Gelöschter Benutzer Geschrieben September 28, 2009 Geschrieben September 28, 2009 Aufgrund eines 33 jahre alten Haftbefehles wegen Kindesmissbrauch wurde Roman Polanski verhaftet und wird voraussichtich an die USA ausgeliefert. Meinungen? Kommentare?
Gelöschter Benutzer Geschrieben September 28, 2009 Autor Geschrieben September 28, 2009 Kindesmissbrauch verjährt in den USA nicht und wenn er schuldig ist (er hat es ja zugegeben), dann muss er mit der Konsequenz leben. Nur weil er ein Promi und Oskarpreisträger ist, ist der Vorwurf ja nicht weniger schlimm, als wenn ein Normalsterblicher nach all den Jahren der Justiz ins Netz geht Warum dies erst nach all den Jahren geschieht...keine Ahnung. Wie aus den Medien bekannt ist, wurde das Opfer von ihm finanziell entschädigt und verzichtet auf eine Verurteilung Polanski´s. Nur wird sie darauf keinerlei Einfluss haben, denn es braucht ja keine Anzeige des Opfers mehr, weil alleine das staatsanwaltliche Interesse an einer Verhaftung zählt.
Gelöschter Benutzer Geschrieben September 28, 2009 Autor Geschrieben September 28, 2009 der wird bestimmt gegrillt
Gelöschter Benutzer Geschrieben September 28, 2009 Autor Geschrieben September 28, 2009 Die Hintergründe: In den 70ern hatte Polanski im Staat Florida Geschlechtsverkehr mit einer 13-jährigen, er war damals über 40. In Florida gilt Sex mit Minderjährigen automatisch als ***igung. In Florida ein Straftatbestand, der nicht verjährt. 2005 erging gegen Polanski ein internationaler Haftbefehl. Und da in der Schweiz dieser Straftatbestand ebenfalls nicht verjährt, griff der Haftbefehl nun eben bei seiner Einreise in die Schweiz. Shit happens. Mich persönlich bringt es auf die Palme, daß nun der Verband der Schweizer Regisseure und Schauspieler die Verhaftung Polanskis als justiziale Willkür hinstellt. Wie Sinnliche schon sagte, darf es keinen Unterschied machen, ob derjenige ein Prominenter oder ein Ottonormalbürger ist. Denn auch ein prominenter Mann in der Lebensmitte muß sich über die Konsequenzen seines Handelns bewußt sein. Egal ob die damals 13-jährige mit der Handlung einverstanden war oder nicht - ein über 40-jähriger Mann muß sich bewußt sein, daß er Verantwortung trägt und dieses Mädchen die Konsequenzen noch nicht abschätzen konnte.
69Liebhaber69-1967 Geschrieben September 29, 2009 Geschrieben September 29, 2009 Der Fotografin mal VOLL recht geb! Dem ist so nichts hin zu zu fügen!
Cu**** Geschrieben September 29, 2009 Geschrieben September 29, 2009 Die Festnahme und die hoffentlich darauffolgende Auslieferung in die USA freut mich und ist in meinen Augen vollauf gerechtfertigt! - Kinderficker dürfen niemals ihrer Strafe entgehen, egal wer sie auch sind!
ra**** Geschrieben September 29, 2009 Geschrieben September 29, 2009 So eine Straftat darf nicht verjähren und ist auch nach 30 Jahren genau so zu händeln. Er hat ein Verbrechen begangen und muß dafür seine Strafe erhalten. Egal "wer" oder "was" er ist. Das Urteil müßte sogar noch härter ausfallen, da er sich ja damals unrechtmäßig der Justiz entzogen hat. SO !
se**** Geschrieben September 29, 2009 Geschrieben September 29, 2009 es gibt halt noch länder, die dem gesetz treu bleiben.
Mu**** Geschrieben September 29, 2009 Geschrieben September 29, 2009 Richtig so ......es ist völlig egal ob ihm das Opfer vergeben hat inzwischen, der Herr ist damals geflüchtet und wenn nun die Gelegenheit bestand ihn zu verhaften nur zu. Die Promis die sich jetzt für ihn einsetzen finde ich nicht nur peinlich sondern widerlich - wofür sind Gesetze da.
Gelöschter Benutzer Geschrieben September 29, 2009 Autor Geschrieben September 29, 2009 denke Sex mit minderjährigen bzw. ***igung ist nunmal kein tatbestand, den man als Jungensünde abtun könnte. (wie nen diebstahl oder so) Das er geflohen ist macht die Sache auch nicht besser. Daher eindeutig richtig.
