Jump to content

nackt Autofahren


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Nicht verboten heißt nicht, dass es automatisch auch erlaubt ist.

Wie gesagt, §183 kann auf Strafantrag verfolgt werden, also sollte man es nicht übertreiben oder andere provozieren.

Nackt autofahren dürfte imho nicht nach §315b belangt werden können:

Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



Nackt fahren per se ist ja kein Eingriff, er unterscheidet sich vom regulären Autofahren durch das Fehlen der Kleidung.
Das barfuss Fahren dürfte hingegen schon als fahrlässig verursachte Gefahr gelten.

Wahrscheinlich wird das Vollführen von sexuellen Handlungen (Blasen oder Sex) ebenso als gefährlicher Eingriff gewertet


Geschrieben




Das barfuss Fahren dürfte hingegen schon als fahrlässig verursachte Gefahr gelten.

Wahrscheinlich wird das Vollführen von sexuellen Handlungen (Blasen oder Sex) ebenso als gefährlicher Eingriff gewertet


das barfuss fahren ist nicht strafbar nur sehr ungewohnt.wer aber nackt auto fährt muss mit einer anzeige wegen öfentlicher eregung rechnen.


Geschrieben

@lustpaar014WF:

Ich zitiere mal wieder:

Wenn also mit ungeeignetem Schuhwerk - wie z. B. verschmutzen Gummistiefeln oder leichten Sandalen - oder gar barfuß ein Fahrzeug geführt und somit die Gefahr hervorgerufen wird, von den Bedienungspedalen abzurutschen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 StVO dar, da der Fahrzeugführer nicht die vorgeschriebene Sorgfalt beim Führen des Kraftfahrzeuges verwendet.



Es ist ein Ordnungswidrigkeit, die auch versicherungstechnische Konsequenzen haben kann (bei Unfällen zB).


Geschrieben

das barfuss fahren ist nicht strafbar nur sehr ungewohnt.wer aber nackt auto fährt muss mit einer anzeige wegen öfentlicher eregung rechnen.




Nein, muss nicht mit einer Anzeige rechnen. Nur wer aussteigt, sollte sich was anziehen. Wobei das eher auf Männer als auf Frauen zutrifft.
Ist wie beim nackt Rad fahren. Dies kann unter Umständen unter exhibitionistische Handlungen fallen. Männern kann das Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Gefängnis bringen. Wogegen Frauen dies dürfen und ihnen nix passiert. Außer es fühlt sich jemand von einer nackten Frau "angegriffen".

Des Weiteren: Berufskraftfahrer MÜSSEN festes Schuhwerk beim fahren tragen. Privat muss man(n)/frau es nicht. Nur wenn was passiert, sagt die Versicherung knallhart "Nö"...


Geschrieben

wie ist das bei berufskraftfahrern sagen wir mal fernfahrer, die machen ja auch die merkwürdigsten sachen während der fahrt,
fahren die auch mal nackt?


Geschrieben

Also ich habe gelesen das man in auto nackt fahren darf da dir dort drinne dein raum ist und keiner was sagen darf nur nackig aus steigen darf man nicht genau so auch verboten is nackig fahrrad zu fahren aber du darfst fast alles tun was du möchtes in deinem auto


Geschrieben

im grunde genommen ist mir das eigentlich ziehmlich schnurz ob das erlaubt ist oder nicht, es war geil und ich werde es wieder tun


Geschrieben

Wo ist das problem ,bin auch schonn nackt gefahren !!!! Vom Wald zum See !!!
und dort bin ich dann nackt spazieren gegagen !!!!

Gruss
gerd


Geschrieben (bearbeitet)

Nicht verboten heißt nicht, dass es automatisch auch erlaubt ist.



In einem Rechtsstaat schon: Nulla poena sine lege. Für die des Altrömischen nicht Mächtigen steht es in unserem Strafgesetzbuch aber auch auf deutsch:

StGB §1 Keine Strafe ohne Gesetz

Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.



Das ist natürlich sehr formal und grundsätzlich. Konkret kann es schon vorkommen, dass die Strafbarkeit nicht unmittelbar ersichtlich ist. Du demonstrierst das ja selbst anhand des Barfuß-Fahrens.


bearbeitet von quincy
Geschrieben

Hallo Lustpaar

... öfentlicher eregung .,.



wahrscheinlich meint ihr" Erregung öffenrtliches Ärgernis" - öffentliche Erregung ist etwas anderes, z. B. ein Ständer in der Sauna.


Geschrieben

Nein, muss nicht mit einer Anzeige rechnen. Nur wer aussteigt, sollte sich was anziehen. Wobei das eher auf Männer als auf Frauen zutrifft.
Des Weiteren: Berufskraftfahrer MÜSSEN festes Schuhwerk beim fahren tragen. Privat muss man(n)/frau es nicht. Nur wenn was passiert, sagt die Versicherung knallhart "Nö"...





also......im umkehrschluss.....wenn ich mich nicht wegen unfall bzw.teilschuld unglücklich machen will muss ich festes schuhwerk tragen!!!


Geschrieben

nein musst du NICHT, kam erst jetzt im fernseh
es ist NICHT verboten barfuss auto zu fahren privat
beruflich aber JA es darf auch nicht mit clogs gefahren werden das betrifft aber die berufskraftfahrer


Geschrieben

also......im umkehrschluss.....wenn ich mich nicht wegen unfall bzw.teilschuld unglücklich machen will muss ich festes schuhwerk tragen!!!



