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BDSM - was ist gesetzlich erlaubt?


Im****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 29 Minuten, schrieb Imperatorin:

Bitte entschuldige, ich denke sowas haben wir alle schon mal irgendwo gelesen, aber ich frage hier Menschen mit Erfahrung. Menschen die sich mit dem Thema intensiv befasst haben, weil sie so etwas leben.

...da fragt man keine Menschen mit "Erfahrung" sondern eher einen Juristen. "Ein Vertrag gilt als sittenwidrig, wenn er gegen die geltenden Gesetze oder moralischen Normen verstößt und damit den guten Sitten widerspricht. "

Geschrieben

Was Du beschreibst geht in den Bereich TPE und ja alles ist erlaubt, wenn alles vorher richtig dokumentiert ist, wenn SUB es so will!
Es geht über *** Sex in verschiedenen Stufen bis zum Dolcett, über *** usw. jede SUB entscheidet sich, Sie entscheidet sich! Sie bekommt was Sie will um Ihre Neigung völlig zu bedienen. google einfach mal z.B. BDSB Brust ***

Geschrieben
Diese Verträge sind Bestandteil des Spiels und haben, wie schon die Vorredner gesagt haben, keinen rechtlichen Bestand. Nichts desto trotz würde ich sagen, dass der Top immer mit einem Bein im Knast steht, denn Vertrauen ist schneller gebrochen als aufgebaut! Ich persönlich halte 24/7 nicht wirklich für umsetzbar, das erfordert eib extem hohes Maß an Verantwortung und Disziplin. Aber ich kenne Personen, die dieses in Teilbereichen umsetzen und damit auch glücklich sind und ja, es gibt auch die Form wie oben beschrieben, dass sich Frauen psychisch "brechen" lassen. Ob man das in der heutigen Zeit wirklich als Top will, sei dahingestellt. Ich kann mir nicht vorstellen eine/n Ja-Sager/in an meiner Seite zu haben!
Geschrieben
Solang dies auf Freiwilligkeit und im Einvernehmen stattfindet ist alles ok. Sobald ein Part dies nicht mehr möchte und trotzdessen weiter gemacht wird, ist dies eine Straftat. Vertrag hin oder her.
Geschrieben
vor 25 Minuten, schrieb Imperatorin:

Ich habe tatsächlich überlegt ihn zu melden, aber ich weiß nicht ob das tatsächlich Grund ist, denn vielleicht gibt es denn es gibt ja Frauen die sich auf so etwas einlassen wollen. Sonst würde es das ja nicht geben...

Es gibt nichts, was es nicht gibt...

Also gibt es wohl auch welche, die sich darauf einlassen. Aber das macht es nicht richtiger und nicht erlaubter.

Wenn dein Bauch und Kopf dir sagen, dass kann nicht richtig sein, dann melde es.

Geschrieben
Vor 3 Minuten , schrieb calvinhh:

Es gibt nichts, was es nicht gibt...

Also gibt es wohl auch welche, die sich darauf einlassen. Aber das macht es nicht richtiger und nicht erlaubter.

Wenn dein Bauch und Kopf dir sagen, dass kann nicht richtig sein, dann melde es.

Wie gesagt, ich weiß gar nicht mehr wie das Profil heißt. Der war in meiner Besucherliste und ich kann nur die letzten 5 Besucher sehen.

Geschrieben
Mich würde mal interessieren, ob und wenn ja wie viele von diesen "Sklavinnen" ihren "Meister" angezeigt haben. Wenn ein Mensch einem anderen Menschen gegen dessen Willen Gewalt antut, dann ist das strafbar. Da spielt es auch keine Rolle, ob vorher Verträge ausgehandelt wurden. Dafür brauch ich kein Jura studiert zu haben, das sagt mir mein gesunder Menschenverstand.
Geschrieben
Auch im BDSM gilt: nein ist nein! Ein Sklavenvertrag ist rechtlich nicht bindend, kopfmäßig sieht das oft anders aus.
Einklagbar ist nichts davon.

