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Ist Sex gegen Taschengeld - Schwarzarbeit?


Empfohlener Beitrag

Geschrieben
Für mich kommt es auf das regelmäßig & gewerblich an. Macht jmd das- und erwirtschaftet unregelmäßig Kleinbeträge oder gar nur geldwerte Sachmittel (neue Schuhe etc)? Da wird sich keiner für interessieren. Wenn die Tätigkeit regelmäßigund gewerbsmäßig ist- ja. Das Interesse steigt mit der erwirtschafteten Summe. Wie beim Verputzen. Der Verputzer, der 2, 3x im Jahr eine schwarzarbeitet, hat nicht den gleichen Fahndungsdruck, wie eine kleine Putzerkollonne, die 3 Häuser/Woche macht.
Geschrieben
vor 12 Stunden, schrieb giotto94:

Schenkungen wären glaub ich nach "normalem Menschenermessen" unendlich möglich v.a. dann, wenn man nen guten Steuerberater hat.

Nein, sind sie nicht. Auch da gibt es Obergrenzen, abhängig davon, in welchem Verhältnis man zum Schenkenden steht. Allerdings sind die höher als das, wonach Sex gegen Taschengeld für mich klingt.

Geschrieben
vor 5 Minuten, schrieb MarieCurious:

Allerdings sind die höher als das, wonach Sex gegen Taschengeld für mich klingt.

Im einmaligen Fall ja. Ab dem zweiten Mal besteht umsatzsteuerrechtlich der Tatbestand der Wiederholung und damit der Umsatzsteuerpflicht.

Und mal so ganz allgemein betrachtet - wer das einmal gegen Geld anbietet, der wird das immer wieder tun. Völlig gleich, ob aus einer Notlage heraus, oder weil es da an einer entsprechenden Hemmschwelle ganz einfach fehlt.

Der Tatbestand des Betrugs am Betreiber dieses Forums liegt allerdings schon beim einmaligen Fall vor.

Geschrieben

"Taschengeld" liest man öfters v.a. im Milieu der Männer, die Sex mit Männern haben und ist schlicht: Prostitution. Aber ob es sich um "Schwarzarbeit" handelt, hängt davon ab, was man unter "Schwarzarbeit" versteht. Das ist nämlich kein Rechtsbegriff, nirgendwo verlässlich definiert. Im engeren Wortsinne ist "Schwarzarbeit" ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis, ein "Arbeitsverhältnis", für das keine Steuern und Sozialabgaben abgeführt werden. Ein Arbeitsverhältnis ist dadurch charakterisiert, daß es einen Arbeitgeber gibt, der dem Arbeitnehmer berechtigterweise vorschreibt, was der Arbeitnehmer wann und wie tut während seiner Arbeitszeit. Das ist aber beim Sex gegen Taschengeld wohl eher selten, weil sich der "Taschengeld-Nehmer" regelmässig aussuchen kann, von wem er Taschengeld nehmen will und was er dafür an Sexdienstleistung zu erbringen bereit ist. Er ist also ein "Selbstständiger".

Wenn man "Schwarzarbeit" jedoch weiter definieren will und auch die Erbringung von selbstständigen Dienstleistungen gegen Entgelt darunter fallen lassen will, dann ist Sex gegen Taschengeld, das nicht ordnungsgemäß versteuert wird, Steuerhinterziehung - "schwarz". Ich verstehe vom Steuerrecht nicht wirklich etwas - ich selbst bin schon seit langem von der Steuererklärungspflicht befreit - aber zunächst einmal unterliegt nur regelmässiges Einkommen der Steuerpflicht und es gibt Freibeträge und Freigrenzen. Wo die genau liegen, kann ich nicht sagen, aber ich würde mal schätzen, daß sie in etwa mit den 120 € zusammenfallen dürften, die auch ein HartzIV-Empfänger im Monat mit einem Mini-Job dazuverdienen darf, für den dann allerdings sein Arbeitgeber einen Pauschalsatz zu zahlen hat. Aber "gemeldet", dh in der Steuererklärung angegeben werden muß es schon, wenn man durch Sex gegen Taschengeld ein solches regelmässiges Einkommen erzielt und dann eben die entsprechenden Freibeträge geltend machen.

