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BDSM - was ist gesetzlich erlaubt?


Im****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Stunden, schrieb glaubensfrage:

Sogenannte Sklavenverträge sind nicht rechtsbindend. Nicht alles was nicht rechtsbindend ist, ist auch automatisch sittenwidrig.

„Sklavenverträge“ sind auch sittenwidrig. Was auch daran liegt das Sklaverei verboten wurde, zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit erklärt wurde und zu den schwersten Straftaten zählt die man begehen kann. Ziemlich blöd seine Phantasie danach zu benennen. Wer ein Schriftstück besitzt wo „Sklavenvertrag“ drauf steht ist gut beraten das zu vernichten bevor er vor Gericht steht und die (ex) Sub besser mit Namen als mit „Sklavin“ ansprechen.

bearbeitet von Inception
Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde, schrieb Inception:

Sklavenverträge“ sind auch sittenwidrig.

Dein persönlich moralisches Empfinden und was gesetzlich erlaubt  ist sind zwei paar Schuhe.

bearbeitet von glaubensfrage
Geschrieben
vor 11 Stunden, schrieb HansDampf77:

Wie gesagt, bin kein Jurist. 

Sei mir nicht böse, aber das merkt man in jedem Satz, den Du schreibst. Grundgesetz, allgemeines Gesetz, Sittenwidrigkeit usw. 

Du würfelst bunt alles zusammen und bleibst völlig allgemein. Und vom ständigen Wiederholen wird es weder besser noch richtiger. 

Belege bleibst Du schuldig, antwortest auf Nachfragen falsch. 

Ich nehme zu Themen Stellung, bei denen ich etwas Sinnvolles beitragen kann, bei anderen Themen lese ich interessiert mit und versuche zu verstehen. 

Dadurch aber, dass hier regelmäßig beinahe jeder glaubt, alles irgendwie kommentieren zu müssen, sei es beim einen durch vorgebliches Wissen oder beim anderen durch völlig sinnfreie Beiträge, habe ich mich, wie etliche vor mir auch, weitestgehend aus dem Forum zurückgezogen. 

Schau ich mir lieber Pornos an. Oder Catweazle. Ja, Catweazle ist besser. 😄

vor 10 Stunden, schrieb glaubensfrage:

Allerdings bezweifle ich, das dieses benutzte Zitat tatsächlich von einem (guten) Juristen gepostet wurde. 

Zustimmung. 

Geschrieben (bearbeitet)

Sklavenverträge...

Da derartige Verträge gemeinhin rechts- und obendrein sittenwidrig sind, kommen diese im juristischen Sinne so nicht zum Tragen...

...verstoßen sie, um nur zwei Punkte zu nennen, gegen Menschenwürde (Art. 1 GG) und Persönlichkeitsrecht (Art. 2 GG)...

Eine strafbare Handlung ist und bleibt eine strafbare Handlung. Daran ändert auch ein derartiger Vertrag nichts...

...in der Regel sind solche Verträge somit unwirksam und nichtig... der Inhalt eben ist entscheidend...

Wenn hingegen Vereinbarungen nicht gegen die guten Sitten und das Gesetz verstoßen...

...dann fraglos können diese jeweils legitim sein - Freiwilligkeit vorausgesetzt...

Häufig aber wird sich lediglich in trügerische Sicherheit gewogen...

...ein "Recht auf Körperverletzung" entsteht so nicht...

Kopfkino ist mit Vorsicht zu genießen...

bearbeitet von Highlander4u
Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Stunden, schrieb glaubensfrage:

Dein persönlich moralisches Empfinden und was gesetzlich erlaubt  ist sind zwei paar Schuhe.

Sittenwidrigkeit muss nicht bedeuten das Du nicht Phantasien auf ein Blatt Papier schmieren kannst. Es verstärkt die rechtliche „Nichtigkeit“ eines solchen Vertrag. Solange es zu keiner Strafanzeige kommt ist es rechtlich egal was auf so einem Blatt namens „Sklavenvertrag“ steht. Aber wenn es zu einer solchen Anzeige kommt wird dem Dom sowas eher schaden als helfen. Geplanter Vorsatz zu einer strafbaren Handlung, macht den Job vom Anwalt des Klägers leicht. So mancher Dom hat eigentlich viel weniger Macht als seine Sub, den sie kann mit einem Anruf dafür sorgen das es für ihn ungemütlich wird und ihm Vater Staat sagt wer Macht hat.

