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Pfarrer Verurteilt


Ni****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben (bearbeitet)

Ich finde, Ese hat Recht.

Nicht dass ich nicht jedes Posting verstehen könnte -
nur ist das wieder so ein "Verbrüderung-der-ach-so-Gerechten-Thread"...
Für mich hat das so eine Art virtueller Steinigungsmentalität, vielleicht kann man es auch digitale Lynchjustiz nennen...

Egal - Rachegedanken zeigen irgendwie auch die dunklen Seiten jener, die richten... das was tief in uns wohnt und ein bisschen unmenschlich zu machen scheint... obwohl es dich nur allzu menschlich ist...

...wobei mich weniger die Meinungen. sondern der Ton betroffen machen...

Mal sachlich: ich finde es ein bisschen schwierig, in einem Verstoß gegen ein moralisches Verbot einen psychischen Defekt zu entdecken.

Hier sind doch alle so frei und ficken wer weiß wo, mit wer weiß wem, auf wer weiß welche Arten und ziehen ihre moralischen Grenzen genau da, wo es ihnen passt, damit ihre Art Lust asuzuleben gerade noch ethisch vertretbar ist.

Alles dahinter ist dann schräg...

Ich will damit die Tat nicht beschönigen - ich denke nur, dass das Bewusstsein, das Wutgedanken gerecht erscheinen lässt nicht ausreichend geschärft ist.

Die Sicherheitsverwahrung soll nicht wegen des Vergehens erfolgen, sondern weil der Angeklagte mangelhaft steuerungsfähig ist.
Die Strafe dient der Sühne - das Anschlussprogramm dem Schutz jener, die sich nicht wehren können. Das muss man auseinander halten...


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Und was ist mit den anderen Geistlichen, die sich weiter an Mädchen wie an Jungen vergehen und dieses von der Kirche unter dem Deckel gehalten wird?


Geschrieben

@Balousche - das gleiche wie mit jeder anderen Dunkelziffer und Vertuschung auch...


Geschrieben

Gegenstand eines Strafprozesses ist der staatliche Strafanspruch. Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche können zwar u.U. mitentschieden werden (sog. Adhäsionsverfahren); in der Praxis verweigern sich die Strafgerichte dem aber (auch aufgrund Überlastung) und verweisen auf die Zivilgerichte. Die o.g. angedeuteten Schadensersatzansprüche gegen den Dienstherrn (katholische Kirche bzw. Bistum Regensburg) gehören auf jeden Fall dort (und nirgendwo anders; Art 101 Abs. 1 GG) hin.
Zum Strafmaß kann hier wohl kaum einer etwas erhellendes beitragen: Schuld- und Strafausspruch ergeben sich aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung (§ 261 StPO). Diesen zu erfassen ist denjenigen vorbehalten, die diese (ununterbrochen!) verfolgt haben; dies wird hier kaum einer von sich behaupten können.
Da auch die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt (bislang ist die Absetzungsfrist nicht verstrichen), sind auch die Feststellungen des Gerichts nicht bekannt, sodass hier auch keiner etwas über etwaige Fehler bei der Rechtsanwendung sagen kann.


Geschrieben

...wobei mich weniger die Meinungen. sondern der Ton betroffen machen...

Die Emotionen gehen in solchen Fällen immer hoch. Das ist auch sehr verständlich...

Ich freue mich lieber, dass ich einige Vorschläge noch nicht gelesen habe.

Die Anregungen, die ich zu dem Thema in der Kneipe um die Ecke gehört habe, waren ein wenig ... ähhhmm ... rustikaler.

Und selbst, wenn derartiges noch kommen sollte... Das kann man wohl kaum auf die Goldwaage legen.


Geschrieben

Was mich in diesen Fall besonders ärgert ist, dass es sich um einen Wiederholungstäter handelt und die kath. Kirche davon wusste und ihn dann trotzdem weiter beschäftigt hat.


Geschrieben (bearbeitet)

**edit by mod - Bitte kein Vollzitat des Vorpostings - Danke!**

Lies mal den Pfaffenspiegel, DA stehen Dinge drinn....

Aber bitte im Orginal... Teilweise mußte das auf Druck geschwärzt werden, aber im Orginal nachzulesen.

Ich hab n Orginal Nachdruck, ungeschwärzt von ner finnischen Druckerei, nix geschwärzt...

