Ni**** Geschrieben Juli 27, 2012 Geschrieben Juli 27, 2012 (bearbeitet) Die warme Sonne lockt ins Freie. Ab und zu liege ich auch im Garten in der Sonne. Bisher hat sich noch niemand beschwert, weil der Garten nicht einsehbar ist........ Schon seit Jahren mache ich das. Aber ist Nacktheit (ich meine FKK) im Garten oder auf dem Balkon eigentlich erlaubt? Im Netz hab ich dazu nicht viel gelesen worauf man sich wirklich verlassen kann. Wer weiß was darüber? LG Nightingale NRW bearbeitet Juli 27, 2012 von NightingaleNRW
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juli 27, 2012 Geschrieben Juli 27, 2012 (bearbeitet) Hi , ich hatte früher des öfteren das Ordnungsamt bei mir vor der Türe stehen weil es meiner Nachbarin nicht gepasst hatte das ich im eigenen Garten nackt lag. Mein garten war nicht einsehbar , nur eben von ihrem Schlafzimmer im 1. Stock aus . Die Herrn durften immer wieder unverrichteter Dinge abziehen Dann wollte sie vor Gericht klagen , es kam noch nicht mal zu einer Verhandlung Gruß Gaby bearbeitet Juli 27, 2012 von Gelöschter Benutzer
axioms Geschrieben Juli 27, 2012 Geschrieben Juli 27, 2012 Nacktheit ist kein Problem. Allenfalls die Reaktion und Anzeigen.
En**** Geschrieben Juli 27, 2012 Geschrieben Juli 27, 2012 Aus dem Ordnungswidrigkeitengesetz, findet man ganz einfach im Netz § 118 Belästigung der Allgemeinheit (1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juli 27, 2012 Geschrieben Juli 27, 2012 § 118 Belästigung der Allgemeinheit (1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen ... (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann. Wenn die sogenannte "Öffentlichkeit" erst auf eine Leiter steigen muss, um sich zu erregen, dürfte es kaum zu einer Anzeige kommen. Wenn der eigene Garten nicht in der Einflugschneise der sonntäglichen Kirchgänger liegt, wird es keine Probleme geben...
En**** Geschrieben Juli 27, 2012 Geschrieben Juli 27, 2012 (bearbeitet) Eben! Wenn man inner Suchmaschine "Darf ich im eigenen Garten nackt sonnen" eingibt, dann findet man Infos Frau TE bearbeitet Juli 27, 2012 von Geile72
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juli 27, 2012 Geschrieben Juli 27, 2012 Es heißt "ebenT" und der Herr TE ist eine Frau...
Wolforsheep72 Geschrieben Juli 27, 2012 Geschrieben Juli 27, 2012 Darf man eigentlich nackt Autofahren?
Je**** Geschrieben Juli 27, 2012 Geschrieben Juli 27, 2012 (bearbeitet) Darf man eigentlich nackt Autofahren? Da hab ich mal diese Sendung gesehen mit der Kiewel....und nem Pseudorechtsanwalt. Nur, wenn gewährleistet ist, dass man von aussen keine Geschlechtsmerkmale sehen kann. Ja darf man. Man muss nur festes Schuhwerk tragen, UND man darf das Auto nicht verlassen. Man darf den fließenden Verkehr nicht gefährden (bei Frauen ohne BH dann eher schwieriger) bearbeitet Juli 27, 2012 von Brisanz2009
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juli 27, 2012 Geschrieben Juli 27, 2012 Darf man eigentlich nackt Autofahren? Frauen dürfen, bei Männern bin ich gerade überfragt...
Schmuseloewe51 Geschrieben Juli 27, 2012 Geschrieben Juli 27, 2012 Darf man eigentlich nackt Autofahren? fragen über fragen . als ich gestern aben die blumen im garten gegossen habe trieb sich dort eine splitterfasernackte nacktschnecke im garten rum . darf die das überhaupt ???