Kinobesucher Geschrieben September 29, 2009 Geschrieben September 29, 2009 Keine Sonderrechte für Prominente, gleiches Unrecht für alle. Wenn er eine 13jährige vögelt, soll er bestraft werden wie jeder Nicht-Promi auch.
Gelöschter Benutzer Geschrieben September 29, 2009 Autor Geschrieben September 29, 2009 In den meisten Fällen setzen sich Leute ein, die selbst Dreck am Stecken haben. Wer weiss was da noch so alles im Laufe der Zeit an die Öffentlichkeit dringt, wenn die "Beschützer" des STraftäters mal genauer durchleuchtet werden. Vielleicht findet ein fleissiger Journalist ja noch ein paar Hinweise ....
Ballou1957 Geschrieben September 29, 2009 Geschrieben September 29, 2009 Im Prinzip ist es doch eine herrlich verkehrte Welt: in fast jedem Land der Erde ist die Verführung unter 14-jähriger ein Straftatbestand und wird verfolgt. Aber es ist nicht nur so, dass man sich der Strafe durch entsprechenden Landeswechsel entziehen kann - bei entsprechender Prominenz gilt dies gar noch als revolutionärer Akt gegen bürgerliche Konventionen und hindert nicht daran, sich ohne jegliche gesellschaftliche Ächtung öffentlich feiern zu lassen. Wäre dies ein "Normal"bürger gewesen, müßte er damit rechnen, dass an seinem jeweiligen Wohnort Flugblätter und Plakate auftauchen, die ihn denunzieren und er könnte sich bald nicht mal mehr zum Bäcker trauen. Und wie schon bei der Aufdeckung der liechtensteinschen Steuersünder: die prominente Empörung richtet sich gegen die Ermittler und schützt den angeklagten vermeintlichen Täter.
Ce**** Geschrieben September 29, 2009 Geschrieben September 29, 2009 1) bei entsprechender Prominenz gilt dies gar noch als revolutionärer Akt gegen bürgerliche Konventionen und hindert nicht daran, sich ohne jegliche gesellschaftliche Ächtung öffentlich feiern zu lassen. 2) Und wie schon bei der Aufdeckung der liechtensteinschen Steuersünder: die prominente Empörung richtet sich gegen die Ermittler und schützt den angeklagten vermeintlichen Täter. 1) Das schlimmste ist doch die Tatsache das alle die ihn gefeiert haben, wussten das er eine 13 Jährige ***igt (nach den Gesetzen in Florida war es eine ***igung) hatte. Er hat es ja auch gestanden und sich dem Urteil durch Flucht entzogen. 2) Er ist kein vermeintlicher Täter sondern ein überführter. Aussage des Mädchens und sein Geständnis sind ja vorhanden. Also kann man bei ihm nicht von einem vermeintlichen Täter sprechen sondern von einem überführten. Es ist vor allem Unverständlich das sich jetzt auch noch die Aussenminister von Frankreich und Polen sich für ihn einsetzten. Gruss aus Celle
Gelöschter Benutzer Geschrieben September 29, 2009 Autor Geschrieben September 29, 2009 Und wie schon bei der Aufdeckung der liechtensteinschen Steuersünder: die prominente Empörung richtet sich gegen die Ermittler und schützt den angeklagten vermeintlichen Täter. 1. Polanski kein vermeintlicher Täter und seine Festnahme geschah unter legalen Mitteln. 2. bei den Lichtensteiner Daten wurde ein Mitarbeiter für Datendiebstahl belohnt. Und zwar geschütze, persönliche Daten. also eindeutig ein Straftat. Da Steuerhinterziehung nun kein Kapitalverbrechen ist, hinterlässt das einen sehr bitteren Beigeschmack.
Ballou1957 Geschrieben September 29, 2009 Geschrieben September 29, 2009 Nein body26hh - man kann immer eine Diskussion darüber führen, wo ein Vergleich hinkt, weil er das immer tun wird: aber es ist tatsächlich auffallend, dass innerhalb der letzten 20 Jahre die veröffentlichte Wahrnehmung von Straftatbeständen oder bei Verdacht auf Straftatbestände bei Prominenten restlos gekippt ist. Diese immer offensichtlichere Doppelmoral ist doch das eigentliche Problem. Die Verhaftung und Rechtsgrundlage der Verhaftung würden von niemandem diskutiert, wenn dort nicht der Name Polansik stünde. @Celler Überführt ist einer Täter auch bei Geständigkeit erst nach Verurteilung durch ein ordentliches Gericht.