Was ich aber auch nicht sagen kann: wann wirklich von "Regelmässigkeit" des Einkommens im steuerrechtlichen Sinne gesprochen werden kann. Bei einem Einzelfall sicherlich nicht. Wenn man aber von einem einzigen "Taschengeldgeber" jeden Monat irgendwelche Zahlungen erhält, ist das mit Sicherheit schon ein "regelmässiges Einkommen".

Wer also auf der sicheren Seite sein will, dem bleibt nichts übrig, als sich an einen Steuerberater zu wenden.

 

Geschrieben
vor 14 Stunden, schrieb giotto94:

Schenkungen wären glaub ich nach "normalem Menschenermessen" unendlich möglich v.a. dann, wenn man nen guten Steuerberater hat.

Wenn kein Familienverhältnis besteht, muss bei einer Schenkung über einen Wert von 20.000€ auf den übersteigenden Wert Schenkungssteuer bezahlt werden. Innerhalb familiärer Bande bestehen unterschiedliche Freibeträge.

Geschrieben

Taschengeld, ist das nicht etwas unentgeltliches, was man einfach so ohne Gegenleistung bekommt, nur weil man wirtschaftlich abhänig (also gerade ohne Einkommen) ist?

Ich bekomme immer einen Würgereiz wenn ich das Wort im Zusammenhang mit Sex höre, das ist für mich lediglich eine Verniedlichungsform von Prostitution.

Man soll es also vernünftig beim Namen nennen bevor man sich über "Schwarzarbeit" Gedanken macht. Jede bezahlte Tätigkeit am Fiskus und den Sozialabgaben vorbei ist im Grunde Schwarzarbeit.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Stunden, schrieb RoterDrache46:

Wehr geht den bitte freiwilgt es für geld machen wenn er oder sie es nicht nötig hat 

Wer geht denn bitte freiwillig "ins Büro", wenn er Millionen auf dem Konto hat:). Es ist ja nicht die Frage, ob man es nötig hat oder nicht. Es ist einfach die Frage, ob man "verdientes" Geld versteuern muss oder nicht. Die Regeln werden hier leider nicht nach sozialen Aspekten vom Staat festgelegt, sondern nach Art und Höhe der Einkünfte......

Wenn jemand Sozialleistungen bezieht, gibt es bestimmt auch enge Grenzen, ob und wieviel derjenige hinzuverdienen darf. Ob das dann versteuert werden muss, hängt wohl auch da von der Höhe ab, bzw. ob durch den Hinzuverdienst die Sozialleistungen nicht gekürzt werden.

So oder so wird derjenige "Verluste" haben.......

bearbeitet von Aktiver2012
Geschrieben

Da es illegal und steuerhinterziehung ist, frage Ich Mich warum hier so viele Frauen Sex gegen TG anbieten und dass auch noch bei sich zuhause. Dadurch hat man adresse und name und könnten erpresst werden. 

 

Versteh Ich nicht.

Geschrieben
vor 29 Minuten, schrieb Bielefelder-33617:

Da es illegal und steuerhinterziehung ist, frage Ich Mich warum hier so viele Frauen Sex gegen TG anbieten und dass auch noch bei sich zuhause. Dadurch hat man adresse und name und könnten erpresst werden. 

 

Versteh Ich nicht.

Ich habe es längst aufgegeben, in dieser Bananenrepublik alles verstehen zu wollen.

Und ich bin mir sehr sicher, dass ich damit nicht alleine bin.

Geschrieben
Wenn es nicht versteuert wird ist es natürlich Schwarzarbeit und kein Kavalierst Delikt ...
Geschrieben
vor 1 Stunde, schrieb Hamburg-Swing:

Wenn kein Familienverhältnis besteht, muss bei einer Schenkung über einen Wert von 20.000€ auf den übersteigenden Wert Schenkungssteuer bezahlt werden. Innerhalb familiärer Bande bestehen unterschiedliche Freibeträge.

Richtig. Und diese steuerfreie Höchstgrenze bezieht sich auf einen Zeitraum von 10 Jahren. Wird es innerhalb dieser Zeit mehr, fällt auch Steuer an. Anzeigepflichtig beim Finanzamt ist es in jedem Fall.

Geschrieben
vor 1 Stunde, schrieb Bielefelder-33617:

Da es illegal und steuerhinterziehung ist, frage Ich Mich warum hier so viele Frauen Sex gegen TG anbieten und dass auch noch bei sich zuhause. Dadurch hat man adresse und name und könnten erpresst werden. 

