweisen, dass es nur darum ging, Geld zu erwirtschaften.
Dürfte schwierig sein, solange es sich nur um einen Anzeigenden handelt.
Man kann sich diverse Gründe vorstellen, weshalb die andere Person das Geld nicht zurückgeben konnte oder musste. Wie will man z.B. beweisen, dass sie nicht zum Treffen erschienen ist? Die Aneignungsabsicht wird man im Einzelfall nicht nachweisen können.


Aber Rechtsmäßigkeit hin oder her, wegen 10 oder 25 Euro ein Gerichtsverfahren anstreben? (Betrugsanzeige okay, aber Unterschlagung wäre ne Zivilklage)



Unterschlagung ist § 246 StGB.


Man sollte übrigens auch mittels Provider und IP Aufschlüsselung an die Daten des Betrügers kommen, da Betrug eine Straftat darstellt



Bei einer so schwachen Beweislage (im Fall einer einzelnen Anzeige) dürften dem datenschutzrechtliche Aspekte entgegenstehen. Zudem ist es dann auch fraglich, ob die Daten einem Benutzer zugeordnet werden können. Und wenn: sitzt dieser im Inland?

Gesunder Menschenverstand kann davor schützen, auf solche Angebote hereinzufallen, reicht aber als Beweismittel vor gericht nicht aus.


Geschrieben

Nun ja, ich kann mir gut vorstellen, wie sich die Beamten das Lachen nicht verkneifen können, wenn du von deinem Problem erzählst. Ist dann die Frage, ob man sich wegen 10/25 € bloßstellt, bei wenig Aussicht auf Erfolg.

Das Einfachste ist immer misstrauisch zu sein, sobald sich das Gegenüber auffällig verhält. Und das gilt ganz besonders im I-Net!


P.S. Die vorher von mir genannte Dame hat sich inzwischen wieder abgemeldet. Scheint wohl nicht so gelaufen zu sein. Hat sich ja nicht mal die Mühe gemacht, das Profil anzuschauen. Aber treffen wollen... lol


Geschrieben

....Bei Frauen regiert eben das Herz, bei Männern der Schwanz.... der kleine unterschied



Der kleine Unterschied ist der, dass es Frauen gibt, die wissen, dass es Männer gibt, bei denen der Schwanz erst dann funktioniert, wenn der Verstand ihn freigegeben hat und dass es Frauen gibt, die ihre Vergangenheit nie bewältigen werden und deshalb alles über einen Kamm scheren. Darin liegt der kleine Unterschied.


Geschrieben

Man muss beweisen, dass es nur darum ging, Geld zu erwirtschaften.
Dürfte schwierig sein, solange es sich nur um einen Anzeigenden handelt.
Man kann sich diverse Gründe vorstellen, weshalb die andere Person das Geld nicht zurückgeben konnte oder musste. Wie will man z.B. beweisen, dass sie nicht zum Treffen erschienen ist? Die Aneignungsabsicht wird man im Einzelfall nicht nachweisen können.


§263a: Computerbetrug
Wer in der Absicht, sich [...] einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, [...] durch Verwendung unrichter oder unvollständiger Daten [...].

Und ich geh mal davon aus, dass sie sich nicht mit ihren realen Daten angemeldet hat, somit durch Vorspiegelung falscher Tatsachen =&gt Computerbetrug.


Unterschlagung ist § 246 StGB.


Und die damit rechtskräftige Verurteilung bedeutet einen Titel, bei dem man zivilrechtlich Schadensersatz fordern kann.


Bei einer so schwachen Beweislage (im Fall einer einzelnen Anzeige) dürften dem datenschutzrechtliche Aspekte entgegenstehen. Zudem ist es dann auch fraglich, ob die Daten einem Benutzer zugeordnet werden können. Und wenn: sitzt dieser im Inland?


Im Einzelfall schwache Beweislage, würde hingegen poppen.de (jetzt mal thereotisch, es verstößt eigentlich gegen die Datenschutzbestimmungen) die letzten 150 Nachrichten angucken und überall den selben Text ala zahl mal finden, sieht die Sache anders aus.

