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24/7 geht das?


paaraktivpassiv

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 7 Stunden, schrieb Seelenwanderin:

@Magic_Mind nichts anderes habe ich geschrieben, wenn bei 24/7 der devote Part seine Kontrolle nicht ab gibt.

dann ist es kein 24/7 sondern 0/0...

Es nutzt dir nichts, wenn ein Arzt Bereitschaft hat, aber lieber ein Fußballspiel schaut, als dir in der Notaufnahme zu helfen.

 

Am 14.9.2017 at 22:19, schrieb Seelenwanderin:

TPE  ist eine weiterentwickelte Form von EPE.

erweitert ist nicht gleich weiterentwickelt

dann formuliere es auch so, wie du es meinst :)

 

 

Geschrieben

Ich denke das es das grundsätzlich gibt .

Ist mir persönlich aber etwas suspekt. Kommt mir immer so vor als ob der dominierende Angst hat ein Frau auf Augenhöhe zu begegnen.

 

Geschrieben

Oder ein Mangel an eigenem Vorstellungsvermögen :)

Ein dominanter Mann wird i.d.R. einer dominanten Frau auf gleicher Augenhöhe begegnen .

Es soll sogar Herrschaftspaare geben,...

Ich gegebe mich auch nicht mit einen Arbeitnehmern auf gleiche Augenhöhe ohne vor Ihnen Angst zu haben.

Geschrieben

24/ 7 bedeutet nicht die permanente Verfügbarkeit , wer Das schreibt hat schlichtweg keine Ahnung . 

Geschrieben
Am 13.9.2017 at 21:14, schrieb PilgrimsPandora:

Ein gewisses Eigenleben hat jeder. Die Frage ist nur, wie man es in diesem Kontext integriert.

Du vielleicht. Ich auch. Bei mir steht es ja im Profil. Das ginge mir so was von auf den Sack, wenn da eine 24/7-Bereitschaft sein müsste. Gleich aus welcher Sicht. Selbständig Denken ist und bleibt nun mal Teil meiner Tagesgestaltung. Allein schon bei dem Gedanken, mich da irgendwo und wie einschränken zu müssen, würde es mich grausen.

Geschrieben
vor 8 Minuten, schrieb rainbow_1954:

Du vielleicht. Ich auch. Bei mir steht es ja im Profil. Das ginge mir so was von auf den Sack, wenn da eine 24/7-Bereitschaft sein müsste. Gleich aus welcher Sicht. Selbständig Denken ist und bleibt nun mal Teil meiner Tagesgestaltung. Allein schon bei dem Gedanken, mich da irgendwo und wie einschränken zu müssen, würde es mich grausen.

Ich bin wahrscheinlich einfach nur sehr verwöhnt.....

Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb PilgrimsPandora:

Ich bin wahrscheinlich einfach nur sehr verwöhnt.....

Warum denkst du das?

"Weil Mutti bei allen Dingen, immer erst Vati fragen musste?"

Unfassbar.....

Geschrieben
Gerade eben, schrieb Marie-Anne:

Warum denkst du das?

"Weil Mutti bei allen Dingen, immer erst Vati fragen musste?"

Unfassbar.....

Warum seid ihr nur so engstirnig? Weil Hingabe nicht in eurer Lebenskonzept passt? Weil eine etwas andere Form der Sexualität nicht eurem Weltbild entspricht? Weil ihr es nicht ertragen könnt, dass andere Menschen sexuell, emotinal und familiär toll zusammen leben können?

Dein " unfassbar" ist in meinen Augen ebenso ein gedankliches Armutszeugnis  wie die Verurteilung von homosexuellen, transen oder.....einfach anders und freier lebender.....

Ich musste nicht fragen, ich wollte. Ein Mensch wie du versteht das nicht. Du hast nicht die Stärke, schwach sein zu können.

 

Geschrieben
vor 8 Minuten, schrieb PilgrimsPandora:

 

Dein " unfassbar" ist in meinen Augen ebenso ein gedankliches Armutszeugnis  wie die Verurteilung von homosexuellen, transen oder.....einfach anders und freier lebender.....