 

Versteh Ich nicht.

Es ist zwar nicht auszuschließen, daß einige der Prostituierten, die ihre Dienste hier oder sonstwo im Netz anbieten, "schwarz" arbeiten, aber ich glaube nicht, daß es sehr viele sind und sehr lange damit "durchkommen", weil man nämlich auch beim Finanzamt heutezutage Internet hat. Es gibt freilich die Möglichkeit, nicht sämtliche Erträge anzugeben, also "teil-schwarz" tätig zu sein, wie es in sehr vielen selbstständigen Berufen möglich ist. 

Aber eine viel interessantere Frage scheint mir die rechtliche Behandlung der Beziehungen von "Sugardaddys" - und auch "sugarmoms" - zu ihren "sugarbabys" zu sein. Solche Beziehungen unterscheiden sich von der Prostitution, weil es eben keine Vereinbarung von sexuellen Dienstleistungen für Entgelt gibt, sondern Geld oder geldwerte Leistungen wie Übernahme von Wohnungskosten etc einem - regelmässig jüngeren - Partner in einer emotionalen Beziehung zugewandt werden, die sich auch regelmässig durchaus nicht im Sex erschöpft. Diese "Sugar-Beziehungen" werden auch zumindest von nicht wenigen in Beziehungsverträgen geregelt, was rechtlich grundsätzlich zulässig ist. (Auch normales "Zusammenleben ohne Trauschein" kann in Beziehungsverträgen geregelt werden und das ist manchmal sogar sehr sinnvoll zB beim gemeinsamer Erwerbstätigkeit oder Schaffung von gemeinsamem Vermögen.)

Zumindest entspricht das dem, was ich bisher darüber gelesen habe - einem Sugardaddy oder -Baby bin ich selbst noch nie begegnet. Dieses Phänomen scheint auch relativ neu zu sein und auch die Frage der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung solcher Beziehungen scheint aktuell die Behörden und Gerichte noch nicht zu beschäftigen … ?

 

Geschrieben
vor 3 Stunden, schrieb Hamburg-Swing:

Wenn kein Familienverhältnis besteht, muss bei einer Schenkung über einen Wert von 20.000€ auf den übersteigenden Wert Schenkungssteuer bezahlt werden. Innerhalb familiärer Bande bestehen unterschiedliche Freibeträge.

waren das nicht 20 tsd DM??? ... und heute nur 10.500 €uro????

Geschrieben

Mein Steuerberater hat dazu gesagt, es seien € 20.000. Stand 2012.

Geschrieben
vor 11 Stunden, schrieb Geheimnisvoller84:

ist ein 450 Euro Basis Job

Aha, nach dem Blowjob kommt der 450 Euro Basis Job :smiley:.

Geschrieben

Wäre die Frage "Bei Karstadt Socken verkaufen, ist das Schwarzarbeit?" würden alle nur den Kopf schütteln.
Geht es jedoch um Prostitution, dann greift bei vielen das Schubladendenken, es wird ein Bild geformt in dem die eigenen Vorurteile prägend sind. Eine freie und subjektive Interpretation der Frage wird anschließend unter Berücksichtigung dieser Vorurteile beantwortet. Ich freue mich immer über die Teilnehmer in den Threads, die dies differenzierter betrachten.

Keine legale Tätigkeit ist lediglich durch ihre Ausüberung "Schwarzarbeit".

Geschrieben
vor 2 Stunden, schrieb sveni1971:

Aha, nach dem Blowjob kommt der 450 Euro Basis Job :smiley:.

Do siehts aus...

Geschrieben
Am 24.1.2019 at 11:21, schrieb Aktiver2012:

@Bielefelder-33617

Warum gehst du automatisch davon aus, dass diese Frauen kein Gewerbe angemeldet haben? Dann sind sie auch nicht "erpressbar";)

 

Am 24.1.2019 at 11:21, schrieb Aktiver2012:

@Bielefelder-33617

Warum gehst du automatisch davon aus, dass diese Frauen kein Gewerbe angemeldet haben? Dann sind sie auch nicht "erpressbar";)

Weil viele Mütter sind und Ich Mir vorstellen könnte, das man amtlich nicht als prostituierte gelten will - u.a. Sorgerechtlich...denn sollte mal etwas sein ist man sein Kind dann schnell los

Geschrieben
Nope das ist und bleibt einfach nur Prostitution :P
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