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Beim runterholen erwischt đŸ˜±


Wo****

Empfohlener Beitrag

Vor 33 Minuten , schrieb kunsteffekt:
WĂ€re ich ne Frau, ich wĂŒrde das Auto anzĂŒnden. Mal gucken, wie lange der noch steht.

Die Grundidee mag dich ja ehren đŸ€”đŸ˜‰đŸ˜ allerdings
 Straftat mit Straftat vergelten
. Auch „suboptimal“ đŸ€“đŸ˜‰đŸ˜

vor 2 Stunden, schrieb Womanizer-8871:

oder denken

Ich wĂŒrde wohl denken: "Oh, der @Womanizer-8871 von poppen.de hat immer noch kein Date gefunden!"

Vor 34 Minuten , schrieb AnfangsSproede:

Bevor du dich in deine Fantasie aufmachst, denke an: Kabelbinder, Eispickel, Fleischmesser, Apfelkernausstecher, Nudelholz, die leere Sektflasche, den spitzen Bleistift, die Gartenhacke, Wasserwaage, Klappspaten, Kastanienbohrer und co.

Dein BDSM Werkzeugkasten? đŸ€”đŸ€ĄđŸ™ˆđŸ˜‰đŸ˜

vor 1 Minute, schrieb Anni4real:

Dein BDSM Werkzeugkasten? đŸ€”đŸ€ĄđŸ™ˆđŸ˜‰đŸ˜

Ich hab mit BDSM nix am Hut, diese Dinge gehören in jeden guten Haushalt.:jumping:

Vor 36 Minuten , schrieb AnfangsSproede:

Bevor du dich in deine Fantasie aufmachst, denke an: Kabelbinder, Eispickel, Fleischmesser, Apfelkernausstecher, Nudelholz, die leere Sektflasche, den spitzen Bleistift, die Gartenhacke, Wasserwaage, Klappspaten, Kastanienbohrer und co.

Dein Angreifer möchte ich aber nicht sein 😂😂😂. Sorry fĂŒr das Off topic

Vor 23 Minuten , schrieb zeigegeilundwillig:
Irgendwie verwechseln hier so einige oberschlaue das Gesetzbuch .im PKW kann ich anziehn und machen was ich will da der PKW als privat GelÀnde zÀhlt .
Verboten ist es nur wenn es ausserhalb passiert und oder Kinder oder andere dabei in BedrÀngnis geraden .
Und es zÀhlt auch nicht zur sexuellen BelÀstigung solange man keinen direkt damit konfrontiert .

Es ist nicht strafbar, aber eine Ordnungswidrigkeit.
Somit sollte man aufpassen, was und vorallem bei wem man etwas zeigt/macht.

Vor 25 Minuten , schrieb zeigegeilundwillig:
Irgendwie verwechseln hier so einige oberschlaue das Gesetzbuch .im PKW kann ich anziehn und machen was ich will da der PKW als privat GelÀnde zÀhlt .
Verboten ist es nur wenn es ausserhalb passiert und oder Kinder oder andere dabei in BedrÀngnis geraden .
Und es zÀhlt auch nicht zur sexuellen BelÀstigung solange man keinen direkt damit konfrontiert .

Äh
. Nein
 von der KI zusammengefasst:
„Was gilt als â€œĂ¶ffentlich” – gehört das Auto dazu?
.
Ein Auto kann je nach Situation als öffentlicher oder privater Raum gelten:
‱ Öffentlicher Raum:
Wenn der Mann sich in einem geparkten Auto befindet, sichtbar durch Fenster ist (z. B. auf einem Parkplatz, Straßenrand, in der NĂ€he von Passanten oder Schulwegen), dann gilt das Auto rechtlich als öffentlicher Raum. Die Tatsache, dass andere die Handlung sehen könnten, reicht aus.
‱ Privater Raum:
Wenn das Auto z. B. auf einem privaten, nicht einsehbaren GrundstĂŒck steht, z. B. in einer geschlossenen Garage, und niemand Einsicht hat, dann gilt es als privater Raum.“

Solange er nicht in meinem Auto sitzt wĂŒrde ich es vermutlich gar nicht mitbekommen.
Vor 6 Minuten , schrieb Neuhier31:

Es ist nicht strafbar, aber eine Ordnungswidrigkeit.
Somit sollte man aufpassen, was und vorallem bei wem man etwas zeigt/macht.