Aber auch wenn man ein Exemplar hat welches Passagen geschwärzt hat, ist es erschreckend was die Kirche alles vertuscht haben soll....


bearbeitet von linguafabulosa
**Zitat entfernt - das ist bei einer unmittelbaren Antwort auf das Vorposting nicht notwendig**
Geschrieben



Bei den Kosten für die Therapie gehe ich konform, die soll die Kirche tregen, aber bitte nur das Beste für das Kind.



Selten so einen Blödsinn gelesen!

Was hat ein Arbeitgeber mit den Straftaten seiner Angestellten zu tun?

Erst lesen, dann denken, dann schreiben! Bitte nicht in umgekehrter Reihenfolge!


Geschrieben

Was hat ein Arbeitgeber mit den Straftaten seiner Angestellten zu tun?



Er war schon vorbestraft und sie lassen ihn weiter mit Kinder arbeiten, also tragen sie eine Mitschuld.

Gruß aus Celle


Geschrieben (bearbeitet)

Selten so einen Blödsinn gelesen!

Was hat ein Arbeitgeber mit den Straftaten seiner Angestellten zu tun?

Erst lesen, dann denken, dann schreiben! Bitte nicht in umgekehrter Reihenfolge!




Tja Alfred, in diesem Falle sehr viel.
Der Arbeitgeber wußte von den Neigungen, und hat ihn W E I T E R H IN eingesetzt, das ist vorsätzlich oder zumindest grob Fahrläsig.

Also halte Dich bitte selber an Deinen Vorschlag mit dem Denken und Handeln.


Er war schon vorbestraft und sie lassen ihn weiter mit Kinder arbeiten, also tragen sie eine Mitschuld.

Gruß aus Celle



Richtig, unser Posting hat sich überschnitten.
Mitschuld durch grob Fahrlässiges handeln also.


bearbeitet von Nino2
Geschrieben

Vor allem war es ja so das er mit Wissen der Kirche gegen die Bewährungsauflagen verstossen hat. Denn ihm war nach der ersten Verurteilung, arbeiten mit Kindern und Jugendlichen während der Bewährungszeit verboten worden. Er hat aber mit wissen der Kirche während der Bewährungszeit Jugendgruppen betreut.

Gruß aus Celle


Geschrieben (bearbeitet)

Das ganze Thema an sich ist schwer auch nur halbwegs sachlich zu diskutieren.

Auf der emotionalen Ebene ist sicherlich jede Strafe zu gering denn es die Folgen der Tat können einfach nicht mehr ungeschehen gemacht werden, egal wie hoch die Strafe auch sein mag.Auch ist jede Wut die man in Richtung des Täters empfindet und auch die Rachegelüste sind mehr als verständlich.

Man darf hier aber nie aus dem Auge verlieren das Strafrecht eben gerade nicht dem Rachegedanken Rechnung trägt. Auf der rechtlichen Ebene hat das Gericht sicherlich ein Urteil gefällt, dass gerade aufgrund der verordneten Sicherheitsverwahrung dem ganzen Vorgang im Rahmen der Strafvorschrift gerecht wird.Jede Strafe jenseits der 2 Jahre kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, eine Haft wird also erfolgen. Weiteres zum gewählten Strafrahmen kann aber wohl erst gesagt werden, sobald zumindest die Urteilsbegründung vorliegt.

Die Therapie, die innerhalb der Strafe und auch der Sicherheitsverwahrung durchgeführt wird soll zur Resozialisation des Täters beitragen, Kosten werden vom Staat bezahlt.
Die kirchliche Organisation mag zwar eine moralische Mitverantwortung haben, diese löst jedoch keine Verantwortung zur Kostenerstattung aus. Die Kirche an sich kann auch nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Nur einzelne Personen aus dieser Organisation könnten Ziel einer Ermittlung werden.

Für mich wäre eher wichtiger sich um die Opfer zu kümmern und Diesen jedwede Hilfe zukommen zu lassen und sie bei der Verarbeitung des Geschehenen zu unterstützen.

Daher sollte eher die Frage im Vordergrund stehen, wie solche Taten verhindert werden können.Wenn es erst zu einer juristischen Verarbeitung eines Geschehens kommt ist es eigentlich schon zu spät. Dann ist der Schaden bereits angerichtet.
Die schwierige Frage ist also eher, wie man eine solche Veranlagung bei Menschen erkennen kann um gegebenenfalls rechtzeitig einzuschreiten, bevor es zu solch schrecklichen Taten kommt.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Jeder sollte sich selbst fragen: Was würde ich machen, wenn jemand mein Kind missbraucht?