 

Mich kannst du nicht beleidigen, versuch es erst gar nicht.

Und mit dem Begriff "Freiheit ", solltest du dich unbedingt, noch mal eingehend befassen. 

By the way:

"Was du liebst , lass frei. Kommt es zu dir zurück, gehört es dir, für immer."

 

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Marie-Anne:

Mich kannst du nicht beleidigen, versuch es erst gar nicht.

Und mit dem Begriff "Freiheit ", solltest du dich unbedingt, noch mal eingehend befassen. 

By the way:

"Was du liebst , lass frei. Kommt es zu dir zurück, gehört es dir, für immer."

 

Stimmt.

Darum ist mein Mann auch frei gestorben.

Und alles was du dir nicht vorstellen kannst, war zwischen uns geklärt. Sogar mein Pinkeln auf sein Grab.

Also fang du einmal an, freiere Gedanken zu entwickeln.

So viel eingeschränktes Gedankengut ist für mich schwer erträglich.

Ohne weitere Worte, da ich mich sonst noch asexuell errege... 

 

Geschrieben
vor einer Stunde, schrieb Nitrobär:

 

24/ 7 bedeutet nicht die permanente Verfügbarkeit , wer Das schreibt hat schlichtweg keine Ahnung . 

 

Keine Panik zu deiner Ahnungslosigkeit, dich kann dich jeder 24/7 Dienstleister aufklären.

Der hat es sogar schriftlich im Vertrag.

Geschrieben (bearbeitet)

@PilgrimsPandora

Es gibt Dinge, die will ich mir überhaupt nicht vorstellen.

Und auf das von dir, geschilderte "Abgesprochene" möchte ich nicht eingehen.

Trotz allem, mein Beileid. 

bearbeitet von Marie-Anne
Geschrieben (bearbeitet)

@Magic_Mind

Auch der Versuch der persönlichen Angriffs ändert nichts an ganz simplen Fakten , von Denen Du mal so gar keine Ahnung hast , 

wie das " Beispiel " Notarzt mal wieder eindeutigst belegt hat .

Eine freiwillige Bereitschaft bedeutet eben nicht , das es keine Prioritäten gibt und diese Bereitschaft untergeordnet wird . 

Und selbst berufsbedingte Bereitschaft wird generell nur unter Einbeziehung von Prioritäten gewährt .

Diese bestimmen wann der Bereitschaft nachgekommen wird , nicht irgendein Willekind das denkt die Welt dreht sich um ihn und damit sei er Dom . 

bearbeitet von Nitrobär
Geschrieben (bearbeitet)

(Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)

§ 12 Arbeit auf Abruf
(1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf [24/7]). Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart. Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen.

(2) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.

Quelle: http://www.recht.de

(Wenn die Quellenangabe nicht erwünscht ist Mod, dann bitte löschen)

 

Ergänzung:

Schließlich darf auch nicht die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer unterschätzt werden. Denn der Arbeitgeber hat auf die Gesundheit und das Wohl des Mitarbeiters zu achten. Er muss sicherstellen, dass der Arbeitnehmer seine Arbeit innerhalb der vorgegebenen Arbeitszeit verrichtet und diesem anschließend eine Erholungszeit zusteht.

 

Fazit: 10 Arbeitsstunden sind im Gesetz verankert. Also gibt es auch bei 24/7-Verträgen eine vorgegebene Arbeitszeit. Der Rest ist Erholungszeit.

 

Denn es gilt auch folgendes:

Ununterbrochene Erreichbarkeit des Diensthandys nicht erforderlich

Der Arbeitgeber kann vom Arbeitnehmer im Rahmen seines Direktionsrechts (=Machtausübung) verlangen, dass dieser das ihm zur Verfügung gestellte Handy in Betrieb nimmt. Nicht darunter fällt indes, dass der Arbeitnehmer das Handy auch mit sich trägt und erreichbar ist. Dies gilt jedoch für das Diensthandy - wie der Name schon sagt, nur während der Dienstzeit.