Gelöschter Benutzer Geschrieben September 29, 2009 Autor Geschrieben September 29, 2009 @Celler Überführt ist einer Täter auch bei Geständigkeit erst nach Verurteilung durch ein ordentliches Gericht. Wenn sie mal verurteilt werden, durch Staranwalte ..haben sie ja meistens eine gute Chance ungeschoren davon zu kommen...siehe O.J. Simpson lg Sonnenschein
Ce**** Geschrieben September 29, 2009 Geschrieben September 29, 2009 @Celler Überführt ist einer Täter auch bei Geständigkeit erst nach Verurteilung durch ein ordentliches Gericht. Schuldig = Bewiesen durch Geständniss oder Beweise Verurteilung = Höhe der Strafe Gruss aus Celle
2t**** Geschrieben September 29, 2009 Geschrieben September 29, 2009 Bis zur Verurteilung gilt das Unschuldigkeitsprinzip und vor Gericht ist er Angeklagter
Ballou1957 Geschrieben September 29, 2009 Geschrieben September 29, 2009 @Celler so einfach ist es eben nicht - und @Sonnschein40 hat auf das mögliche Dilemma bereits hingewiesen. Die Verurteilung besteht aus einem Schuldspruch und anschließend der Bemessung der Strafe. Ohne vorherigen Schuldspruch geht es nicht - es sei denn bei Bagatelldelikten, wo es als "Verschulden" definiert wird. Im schlimmsten Fall wird im Nachhinein festgestellt, dass er zum Zeitpunkt der Tat unter Drogeneinfluß stand, die Schuldfähigkeit wird angezweifelt und und und ... solange das Geständnis nicht vor einem ordentlichen Gericht gemacht wurde bleibt der Sachverhalt, dass er der Tat nicht überführt wurde. Noch haben wir Rechtsstaatlichkeit mit Gewaltenteilung, bei der ein Schuldspruch allein in der Zuständigkeit der Gerichte liegt. Gerade die neuerlichen Versuche der Einflussnahme im aktuellen Fall legen nahe, ihn dort auch zu belassen.
Ce**** Geschrieben September 29, 2009 Geschrieben September 29, 2009 (bearbeitet) Da er direkt vor der Verlesung des Urteiles aus der USA geflüchtet ist gilt er Schuldig. Ihm wurde nur noch das Strafmass verkündet. Das Urteil ist ja da, er hat sich nur der Verlesung des Urteiles entzogen. Gruss aus Celle @Ballou Er hatte das Geständnis vor einem ordentlichen Gericht getätigt. bearbeitet September 29, 2009 von Cellerpaar
Hanswurst45 Geschrieben September 29, 2009 Geschrieben September 29, 2009 Vollkommen richtig, den sollen die mal richtig am Arsch kriegen.
Th**** Geschrieben September 29, 2009 Geschrieben September 29, 2009 dummheit schützt vor strafe nicht, egal ob promi oder nicht. ich finde die verhaftung gerechtfertigt.
Gelöschter Benutzer Geschrieben September 29, 2009 Autor Geschrieben September 29, 2009 Gesetzt sprechen darf nur ein Gericht. hatte erst immer gedacht Polanski sei schon veruteilt gewesen, aber scheinbar ja selbst das noch nicht. @ balou denke auch bei Normalbürgern wäre es ne Geschichte wert gewesen. Das er nun den Vorteil hat, das viele "Promis" ihn unterstützen (warum auch immer), ist klar. Irgendwie schon komisch, das er erst jetzt festgenommen wurde, oder? Er war ja schon häufiger in der Schweiz. Was die öffentlich Wahrnehmung angeht, fällt mir spontan ein Herr Zumwinkel ein, der öffentlich verhaftet wurde und der für die Öffentlichkeit das Symbol für Raffgier war, obwohl der Durchschnittsdeutsche im Verhältnis genauso viel hinterzieht (das dann natürlich das Recht des kleines Mannes). auch die ehmalige sängerin der No angels, die ohne wirkliche Fluchtgefahr bei einem auftritt verhaftet wurde.
Ballou1957 Geschrieben September 29, 2009 Geschrieben September 29, 2009 @Celler - habe soeben nochmals nachgelesen: Ihr habt recht. Er wurde seinerzeit bereits verurteilt und hat sich dann durch Flucht der Verkündung des Strafmaßes entzogen.
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