Jede Strafe ist zu mild, die der Täter bekommt!


mein kind wurde missbraucht und ich finde die strafe nicht zu mild - tut mir leid, ich kann da nicht mit den ursprünglichen stammtischparolen mithalten, da nach der tat anderes wichtiger ist als die rache und eine verurteilung zu was auch immer, dem opfer mehr hilft als ein geplänkel über..ist es zu mild oder nicht


Geschrieben

Selten so einen Blödsinn gelesen!

Was hat ein Arbeitgeber mit den Straftaten seiner Angestellten zu tun?



Sehr viel, jedenfalls dann, wenn die Straftaten während der Dienstausübung geschehen:
Für Beamte: § 839 BGB i.V.m. Art 34 GG
Sonstige Angestellte: §§ 831, 89, 31 BGB. Falls dies im Rahmen einer Vertragsverbindung geschieht, kommen auch noch vertragliche Ansprüche sowie §§ 278, 280 BGB.
Die Haftung ist übrigens i.d.R. nicht auf Straftaten beschränkt (einzige Ausnahme: das sog. "Spruchrichterprivileg" nach § 839 Abs. 2 Satz 1 BGB): bei Vertragsverhältnissen genügt jede Pflichtverletzung, um auf den Arbeitgeber zurückzugreifen; im übrigen jede unerlaubte Handlung (was nicht mit "Straftat" identisch ist).
Fazit: Schadensersatzansprüche gegen die katholische Kirche liegen durchaus nahe. Zum einen erfolgten die Übergriffe ja gerade im Rahmen der Dienstausübung. Im übrigen ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, seine Angestellten auf Zuverlässigkeit zu prüfen; hier soll das Bistum Regensburg von der Veranlagung (die dem Vernehmen nach bereits zu einschlägigen Vorbelastungen geführt haben soll) gewusst und ihn trotzdem in einer Stelle, in der er Kontakt mit Jugendlichen hatte, eingesetzt haben.
Vor diesem Hintergrund beruht die Forderung nach einer auch finanziellen Verantwortlichkeit der kath. Kirche gerade auf Nachdenken.


Geschrieben

Ich kann mich da nur der Ansicht von ese, Brise und Spritzi anschließen.

Genau aus diesem Gurnd hat jede Gesellschaft etwas was Sie Justiz nennt, damit man nicht der Willkür des Mobs ausgesetzt ist. Natürlich darf jeder eine persönliche Meinung haben, ich habe dazu auch eine, nur bringt es wenig sie zu äußern.

Ich bewundere Richter, die dabei noch Distanz wahren können.


Geschrieben

***igung und Kindesmissbrauch sind in meinen Augen Schwerverbrechen und so zu bestrafen.
Also rein in den Knast, ohne Sonderrechte und -behandlungen, zusammen mit den anderen Schwerverbrechern.

Gleiches Recht für alle!!!


Geschrieben

wozu soll dieser thread gut sein?
... austoben niedriger rachegelüste auf bild-zeitungsniveau?
... derselbe quark raus ...
... halte ich für quatsch.
ese



Diesen Beitrag empfinde ich weder psychologisch noch pädagogisch in irgendeiner Weise wertvoll.

Pauschal eine Reihe von Abwertungen über einige beteiligte User dieses Threads abzugeben: Welchen Nutzen hat das?


Geschrieben (bearbeitet)


Meinungen gehen nun mal auseinander.



das als antwort für " die wutzin ", deren posting ich gerade auf pädagogischen und psychologischen gehalt überprüfe.

ansonsten...@ nino...wenn ich mir die meinung der " straße " anhöre, dann können wir auch wieder hexen verbrennen, alle ausländer ausweisen und zum guten alten steinigen zurückkehren oder arbeitslager einrichten.
aufgrund der zunehmenden verblödung des deutschen volkes ( war es überhaupt je schlau?) interessiert mich die berüchtigte straßenmeinung einen feuchten kehricht.

jemand sehr schlaues sagte mal: deutschland war nie das land der dichter und denker, sondern der schlachter. wie wahr.

ese


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Die Frage war nicht, ob hier Meinungen auseinander gehen dürfen, sondern welchen Nutzen diese Abwertung hat?


