Jump to content

Roman Polanski in der Schweiz verhaftet


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Aufgrund eines 33 jahre alten Haftbefehles wegen Kindesmissbrauch wurde Roman Polanski verhaftet und wird voraussichtich an die USA ausgeliefert.

Meinungen? Kommentare?


Geschrieben

Kindesmissbrauch verjährt in den USA nicht und wenn er schuldig ist (er hat es ja zugegeben), dann muss er mit der Konsequenz leben.
Nur weil er ein Promi und Oskarpreisträger ist, ist der Vorwurf ja nicht weniger schlimm, als wenn ein Normalsterblicher nach all den Jahren der Justiz ins Netz geht
Warum dies erst nach all den Jahren geschieht...keine Ahnung.
Wie aus den Medien bekannt ist, wurde das Opfer von ihm finanziell entschädigt und verzichtet auf eine Verurteilung Polanski´s.
Nur wird sie darauf keinerlei Einfluss haben, denn es braucht ja keine Anzeige des Opfers mehr, weil alleine das staatsanwaltliche Interesse an einer Verhaftung zählt.


Geschrieben

Die Hintergründe:

In den 70ern hatte Polanski im Staat Florida Geschlechtsverkehr mit einer 13-jährigen, er war damals über 40. In Florida gilt Sex mit Minderjährigen automatisch als ***igung. In Florida ein Straftatbestand, der nicht verjährt.

2005 erging gegen Polanski ein internationaler Haftbefehl. Und da in der Schweiz dieser Straftatbestand ebenfalls nicht verjährt, griff der Haftbefehl nun eben bei seiner Einreise in die Schweiz.

Shit happens.

Mich persönlich bringt es auf die Palme, daß nun der Verband der Schweizer Regisseure und Schauspieler die Verhaftung Polanskis als justiziale Willkür hinstellt. Wie Sinnliche schon sagte, darf es keinen Unterschied machen, ob derjenige ein Prominenter oder ein Ottonormalbürger ist. Denn auch ein prominenter Mann in der Lebensmitte muß sich über die Konsequenzen seines Handelns bewußt sein. Egal ob die damals 13-jährige mit der Handlung einverstanden war oder nicht - ein über 40-jähriger Mann muß sich bewußt sein, daß er Verantwortung trägt und dieses Mädchen die Konsequenzen noch nicht abschätzen konnte.


69Liebhaber69-1967
Geschrieben

Der Fotografin mal VOLL recht geb!

Dem ist so nichts hin zu zu fügen!


Geschrieben

Die Festnahme und die hoffentlich darauffolgende Auslieferung in die USA freut mich und ist in meinen Augen vollauf gerechtfertigt! - Kinderficker dürfen niemals ihrer Strafe entgehen, egal wer sie auch sind!


Geschrieben

So eine Straftat darf nicht verjähren und ist auch nach 30 Jahren genau so zu händeln. Er hat ein Verbrechen begangen und muß dafür seine Strafe erhalten. Egal "wer" oder "was" er ist. Das Urteil müßte sogar noch härter ausfallen, da er sich ja damals unrechtmäßig der Justiz entzogen hat.

SO !


Geschrieben

Richtig so ......es ist völlig egal ob ihm das Opfer vergeben hat inzwischen, der Herr ist damals geflüchtet und wenn nun die Gelegenheit bestand ihn zu verhaften nur zu.

Die Promis die sich jetzt für ihn einsetzen finde ich nicht nur peinlich sondern widerlich - wofür sind Gesetze da.


Geschrieben

denke Sex mit minderjährigen bzw. ***igung ist nunmal kein tatbestand, den man als Jungensünde abtun könnte. (wie nen diebstahl oder so)

Das er geflohen ist macht die Sache auch nicht besser.

Daher eindeutig richtig.


Geschrieben

Keine Sonderrechte für Prominente,
gleiches Unrecht für alle.