Auch KI zusammengefasst, situativ Straftat
.. đŸ€“đŸ€·â€â™€ïž
„Rechtslage zur öffentlichen Masturbation:
‱ § 183 StGB – Exhibitionistische Handlungen:
Dieser Paragraf betrifft explizit MĂ€nner, die sich aus sexuellen Motiven vor anderen Personen entblĂ¶ĂŸen oder sexuelle Handlungen vornehmen.
Voraussetzungen:
‱ Der TĂ€ter ist mĂ€nnlich
‱ Er zeigt sich aus sexueller Motivation
‱ Eine andere Person wird dadurch konkret belĂ€stigt (also z.B. sieht die Handlung direkt mit)
‱ § 183a StGB – Erhebliche BelĂ€stigung der Allgemeinheit (frĂŒher Teil des Ordnungswidrigkeitengesetzes, seit 2021 im StGB):
Greift z. B., wenn keine konkrete Person belĂ€stigt wurde, aber die Handlung in einem öffentlichen Raum geschah und potenziell andere stören konnte.
‱ § 118 OWiG – BelĂ€stigung der Allgemeinheit
Wenn die Handlung nicht die Schwelle zur Straftat ĂŒberschreitet, kann sie zumindest als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.“

Vor 59 Minuten , schrieb Croce:

Nicht jede d... Aktion verdient auch eine Reaktion đŸ€Œ solange es nicht vor meinen Augen passiert (wobei meine Reaktion dem "Mann" in keinster Weise gefallen wĂŒrde đŸ€Ł) 

Wenn ein erwachsener Mensch es nicht auf die Reihe bekommt seine Triebe unter Kontrolle zu halten naja 🙄

Ich hatte schon sehr nette GesprĂ€che wĂ€hrend er im Auto saß. Da war dann das Ergebnis auch, dass er sich befriedigt hat. Was ist daran schlimm? Nicht jeder ist unbedingt fĂŒr seine "Triebe" selbst verantwortlich 😉🙈

Hast du kein zu Hause?
Wie ich reagieren wĂŒrde, darf ich nicht schreiben đŸ€·â€â™€ïž.
Vor 3 Minuten , schrieb Anni4real:

Auch KI zusammengefasst, situativ Straftat
.. đŸ€“đŸ€·â€â™€ïž
„Rechtslage zur öffentlichen Masturbation:
‱ § 183 StGB – Exhibitionistische Handlungen:
Dieser Paragraf betrifft explizit MĂ€nner, die sich aus sexuellen Motiven vor anderen Personen entblĂ¶ĂŸen oder sexuelle Handlungen vornehmen.
Voraussetzungen:
‱ Der TĂ€ter ist mĂ€nnlich
‱ Er zeigt sich aus sexueller Motivation
‱ Eine andere Person wird dadurch konkret belĂ€stigt (also z.B. sieht die Handlung direkt mit)
‱ § 183a StGB – Erhebliche BelĂ€stigung der Allgemeinheit (frĂŒher Teil des Ordnungswidrigkeitengesetzes, seit 2021 im StGB):
Greift z. B., wenn keine konkrete Person belĂ€stigt wurde, aber die Handlung in einem öffentlichen Raum geschah und potenziell andere stören konnte.
‱ § 118 OWiG – BelĂ€stigung der Allgemeinheit
Wenn die Handlung nicht die Schwelle zur Straftat ĂŒberschreitet, kann sie zumindest als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.“

Richtig

Auch das sagt die KI:

Ob Masturbation im eigenen Auto eine Straftat ist, hÀngt von mehreren Faktoren ab, insbesondere dem Ort und den UmstÀnden. In Deutschland (und Àhnlich auch in anderen LÀndern) ist die entscheidende Frage, ob die Handlung öffentlich sichtbar war oder andere Personen belÀstigt wurden.