Geschrieben




Der Beschuldigte ist leider gestolpert und die Treppe runter gefallen *hüstel...
Passiert eben..war ungeschickt der Gute.....



das ist ungesetzlich und entspricht eher den verfahren einer militärdiktatur, nicht eines rechtstaates. aber es fallen viele menschen in deutschen revieren die treppe runter. nicht nur pädophile.

@wutzin...welchen nutzen haben rachefantasien hier?
katharsis ?


Geschrieben

@ese

Ich kenne die Motive der User nicht, aber Abwertungen sind m.E. nicht hilfreich, wenn man Veränderungen herbei führen will.


Geschrieben

liebe wutzin.

freue mich sehr über veränderungen in eine humanistische richtung. was hast du zum thema beizutragen, außer mein eines posting zu kommentieren?

bist du auch für veränderungen in richtung todesstrafe, kugeln, treppe runterfallen etc etc etc?

falls du den drang hast, mit mir darüber zu diskutieren, versuch es bitte per pn. danke.

ese


Geschrieben (bearbeitet)


Die schwierige Frage ist also eher, wie man eine solche Veranlagung bei Menschen erkennen kann um gegebenenfalls rechtzeitig einzuschreiten, bevor es zu solch schrecklichen Taten kommt.


Da der Pfarrer deswegen schonmal aufgefallen ist, (wahrscheinlich hat den irgendso ein Psychodoc als geheilt angesehen)wäre es schonmal logisch, dass der nicht mehr in einem Job arbeitet, in dem er mit Kindern direkt zu tun hat.

Wenn der Pfarrer wirklich seine vorige Tat bereut hätte, und das nicht wieder tun will, kann ich mir kaum vorstellen, dass der dann mit kindern arbeiten wollte.

Oder anders gefragt, welcher der mal alkoholsüchtig war, und den Willen hat nicht rückfällig zu werden, würde denn in ner Brauerei oder Schnapsfabrik arbeiten wollen, wenn er weis, dass er da mehr Reizen ausgesetzt ist ?

Habe hier gelesen, das bei Sicherheitsverwahrung alle 2 Jahre geprüft wird, ob er geheilt ist.

bleibt abzuwarten, ob der die psychodocs nicht täuschen kann und der dann als geheilt bald wieder rauskommt.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Was mich in diesen Fall besonders ärgert ist, dass es sich um einen Wiederholungstäter handelt und die kath. Kirche davon wusste und ihn dann trotzdem weiter beschäftigt hat.


Ja toll, die katholische Kirche ist eine abstrakte Institution.
Wieviele Menschen haben davon gewusst und die Klappe gehalten ?

Ich komme einfach mehr und mehr zu der Überzeugung, dass jede größere Straftat irgendwo kleinere Wurzeln hat, die gesellschaftlich bekannt sind, aber totgeschwiegen und vertuscht werden.

Es gibt z.B. bestimmt keinen der von heute auf morgen zum Amokläufer wird und Leute abknallt, aber trotzdem gibt es diese Amokläufer.

Nein ich bin nicht dafür jemanden von seiner Schuld freizusprechen, nur weil ihm als Kind immer die Schippe im Sandkasten geklaut worden ist.

Todesstrafe gibt es in den meisten Ländern dieser Welt, hat definitiv keinen davon abgeschreckt zu töten. Was meiner Ansicht nach nur hilft ist, wenn Straftäter die Verantwortung für ihre Taten übernehmen müssen.


Geschrieben

@goldenhills...

es ist keine zurechtweisung sondern ein hinweis

ich arbeite selbst in einem beruf, in dem ich schweigepflicht über meine fälle wahren muss


das heißt, ich darf nich mal draußen erzählen, dass ein so und so alter mann gerade mit der und der krankheit bei uns liegt... (ohne namensnennung oder sonstwas - ich darf es einfach nicht!)

ich bitte dich, dein posting zu überdenken - wenn vorgesetzte dein o.g. posting lesen könnte es richtig ärger geben, da dein wohnort sowie die daten die du herausgegeben hast schnell schlüsse ziehen lassen und jemand einen betroffenen oder evt. auch täter erkennt...



liebe grüße

die kleine erbse, die sich eher um deine sicherheit im "anonymen" netz sorgt...


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