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Roman Polanski in der Schweiz verhaftet


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

der wird bestimmt gegrillt




Griilen tun die nicht mehr, die schläfern ein...


Geschrieben

Ich könnte brechen, wenn ich ständig in den Medien höre, dass es ein Skandal ist und das es nicht angehen könne, das ein so größer Künstler so verfolgt würde und die Künstlergesellschaft müsse sich für ihn einsetzen.

Er hat ein Kind ***igt und da ist es mir sowas von egal, wie lange das her ist und es ist mehr als Rechtens, dass er endlich und hoffentlich zur Rechenschaft gezogen wird.

Was mich erschüttert hat, dass die Ochsenknecht-Söhne sich für ihn geäußert haben ... der jüngere der Ochsenknechts wurde doch seinerzeit vom Babysitter missbraucht ... lebe ich jetzt in einer total bizarren Welt des Wahnsinns?


Geschrieben

..... lebe ich jetzt in einer total bizarren Welt des Wahnsinns?

naja das sei mal dahingestellt. Aber wie eine Person(besagter ochsenknecht junior) mit seiner Geschichte umgeht, ist ja nun für jeden verschieden. Und was die in den Medien erzählen halte ich, nicht ohne Weiteres, für deren echte Meinung.


Geschrieben

Zunächst einmal geht jetzt alles seinen justizförmlichen Gang.
An alle, die sich jetzt aufregen, ein paar Anregungen:
Würde man genauso reagieren, wenn nicht Roman Polanski, sondern irgendein "Joe Sickpack" betroffen wäre? Das Recht gilt nämlich für alle gleich.
Nach meinen rudimentären Kenntnissen des deutschen Strafgesetzbuches ist Sex mit einer 13jährigen auch in der Bundesrepublik strafbar (für Interessierte: §§ 176, 176a StGB); erst recht dann, wenn man sich diese auch noch mittels Alkohols, Medikamenten etc. gefügig gemacht hat. Schon die Penetration als solche führt zu einer Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren (§ 176 a Abs. 2 Ziff. 1 StGB).
Der Unterschied: die Bundesrepublik kennt insoweit Verfolgungsverjährung, das Recht des State of California (und der Schweiz) nicht.
Zusammenfassend: Herr Polanski ist einer Straftat verdächtig. Damit ist er zu behandeln wie alle anderen Verdächtigen auch:
Reicht der Verdacht, wird angeklagt.
Ist die Anklage da, wird verhandelt.
Wird er überführt, wird verurteilt.
Wird er verurteilt, wird die Strafe vollstreckt.
Wer für eine Lex Polanski ist, melde sich.


Geschrieben

ich kann mich da auch nur ganz klar der Mehrheit anschliessen: er hat als erwachsener Mann eine 13jährige missbraucht - es ist auch total egal das dieses Mädchen, oder besser inzwischen diese Frau ihm verziehen hat.

Solch eine Tat muss ganz klar bestraft werden. (PUNKT)


Geschrieben (bearbeitet)


Irgendwie schon komisch, das er erst jetzt festgenommen wurde, oder? Er war ja schon häufiger in der Schweiz.


Nach einem Interview mit einem Ermittler der schweizer Ermittlungsbehörde war der Unterschied im dem genauen Wissen über Zeitpunkt seiner Ankunft und den genauen Aufenthalt.
Dennoch mag ich es kaum glauben, zu gut funktioniert die EDV, besonders in der Schweiz, als das nicht binnen Sekunden schon beim Einchecken an „richtiger Stelle“ ein „rotes Lämpchen“ leuchten müßte.
Bis zu einem schlüssigen Beleg, könnte ich bei dieser Verhaftung von einem vorangegangenen Handel ausgehen, was kritikwürdig ist. Nicht die Verhaftung, sondern die Verhandelbarkeit, bzw. in der Willkür int. Haftbefehle mit entsprechenden Abkommen nach gut dünken zu befolgen oder zu ignorieren.
Und natürlich macht es die Sachlage nicht einfacher, dass hinter der Festnahme mutmaßlich auch ein Kotau der Schweiz vor den USA steht, mit dem das zuletzt arg belastete Verhältnis ein wenig verbessert werden soll.“ (Süddeutsche-online 02.10.2009, 12:21)