Als das Wort Sklave Sinn gemacht hat, war das sehr anders. Ist schräg etwas nach etwas zu benennen das allgemein so negativ bewertet wird, obwohl man eigentlich etwas anderes meint.

bearbeitet von Inception
Geschrieben (bearbeitet)

@Inception

Also kann man im Bezug auf die Thread Überschrift festhalten, das ein sogenannter Sklavenvertrag und *'diese extremen 24/7 Dom/Sub Beziehungen'* gesetzlich erlaubt sind. So einfach, so eine schwere Geburt.

bearbeitet von glaubensfrage
* Ergänzung
Geschrieben (bearbeitet)
vor 36 Minuten, schrieb glaubensfrage:

@Inception

Also kann man im Bezug auf die Thread Überschrift festhalten, das ein sogenannter Sklavenvertrag und *'diese extremen 24/7 Dom/Sub Beziehungen'* gesetzlich erlaubt sind. So einfach, so eine schwere Geburt.

Wenn man was anderes meint als man sagt: grundsätzlich ja.

Wärst du wirklich eine Sklavin dann wäre das ein Schwerverbrechen.

Du kannst auch auf ein Blatt Papier schreiben das du ein rosa Einhorn bist. Wärst du dann ein rosa Einhorn?

bearbeitet von Inception
Geschrieben

Unter'm Strich bin ich mir sicher, dass ich im Juraforum bessere Sex-Tipps als hier Rechtstipps bekomme.

Immer wieder schön, wie Leute hier eine eigene (allerdings rechtlich absolut nicht haltbare) Meinung wie eine Monstranz vor sich hertragen und, obwohl bereits mehrfach hier darauf reagiert wurde, diese weiterhin als Wahrheit verkünden.

Grundrechte sind zunächst Abwehrrechte gegen den Staat, das Zwischenmanschliche wird in Gesetzen geregelt.

Bis auf die Würde kann ich sogar dem Staat gegenüber auf jedes Grundrecht verzichten. Und wenn ich mit einer Handlung einverstanden bin, entfällt grundsätzlich eine Rechtswidrigkeit.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten, schrieb Shack_HD:

Unter'm Strich bin ich mir sicher, dass ich im Juraforum bessere Sex-Tipps als hier Rechtstipps bekomme.

 

Keine Ahnung wieviel Ahnung du von dem einem oder anderen hast.

Grundsätzlich: Ein Vertrag der gegen geltendes Gesetz verstößt, strafbare Handlungen beinhaltet,  ist nichtig.

Aber: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Aber wer dich heute noch nicht verklagt hat, kann dich bereits morgen verklagen.

bearbeitet von Inception
Geschrieben (bearbeitet)

@Inception

Es geht darum, was gesetzlich erlaubt ist. Also ja, ich darf auf ein Blatt Papier schreiben, das ich ein rosa Einhorn bin, ohne ein rosa Einhorn zu sein. Hast du noch mehr alberne Strohmann Argumente? < rhetorische Frage, die nicht beantwortet werden muß. Manmanman, wat für ein sinnloses Dominanz Gehabe ...

bearbeitet von glaubensfrage
HansDampf77
Geschrieben
vor 4 Stunden, schrieb glaubensfrage:

@Inception

Also kann man im Bezug auf die Thread Überschrift festhalten, das ein sogenannter Sklavenvertrag und *'diese extremen 24/7 Dom/Sub Beziehungen'* gesetzlich erlaubt sind. So einfach, so eine schwere Geburt.

Es gibt Verträge, die grundsätzlich illegal sind, auch Sklavenverträge, unabhängig davon ob die Vertragspartner einverstanden sind. 
 

Da kommt dann nur zum tragen, wo kein Kläger, da kein Richter, dennoch wird es dadurch nicht legal. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde, schrieb HansDampf77:

Es gibt Verträge, die grundsätzlich illegal sind, auch Sklavenverträge, unabhängig davon ob die Vertragspartner einverstanden sind. 

Da kommt dann nur zum tragen, wo kein Kläger, da kein Richter, dennoch wird es dadurch nicht legal. 
 

Eine zwischenmenschliche  Vereinbarung Sklavenvertrag zu nennen macht diesen nicht grundsätzlich strafbar/illegal, nur weil dir Vereinbarungen darin zu extrem erscheinen. Weiter werde ich mich nicht einlassen. Sorry. Ist mir ehrlich gesagt zu blöd.