Japp, genauso ist es. Du darfst beim Auto fahren z.B. FlippFlopps tragen, aber wenn ein Unfall passiert, haste ein Problem. Ist wie bei der Promille-Grenze: du darfst bis 0,5 haben.
Aber wenn was passiert, musste nicht mal Schuld haben. Der Herr Richter sagt: hätten Sie keinen Alkohol getrunken, hätten Sie den Unfall eventuell vermeiden können. Aber so...


Geschrieben (bearbeitet)


Des Weiteren: Berufskraftfahrer MÜSSEN festes Schuhwerk beim fahren tragen. Privat muss man(n)/frau es nicht. Nur wenn was passiert, sagt die Versicherung knallhart "Nö"...



Fallschirmspringer benutzten Fallschirme um den Fall zu erleben, will man das Fallen aber richtig genießen will man am Ende doch nicht abgebremst werden.
Aber wenn die Versicherung dann streikt, weil kein Fallschirm da war, kann man sicherlich argumentieren "er/sie fühlte sich halt so wohler".
Ist natürlich ein dummer Vergleich, aber soll eines zeigen: Wohlbefinden hin oder her, es gibt Sicherungsrichtlinien. Barfuss ist nicht angemessen für Straßenverkehr, da beim Pedalwechsel (gerade beim unerwarteten, plötzlichen Wechsel von Gas auf Bremse) ein Abrutschen droht (und Haut rutscht nun mal von Metall ab, wenn man nicht richtig Druck aufbaut).

In einem Rechtsstaat schon: Nulla poena sine lege.


Keine Strafe ohne Gesetz, es ist übrigens nicht Altrömisch, sondern einfach Latein.
Und es ist auch richtig, es darf nur bestraft werden, was verboten ist.
Trotzdem gilt: Nur weil es nicht verboten ist, ist es nicht automatisch legal.
Gibt eine große Grauzone zwischen legal und illegal, je nach Rechtsgebiet.

Edit @Alkohol:

ab 0,5 Promille ohne Unfall gibt es Strafe
ab 0,3 Promille mit Unfall gibt es Strafe

Aber welcher Autofahrer trinkt übern Durst und rechnet damit, dass er einen Unfall baut?


bearbeitet von with_u
Geschrieben

, .
Aber wenn was passiert, musste nicht mal Schuld haben. Der Herr Richter sagt: hätten Sie keinen Alkohol getrunken, hätten Sie den Unfall eventuell vermeiden können. Aber so...



jep so ist es.....hab mich befragt bei einem polizisten.bis0,5 kein strafbestand.ausser es passiert mir etwas.dann sagt die versicherung....hätten sie nicht flip -flops getragen oder getrunken hätten sie....bremsen können .also klare sache.

alles was spass macht ist verboten...bzw.strafrechtlich sch......auch wenn ich keine schuld habe!naja,was dazu gelernt.danke!!!!

p.s.:ich hab da geile stiefel....also festes schuhwerk.aber...etwas höher im absatz.gibts da auch so eine regel?da kann ich auch abrutschen!!!


Geschrieben

Zum Alkohol:

Es gibt Grenzen, wenn jemand unter 0,30 Promille Blutalkohol hat, hat das strafrechtlich keine Relevanz.
Klar lassen sich Richter in ihrem Ermessungsspielraum von zahlreichen Fakten leiten (ein Nichtbetrunkener könnte schneller reagieren als ein leicht angeheiteter - ebenso ist ein Total übermüdeter schlechter dran, weil er fahrlässig die Situation heraufbeschwor), aber nur wegen dem "bisschen Alkohol im Blut (sprich unter 0,30)" wird aus einem Unfall keine fahrlässige Tötung.

Fahranfänger unter 21 Jahren dürfen übrigens 0,00 haben, sonst wird der Lappen eingezogen.
Wen die Strafen und Sanktionen interessieren, einfach mal nach Promille und dergleichen googlen.

Auch Radfahren mit hoher Promillezahl kann den Lappen kosten.

Zum Schuhwerk:
High Heels dürften durch ihre Natur auch als fahrlässig angesehen werden, wie soll Frau mit Pfennigabsatz einen sicheren Halt haben? Schlimmer noch, was ist, wenn sie sich unterm Pedal verklemmt und nicht rechtzeitig auf die Bremse kommen kann?
Was nun zu gefährlichlich - oder eben noch im Normalbereich ist, ist von Fall zu Fall unterschiedlich, vielleicht gibt es da sogar offizielle Richtlinien. Dummerweise wird man die erst sehen, wenn man davon betroffen ist


Geschrieben

schön, jetzt wissen wir endlich alle was verboten und was erlaubt ist, aber wie ist das mit dem nackt autofahren,
habt ihr das schon gemacht, oder würdet es gern mal tun


Geschrieben

siehste da war doch noch was für meine To Do liste....................."Schreib"

Lg @ all


Geschrieben

*brrrrrr*

Warum wird so ein Thema nicht bei 35 Grad im Schatten eröffnet???

Ich ärgere mich schon bei diesen Temperaturen, dass ich keine Sitzheizung habe und andere denken daran, sich auch noch ganz auszuziehen *bibber*
Sachen gibts....tztztz...

Frau lucky (die nun fix noch Holz nachlegt im Ofen...)


Geschrieben

bei dem wetter nackt im cabrio, was denkst du wie eng die haut dann wieder anliegt


Geschrieben

Lach... das gibt bei mir höchstens Hühnerpelle und praktische Handtuchhalter

Frau lucky


×
×
  • Neu erstellen...