...Solch eine Tat muss ganz klar bestraft werden. (PUNKT)


Ja, aber wonach beurteilt?
Der Unterschied liegt aber auch bei gleicher Tat in den verschieden Strafrahmen unterschiedlicher Länder
Deutschland: Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern nicht unter zwei Jahren… In minder schweren Fällen von drei Monaten bis…
Sofern eine gewisse Einvernehmlichkeit vorlag, juristisch aber scheinbar in dem US.Staat nicht relevant, es ist lt. Medien automatisch „***igung“. So dürfte die Strafe deutlich anders aussehen.

Okay, Unwissenheit (bis Ignoranz) schützt vor Strafe nicht, könnte man sagen, obwohl es bei dem „Fall Marco W.“ verständlich auch andere Stimmen gab.
Wäre er „nomal“ beim Urlaubsende zurückgekommen, hätte man ihn später auf Verlangen der türkischen Gerichtsbarkeit ausliefern müssen?

Arg überzeichnent, aber um mein „Grummeln“ noch besser zu skizzieren, auch in dem Bewußtsein obigen Ansatz zu widersprechen:
Fiktiv, (einen anerkannten int. Haftbefehl würde es wahrscheinlich nicht geben): Hätte die Schweiz ein Auslieferungsabkommen mit einem Staat, in dem auf die Missachtung der Tragepflicht einer Burka bei Frauen gerne mit Steinigung reagiert wird, hätten dt. Touristinnen die sich eines solchen „Delikts“ schuldig gemacht und rechtzeitig abgesetzt haben bei Querung der Schweiz ein kleines Problem.
Soll heißen: Wo ist die Grenze für die internationale Anerkennung eines lokal unterschiedlich bewerteten „Fehlverhalten“?

Zurückführend zu Roman Polanski: Strafe muß sein, aber woran gemessen?


bearbeitet von 0815Erwin
Geschrieben (bearbeitet)



Irgendwie schon komisch, das er erst jetzt festgenommen wurde, oder? Er war ja schon häufiger in der Schweiz.



Er bezahlte sogar Steuern für eine Immobilie in der Schweiz. Sehr seltsam. Ich frage mich ob er überhaupt im Fahndungsregister war welches die Grenzpolizei bei der Einreise abfragen sollte. Und wenn nein, wer ihn aus dem Fahndungsregister gelöscht hat.

Viele Fragen sind offen.

Ob eine Verurteilung nach so langer Zeit noch möglich ist muss ich sehr bezweifeln.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben



Ob eine Verurteilung nach so langer Zeit noch möglich ist muss ich sehr bezweifeln.




Werden die Threads eigentlich gelesen bevor man Antwortet ???

Anscheinend nicht.

Das Urteil muss nur noch verlesen werden. Das steht schon fest. Er hat sich der Urteilsverlesung durch Flucht entzogen.

Gruss aus Celle


Geschrieben (bearbeitet)


Das Urteil muss nur noch verlesen werden. Das steht schon fest. Er hat sich der Urteilsverlesung durch Flucht entzogen.


Ob dann allerdings das Prozessrecht es ohne weiteres zulässt, kurzerhand da weiter zu machen, wo man aufgehört hat, ist die Frage: in der Bundesrepublik ginge das jedenfalls nicht (man müsste hier den gesamten Prozess wiederholen).
Soweit ersichtlich, wird diese Frage auch unter Zugrundelegung des Rechts des State of California kontrovers diskutiert (was als solches kein Wunder ist - Juristen können bekanntlich sogar Rechenaufgaben unterschiedlichen Ergebnissen zuführen). Außerdem ist der Richter von damals nicht mehr im Amt: es gehört zu den grundlegenden Prinzipien eines jeden Strafprozesses, dass nur der Richter ein Urteil verkünden kann, der auch den Prozess geführt hat. Das spricht dafür, dass das Schuldinterlokut zumindest teilweise wiederholt werden muss. Ganz am Rande: lange Freiheitsstrafen waren seinerzeit nicht im Gespräch - wenn die Berichterstattung stimmt, nur Bewährungsstrafen. Vor diesem Hintergrund könnte sich Polanski mit seiner Flucht selbst ins Bein geschossen haben.
Es werden wohl noch ein paar Anwälte reich werden.


bearbeitet von Segramon
Geschrieben

In Indiana kann jeder männliche Autofahrer über 18 wegen ***igung Minderjähriger festgenommen werden, wenn seine Beifahrerin keine Socken und Schuhe trägt und unter 17 ist.
Auch so kanns gehen, ist ein echtes Gesetzt kein Spass.


