Jump to content

BDSM - was ist gesetzlich erlaubt?


Im****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
Sehr interessantes Thema… bin gespannt welche Antworten hier kommen von Menschen die sich auskennen
Geschrieben
laut dem was ich gelesen habe,diese verträge sind null und nichtig
Geschrieben
Ja natürlich kannst du rechtliche Schritte einleiten, du hast Nein gesagt, so ein Vertrag ist nur dazu da vorher aufzuschreiben was er machen darf oder nicht und wenn du plötzlich doch nicht willst muss er das akzeptieren, tut er das nicht darfst Anzeigen
Geschrieben
Vor 1 Minute , schrieb LeckFan765:
laut dem was ich gelesen habe,diese verträge sind null und nichtig

Bitte entschuldige, ich denke sowas haben wir alle schon mal irgendwo gelesen, aber ich frage hier Menschen mit Erfahrung. Menschen die sich mit dem Thema intensiv befasst haben, weil sie so etwas leben.

Achilleos3000
Geschrieben
„Aua“ ist kein safeword…
Geschrieben
Derartige Verträge haben nur symbolischen Charakter. Alles was verboten ist wird durch Verträge nicht legal. Darüber hinaus gilt und das ist, ob D/s oder DD Beziehungen etc. , das Grundgesetzt. Die Würde des Menschen, na ihr wisst schon Einzig Strafminderung ist möglich aber nur Minderung, da etwa bei domestik Disziplin etc. die häusliche Gewalt einvernehmlich ist. In meiner geführten D/s-Beziehung gab es auch einen Vertrag aber natürlich wie gesagt hätte auch dieser Vertrag weiterer rechtlicher Prüfung nicht standgehalten.
Geschrieben
Sowas würde ich nie im Leben eingehen . Die Spielerei zwischen sub und Dom kann ganz geil sein aber nicht mit jeden 😅. Bei sklavenhaltung hört der Spaß aber auf !! was du da beschreibst ist ja das allerletzte . Den Typen würde ich schon für seinen profiltext anzeigen . Ich entscheide nämlich immer noch selbst was ich machen möchte und was nicht .
Anonymes-Mitglied-1
Geschrieben
Ließt sich als ob in dem besagten Profil straftaten angekündigt werden... was ja schon eine solche Darstellt... sollten die mod's mak überprüfen und gegebenenfalls moderieren.
Geschrieben
Moin , vor Gericht haben diese Verträge keinen Rechtlichen Einfluss , es gehört mit zum Spiel aber auch nicht mehr oder weniger jeder sollte sich dessen bewusst sein das egal was gegen den Willen passiert rechtlich durch diesen Vertrag nicht abgesichert ist. Gerade beim Spiel im Bereich BDSM wird und ist sehr viel Vertrauen das A und O .
Geschrieben
vor 9 Minuten, schrieb Imperatorin:

Bitte entschuldige, ich denke sowas haben wir alle schon mal irgendwo gelesen, aber ich frage hier Menschen mit Erfahrung. Menschen die sich mit dem Thema intensiv befasst haben, weil sie so etwas leben.

alles gut,war nur meine eigene meinung

Geschrieben
Vor 3 Minuten , schrieb Anna86_22:
Sowas würde ich nie im Leben eingehen . Die Spielerei zwischen sub und Dom kann ganz geil sein aber nicht mit jeden 😅. Bei sklavenhaltung hört der Spaß aber auf !! was du da beschreibst ist ja das allerletzte . Den Typen würde ich schon für seinen profiltext anzeigen . Ich entscheide nämlich immer noch selbst was ich machen möchte und was nicht .

Ich habe tatsächlich überlegt ihn zu melden, aber ich weiß nicht ob das tatsächlich Grund ist, denn vielleicht gibt es denn es gibt ja Frauen die sich auf so etwas einlassen wollen. Sonst würde es das ja nicht geben...

Anonymes-Mitglied-1
Geschrieben
Mit diesen fragen solltest dich aber auch besser an einen Anwalt wenden...
Denn nur er darf solche rechtsauskünfte erteilen!
Geschrieben (bearbeitet)

Ich bin da wer mit Erfahrung. 

Die Sklavenverträge sind rechtlich absolut nicht bindend. Du musst dich da an kein Wort halten und darfst diesen auch jederzeit brechen. Denn "Nein" heißt "Nein". Er hat aber trotzdem eine Schutzfunktion. Es gab schon Gerichtsurteile, wo der/die Angeklagte freigesprochen wurde, da in diesem Vertrag zum Beispiel das Safeword und Rahmenbedingungen eingetragen waren. Ich habe da tatsächlich sogar eine eigene Geschichte zu erzählen. 

Die Verträge sind sowohl als auch nutzbar. Ich mache zum Beispiel spielspezifische Verträge und auch welche, die für die eingegangene Partnerschaft sind. Kommt aber da auch auf meine Partnerin an und was in dieser Dynamik gewünscht und gefordert ist. 