 

Soviel zu schriftlichen 24/7-Verträgen und der Vergleich zu 24/7 ;)

bearbeitet von Seelenwanderin
Ergänzung ...
Geschrieben
vor 1 Stunde, schrieb Nitrobär:

Auch der Versuch der persönlichen Angriffs

dich persönlich anzugreifen, von was träumst du denn, du bist der einzige der hier seine Ahnungslosigkeit anführt.

Wenn der Notarzt seine Priorität im Fußballspiel sehen sieht, kannst du jeder Zeit das Krankenhaus verklagen und

die Leistung einfordern, welche dir zusteht.

vor einer Stunde, schrieb Seelenwanderin:

 

(Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)

 

 

falsches Gesetz, Arbeitnehmer interessieren nicht, die können nicht die 24/7 Dienstleister sein, sondern nur der Arbeitgeber.

Denn Unternehmer/Selbstständige leisten per Gesetz keine Arbeit und können folglich auch keine Arbeitszeit überschreiten.

 

 

Geschrieben

@Magic_Mind

Wie schon angeführt entlarvt Dich schon Deine Beispielwahl ,

die nichts mit der Thematik auch nur im Entferntesten zu tun hat  als vollkommen nichtwissend .

Dazu kommt dann noch mangelhaftes Leseverständnis , gepaart mit durch was immer genährter Arroganz ,

 hier lächerliche Allgemeingültigskeitsansprüche von Deinem Bild einer 24/7 Beziehung zu postulieren . 

  24/7  existieren in allen möglichen Facetten und die Involvierten regeln Diese nach nach ihrem Anspruch  und ganz bestimmt nicht nach  Deinem  . 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 34 Minuten, schrieb Nitrobär:

24/7  existieren in allen möglichen Facetten

 

existiert nur in einer Facette und zwar 24 x 7 Stunden per Woche lang.

Und ja, Mathe ist allgemeingültig und dabei ist es völlig egal was für ein Dienst in dieser Zeit erbracht wird,

solange dieser den Anforderungen des Dienstgebers entspricht.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben (bearbeitet)

Und exakt diese Anforderungen sind nicht eindeutig definiert , sondern werden im Einzelnen geregelt und

die mentale Bereitschaft ist da vollkommen ausreichend , wenn so gewünscht .

Das ist dann immer noch 24/7 .

Und nur mal zur Aufklärung Mathe ist reine Definitionssache . 

bearbeitet von Nitrobär
Geschrieben (bearbeitet)

begreife das 24/7 einen konkreten Zeitraum beschreibt, hier einer Beziehung.

Du musst auch nicht rechnen können, schaue in deinen Providervertrag.

Aber zu kannst denen vorschlagen, dass dir eine mentale Bereitschaft in eurer Beziehung genügt.

Nur kannst du dich dann hier nicht mehr lesen :)

 

und jetzt darfst du gerne für dich rechnen, ja auch mit den Fingern ist erlaubt.

ups, das wäre ja gar keine mentale Leistung :):)

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

 Vertragsinhalte erst mal Verhandlungssache und was ich 24/7 verlange und

der Andere bereit ist zu geben wird auch genau erst nach diesen Verhandlungen , falls gewünscht  schriftlich fixiert . 

Es gäb ne Menge für Dich zu lernen und zu begreifen ,

aber hier ist nicht Nachhilfe angesagt ,

sondern eine Fragestellung die Du nicht bist anders als in Deinem  Geist als beantwortet gelten zu lassen .

Es gibt verschiedenste Arten von Dom / Sub 24/7 Beziehungen und solange die Beiden sie so führen wollen sind die Beziehungen auch richtig und gültig .

Ob sie Deinen Ansprüchen genügen ist in keiner Weise relevant . 

Was ich persönlich als einen Glücksfall bezeichne. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden, schrieb Seelenwanderin:

(Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)[...]

 

vor 1 Stunde, schrieb Magic_Mind:

[...] falsches Gesetz, Arbeitnehmer interessieren nicht, die können nicht die 24/7 Dienstleister sein, sondern nur der Arbeitgeber.

Denn Unternehmer/Selbstständige leisten per Gesetz keine Arbeit und können folglich auch keine Arbeitszeit überschreiten.