Ergänzendes wieder gelöscht, weil lohnt nicht.

bearbeitet von glaubensfrage
HansDampf77
Geschrieben
vor 56 Minuten, schrieb glaubensfrage:

Eine zwischenmenschliche  Vereinbarung Sklavenvertrag zu nennen macht diesen nicht grundsätzlich strafbar/illegal, nur weil dir Vereinbarungen darin zu extrem erscheinen. Weiter werde ich mich nicht einlassen. Sorry. Ist mir ehrlich gesagt zu blöd.

Ergänzendes wieder gelöscht, weil lohnt nicht.

Es geht nicht darum das mir Einiges in diesen Verträgen möglicherweise zu extrem erscheinen mag, sondern das Verträge die gegen den 1. Paragrafen des Grundgesetzes verstoßen, illegal sind. 
 

Wenn man Arbeitsverhältnisse mit einem Sklavenvertrag abschließt, wären die auch illegal, nicht nur wegen dem Arbeitsrecht… 

Doch lassen wir es gut sein, habe Nichts dabei wenn ihr solche „Verträge“ mit gegenseitiger Einwilligung abschließt. 

Geschrieben (bearbeitet)

@HansDampf77 du hast Felsenfest behauptet, das sogenannte Sklavenverträge an sich grundsätzlich illegal sind, gegen Artikel 1 des Grundgesetzes , Grundrechte und gegen das Gesetz verstoßen würden. Darum geht's. Warum hast du dann diesen Teil bei JuraForum.de nicht mit zitiert? Nicht weitergelesen , nicht verstanden oder woran lag es?

3. Was ist bei Verträgen mit Machtgefälle aus rechtlicher Sicht erlaubt?

Verträge, in denen sich eine Partei freiwillig einem hohen Maß an Kontrolle und Macht durch die andere Partei unterwirft, sind nicht grundsätzlich illegal. 

 

Hans, Texte aus dem Zusammenhang reißen undoder zu interpretieren wie es einem in den Kram passt, weil man diese zB nicht versteht, ist nicht grundsätzlich illegal.

Gut, ich habe behauptet, das Sklavenverträge im BDSM Kontext nicht sittenwidrig sind. Das stimmt nur zum Teil. Sie sind im juristischen Sinn sittenwidrig. Die Sittenwidrigkeit und somit deren rechtliche Nichtigkeit kommt allerdings erst zum tragen, wenn man den Wisch rechtlich einklagen wollen würde, weil der herzallerliebste Vertragspartner einem zB den Arsch aus moralischen Gründen nicht bis Anschlag fristet, obwohl das in der Vereinbarung steht. Dabei ist es völlig unerheblich, das es zB zum Grundrecht der sexuellen Selbstbestimmung zählt, sich den Arsch bis Anschlag fisten lassen zu dürfen oder auf einen sogenannten Sklavenvertrag im BDSM Kontext einzugehen. Ist schon verzwackt mit dem Grundgesetz, dessen Artikeln, den Grundrechten und den ganzen Gesetzen nebst Paragraphen, das verstehe ich.

 

bearbeitet von glaubensfrage
Geschrieben
Wozu Verträge & Co. Man einigt sich vorher auf vertrauens Basis, spricht was man macht und was nicht denn nicht jeder mag das gleiche, man kann sachen ausprobieren sich langsam ran tasten und das auf vertrauensbasis, wer bei sowas einen vertrag braucht sollte die Finger davon lassen denn am ende ist es immer noch seine/ihre Entscheidung wie weit er/sie gehen möchte, und das ist absolut zu respektieren ohne wenn und aber, in dem Bereich gibt es nicht umsonst das sogenannte "save word" fällt es dann stoppt man..... Sofort.
Geschrieben
Am 23.1.2024 at 07:28, schrieb Imperatorin:

