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Kein Sex in der Ehe: Schadenersatz


cu****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

ach...deine frau soll den puffbesuch zahlen müssen????


Geschrieben (bearbeitet)

ach...deine frau soll den puffbesuch zahlen müssen????


so ungefähr aber auch der mann!muß kein buff sein geht auch anders.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

so ungefähr aber auch der mann!muß kein buff sein geht auch anders.



Du zahlst deiner Frau dann das Vögeln?
Möchte ich sehen.


Geschrieben

hm vielleicht sollte man mal hinterfragen warum der Partner keine Lust mehr hat und vielleicht an sich mal was ändern und das Sexleben ein wenig auffrischen


Geschrieben

...mmm, schwieriges Thema: ich finde, der Staat sollte sich aus all diesen Dingen raushalten. - Das sollten die Paare unter sich ausmachen.


Geschrieben

Stimmt auch wieder: man weiß weder, wie die Dame aussieht, noch, was sie gegen die Sexlosigkeit unternommen ....




es kommt ja wohl nicht alleine auf das Aussehen an , oder


Geschrieben

Also ich habe die Story auch gelesen (bei web.de). Und eine Sache macht mich daran mehr als stutzig: Wieso verklagt sie ihn nach der Scheidung??? Ich denke, sie war sauer, weil sie durch die/nach der Scheidung vermutlich nicht soviel Geld bekommen hat, wie sie sich erhofft hatte.

Übrigens gibt es im Deutschen Recht im BGB auch einen Paragrafen, der es erlaubt, dass eine Frau, wenn die Verlobung gelöst wird, für den "geleisteten" Sex Schadenersatz vom Mann zu fordern. Also Mädels, dann rennt mal los zum Anwalt!


Geschrieben

Übrigens gibt es im Deutschen Recht im BGB auch einen Paragrafen, der es erlaubt, dass eine Frau, wenn die Verlobung gelöst wird, für den "geleisteten" Sex Schadenersatz vom Mann zu fordern. Also Mädels, dann rennt mal los zum Anwalt!



Das war der im Volksmund genannte Kranzgeldparagraf

Bis 1990 konnten Frauen einen Schadensersatz einklagen wenn sie aufgrund einer Verlobung = Heiratsversprechen ihre Jungfräulichkeit an ihren Verlobten geschenkt haben


Geschrieben

Das ist was Anderes!!! Ich rede nicht davon, dass die Jungfräulichkeit geopfert wurde. Und ich hab n Gesetzbuch von 2009 gehabt und da stand das noch drin.


Geschrieben

Grad mal geschaut - ist wohl tatsächlich Ende 2009 weggefallen. Aber wie gesagt, das ging es nicht um die Jungfräulichkeit, sondern generell um den Sex.


Geschrieben (bearbeitet)

... Übrigens gibt es im Deutschen Recht im BGB auch einen Paragrafen, der es erlaubt, dass eine Frau, wenn die Verlobung gelöst wird, für den "geleisteten" Sex Schadenersatz vom Mann zu fordern. Also Mädels, dann rennt mal los zum Anwalt!

... nun schaut der knabe ganz verwundert, denn sie klagt aus 1300 (§ 1300 BGB ;-))

und ja, den gibts nicht mehr ... und es ging um das so genannte kranzgeld, also doch eine entschädigung für den wegfall der jungfräulichkeit


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Grad mal geschaut - ist wohl tatsächlich Ende 2009 weggefallen. Aber wie gesagt, das ging es nicht um die Jungfräulichkeit, sondern generell um den Sex.



Auch falsch.

Das sog. Kranzgeld (§ 1300 BGB a.F.) ist mit Wirkung zum August 1998 weggefallen.


Geschrieben

Zungenfee,
das ist da nicht weggefallen, sondern wurde geändert!!! Und zwar war da ja Voraussetzung, dass die Frau Jungfrau gewesen sein muss!!! Das wurde geändert - und dann Ende 2009 komplett aufgehoben bzw. das Gesetz ist weggefallen. Schließlich hab ich in der Berufsschule mit aktuellen Gesetzen gearbeitet. Ja, war in Zweitausbildung, deshalb ein "Spät-Azubi".


Geschrieben

Will wer heiraten?



Dich heiraten? So ganz in Weiß mit einem Blumenstrauße?

Ich hoffe es gibt kein Gesetz wegen zuviel Sex



Aber zum Thema...mit manchen Frauen würde ich auch kein Sex haben wollen


Geschrieben

Ich weiß schon, warum ich Single bin

Weder will ich zu Sachen verpflichtet sein, die ich nicht (mehr) will, noch will ich jemandem "Schadensersatz" zahlen müssen, weil ich nicht mehr will.

Ehrlich gesagt, ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, daß so ein Urteil ergangen sein soll...


Geschrieben (bearbeitet)

es kommt ja wohl nicht alleine auf das Aussehen an , oder


Sagen komischerweise immer die, die nicht so mit gesegnet sind...



Böse? OH ja...




Dich heiraten?So ganz in Weiß mit einem Blumenstrauße?


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben




du entkommst mir nicht
Schau das Bett habe ich auch schon frisch bezogen Ein schönes weißes sauberes Laken


Geschrieben

Bitte nicht streiten, BEVOR es überhaupt zum Sex gekommen ist ...


Geschrieben

Du zahlst deiner Frau dann das Vögeln?
Möchte ich sehen.


muß nich ist nur eine möglichkeit,die billige variante wäre natürlich sich was von poppen.de zu suchen.egal wer von beiden oder?


Geschrieben (bearbeitet)

hm vielleicht sollte man mal hinterfragen warum der Partner keine Lust mehr hat und vielleicht an sich mal was ändern und das Sexleben ein wenig auffrischen





vieleicht Hormon bedingt.


bearbeitet von hot6pack001
Geschrieben (bearbeitet)

Also ich weis nur, dass Du Deinen Ehepartner in Deutschland wohl tatsächlich auf die Erfüllung der ehelichen Pflichten verklagen kannst.
Ich erinnere mich oh als wäre es gestern an den BWL- Unterricht im Fachgymnasium Wirtschaft, Thema Vertragsrecht.

Das Beispiel:
Ein Paar will heiraten und schliesst vorher einen Ehevertrag, der das führen einer sog. Josephsehe vorsieht (kein Sex in der Ehe). Wass passiert, wenn sie irggendwann doch will und klagt?

Unser Lehrer:
Und er MUSS und zwar REGELMÄSSIG. Aber Weihnachten is ja auch regelmäßig


Edit sagt: Fragt nu aber bloß nicht nach Paragraphen...


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
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