Auch wenn oft reines Kopfkino beschrieben wird, gibt es extreme Sadisten, die fas durchziehen. Deshalb Vorsicht! Ist manerst einmal gefesselt, hat man kaum noch eine Chance, aus der Situation heraus zu kommen.
Deshalb würde ich, will man sich treffen, das zunächst auf einer öffentlichen Party machen, da bekommt mannotfalls Hilfe.
Geschrieben
Wenn das der Herr gegen den Willen der Sklavin macht, dann ist es kein guter Herr
Geschrieben
vor 16 Minuten, schrieb Bratwurstbieger:

Mich würde mal interessieren, ob und wenn ja wie viele von diesen "Sklavinnen" ihren "Meister" angezeigt haben. Wenn ein Mensch einem anderen Menschen gegen dessen Willen Gewalt antut, dann ist das strafbar. 

Meinst du mit "Gewalt antun" das absichtlich Überschreiten der festgelegten Grenzen?

Falls ja: Ich könnte mir vorstellen, dass es nicht viele sind. Es ist ein Tabuthema, das niemand gerne öffentlich ausbreitet.

Anonymes-Mitglied-3
Geschrieben
Verträge bringen da wirklich nicht viel, siehe Kannibale von Rothenburg. Gewisse Verhaltensweisen sind einfach forensisch und solange jemand behauptet das "wäre doch normal mittlerweile" wisst ihr auch wer sowas behauptet ;) Wer Kinder hat und weiss das sowas nebenan wohnt zieht weg.
Geschrieben
vor 5 Minuten, schrieb TheRose706:

Meinst du mit "Gewalt antun" das absichtlich Überschreiten der festgelegten Grenzen?

Falls ja: Ich könnte mir vorstellen, dass es nicht viele sind. Es ist ein Tabuthema, das niemand gerne öffentlich ausbreitet.

Das ist eine wirklich sehr gute Frage. Ab wann kann man von "Gewalt antun" reden? Wer enscheidet das? Insbesondere in diesem Zusammenhang, in dem ja vorher ausdrücklich ein Einvernehmen stattfand. So viel zu Theorie und Praxis.

Und ja, das kann gut sein, wer zeigt schon jemanden an, wenn er gleichzeitig erklären muss, dass er, sagen wir mal "etwas seltsame" Neigungen hat.

 

 

Geschrieben
vor 34 Minuten, schrieb Imperatorin:

Wie gesagt, ich weiß gar nicht mehr wie das Profil heißt. Der war in meiner Besucherliste und ich kann nur die letzten 5 Besucher sehen.

Vielleicht stolperst du ja noch einmal darüber. Wenn nicht, dann vielleicht jemand anderes.

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Bratwurstbieger:

Das ist eine wirklich sehr gute Frage. Ab wann kann man von "Gewalt antun" reden? Wer enscheidet das? Insbesondere in diesem Zusammenhang, in dem ja vorher ausdrücklich ein Einvernehmen stattfand. So viel zu Theorie und Praxis.

Und ja, das kann gut sein, wer zeigt schon jemanden an, wenn er gleichzeitig erklären muss, dass er, sagen wir mal "etwas seltsame" Neigungen hat.

 

 

 

Das "Nein" entscheidet das. Dort endet das Einvernehmen. Und ob so etwas angezeigt wird, hängt natürlich stark von der Person ab. Da diese ja aber eh' extrem devot sein muss, um sich darauf einzulassen, ist eher damit zu rechnen, dass diese nichts macht...

Geschrieben
Ein Sklavenvertrag ist rechtlich nicht gültig.
Und es wird meistens lange nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird.
Wenn zwei etwas einvernehmlich gut finden müssen es andere nicht verstehen.
Einvernehmlichkeit ist das Zauberwort das Gutes von einer Straftat unterscheidet.
Geschrieben
Vor 6 Minuten , schrieb Bratwurstbieger:

Das ist eine wirklich sehr gute Frage. Ab wann kann man von "Gewalt antun" reden? Wer enscheidet das? Insbesondere in diesem Zusammenhang, in dem ja vorher ausdrücklich ein Einvernehmen stattfand. So viel zu Theorie und Praxis.

Und ja, das kann gut sein, wer zeigt schon jemanden an, wenn er gleichzeitig erklären muss, dass er, sagen wir mal "etwas seltsame" Neigungen hat.