Im Zweifelsfall kommt es darauf an, einen Richter zu finden, der die Sache unterstützt, was je nach Einzelfall und Lage schon sehr schwierig sein kann.

Das letztere sind praktische Zweifel. Die Leute, die sowas professionell machen (siehe da zum Beispiel den ganzen Bereich Internetabmahnung und Abofallen, wo sich die Betrüger in Nicht-EU aufhalten) wissen schon, wo man sie nicht erwischt.

Gesunder Menschenverstand kann davor schützen, auf solche Angebote hereinzufallen, reicht aber als Beweismittel vor gericht nicht aus.


Danke sehr, dass du dir das Vorwort zu Herzen genommen hast. Du bist wahrscheinlich noch nie auf irgendeinen Trick reingefallen, noch nicht mal auf bettelnde Kinder auf der Straße, die sich dann mit dem Geld ins McDonalds setzen.

Was das letztere angeht: Prozessieren ist immer risikoreich. Und bei einem Verlust von 10 bzw 25 Euro kann man nur verlieren, wenn man selbst Klage einreicht.
Was die Anzeige angeht, sollten im thereotischen Fall 1000 Leute auf je 10 Euro reinfallen, haste einen Streitwert von 10.000 Euro, wobei man da den Umweg über die Verbrauchenzentralen machen müsste, die dann eine gesammelte Klage einreicht (Sammelklagen gibt es ja nicht).


Geschrieben (bearbeitet)

§263a: Computerbetrug
Wer in der Absicht, sich



darauf kommt es an. Die Absicht lässt sich schwer nachweisen

[...] einen rechtswidrigen



Wenn sich jemand 'Fahrgeld' zahlen lässt, ergibt sich daraus noch keine Rechtswidrigkeit.

Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, [...] durch Verwendung unrichter oder unvollständiger Daten [...].

Und ich geh mal davon aus, dass sie sich nicht mit ihren realen Daten angemeldet hat, somit durch Vorspiegelung falscher Tatsachen =&gt Computerbetrug.



Sich bei poppen.de mit unrichtigen oder unvollständigen Daten anzumelden, ist ganz bestimmt nicht strafbar. (Für FI-Profile mögen da andere Regeln gelten, aber es geht ja gerade um den Nachweis, dass es um FI geht).

Und wovon du ausgehst ist ziemlich egal. Es geht um Beweisbarkeit.

Wie willst du nachweisen, dass sie nicht zum Treffen erschienen ist?

Kann doch - rein theoretisch - auch nur ein billiger Trick sein, um an die Daten der Frau ranzukommen: 10 Euro schicken, nicht zum Treffen erscheinen und dann die Daten fordern.



Und die damit rechtskräftige Verurteilung bedeutet einen Titel, bei dem man zivilrechtlich Schadensersatz fordern kann.



Wo willst du eine rechtskräftige Verurteilung herkriegen?
Das ist doch das Problem.

Was für dich absolut klar ist und für mich durchaus naheliegend, ist noch lange nicht bewiesen. Und für eine Verurteilung braucht es Beweise und eine reale Person, der man die Tat (wenn sie denn bewiesen werden sollte) zuordnen kann.


Im Einzelfall schwache Beweislage, würde hingegen poppen.de (jetzt mal thereotisch, es verstößt eigentlich gegen die Datenschutzbestimmungen) die letzten 150 Nachrichten angucken und überall den selben Text ala zahl mal finden, sieht die Sache anders aus.



Dann würde derjenige Mitarbeiter von poppen.de sich strafbar machen.


Im Zweifelsfall kommt es darauf an, einen Richter zu finden, der die Sache unterstützt, was je nach Einzelfall und Lage schon sehr schwierig sein kann.



Zu viele Gerichtsfilme geschaut? Es geht nicht darum, einen bestimmten Richter zu finden, der so entscheidet, wie man es gern hätte.
Es geht darum, der Polizei zunächst genügend Hinweise für einen Anfangsverdacht zu liefern, zudem Aussicht darauf weitere Beweise zu finden.