Mit einem Bein im Knast ist da relativ. Als dominanter Part sollte man tunlichst nicht auf diese Verträge verzichten, wenn man nicht als Sexualstraftäter geführt werden mag. Auch sollte man Chats nicht löschen und bestimmte Themen darin klar kommunizieren. Wir haben da in DE und in großen Teilen der Welt das Selbstbestimmungsrecht, und wenn ein Part in seinem Rahmen versklavt leben mag, ist das sogar sein gutes Recht. Also nein, läuft es richtig, kann man gar nicht weiter von den schwedischen Gardinen entfernt sein. Es gibt da noch die Sache mit der Sittenwidrigkeit und auch sexuelle Handlungen, die illegal sind, auch wenn sie von allen Parteien gewollt sind. Das sind dann aber wieder ganz andere Fahrwasser. 

bearbeitet von Grenzentester
Geschrieben
Vor 4 Minuten , schrieb Yenna:
Wenn ich mich an die Geschichte mit dem Kannibalen von Rothenburg erinnere, da geschah ein Mord mit Einwillugung. Diese Tat wurde verfolgt. Gut, nun ist Mord nochmal ein anderes Level, aber ich glaube, dass "Vertrag" hin oder her, du immer die Hoheit über deinen Körper behältst. Wenn du dich umentscheidest, begeht der, der dich verletzt, eine Straftat, die bei Anzeige rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
(Davon abgesehen bin ich überzeugt davon, dass solche Menschen die das in diesem beschriebenen Ausmaß betreiben (beide Seiten) geistig nicht gesund sind und würde Abstand halten.)

Mord und Einwilligung gibt es nicht.
Das LG hat damals auf Mord entschieden und nicht auf Tötung auf Verlangen.
Denn es waren TBMs des § 211 StGB erfüllt.

Geschrieben
Vor 5 Minuten , schrieb Imperatorin:

Ich habe tatsächlich überlegt ihn zu melden, aber ich weiß nicht ob das tatsächlich Grund ist, denn vielleicht gibt es denn es gibt ja Frauen die sich auf so etwas einlassen wollen. Sonst würde es das ja nicht geben...

Naja bissel Crazy ist das schon und ich denke auch das es Frauen gibt die darauf stehen . Muss eben jeder selbst wissen

Geschrieben
Nichts steht über dem Gesetz! Nicht einmal der Papst und auch nicht sein Dom ☝️✔️🍀
Geschrieben

Im realen Leben haben diese Verträge keinerlei rechtliche Bedeutung. Es ist einzig und allein eine Sache zwischen Dom und Sklavin um dem ganzen Spiel noch mehr Charakter und Kick zu geben. Wo bitte könnte es rechtlich gemacht werden, einen Anus zu weiten oder auf der Straße die Schuhe geleckt zu bekommen.

Geschrieben
Hier mal meine bescheidene Meinung: Es muss zwischen Zivilrecht und Strafrecht unterschieden werden. Rein zivilrechtlich ist der Vertrag nichtig gem. § 138 BGB (Verstoß gegen die guten Sitten) und ggf. § 134 BGB (Wenn mit dem Vertrag ein gesetzl. Verbot wie bspw. Körperverletzung geregelt wird). Strafrechtlich handelt es sich je nach ausgeübter Tat eben um Körperverletzung o.Ä., wenn trotz "Nein" weitergemacht wird.
Geschrieben
Wenn ein Mann nach dem " nein" weiter macht , ist u bleibt es eine ***igung.
Geschrieben
Solche Verträge werden grundsätzlich als sittenwidrig eingestuft und haben keinerlei Rechtswirksamkeit.
Anonymes-Mitglied-2
Geschrieben
Ich kenne mich mit BDSM nicht wirklich aus, aber mit Recht und Gesetz. Solche Verträge sprechen niemanden von seinen Taten frei. Das ist Körperverletzung im ganz großen Ausmaß. Mir erschließt sich nicht, dass jemand wirklich davon ausgeht, dass so etwas ein Mensch mit sich machen lässt. Bitte melde dieses Profil unbedingt.
Geschrieben
Erstmal danke, seit langem mal wieder ein Beitrag mit tiefe und Sinn.
Diese Art Edgeplay ist für mich, obwohl ich doch auch recht stark im Thema BDSM unterwegs bin auch nicht mehr vollständig nachvollziehbar.
Ich kenne diverse Verträge und auch den ein oder anderen Vertragspartner 😉

In erster Linie werden da allerdings die "Spielregeln festgehalten.
Es ist für die Sklavin eine Erklärung sich in besprochener Weise hinzugeben bzw. einen Teil oder auch alles Ihrer Selbstständigkeit aufzugeben. Für den Dominanten Part ist es gleichzeitig die Erlaubnis im Rahmen des Vertrages seiner Fantasie freien Lauf lassen zu können.
Das kann das "Spiel" gerade im psychischen Bereich massiv verändern. Zum positiven aber auch zum negativen! Ich kenne leider auch Menschen die daran auf Dauer zerbrochen sind.

Dennoch können das Grundgesetz und somit auch die Grundrechte nicht negiert werden. D.h. es ist und bleibt eine Art Spiel.
Grundsätzlich finde ich es gut sowas auch schon auf dem Profil direkt zu kommunizieren, dann weiß man was auf einen zukommt und kann entscheiden ob man das möchte oder nicht. In wieweit hier schon gesetzeswidrig gehandelt wird kann ich leider nicht abschätzen. Bei unserer momentanen Gesellschaft würde ich es aber sicher nicht ausschließen.
Und ja es gab auch schon Verurteilungen wo es Dom zuweit getrieben hat. Zurecht gab es diese!
Wirft halt leider immer ein schlechtes Licht auf alle BDSM-Liebhaber.
Ich persönlich habe allerdings überwiegend positive Erfahrungen gemacht und bin immer noch überzeugt davon das ein großes Maß an Respekt beiderseits notwendig ist um das zu praktizieren egal wie sehr gedemütigt wird.
Geschrieben
vor 12 Minuten, schrieb williamblakede:

Mord und Einwilligung gibt es nicht.
Das LG hat damals auf Mord entschieden und nicht auf Tötung auf Verlangen.
Denn es waren TBMs des § 211 StGB erfüllt.

Habe ich doch auch gar nicht behauptet. Lies nochmal.

×
×
  • Neu erstellen...