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Beim runterholen erwischt 😱


Wo****

Empfohlener Beitrag

Vor 21 Minuten , schrieb Bolero2000:

Es sind ein paar wenige, die auf solche Ideen kommen und auch noch in die Tat umsetzen.

Ich lese ja hier schon ein Weilchen mit und es erschreckt mich ernsthaft, das so viel Männer sich anscheinend nicht unter Kontrolle haben. Ständig und überall muss das Thema Sex in ihren Köpfen laufen. Parkplatz, glory hole, ONS usw
Und wenn Frau meint, sie möchte es nicht, dann ist sie prüde, mag keinen Sex oder ist einfach nur doof.
Und nein, ich bin weder prüde noch renne ich tropfnass und willig in der Welt umher

Vor 33 Minuten , schrieb kunsteffekt:
Wäre ich ne Frau, ich würde das Auto anzünden. Mal gucken, wie lange der noch steht.

Die Grundidee mag dich ja ehren 🤔😉😁 allerdings… Straftat mit Straftat vergelten…. Auch „suboptimal“ 🤓😉😁

vor 2 Stunden, schrieb Womanizer-8871:

oder denken

Ich würde wohl denken: "Oh, der @Womanizer-8871 von poppen.de hat immer noch kein Date gefunden!"

Vor 34 Minuten , schrieb AnfangsSproede:

Bevor du dich in deine Fantasie aufmachst, denke an: Kabelbinder, Eispickel, Fleischmesser, Apfelkernausstecher, Nudelholz, die leere Sektflasche, den spitzen Bleistift, die Gartenhacke, Wasserwaage, Klappspaten, Kastanienbohrer und co.

Dein BDSM Werkzeugkasten? 🤔🤡🙈😉😁

vor 1 Minute, schrieb Anni4real:

Dein BDSM Werkzeugkasten? 🤔🤡🙈😉😁

Ich hab mit BDSM nix am Hut, diese Dinge gehören in jeden guten Haushalt.:jumping:

Vor 36 Minuten , schrieb AnfangsSproede:

Bevor du dich in deine Fantasie aufmachst, denke an: Kabelbinder, Eispickel, Fleischmesser, Apfelkernausstecher, Nudelholz, die leere Sektflasche, den spitzen Bleistift, die Gartenhacke, Wasserwaage, Klappspaten, Kastanienbohrer und co.

Dein Angreifer möchte ich aber nicht sein 😂😂😂. Sorry für das Off topic

Vor 23 Minuten , schrieb zeigegeilundwillig:
Irgendwie verwechseln hier so einige oberschlaue das Gesetzbuch .im PKW kann ich anziehn und machen was ich will da der PKW als privat Gelände zählt .
Verboten ist es nur wenn es ausserhalb passiert und oder Kinder oder andere dabei in Bedrängnis geraden .
Und es zählt auch nicht zur sexuellen Belästigung solange man keinen direkt damit konfrontiert .

Es ist nicht strafbar, aber eine Ordnungswidrigkeit.
Somit sollte man aufpassen, was und vorallem bei wem man etwas zeigt/macht.

Vor 25 Minuten , schrieb zeigegeilundwillig:
Irgendwie verwechseln hier so einige oberschlaue das Gesetzbuch .im PKW kann ich anziehn und machen was ich will da der PKW als privat Gelände zählt .
Verboten ist es nur wenn es ausserhalb passiert und oder Kinder oder andere dabei in Bedrängnis geraden .
Und es zählt auch nicht zur sexuellen Belästigung solange man keinen direkt damit konfrontiert .

Äh…. Nein… von der KI zusammengefasst:
„Was gilt als “öffentlich” – gehört das Auto dazu?
.
Ein Auto kann je nach Situation als öffentlicher oder privater Raum gelten:
• Öffentlicher Raum:
Wenn der Mann sich in einem geparkten Auto befindet, sichtbar durch Fenster ist (z. B. auf einem Parkplatz, Straßenrand, in der Nähe von Passanten oder Schulwegen), dann gilt das Auto rechtlich als öffentlicher Raum. Die Tatsache, dass andere die Handlung sehen könnten, reicht aus.
• Privater Raum:
Wenn das Auto z. B. auf einem privaten, nicht einsehbaren Grundstück steht, z. B. in einer geschlossenen Garage, und niemand Einsicht hat, dann gilt es als privater Raum.“

Solange er nicht in meinem Auto sitzt würde ich es vermutlich gar nicht mitbekommen.
Vor 6 Minuten , schrieb Neuhier31:

Es ist nicht strafbar, aber eine Ordnungswidrigkeit.
Somit sollte man aufpassen, was und vorallem bei wem man etwas zeigt/macht.