Wenn er eine 13jährige vögelt, soll er bestraft werden wie jeder Nicht-Promi auch.


Geschrieben

In den meisten Fällen setzen sich Leute ein, die selbst Dreck am Stecken haben.

Wer weiss was da noch so alles im Laufe der Zeit an die Öffentlichkeit dringt, wenn die "Beschützer" des STraftäters mal genauer durchleuchtet werden.
Vielleicht findet ein fleissiger Journalist ja noch ein paar Hinweise ....


Geschrieben

Im Prinzip ist es doch eine herrlich verkehrte Welt: in fast jedem Land der Erde ist die Verführung unter 14-jähriger ein Straftatbestand und wird verfolgt. Aber es ist nicht nur so, dass man sich der Strafe durch entsprechenden Landeswechsel entziehen kann - bei entsprechender Prominenz gilt dies gar noch als revolutionärer Akt gegen bürgerliche Konventionen und hindert nicht daran, sich ohne jegliche gesellschaftliche Ächtung öffentlich feiern zu lassen.

Wäre dies ein "Normal"bürger gewesen, müßte er damit rechnen, dass an seinem jeweiligen Wohnort Flugblätter und Plakate auftauchen, die ihn denunzieren und er könnte sich bald nicht mal mehr zum Bäcker trauen.

Und wie schon bei der Aufdeckung der liechtensteinschen Steuersünder: die prominente Empörung richtet sich gegen die Ermittler und schützt den angeklagten vermeintlichen Täter.


Geschrieben


1) bei entsprechender Prominenz gilt dies gar noch als revolutionärer Akt gegen bürgerliche Konventionen und hindert nicht daran, sich ohne jegliche gesellschaftliche Ächtung öffentlich feiern zu lassen.


2) Und wie schon bei der Aufdeckung der liechtensteinschen Steuersünder: die prominente Empörung richtet sich gegen die Ermittler und schützt den angeklagten vermeintlichen Täter.



1) Das schlimmste ist doch die Tatsache das alle die ihn gefeiert haben, wussten das er eine 13 Jährige ***igt (nach den Gesetzen in Florida war es eine ***igung) hatte. Er hat es ja auch gestanden und sich dem Urteil durch Flucht entzogen.

2) Er ist kein vermeintlicher Täter sondern ein überführter. Aussage des Mädchens und sein Geständnis sind ja vorhanden.

Also kann man bei ihm nicht von einem vermeintlichen Täter sprechen sondern von einem überführten.

Es ist vor allem Unverständlich das sich jetzt auch noch die Aussenminister von Frankreich und Polen sich für ihn einsetzten.

Gruss aus Celle


Geschrieben


Und wie schon bei der Aufdeckung der liechtensteinschen Steuersünder: die prominente Empörung richtet sich gegen die Ermittler und schützt den angeklagten vermeintlichen Täter.



1. Polanski kein vermeintlicher Täter und seine Festnahme geschah unter legalen Mitteln.

2. bei den Lichtensteiner Daten wurde ein Mitarbeiter für Datendiebstahl belohnt. Und zwar geschütze, persönliche Daten. also eindeutig ein Straftat.

Da Steuerhinterziehung nun kein Kapitalverbrechen ist, hinterlässt das einen sehr bitteren Beigeschmack.


Geschrieben

Nein body26hh - man kann immer eine Diskussion darüber führen, wo ein Vergleich hinkt, weil er das immer tun wird: aber es ist tatsächlich auffallend, dass innerhalb der letzten 20 Jahre die veröffentlichte Wahrnehmung von Straftatbeständen oder bei Verdacht auf Straftatbestände bei Prominenten restlos gekippt ist.

Diese immer offensichtlichere Doppelmoral ist doch das eigentliche Problem. Die Verhaftung und Rechtsgrundlage der Verhaftung würden von niemandem diskutiert, wenn dort nicht der Name Polansik stünde.