Hier sind die wichtigsten rechtlichen Aspekte:

1. Öffentlichkeit
‱ Wenn du sichtgeschĂŒtzt in deinem Auto masturbierst (z. B. auf einem abgelegenen PrivatgrundstĂŒck oder mit undurchsichtigen Scheiben), ist das in der Regel nicht strafbar.
‱ Wenn du jedoch an einem öffentlichen Ort (z. B. Parkplatz, Straße) sitzt und von außen sichtbar bist, kann das als Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB) oder BelĂ€stigung der Allgemeinheit gewertet werden.

2. BelÀstigung anderer Personen
‱ Falls andere Personen (z. B. Passanten, Kinder) deine Handlung sehen und sich dadurch belĂ€stigt fĂŒhlen, kann das unter BelĂ€stigung oder sexueller BelĂ€stigung (§ 184i StGB) fallen.
‱ Besonders schwer wiegt es, wenn MinderjĂ€hrige betroffen sind – das kann zu empfindlichen Strafen fĂŒhren.

3. Absicht oder FahrlÀssigkeit
‱ Auch wenn keine Absicht bestand, andere zu belĂ€stigen, kann FahrlĂ€ssigkeit strafbar sein, etwa wenn du es hĂ€ttest vermeiden können, gesehen zu werden.

Fazit:
‱ Privat, nicht einsehbar: In der Regel nicht strafbar.
‱ Öffentlich einsehbar oder mit BelĂ€stigung Dritter: Möglicherweise strafbar.

Vor 2 Minuten , schrieb BessereHĂ€lfte:

Ich hatte schon sehr nette GesprĂ€che wĂ€hrend er im Auto saß. Da war dann das Ergebnis auch, dass er sich befriedigt hat. Was ist daran schlimm? Nicht jeder ist unbedingt fĂŒr seine "Triebe" selbst verantwortlich 😉🙈

Er sollte es nur so tun, dass es nicht unbedingt sofort als solches erkannt wird

vor 30 Minuten, schrieb AnfangsSproede:

Ach was, ich bin ein offenes Buch.

Bis gerade fand ich es noch Lustig đŸ€Ż jetzt  ... Und wenn die Kabelbinder erst Mal dran sind macht es auch Sinn warum die Schutzfolie ĂŒber Deine Autositze sind đŸ˜©đŸ˜«đŸ˜” nicht fĂŒr den  gemeinsamen Spaß , sondern fĂŒr Dein Spaß đŸ€šđŸ€­

Vor 3 Minuten , schrieb Neuhier31:

Richtig

Auch das sagt die KI:

Ob Masturbation im eigenen Auto eine Straftat ist, hÀngt von mehreren Faktoren ab, insbesondere dem Ort und den UmstÀnden. In Deutschland (und Àhnlich auch in anderen LÀndern) ist die entscheidende Frage, ob die Handlung öffentlich sichtbar war oder andere Personen belÀstigt wurden.

Hier sind die wichtigsten rechtlichen Aspekte:

1. Öffentlichkeit
‱ Wenn du sichtgeschĂŒtzt in deinem Auto masturbierst (z. B. auf einem abgelegenen PrivatgrundstĂŒck oder mit undurchsichtigen Scheiben), ist das in der Regel nicht strafbar.
‱ Wenn du jedoch an einem öffentlichen Ort (z. B. Parkplatz, Straße) sitzt und von außen sichtbar bist, kann das als Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB) oder BelĂ€stigung der Allgemeinheit gewertet werden.

2. BelÀstigung anderer Personen
‱ Falls andere Personen (z. B. Passanten, Kinder) deine Handlung sehen und sich dadurch belĂ€stigt fĂŒhlen, kann das unter BelĂ€stigung oder sexueller BelĂ€stigung (§ 184i StGB) fallen.
‱ Besonders schwer wiegt es, wenn MinderjĂ€hrige betroffen sind – das kann zu empfindlichen Strafen fĂŒhren.