Auch KI zusammengefasst, situativ Straftat….. 🤓🤷‍♀️
„Rechtslage zur öffentlichen Masturbation:
• § 183 StGB – Exhibitionistische Handlungen:
Dieser Paragraf betrifft explizit Männer, die sich aus sexuellen Motiven vor anderen Personen entblößen oder sexuelle Handlungen vornehmen.
Voraussetzungen:
• Der Täter ist männlich
• Er zeigt sich aus sexueller Motivation
• Eine andere Person wird dadurch konkret belästigt (also z.B. sieht die Handlung direkt mit)
• § 183a StGB – Erhebliche Belästigung der Allgemeinheit (früher Teil des Ordnungswidrigkeitengesetzes, seit 2021 im StGB):
Greift z. B., wenn keine konkrete Person belästigt wurde, aber die Handlung in einem öffentlichen Raum geschah und potenziell andere stören konnte.
• § 118 OWiG – Belästigung der Allgemeinheit
Wenn die Handlung nicht die Schwelle zur Straftat überschreitet, kann sie zumindest als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.“

Vor 59 Minuten , schrieb Croce:

Nicht jede d... Aktion verdient auch eine Reaktion 🤌 solange es nicht vor meinen Augen passiert (wobei meine Reaktion dem "Mann" in keinster Weise gefallen würde 🤣) 

Wenn ein erwachsener Mensch es nicht auf die Reihe bekommt seine Triebe unter Kontrolle zu halten naja 🙄

Ich hatte schon sehr nette Gespräche während er im Auto saß. Da war dann das Ergebnis auch, dass er sich befriedigt hat. Was ist daran schlimm? Nicht jeder ist unbedingt für seine "Triebe" selbst verantwortlich 😉🙈

Hast du kein zu Hause?
Wie ich reagieren würde, darf ich nicht schreiben 🤷‍♀️.
Vor 3 Minuten , schrieb Anni4real:

Auch KI zusammengefasst, situativ Straftat….. 🤓🤷‍♀️
„Rechtslage zur öffentlichen Masturbation:
• § 183 StGB – Exhibitionistische Handlungen:
Dieser Paragraf betrifft explizit Männer, die sich aus sexuellen Motiven vor anderen Personen entblößen oder sexuelle Handlungen vornehmen.
Voraussetzungen:
• Der Täter ist männlich
• Er zeigt sich aus sexueller Motivation
• Eine andere Person wird dadurch konkret belästigt (also z.B. sieht die Handlung direkt mit)
• § 183a StGB – Erhebliche Belästigung der Allgemeinheit (früher Teil des Ordnungswidrigkeitengesetzes, seit 2021 im StGB):
Greift z. B., wenn keine konkrete Person belästigt wurde, aber die Handlung in einem öffentlichen Raum geschah und potenziell andere stören konnte.
• § 118 OWiG – Belästigung der Allgemeinheit
Wenn die Handlung nicht die Schwelle zur Straftat überschreitet, kann sie zumindest als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.“

Richtig

Auch das sagt die KI:

Ob Masturbation im eigenen Auto eine Straftat ist, hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere dem Ort und den Umständen. In Deutschland (und ähnlich auch in anderen Ländern) ist die entscheidende Frage, ob die Handlung öffentlich sichtbar war oder andere Personen belästigt wurden.

Hier sind die wichtigsten rechtlichen Aspekte:

1. Öffentlichkeit
• Wenn du sichtgeschützt in deinem Auto masturbierst (z. B. auf einem abgelegenen Privatgrundstück oder mit undurchsichtigen Scheiben), ist das in der Regel nicht strafbar.
• Wenn du jedoch an einem öffentlichen Ort (z. B. Parkplatz, Straße) sitzt und von außen sichtbar bist, kann das als Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB) oder Belästigung der Allgemeinheit gewertet werden.

2. Belästigung anderer Personen
• Falls andere Personen (z. B. Passanten, Kinder) deine Handlung sehen und sich dadurch belästigt fühlen, kann das unter Belästigung oder sexueller Belästigung (§ 184i StGB) fallen.
• Besonders schwer wiegt es, wenn Minderjährige betroffen sind – das kann zu empfindlichen Strafen führen.

3. Absicht oder Fahrlässigkeit
• Auch wenn keine Absicht bestand, andere zu belästigen, kann Fahrlässigkeit strafbar sein, etwa wenn du es hättest vermeiden können, gesehen zu werden.

Fazit:
• Privat, nicht einsehbar: In der Regel nicht strafbar.
• Öffentlich einsehbar oder mit Belästigung Dritter: Möglicherweise strafbar.

Vor 2 Minuten , schrieb BessereHälfte:

Ich hatte schon sehr nette Gespräche während er im Auto saß. Da war dann das Ergebnis auch, dass er sich befriedigt hat. Was ist daran schlimm? Nicht jeder ist unbedingt für seine "Triebe" selbst verantwortlich 😉🙈

Er sollte es nur so tun, dass es nicht unbedingt sofort als solches erkannt wird

vor 30 Minuten, schrieb AnfangsSproede:

Ach was, ich bin ein offenes Buch.