@Celler Überführt ist einer Täter auch bei Geständigkeit erst nach Verurteilung durch ein ordentliches Gericht.


Geschrieben


@Celler Überführt ist einer Täter auch bei Geständigkeit erst nach Verurteilung durch ein ordentliches Gericht.



Wenn sie mal verurteilt werden, durch Staranwalte ..haben sie ja meistens eine gute Chance ungeschoren davon zu kommen...siehe O.J. Simpson

lg Sonnenschein


Geschrieben



@Celler Überführt ist einer Täter auch bei Geständigkeit erst nach Verurteilung durch ein ordentliches Gericht.



Schuldig = Bewiesen durch Geständniss oder Beweise

Verurteilung = Höhe der Strafe

Gruss aus Celle


Geschrieben

Bis zur Verurteilung gilt das Unschuldigkeitsprinzip und vor Gericht ist er Angeklagter


Geschrieben

@Celler so einfach ist es eben nicht - und @Sonnschein40 hat auf das mögliche Dilemma bereits hingewiesen.

Die Verurteilung besteht aus einem Schuldspruch und anschließend der Bemessung der Strafe. Ohne vorherigen Schuldspruch geht es nicht - es sei denn bei Bagatelldelikten, wo es als "Verschulden" definiert wird.

Im schlimmsten Fall wird im Nachhinein festgestellt, dass er zum Zeitpunkt der Tat unter Drogeneinfluß stand, die Schuldfähigkeit wird angezweifelt und und und ... solange das Geständnis nicht vor einem ordentlichen Gericht gemacht wurde bleibt der Sachverhalt, dass er der Tat nicht überführt wurde.

Noch haben wir Rechtsstaatlichkeit mit Gewaltenteilung, bei der ein Schuldspruch allein in der Zuständigkeit der Gerichte liegt. Gerade die neuerlichen Versuche der Einflussnahme im aktuellen Fall legen nahe, ihn dort auch zu belassen.


Geschrieben (bearbeitet)

Da er direkt vor der Verlesung des Urteiles aus der USA geflüchtet ist gilt er Schuldig.

Ihm wurde nur noch das Strafmass verkündet.

Das Urteil ist ja da, er hat sich nur der Verlesung des Urteiles entzogen.

Gruss aus Celle
@Ballou

Er hatte das Geständnis vor einem ordentlichen Gericht getätigt.


bearbeitet von Cellerpaar
Geschrieben

Vollkommen richtig, den sollen die mal richtig am Arsch kriegen.


Geschrieben

dummheit schützt vor strafe nicht, egal ob promi oder nicht.

ich finde die verhaftung gerechtfertigt.


Geschrieben

Gesetzt sprechen darf nur ein Gericht.

hatte erst immer gedacht Polanski sei schon veruteilt gewesen, aber scheinbar ja selbst das noch nicht.

@ balou

denke auch bei Normalbürgern wäre es ne Geschichte wert gewesen. Das er nun den Vorteil hat, das viele "Promis" ihn unterstützen (warum auch immer), ist klar.

Irgendwie schon komisch, das er erst jetzt festgenommen wurde, oder? Er war ja schon häufiger in der Schweiz.

Was die öffentlich Wahrnehmung angeht, fällt mir spontan ein Herr Zumwinkel ein, der öffentlich verhaftet wurde und der für die Öffentlichkeit das Symbol für Raffgier war, obwohl der Durchschnittsdeutsche im Verhältnis genauso viel hinterzieht (das dann natürlich das Recht des kleines Mannes).

auch die ehmalige sängerin der No angels, die ohne wirkliche Fluchtgefahr bei einem auftritt verhaftet wurde.


Geschrieben

@Celler - habe soeben nochmals nachgelesen: Ihr habt recht. Er wurde seinerzeit bereits verurteilt und hat sich dann durch Flucht der Verkündung des Strafmaßes entzogen.


×
×
  • Neu erstellen...