 

 

Körperliche Züchtigung hat für mich aber keine Grenzen, da Schmerzen einige Menschen halt als stimulierend empfinden. Nur wenn es gegen den Willen gemacht wird finde ich es grenzwertig. Ich habe von einem "Fall" gehört, wo die Frau sich an den Brustwarzen irgendwo hat rannageln lassen, ihre Schamlippen mit einer Lochzange perforiert.. für die meisten unvorstellbar, für diese Frau das non plus ultra, alles freiwillig. Aber beim psychischen brechen verliere ich das komplette Verständnis und finde da sollte dann auch irgendjemand eingreifen.

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Bratwurstbieger:

Das ist eine wirklich sehr gute Frage. Ab wann kann man von "Gewalt antun" reden? Wer enscheidet das? Insbesondere in diesem Zusammenhang, in dem ja vorher ausdrücklich ein Einvernehmen stattfand. 

 

 

 

Eben. Ist der devote Part ein starker Charakter ( und das ist nicht selten der Fall) und möchte dem dominanten Part einen reinwürgen, ist absolut alles was vom Blümchensex abweicht Gewalt. Da so ein Vertrag sittenwidrig ist, nützt der bei Anklage gar nichts. Daher ist der dominante Part derjenige, der aufpassen sollte.

Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb Imperatorin:

Körperliche Züchtigung hat für mich aber keine Grenzen, da Schmerzen einige Menschen halt als stimulierend empfinden. Nur wenn es gegen den Willen gemacht wird finde ich es grenzwertig. Ich habe von einem "Fall" gehört, wo die Frau sich an den Brustwarzen irgendwo hat rannageln lassen, ihre Schamlippen mit einer Lochzange perforiert.. für die meisten unvorstellbar, für diese Frau das non plus ultra, alles freiwillig. Aber beim psychischen brechen verliere ich das komplette Verständnis und finde da sollte dann auch irgendjemand eingreifen.

Und ab wann kann man von psychischem Brechen sprechen? Auch da ist der eine viel belastbarer als der andere. Zumal in unserer Gesellschaft jedenTag Menschen psychisch gebrochen werden, weil sie nicht so sind wie die Mehrheit es will. Alles nicht so einfach. 

Geschrieben
Puh... Also... BDSM dreht sich tatsächlich hauptsächlich um den Lustgewinn der Sub... Es geht nicht darum was der Dom will, sondern die Sub. Außerdem basiert BDSM auf absolutem Vertrauen...
Wer schon schreibt was der Sub "bevorsteht" hat meiner Meinung nach das Prinzip nicht verstanden
Geschrieben
vor 8 Minuten, schrieb TheRose706:

Eben. Ist der devote Part ein starker Charakter ( und das ist nicht selten der Fall) und möchte dem dominanten Part einen reinwürgen, ist absolut alles was vom Blümchensex abweicht Gewalt. Da so ein Vertrag sittenwidrig ist, nützt der bei Anklage gar nichts. Daher ist der dominante Part derjenige, der aufpassen sollte.

Ich bin nur froh, dass ich von dieser Dom/Dev-Neigung verschont geblieben bin. Die, die ich habe, reichen mir schon 😁

Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb Blake881:

Puh... Also... BDSM dreht sich tatsächlich hauptsächlich um den Lustgewinn der Sub... Es geht nicht darum was der Dom will, sondern die Sub. Außerdem basiert BDSM auf absolutem Vertrauen...
Wer schon schreibt was der Sub "bevorsteht" hat meiner Meinung nach das Prinzip nicht verstanden

Zwischen Sub und Sklavin besteht schon ein Unterschied 

Zum Thema 

Man sollte sich genau überlegen ob man eine Sklavin oder Sklave sein möchte 

Zum Text 

Hier liest man heraus das es sich um ein Sad Dom handelt und dafür muss die Sklavin schon Maso sein

Rechtlich ist ein Vertrag nicht bindet 

Es gibt sm Sklavinnen und Sklaven die verliehen oder sogar verkauft werden 

Die Welt des Bdsm ist bunt und auch solche Tops werden fündig 

 

 

Geschrieben
Alles, was den Gegenpart in irgendeiner Form schädigen kann, kann vor Gericht kommen
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