ha**** Geschrieben Oktober 29, 2019 Hallo, dass sich diskret benommen werden muss ist ja verständlich. Aber was, wenn Kontrolleure des Ordnungsamts jemanden im hintersten Winkel am Ende eines Pfades erwischen, wo sowieso niemand hinkommt und die Öffentlichkeit nichts mitbekommt? Ok, ein zaunelement wurde demontiert und es gibt einen Pfad, aber was kann schlimmstenfalls passieren? Hat da schon jemand Erfahrung mit gemacht? Danke fürs lesen. Gruß aus Ddorf
Gelöschter Benutzer Geschrieben Oktober 29, 2019 Oh ja, als Spaziergängerin mit Hund...die Hinterlassenschaften sind einfach nur ekelhaft, sprich Feuchttücher, Kondome, Tempos... wenn jeder seinen Müll mitnehmen wäre es kein Problem...
Gelöschter Benutzer Geschrieben Oktober 29, 2019 Das ist vollkommen richtig, wenn alle die Plätze sauber hinterlassen würden, dann würden die Ordnungshüter auch nicht auf den Plänen auftauchen. Auch ich habe mehrere Outdoorplätze gesehen, wo es mich richtig gekelt hat, mittlerweile werden auch Unterwäsche und Strumpfhosen etc. Entsorgt. Das muss Wirklich nicht sein
Quaerendisque Geschrieben Oktober 29, 2019 Zaunelement demontiert ist Sachbeschädigung, das Hineinlaufen in das Grundstück ist Hausfriedensbruch. Und je nachdem, bei was man erwischt wird, ist es noch Erregung öffentlichen Ärgernis.
Xe**** Geschrieben Oktober 29, 2019 hast du deinen Text durchgelesen? ist nicht so deutlich...ansonsten §183aStGB...oder?
Dasbinich217 Geschrieben Oktober 29, 2019 Ich würde fragen ob er neidisch ist und er soll sich doch lieber um die junkys in der Stadt kümmern
Na**** Geschrieben Oktober 29, 2019 Im § 183a steht „absichtlich oder wissentlich“. Also müsste es ein Ort sein, an dem davon auszugehen ist, dass es die Öffentlichkeit mitbekommt. In meinen Augen und einigen Netzfunden sollte eine dunkle abgelegene Ecke genügen um dies zu verneinen. Mittags auf dem Marktplatz wird es schwer dies anzubringen.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Oktober 29, 2019 Ich weiß - dass ein Pärchen mal von der Polente gleich enkassiert wurde... Keine Ahnung - wie es weiterging...
DerLustvolle22 Geschrieben Oktober 29, 2019 Wen du erwischt wirst ist es so nehm die Strafe an und gut.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Oktober 29, 2019 Die Erregung öffentlichen Ärgernisses ist in Deutschland nach § 183a StGB eine Straftat. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wenn die Tat nicht in § 183 StGB (exhibitionistische Handlungen) mit Strafe bedroht ist.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Oktober 29, 2019 "Tut was ihr wollt, aber rechnet mit den Konsequenzen." In dem Fall mit den Konsequenzen von Ordnungswidrigkeiten bis zu Straftaten. Allerdings glaube ich persönlich nicht, dass Sex an einem versteckten Ort Outdoor schon jemals verurteilt wurde. Sachbeschädigung wiederum sollte immer ein nogo sein.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Oktober 29, 2019 vor 2 Stunden, schrieb harry35K: aber was kann schlimmstenfalls passieren Frag doch mal nach, beim Ordnungsamt
Gelöschter Benutzer Geschrieben Oktober 29, 2019 Hallo, ich habe diverse Off Topic-Beiträge entfernt. LG, Mod Katty, Team Poppen.de
JustNeedFun Geschrieben Oktober 29, 2019 Soweit mir bekannt ist, darf man an allen öffentlichen Orten Sex haben, solange man Maßnahmen ergreift, die dazu dienen, dass sich niemand belästigt, angewidert oder sonst was in die Richtung fühlt, weil er spontan in die Situation platzt. Sowas wie in ein Zelt zurückziehen, oder Sex auf einem Hochsitz wo du zuerst bemerkst dass da jemand kommt und ihr euch noch schnell anziehen könnt, bevor der Fremde kapiert was los ist. Sowas sollte vollkommen ausreichen, dass du im Falle eines Gerichtsprozesses freigesprochen wirst. Achtung! Ich bin kein Jurist. Das ist alles Laienwissen.