Ich bin über ein Profil gestolpert, welches mich extrem nachdenklich gemacht hat.
Da hat ein Herr, der weibliche Sklavinnen/Subs/etc gesucht hat, extrem ausführlich beschrieben, was ihr "bevorsteht". Beim Lesen schwankten meine Gefühle zwischen "sehr erfahren/professionel" und "ekelhafter Frauenquäler". Und damit meine ich nicht irgendwelche körperlichen Züchtigungen, Dort wurde geschrieben, physisch UND psychisch foltern, Enteignung der eigenen Persönlichkeit, den Menschen komplett brechen.
Dann wurde noch über einen Sklavenvertrag geschrieben, wovon auch ich als nicht enorm erfahrene BDSMlerin, natürlich schon gehört habe, und da frage ich mich in wie weit die rechtlich gültig sind.
Angenommen ich unterschreibe so etwas und willige ein, meinen After bis ins unendliche dehnen zu lassen, stelle aber währenddessen fest, nö, möchte ich doch nicht, er hört aber nicht auf. Kann ich dann rechtliche Schritte gehen, oder ist da das Geheimnis das Safeword? Was ist aber wenn ich geknebelt bin? Sind diese Verträge nicht eher Teil eines "Spieles" oder haben die tatsächlich Beständigkeit? Sind diese extremen 24/7 Dom/Sub Beziehungen überhaupt in Ordnung? Ich meine Sklaverei ist in Deutschland verboten und in einigen Fällen sind es ja keine sexuellen Spiele mehr.
Ich möchte hier niemanden verurteilen, jeder soll das Leben was er möchte, mich interessiert da einfach nur der rechtliche Rahmen. Stehen einige von euch in diesem Bereich nicht immer mit einem Bein im Knast?

Wenn zu viel und zu detailliert beschrieben wird, klingt es für mich mehr nach einer Fantasie. Erfahrungsgemäß wird dann auch an dieser Fantasie strikt festgehalten, also die Wahrscheinlichkeit, dass es umgesetzt werden kann,  halte ich für niedrig, weil die meisten Menschen durchaus noch einen eigenen Willen haben und über Instinkte verfügen.

Gefährlich wird es für Subs, mit seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen, die wenig soziale Kontakte haben. 

Zum Glück! wird nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Aber lieber einmal zu viel ein Profil melden, als einmal zu wenig. Lieber einmal zuviel davor warnen und auch aufklären, das consent ein ganz wesentlicher und wichtiger Bestandteil vom Bdsm ist.

Am 23.1.2024 at 07:28, schrieb Imperatorin:

Ich bin über ein Profil gestolpert, welches mich extrem nachdenklich gemacht hat.
Da hat ein Herr, der weibliche Sklavinnen/Subs/etc gesucht hat, extrem ausführlich beschrieben, was ihr "bevorsteht". Beim Lesen schwankten meine Gefühle zwischen "sehr erfahren/professionel" und "ekelhafter Frauenquäler". Und damit meine ich nicht irgendwelche körperlichen Züchtigungen, Dort wurde geschrieben, physisch UND psychisch foltern, Enteignung der eigenen Persönlichkeit, den Menschen komplett brechen.
Dann wurde noch über einen Sklavenvertrag geschrieben, wovon auch ich als nicht enorm erfahrene BDSMlerin, natürlich schon gehört habe, und da frage ich mich in wie weit die rechtlich gültig sind.
Angenommen ich unterschreibe so etwas und willige ein, meinen After bis ins unendliche dehnen zu lassen, stelle aber währenddessen fest, nö, möchte ich doch nicht, er hört aber nicht auf. Kann ich dann rechtliche Schritte gehen, oder ist da das Geheimnis das Safeword? Was ist aber wenn ich geknebelt bin? Sind diese Verträge nicht eher Teil eines "Spieles" oder haben die tatsächlich Beständigkeit? Sind diese extremen 24/7 Dom/Sub Beziehungen überhaupt in Ordnung? Ich meine Sklaverei ist in Deutschland verboten und in einigen Fällen sind es ja keine sexuellen Spiele mehr.
Ich möchte hier niemanden verurteilen, jeder soll das Leben was er möchte, mich interessiert da einfach nur der rechtliche Rahmen. Stehen einige von euch in diesem Bereich nicht immer mit einem Bein im Knast?

Die Rechtsprechung nimmt sich mittlerweile vermehrt des Themas Sklavenvertrag an, weil Opfer nicht zwingend immer Opfer sein müssen. Man kann auch nur mal beschlossen haben, dass man das gerne im Rückblick anders gehabt haben wollte.. 

 

Einfach mal google fragen mit "Urteil" "Sklavenvertrag".. Als Beweismittel helfen sie oft. Mal dem Kläger, mal dem Beklagten.

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