Mopeder Geschrieben Juli 27, 2012 Geschrieben Juli 27, 2012 darf die das überhaupt ??? Hattest du ihr denn eine Genehmigung erteilt?
poorwise Geschrieben Juli 27, 2012 Geschrieben Juli 27, 2012 (bearbeitet) Wenn schon dann bitte" FKK-Schnegge" bearbeitet Juli 27, 2012 von poorwise
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juli 27, 2012 Geschrieben Juli 27, 2012 wenn dir die nachbarn egal sind, darfst du grundsätzlich alles tuen was dir gefällt. Auch nachkt im garten oder auf dem balkon sein!!
Ni**** Geschrieben Juli 27, 2012 Autor Geschrieben Juli 27, 2012 (bearbeitet) Danke für die bisherigen Antworten. Ich sonne erst einmal weiter. Beschwerden geb es bisher jedenfalls nicht. Und gucken kann hier keiner. Hoffe ich jedenfalls ;-) bearbeitet Juli 27, 2012 von NightingaleNRW
Di**** Geschrieben Juli 27, 2012 Geschrieben Juli 27, 2012 Darf man eigentlich nackt Autofahren? So lange der Mann nicht am Schaltknüppel rumfummelt, sicher.
Loewe52-9923 Geschrieben Juli 27, 2012 Geschrieben Juli 27, 2012 (bearbeitet) Also, wenn meine Nachbarin nackt auf dem Balkon oder im Garten wäre, ich würde sie nicht anzeigen bearbeitet Juli 27, 2012 von Loewe52
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juli 27, 2012 Geschrieben Juli 27, 2012 Also, wenn meine Nachbarin nackt auf dem Balkon oder im Garten wäre, ich würde sie nicht anzeigen Hi , der Mann meiner Nachbarin hatte auch nichte dagegen das ich nackt im Garten lag Der wäre nie auf die Idee gekommen mich anzuzeigen Gruß Gaby
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juli 27, 2012 Geschrieben Juli 27, 2012 (bearbeitet) Tja, für den Einen ist es halt Erregung öffentlichen Ärgernisses und für den Anderen Erregung öffentlicher Erregung . bearbeitet Juli 27, 2012 von Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juli 27, 2012 Geschrieben Juli 27, 2012 Es heißt "ebenT".. Bei „ebent“ oder „ebend“ handelt es sich um eine regionale Aussprachevariante von eben (besonders Raum Berlin/Brandenburg) oder auch um eine scherzhaft falsche Aussprache, um dem Wort mehr Nachdruck zu verleihen. Im Schriftdeutschen gilt nur die Schreibweise „eben“ als korrekt.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juli 27, 2012 Geschrieben Juli 27, 2012 Im Schriftdeutschen gilt nur die Schreibweise „eben“ als korrekt. Ebent, sag ich doch...
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juli 27, 2012 Geschrieben Juli 27, 2012 Mir tun Menschen leid, die jeden Tag, ein Leben lang von ihrem eigenen nackten Körper belästigt werden.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juli 27, 2012 Geschrieben Juli 27, 2012 Es ist ja niemand gezwungen, sich das anzusehen...
Moppelhengst Geschrieben Juli 27, 2012 Geschrieben Juli 27, 2012 (bearbeitet) Man muss nur festes Schuhwerk tragen, Stimmt so nicht ganz. Fahren darfts du mit jedem beliebigen Schuwerk oder auch ganz ohne. Nur im Falle eines Unfalls oder sonstigen Schadenfalls kann es sein, dass Versicherung und Staatsanwaltschaft die Meinung vertreten, mit passenderer Fußbekleidung hätte dieser vermieden werden können. So lange der Mann nicht am Schaltknüppel rumfummelt, sicher. Gab letztes Jahr eine Nachrichtenmeldung über ein junges Pärchen, welches in flagranti im fahrenden Auto entdeckt wurde. Ergebnis: Sex im fahrenden Fahrzeug ist nicht verboten. Also, viel Spaß im Straßenverkehr bearbeitet Juli 27, 2012 von Moppelhengst
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