Bis gerade fand ich es noch Lustig 🤯 jetzt  ... Und wenn die Kabelbinder erst Mal dran sind macht es auch Sinn warum die Schutzfolie über Deine Autositze sind 😩😫😵 nicht für den  gemeinsamen Spaß , sondern für Dein Spaß 🤨🤭

Vor 3 Minuten , schrieb Neuhier31:

Richtig

Auch das sagt die KI:

Ob Masturbation im eigenen Auto eine Straftat ist, hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere dem Ort und den Umständen. In Deutschland (und ähnlich auch in anderen Ländern) ist die entscheidende Frage, ob die Handlung öffentlich sichtbar war oder andere Personen belästigt wurden.

Hier sind die wichtigsten rechtlichen Aspekte:

1. Öffentlichkeit
• Wenn du sichtgeschützt in deinem Auto masturbierst (z. B. auf einem abgelegenen Privatgrundstück oder mit undurchsichtigen Scheiben), ist das in der Regel nicht strafbar.
• Wenn du jedoch an einem öffentlichen Ort (z. B. Parkplatz, Straße) sitzt und von außen sichtbar bist, kann das als Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB) oder Belästigung der Allgemeinheit gewertet werden.

2. Belästigung anderer Personen
• Falls andere Personen (z. B. Passanten, Kinder) deine Handlung sehen und sich dadurch belästigt fühlen, kann das unter Belästigung oder sexueller Belästigung (§ 184i StGB) fallen.
• Besonders schwer wiegt es, wenn Minderjährige betroffen sind – das kann zu empfindlichen Strafen führen.

3. Absicht oder Fahrlässigkeit
• Auch wenn keine Absicht bestand, andere zu belästigen, kann Fahrlässigkeit strafbar sein, etwa wenn du es hättest vermeiden können, gesehen zu werden.

Fazit:
• Privat, nicht einsehbar: In der Regel nicht strafbar.
• Öffentlich einsehbar oder mit Belästigung Dritter: Möglicherweise strafbar.

Wäre ich Mann: ich würde es nicht riskieren wollen…. 🤓😉😁

Vor 1 Minute , schrieb Anni4real:

Wäre ich Mann: ich würde es nicht riskieren wollen…. 🤓😉😁

Aber wir sind keine Männer 😉 und können uns beherrschen, bis wir zu Hause sind

Gerade eben, schrieb Neuhier31:

Aber wir sind keine Männer 😉 und können uns beherrschen, bis wir zu Hause sind

💯🤐

vor 36 Minuten, schrieb zeigegeilundwillig:

Irgendwie verwechseln hier so einige oberschlaue das Gesetzbuch .im PKW kann ich anziehn und machen was ich will da der PKW als privat Gelände zählt .
Verboten ist es nur wenn es ausserhalb passiert und oder Kinder oder andere dabei in Bedrängnis geraden .
Und es zählt auch nicht zur sexuellen Belästigung solange man keinen direkt damit konfrontiert .

Oh da ist jemand aber Oberschlau 😅👍

Völlig falsch. Egal auf Feldweg oder Parkplatz oder zu Hause in der Einfahrt,  es ist Erregung öffentlichen Ärgernis, und keine sexuelle Belästigung.

AUCH IM EIGENEN PKW . 

Deswegen kann ich es trotzdem anzeigen, und stell dir vor, das wird auch verfolgt. 

Hab so manchen Wichser schon angezeigt. 

Völlig egal ob das strafbar ist oder nicht.
Wer das in der Öffentlichkeit macht hat keinen Anstand und keine Moral, nicht jeder will das sehen.
Und noch dazu besteht immer die Möglichkeit das Kinder sowas sehen!
Und jetzt erzählt mir bloß nicht das jemand in der Dunkelheit masturbierend in der Gegend rumfährt oder sich ins letzte Eck einer Tiefgarage stellt. Jemand der das macht WILL gesehen werden!
Sofort Anzeigen!!!
vor 15 Minuten, schrieb AnfangsSproede:

Ich hab mit BDSM nix am Hut, diese Dinge gehören in jeden guten Haushalt.:jumping:

Das was noch offen ist fehlt noch bei mir zuhause. Die frage ist jetzt für was braucht man eine leere Sektflasche? Geht auch eine volle, frage für einen Bekannten 

Screenshot_20250524_162053_Samsung Internet~2.jpg

vor 34 Minuten, schrieb zeigegeilundwillig:

Man darf es machen solange man nicht direkt in Risiko Bereichen steht .
Wenn ich das zB auf nem Feldweg mache und es kommt zufällig wer vorbei dann aufpassen oder der die jenige ignorieren es .
Mache ich es natürlich in nem Parkhaus oder Nähe von Kindern ist es nicht angebracht und Man wertet es als Belästigung

Falsch. 

Auch auf einem Feldweg nicht.

Wenn es die Person stört , und sie  die Polizei holt und Anzeige erstattet, wegen Erregung öffentlichen Ärgernis, dann wird das auch verfolgt.

Egal , ob sich nur einer einen gewichst hat oder ein Pärchen im Auto vögelt. 

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