Danke sehr, dass du dir das Vorwort zu Herzen genommen hast. Du bist wahrscheinlich noch nie auf irgendeinen Trick reingefallen, noch nicht mal auf bettelnde Kinder auf der Straße, die sich dann mit dem Geld ins McDonalds setzen.



Sicher bin ich schon mal reingefallen. Auf solche Erfahrungen gründet sich ja mein Schluss, dass gesunder Menschenverstand der beste Schutz ist. Der Hinweis war nicht höhnisch gemeint.
Andererseits ist es schon ein Unterschied, ob man sich persönlich in einer Momentsituation erweichen lässt, oder auf einer Plattform wie diese hier nochmal Zeit hat, vor Abschicken des Geldes ein bisschen nachzudenken.

Nebenbei bemerkt: Wenn ich einem Bettler Geld gebe, überlasse ich es ihm, wofür er es ausgibt.


Was die Anzeige angeht, sollten im thereotischen Fall 1000 Leute auf je 10 Euro reinfallen, haste einen Streitwert von 10.000 Euro, wobei man da den Umweg über die Verbrauchenzentralen machen müsste, die dann eine gesammelte Klage einreicht (Sammelklagen gibt es ja nicht).


(Was ist der Unterschied zwischen einer gesammelten Klage und einer Sammelklage?)

Ich glaube nicht, dass die Verbraucherzentrale dafür zuständig ist. Sie wäre es z.B. wenn poppen.de verklagt würde. Aber in einem ganz normalen Betrugsfall ist sie nicht zuständig. Das wäre etwas anderes, wenn die betreffende Person z.B. ein Gewerbe auf diese Tätigkeit angemeldet hätte - kann ich mir aber nicht vorstellen.


Es ist schwer, gerade in solchen Fällen, Betrug nachzuweisen, weil Betrug Absicht voraussetzt. Und was die Absicht, die genauen Umstände im Einzelfall sind, lässt sich eben schwer nachweisen - auch wenn sie klar auf der Hand liegen. Wie willst du beweisen, dass sie nicht am vereinbarten Treffpunkt war, ihr euch nicht zufällig verpasst habt, sie nicht - bei ihren vielen Kontakten - einfach nur was verwechselt hat? Kann bei 10 Euro 'Fahrgeld' schon mal passieren.


bearbeitet von gruenerWombat
Geschrieben

darauf kommt es an. Die Absicht lässt sich schwer nachweisen
Wenn sich jemand 'Fahrgeld' zahlen lässt, ergibt sich daraus noch keine Rechtswidrigkeit.
Sich bei poppen.de mit unrichtigen oder unvollständigen Daten anzumelden, ist ganz bestimmt nicht strafbar. (Für FI-Profile mögen da andere Regeln gelten, aber es geht ja gerade um den Nachweis, dass es um FI geht).
Und wovon du ausgehst ist ziemlich egal. Es geht um Beweisbarkeit.
Wie willst du nachweisen, dass sie nicht zum Treffen erschienen ist?


Du kennst die Nummer nicht. Sie fordert es mal als Fahrgeld, bei mir hat sie es als Sicherheitsleistung fürs Fahrgeld gefordert, sprich sie möchte es vorher haben (per PIN Code) um dann bei einem Treffen das Geld zurückzugeben.

Also Vorausleistung in Form von Prepaid -&gt Treffen -&gt Rückzahlung.
Und das ist der Knackpunkt, wenn besagte Person nicht zum Treffen erscheinen wollte (was die sofortige Löschung des Accounts nach Erhalt impliziert (aber nicht beweist!) und jedweder Kontaktabbruch vermuten lässt), müsste man von Betrug ausgehen

(Das ist eh der Knackpunkt am Betrugsfall, die Absicht zu beweisen)


Was für dich absolut klar ist und für mich durchaus naheliegend, ist noch lange nicht bewiesen. Und für eine Verurteilung braucht es Beweise und eine reale Person, der man die Tat (wenn sie denn bewiesen werden sollte) zuordnen kann.