3. Absicht oder FahrlÀssigkeit
‱ Auch wenn keine Absicht bestand, andere zu belĂ€stigen, kann FahrlĂ€ssigkeit strafbar sein, etwa wenn du es hĂ€ttest vermeiden können, gesehen zu werden.

Fazit:
‱ Privat, nicht einsehbar: In der Regel nicht strafbar.
‱ Öffentlich einsehbar oder mit BelĂ€stigung Dritter: Möglicherweise strafbar.

WĂ€re ich Mann: ich wĂŒrde es nicht riskieren wollen
. đŸ€“đŸ˜‰đŸ˜

Vor 1 Minute , schrieb Anni4real:

WĂ€re ich Mann: ich wĂŒrde es nicht riskieren wollen
. đŸ€“đŸ˜‰đŸ˜

Aber wir sind keine MĂ€nner 😉 und können uns beherrschen, bis wir zu Hause sind

Gerade eben, schrieb Neuhier31:

Aber wir sind keine MĂ€nner 😉 und können uns beherrschen, bis wir zu Hause sind

đŸ’ŻđŸ€

vor 36 Minuten, schrieb zeigegeilundwillig:

Irgendwie verwechseln hier so einige oberschlaue das Gesetzbuch .im PKW kann ich anziehn und machen was ich will da der PKW als privat GelÀnde zÀhlt .
Verboten ist es nur wenn es ausserhalb passiert und oder Kinder oder andere dabei in BedrÀngnis geraden .
Und es zÀhlt auch nicht zur sexuellen BelÀstigung solange man keinen direkt damit konfrontiert .

Oh da ist jemand aber Oberschlau 😅👍

Völlig falsch. Egal auf Feldweg oder Parkplatz oder zu Hause in der Einfahrt,  es ist Erregung öffentlichen Ärgernis, und keine sexuelle BelĂ€stigung.

AUCH IM EIGENEN PKW . 

Deswegen kann ich es trotzdem anzeigen, und stell dir vor, das wird auch verfolgt. 

Hab so manchen Wichser schon angezeigt. 

Völlig egal ob das strafbar ist oder nicht.
Wer das in der Öffentlichkeit macht hat keinen Anstand und keine Moral, nicht jeder will das sehen.
Und noch dazu besteht immer die Möglichkeit das Kinder sowas sehen!
Und jetzt erzĂ€hlt mir bloß nicht das jemand in der Dunkelheit masturbierend in der Gegend rumfĂ€hrt oder sich ins letzte Eck einer Tiefgarage stellt. Jemand der das macht WILL gesehen werden!
Sofort Anzeigen!!!
vor 15 Minuten, schrieb AnfangsSproede:

Ich hab mit BDSM nix am Hut, diese Dinge gehören in jeden guten Haushalt.:jumping:

Das was noch offen ist fehlt noch bei mir zuhause. Die frage ist jetzt fĂŒr was braucht man eine leere Sektflasche? Geht auch eine volle, frage fĂŒr einen Bekannten 

Screenshot_20250524_162053_Samsung Internet~2.jpg

vor 34 Minuten, schrieb zeigegeilundwillig:

Man darf es machen solange man nicht direkt in Risiko Bereichen steht .
Wenn ich das zB auf nem Feldweg mache und es kommt zufÀllig wer vorbei dann aufpassen oder der die jenige ignorieren es .
Mache ich es natĂŒrlich in nem Parkhaus oder NĂ€he von Kindern ist es nicht angebracht und Man wertet es als BelĂ€stigung

Falsch. 

Auch auf einem Feldweg nicht.

Wenn es die Person stört , und sie  die Polizei holt und Anzeige erstattet, wegen Erregung öffentlichen Ärgernis, dann wird das auch verfolgt.

Egal , ob sich nur einer einen gewichst hat oder ein PÀrchen im Auto vögelt. 

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