Geschrieben (bearbeitet)

In Hessen, ja das Hessen in Deutschland, sieht Artikel 21 Abs. 1 der Verfassung die Todesstrafe für besonders schwere Verbrechen vor. Was besagt das? Genau, garnichts, solange die Verfassung im Grundgesetz Deutschlands abgeschafft bleibt.

Apropos: In Wichita wird die Mißhandlung eines Mannes durch seine Schwiegermutter nicht als Scheidungsgrund anerkannt.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben (bearbeitet)

Das spricht dafür, dass das Schuldinterlokut zumindest teilweise wiederholt werden muss.

Nicht unbedingt. Ich musste "Schuldinterlokut" erst nachschlagen. Es ist im Kern die Beurteilung der Frage "schuldig oder nicht schuldig". DAS wurde vor Gericht aber gar nicht verhandelt: Wie im USA üblich, wurde ein Kuhhandel (Plea Bargain) gemacht: P. hat sich für den sexuellen Kontakt mit einer Minderjährigen schuldig bekannt, und im Gegenzug wurden andere Punkte der ursprünglichen Klage (Z.B. ***igung, Verabreichung von Drogen,...) fallen gelassen.

Evtl. muss der Deal aber wirklich neu ausgehandelt werden. Einige Punkte der ursprünglichen Anklage sind vermutlich gar nicht mehr strafbar. Zum Beispiel "Sodomy" (ungefähr "Widernatürliche Unzucht" und im Klartext: Analverkehr) ist inzwischen in den meisten Bundesstaaten erlaubt. Die entsprechenden Gesetze wurden traditionell ohnehin vorwiegend gegen Homosexuelle angewendet.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

"Stoppt Tierversuche nehmt Kinderschänder"

In einem Interview sagte Herr Polanski, er wisse nicht worüber sich so aufgeregt würde; alle Männer stehen auf junge Mädchen.
Halloooooooo er hat selbst eine minderjährige Tochter !


Geschrieben

Meinungen? Kommentare?

Jo, ja.

Hey, unsere Rechtsprechung und nicht nur unsere, ist eine Hure der Bürokratie und nicht der Gerechtigkeit.


Geschrieben (bearbeitet)

Da liegt also seit 33 Jahren ein Haftbefehl unbeachtet in einer Schublade. Als allererstes stellt sich mir hier die Frage wer denn diesen Haftbefehl ausgegraben hat? Vielleicht ein Staatsanwalt der sich die ersten Lorbeeren verdienen will? Kann natürlich auch zufall sein, denn auf Grund neuer modernsten Labortechnischen Untersuchungen werden alte Fälle aus den Schränken geholt und gesichtet.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Der internationale Haftbefehl besteht m.W. erst seit einigen Jahren....

Der in den USA seit 33 Jahren.
Die Amis sind da nun mal anders als wir in Europa...
Gott sei dank verjährt das da nicht.


Geschrieben

Hallo Leute,

ganz Klar, Schwanz ab und zwar zZ! (Meine Meinung)

Was mir nur auf den Keks geht, ist der Trouble um diese einzelne Person, berühmt hin oder her.
Wo sind die Berichte von den Beschneidungen von Mädchen, Kinderarbeit und Kindesmissbrauch?
Nach Schätzungen der UNO arbeiten weltweit rund 250 Millionen Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 17 Jahren unter Bedingungen, die ihrer Entwicklung schaden.
In meinen Augen auch eine ***igung...
Und wir alle schauen Seelenruhig zu, juckt keinen. Wir freuen uns, wenn nur der Preis paßt, nach dem Motto "Geiz ist Geil".

Grüße
Starwolly


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