Das ist eben das Gebiet wo ich mich später engagieren möchte, klares Onlinerecht ohne dabei den Datenschutz willkürlich aufzuheben. Bestehende Gesetze werden schwer mit solchen Anliegen fertig.



Zu viele Gerichtsfilme geschaut? Es geht nicht darum, einen bestimmten Richter zu finden, der so entscheidet, wie man es gern hätte.
Es geht darum, der Polizei zunächst genügend Hinweise für einen Anfangsverdacht zu liefern, zudem Aussicht darauf weitere Beweise zu finden.


Zu wenig Realität gesehen, wie? Oder willst du auf einmal behaupten, dass alle Richter 100% gleich entscheiden würden? Natürlich gehen alle von gleichen Voraussetzungen aus, aber zB eine richterliche Anordung zur Durchsuchung einer Wohnung würde auch nicht von jedem anderen Richter ausgesprochen.
Es kommt immer auf den Einzelfall an, aber ja, die Voraussetzung muss stimmen. Und das ist im Onlinerecht sehr schwer zu beweisen.


Ich glaube nicht, dass die Verbraucherzentrale dafür zuständig ist. Sie wäre es z.B. wenn poppen.de verklagt würde. Aber in einem ganz normalen Betrugsfall ist sie nicht zuständig. Das wäre etwas anderes, wenn die betreffende Person z.B. ein Gewerbe auf diese Tätigkeit angemeldet hätte - kann ich mir aber nicht vorstellen.


Das praktische Vorgehen im Kampf gegen Onlinebetrug ist das Folgende (siehe auch Abofallen):
- sich gegenseitig informieren
- evtl Verbraucherschutzzentralen einschalten, da diese ggf. gegen Seiten vorgehen können

Entfällt in diesem Fall, weil es eine Betrugsmasche is, nicht eine Betrugsseite. Google einfach mal nach meinerstesmalvordercam oder racheamex, gibt interessante Diskussionsgruppen dazu.



Es ist schwer, gerade in solchen Fällen, Betrug nachzuweisen, weil Betrug Absicht voraussetzt. Und was die Absicht, die genauen Umstände im Einzelfall sind, lässt sich eben schwer nachweisen - auch wenn sie klar auf der Hand liegen. Wie willst du beweisen, dass sie nicht am vereinbarten Treffpunkt war, ihr euch nicht zufällig verpasst habt, sie nicht - bei ihren vielen Kontakten - einfach nur was verwechselt hat? Kann bei 10 Euro 'Fahrgeld' schon mal passieren.


Einzige Möglichkeit für die Absicht wäre nun mal, dass man die gewollte Löschung des Profils als Kontaktabbruch und damit (mündlichen) Vertragsbruch ansieht.

Aber lange Rede, kurzer Sinn. Ich bin Student im Bereich Jura, ich weiss, dass Recht haben und Recht bekommen zwei Paar Schuhe sind.
Ich habe nicht mal thereotisch erwogen, rechtliche Schritte einzuleiten, deswegen ja dieses Topic hier. Es geht mir nicht darum, den Ubeltäter dingfest zu machen, weil das einfach nicht geht. Aber andere Leute eventuell warnen oder sensibilisieren geht immer!


Geschrieben

det iss wie bei den kaffeefahrten..irgendeiner kauft immer was........


wieso....gebt ihr ner frau.....ne sicherheit für die fahrkosten...........nur damit ihr nen date habt.......des ne sache, die ich als frau....komischerweise..nie verstehen werde.


Geschrieben

Du kennst die Nummer nicht. Sie fordert es mal als Fahrgeld, bei mir hat sie es als Sicherheitsleistung fürs Fahrgeld gefordert, sprich sie möchte es vorher haben (per PIN Code) um dann bei einem Treffen das Geld zurückzugeben.



Doch darauf beziehe ich mich.