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Oktober 29, 2019 vor 3 Stunden, schrieb harry35K: Aber was, wenn Kontrolleure des Ordnungsamts jemanden im hintersten Winkel am Ende eines Pfades erwischen, wo sowieso niemand hinkommt und die Öffentlichkeit nichts mitbekommt? Ok, ein zaunelement wurde demontiert und es gibt einen Pfad, aber was kann schlimmstenfalls passieren? Das die Öffentlichkeit nichts mitbekommt kann ja in dem Fall nicht sein, oder? Jemanden ist aufgefallen, das eine Sachbeschädigung und ein unbefugtes Aufhalten auf einem Grundstück statt gefunden hat und wollte, dass die Ordnungsbehörde kontrolliert. Je nach der Auffindesituation, die hier wieder mal nicht genau beschrieben wurde, ist das unterschiedlich zu bewerten. vor 12 Minuten, schrieb JustNeedFun: Das ist alles Laienwissen. merkt man gar nicht
Cu**** Geschrieben Oktober 29, 2019 (bearbeitet) Vor 20 Jahren war ich auch ein paar Monate in Deutschland und musste einmal 800 Mark für Outdoor-Aktivitäten auf diesen Bastarden bezahlen. Ich denke, dass sie es auch in ihre eigene Tasche stecken ... Ich weiß nicht, wie es jetzt ist, aber ich achte darauf, wo ich es tue. bearbeitet Oktober 29, 2019 von Cuckie off topic geloscht
Gelöschter Benutzer Geschrieben Oktober 29, 2019 (bearbeitet) vor 34 Minuten, schrieb JustNeedFun: Soweit mir bekannt ist, darf man an allen öffentlichen Orten Sex haben, solange man Maßnahmen ergreift, die dazu dienen, dass sich niemand belästigt, angewidert oder sonst was in die Richtung fühlt, weil er spontan in die Situation platzt. Sowas wie in ein Zelt zurückziehen, oder Sex auf einem Hochsitz wo du zuerst bemerkst dass da jemand kommt und ihr euch noch schnell anziehen könnt, bevor der Fremde kapiert was los ist. Sowas sollte vollkommen ausreichen, dass du im Falle eines Gerichtsprozesses freigesprochen wirst. Achtung! Ich bin kein Jurist. Das ist alles Laienwissen. Wenn das Ordnungsamt Dich erwischt, dann ist es Erregung, da es dann nicht versteckt genug war. Das betreten eines Hochsitzes ohne Genemigung des Besitzers ist übrigens auch eine Ordnungswidrigkeit Desweiteren kennen wir Leute, die zu 1200 € Geldstrafe verurteilt worden sind. Für Sex auf dem Parkplatz am Wald.... bearbeitet Oktober 29, 2019 von Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer Geschrieben Oktober 29, 2019 Ein bisschen naiv ist deine Frage schon. Wenn die Gemeinde entscheidet, dass Dinge dort untersagt sind, die aber trotzdem stattfinden (Dreck und Müll hinterlassen, Sex haben, alles vollpinkeln...), dann wird eben auch mal eine Kontrolle organisiert. Gibt's da einen Grund zu meckern?
st**** Geschrieben Oktober 29, 2019 Wenn du fremde Grundstücke betrittst ist das Hausfriedensbruch/Einbruch. Sex in der Öffentlichkeit ist ein Antragsdelikt. D.h. jemand muss sich gestört fühlen und sich Anzeigen. Im Gegensatz zum Überfahren einer roten Ampel, was immer eine Straftat ist, passiert nur wegen des erwischt werden erstmal wenig. Ggf. wirst du ermahnt und gut ist es, sofern keine anderen Straftaten vorliegen. Es muss ein FKK Verbot kenntlich gemacht sein, damit aus Nachtzeit direkt eine Straftat wird. Ansonsten ist Nachtzeit grundsätzlich in Deutschland überall erlaubt, wo es niemanden stört und nicht explizit untersagt ist.
Se**** Geschrieben Oktober 29, 2019 Was soll passieren? Die würden ihren Block herausholen, etwas Papier schmutzig machen und dafür buntes Papier von Dir verlangen. Mir wäre es das wert.....
au**** Geschrieben Oktober 29, 2019 Wenn ich schreibe, was ich spontan dachte, stehen sie morgen bei mir vor der Tür.
HansDampf77 Geschrieben Oktober 29, 2019 Ich bin mal Nachts in einem Schwimmbad eingestiegen und wir dachten wir wären alleine. Wir hatten Sex auf dem 10m Springturm. Dabei hat uns die Polizei erwischt und es gab eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. vor einer Stunde, schrieb stickmich: Sex in der Öffentlichkeit ist ein Antragsdelikt. D.h. jemand muss sich gestört fühlen und sich Anzeigen Nein, es reicht das erwischt werden, auf dem 10m Springturm hat uns keiner von unten gesehen und es war noch recht dunkel, trotzdem gab es eine Anzeige
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