Also @Magic_Mind nun wird es wirklich langsam komisch mit Dir.

Erst verweist Du auf 24/7-Verträge und dann schreibst Du, dass Arbeitnehmer keine Dienstleister sein können. Jetzt frage ich mich wirklich, wer die Arbeit verrichtet, die tagtäglich z.B. in der Pflege oder im Gastro-Bereich getätigt wird ... -> beliebig erweiterbar.

Es gibt einen Arbeitgeber (Inhaber des Geschäftes), der seine Angestellten beschäftigt, die diese dienstleistende Tätigkeit erbringen. Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Inaber eines Geschäftes (Selbständiger) eine große Zahl an pflegebedürftige Menschen gleichzeitig - selbst hintereinander - "abarbeiten" kann. Dieser Selbständige hat nur eine gewisse Kapazität. Ergo benötigt er viele Angestellte. Und hier kommt wieder ein Vertrag ins Spiel. Es sei, dieser sogenannte Angestellte arbeitet auf selbständiger Basis. Dann wird kein Vertrag benötigt. Oder sprichst Du von einem Sub-Unternehmer, der die Stelle eines Selbständigen inne hat?

Nun denk doch mal bitte logisch ;)

Und wenn ein Unternehmer vor dem Gesetz keine Arbeit verrichtet, frage ich mich, von was er seinen Lebensunterhalt und die Steuern bezahlt. Mal ganz vom Lebensunterhalt und den Steuern abgesehen. Ein Selbständiger ist Chef. Und der Chef übt die Macht aus - im übertragenen Sinne. Wenn er also die Macht ausübt, benötigt er keinen 24/7-Vertrag, dass ist richtig. Doch ging es um den Bottom, der hier mit dem Angestellten im Vergleich gleichzusetzen ist. Und dann wären wir wieder beim  24/7-Vertrag, der vom Gesetzgeber geregelt ist.

So schwer kann es wirklich nicht sein ;)

bearbeitet von Seelenwanderin
Wort unterschlagen ...
Geschrieben (bearbeitet)

@Seelenwanderin

na dann,denke doch einfach logisch,...

einen 24/7 Vertrag kann nur jemand abschließen, der wirklich auch 24/7 leisten kann.

Das Arbeitsrecht an zu führen ist völliger Nonsens, wie zu selbst hervorhebst, kein Arbeitnehmer kann das leisten.

Dienstleister haften i.d.R.  ab einem Leistungsverzug von mehr als 1%.

Deshalb schrieb ich auch, dass 24/7 nur mit mehreren zu leben geht, denn die Zeitverteilung bleibt immer die Gleiche.

Ergo stehen mehrere Arbeitnehmer oder ggf. Sklavinnen/Herrschaften zur Verfügung,welche den fest geschriebenen Zeitraum abdecken.

 

Das ein Unternehmer nicht arbeitet, ist gesetzlich verankert, damit dieser nicht in das Sozialsystem integriert ist.

Würde er Arbeit leisten, könnte er auch arbeitslos sein. Ein Unternehmer hat deshalb auch keine Lohnsteuerklasse.

Das ist auch derzeit die Masche im neuen Prostitutionsgesetz. Die Huren dürfen zwar einzahlen und Steuern bezahlen,

können aber keine Gegenleistung abrufen, da die Tätigkeit nicht als Arbeit verankert ist.

Ob die Agentur für Arbeit überhaupt einen Tätigkeitsschlüssel erteilt hat, ist mir nicht bekannt.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Es gibt sicherlich einige Subs, die 24/7 können und auch wollen. Ich selbst gehöre nicht dazu. Abseits vom erotischen Vergnügen, lege ich viel Wert auf meine Selbstbestimmtheit. 

Geschrieben

Ich kann Sammlerin nur zustimmen. Allerdings kommt es auch auf die Intensität und Vorliebe an.

Geschrieben

natürlich geht das, auch wenn es anfangs nicht immer leicht ist. man darf sich das nur nicht so vorstellen, dass der Sub (ich) sofot auf die knie fällt, wenn die herrin den raum betritt. in der nicht informierten öffentlich keit ist unser verhalten ganz normal.

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