Also Vorausleistung in Form von Prepaid -&gt Treffen -&gt Rückzahlung.
Und das ist der Knackpunkt, wenn besagte Person nicht zum Treffen erscheinen wollte (was die sofortige Löschung des Accounts nach Erhalt impliziert (aber nicht beweist!) und jedweder Kontaktabbruch vermuten lässt), müsste man von Betrug ausgehen

(Das ist eh der Knackpunkt am Betrugsfall, die Absicht zu beweisen)



Eben, das lässt sich nicht beweisen, das die Person nicht zum treffen erscheinen wollte.
Vielleicht war sie verhindert, vielleicht hat sie sich verfahren, vielleicht gab es unterschiedliche meinungen über den genauen Ort, vielleicht behauptet sie, sie sei dagewesen, vielleicht sind die Daten durch 'versehentliche' oder 'unbefugte' Account-Löschung verloren gegangen ...

Im Einzelfall null chance.



Das ist eben das Gebiet wo ich mich später engagieren möchte, klares Onlinerecht ohne dabei den Datenschutz willkürlich aufzuheben. Bestehende Gesetze werden schwer mit solchen Anliegen fertig.



Und neue Gesetze zu formulieren, die beiden Zielen gerecht werden, ist auch nicht leicht.



Zu wenig Realität gesehen, wie? Oder willst du auf einmal behaupten, dass alle Richter 100% gleich entscheiden würden?



Aber kannst du dir deinen Richter aussuchen?

Natürlich gehen alle von gleichen Voraussetzungen aus, aber zB eine richterliche Anordung zur Durchsuchung einer Wohnung würde auch nicht von jedem anderen Richter ausgesprochen.
Es kommt immer auf den Einzelfall an, aber ja, die Voraussetzung muss stimmen. Und das ist im Onlinerecht sehr schwer zu beweisen.



eben. Unabhängig davon, welchen Richter man sich 'aussucht'.




Das praktische Vorgehen im Kampf gegen Onlinebetrug ist das Folgende (siehe auch Abofallen):
- sich gegenseitig informieren



Ja, sag ich doch. Rechtlich ist kaum was zu machen, man muss darauf achten, dass man nicht reinfällt


- evtl Verbraucherschutzzentralen einschalten, da diese ggf. gegen Seiten vorgehen können

Entfällt in diesem Fall, weil es eine Betrugsmasche is, nicht eine Betrugsseite. Google einfach mal nach meinerstesmalvordercam oder racheamex, gibt interessante Diskussionsgruppen dazu.



warum sollte ich danach googeln?
Ich weiß, dass es eine Betrugsmasche ist.
Ob das im konkreten Fall so ist, halte ich lediglich für sehr wahrscheinlich.


Einzige Möglichkeit für die Absicht wäre nun mal, dass man die gewollte Löschung des Profils als Kontaktabbruch und damit (mündlichen) Vertragsbruch ansieht.



Gewollte Löschung?
Durch wen?
Beweis?


Aber lange Rede, kurzer Sinn. Ich bin Student im Bereich Jura, ich weiss, dass Recht haben und Recht bekommen zwei Paar Schuhe sind.



Um das zu wissen, braucht man kein Jura-Student zu sein.

Aber erlaube mir den Kommentar: Als Jura-Student solltest du wissen, dass
- Unterschlagung keine Zivilsache ist (ist imho Allgemeinwissen)
- Verbraucherzentralen für solche Betrugsmaschen nicht zuständig sind
(es sei denn, du wolltest gegen poppen.de vorgehen)
- dass man sich den Richter nicht aussuchen kann (allenfalls in seltenen Fällen den Gerichtsstandort, siehe Presserecht)


Ich habe nicht mal thereotisch erwogen, rechtliche Schritte einzuleiten, deswegen ja dieses Topic hier. Es geht mir nicht darum, den Ubeltäter dingfest zu machen, weil das einfach nicht geht. Aber andere Leute eventuell warnen oder sensibilisieren geht immer!



Jo, das ist auch richtig, hat aber nichts mit der rechtlichen Seite zu tun (Klagen sammeln etc.).


Geschrieben

Alles zu lesen habe ich keine Lust drauf aber.........
wer mal Reportagen sieht der hat auch über diese Fälle schon was gesehen.

Und wer (sorry) so doof ist, das er im Voraus Geld überweist....
der hat es nicht anders verdient als "verarscht" zu werden.

Verstand einschalten.........oder wird der bei Notgeilheit ausgeschaltet?


Geschrieben



Verstand einschalten.........oder wird der bei Notgeilheit ausgeschaltet?



so hart...hättsch dat jetze nicht geschrieben........oder doch....wer weiss das schon


Geschrieben

och......ich nehm dir det nicht übel.........aber die psychologische nachsorge...ist die gesichert.....


Geschrieben

Dazu frage ich Mittwoch meine The***utin!


Geschrieben

die betreut die jungs hier??...übermittle ihr bitte mein vollstes mitleid...und ich hab vertrauen in sie gesetzt...jetzt


Geschrieben

Meinst, die brauchen hier Betreuung?

Ne, meine macht das nicht, ich reiche ihr.


Geschrieben (bearbeitet)

Habe ganz vergessen dass es hier Mode ist keine Beiträge zu lesen, sondern lediglich auf den Threadtitel zu antworten.

Irgendwie isses dann ja kein Wunder, dass Frau nie findet was sie sucht, wenn sie denn so gut die anderen Antworten liest *rolling eyes*

Eventuell sollte man noch anmerken, dass zwischen mir und manchen werten Antworterstellten drei Jahrzehnte Erfahrungen liegen.


bearbeitet von with_u
Geschrieben

stimmt...männer können hier in dem thread überhaupt nicht lesen..und fragen beantworten..se jammern nur über ihre eigne dummheit ergo

det iss wie bei den kaffeefahrten..irgendeiner kauft immer was........


wieso....gebt ihr ner frau.....ne sicherheit für die fahrkosten...........nur damit ihr nen date habt???.......des ne sache, die ich als frau....komischerweise..nie verstehen werde.


ich warte auf ne antwort


Geschrieben

det iss wie bei den kaffeefahrten..irgendeiner kauft immer was........


Darauf zielen alle Maschen ab, im Idealfall sind sie darauf ausgelegt, dass sie bei nur 5% Zuspruch rentabel sind.

wieso....gebt ihr ner frau.....ne sicherheit für die fahrkosten...........nur damit ihr nen date habt???.......des ne sache, die ich als frau....komischerweise..nie verstehen werde.


Weil du als 'normale' Frau nie Probleme wirst Dates zu finden (Niveau mal beiseite gelassen). Hingegen würde Männer Interessentinnen finden, wenn sie den Wunschvorstellungen entsprechen, oder aber zumindest nicht zurückhaltend/schüchtern sind.

Mir war schon bewusst, dass es ein Scam sein könnte, die 10 Euro waren der Einsatz und ich hab verloren, schade. Aber interessant, dass ihr lieber auf mich einprügelt anstatt sich mal an der Sache zu beteiligen und darüber nachzudenken, wie man andere schützen kann.


Geschrieben

andere schützen??...

wie sagt man so schön..lehrgeld zahlt jeder......nur der preis..ist verschieden


Geschrieben

Natürlich ist es richtig aufzuklären, um andere zu schützen.
Nicht jede Erfahrung muss von jedem gemacht werden.

Eine Bemerkung zu seiner Naivität wird sich with_u schon gefallen lassen müssen, - das trägt sicherlich auch zum Lernerfolg bei - aber dass da jetzt ein Haufen Beiträge nur aus Häme bestehen, ist sowohl ihm als auch den am Thema interessierten Lesern gegenüber unfair. Was soll das?

Und was die drei Jahrzehnte betrifft, with_u, da hast du verdammt recht.
In deinem Alter war ich eine ganze Ecke vertrauenseliger.


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