Gr**** Geschrieben Juli 15 Für die Wahrheit ist es jetzt auf alle Fälle zu spät. Wenn du das Nachbarschaftsverhältnis nicht zerrütten willst, bleibt dir nun keine andere Wahl, als weiterzumachen. 🤷♂️ Das hättest du dir echt früher überlegen müssen!
sveni1971 Geschrieben Juli 15 vor 7 Minuten, schrieb ausVERsehen69: Du hast ja immer noch Recht!!! Und ich bin froh, dass ich diese Fragen bzw. ob diese vor Gericht Bestand haben, auch nicht entscheiden muss. Jetzt haben wir uns ja dann doch ausführlich mit der Paulaner Geschichte beschäftigt.
Gr**** Geschrieben Juli 15 Ist es eigentlich Betrug, wenn ich jemandem stillschweigend ein alkoholfreies Bier hinstelle? - Ich frag' für einen Freund.
li**** Geschrieben Juli 15 vor 1 Stunde, schrieb GreyC: Ist es eigentlich Betrug, wenn ich jemandem stillschweigend ein alkoholfreies Bier hinstelle? - Ich frag' für einen Freund. Wenn du dich schuldig wegen groben Unfugs bekennst, dann wird dir das Gericht dies als strafmindernd anerkennen.
Dusche1 Geschrieben Juli 15 Ist schon komisch mit welchen Dingen sich heute Menschen die Zeit um die Ohren schlagen 🤦♂️
HansDampf77 Geschrieben Juli 15 Täuschung durch Verschweigen: Eine juristische Täuschung (arglistige Täuschung nach § 123 BGB) kann auch durch das Verschweigen von Tatsachen entstehen. Dies gilt aber nur, wenn eine gesetzliche Aufklärungspflicht besteht. Aufklärungspflicht beim Sexualkontakt: Grundsätzlich gibt es im Sexualleben keine allgemeine rechtliche Pflicht, über die eigene Fruchtbarkeit aufzuklären. Ausnahme durch ausdrückliche Bedingung: Wenn die Frau jedoch vorab unmissverständlich klarstellt, dass die Zeugung eines Kindes die einzige Bedingung für den Geschlechtsverkehr ist, erwächst daraus eine moralische und rechtliche Aufklärungspflicht für den Mann. Verschweigt er die Vasektomie bewusst, um den Sex zu erschleichen, handelt er arglistig. Schadensersatz: Die Frau könnte theoretisch Schadensersatz wegen einer sogenannten „unerlaubten Handlung“ (§ 823, § 826 BGB – vorsätzliche sittenwidrige Schädigung) fordern. Sie müsste nachweisen, dass ihr durch den vergebliche Aufwand (Zeit, psychische Belastung) ein konkreter bezifferbarer Schaden entstanden ist.
Gr**** Geschrieben Juli 15 vor 31 Minuten, schrieb lieber_Kater: Wenn du dich schuldig wegen groben Unfugs bekennst, dann wird dir das Gericht dies als strafmindernd anerkennen. Was heißt grober Unfug? Ich bin ja nicht allein hier. Außerdem frag' ich für einen Freund. 🤷♂️
La**** Geschrieben Juli 15 vor 22 Stunden, schrieb Artines: Wie seht Ihr das? Verlogen ist der Mann, um des Ficken Willens
No**** Geschrieben Juli 15 vor 33 Minuten, schrieb HansDampf77: Täuschung durch Verschweigen: Eine juristische Täuschung (arglistige Täuschung nach § 123 BGB) kann auch durch das Verschweigen von Tatsachen entstehen. Dies gilt aber nur, wenn eine gesetzliche Aufklärungspflicht besteht. Aufklärungspflicht beim Sexualkontakt: Grundsätzlich gibt es im Sexualleben keine allgemeine rechtliche Pflicht, über die eigene Fruchtbarkeit aufzuklären. Ausnahme durch ausdrückliche Bedingung: Wenn die Frau jedoch vorab unmissverständlich klarstellt, dass die Zeugung eines Kindes die einzige Bedingung für den Geschlechtsverkehr ist, erwächst daraus eine moralische und rechtliche Aufklärungspflicht für den Mann. Verschweigt er die Vasektomie bewusst, um den Sex zu erschleichen, handelt er arglistig. Schadensersatz: Die Frau könnte theoretisch Schadensersatz wegen einer sogenannten „unerlaubten Handlung“ (§ 823, § 826 BGB – vorsätzliche sittenwidrige Schädigung) fordern. Sie müsste nachweisen, dass ihr durch den vergebliche Aufwand (Zeit, psychische Belastung) ein konkreter bezifferbarer Schaden entstanden ist. Bist du Anwalt oder wegen solches schon vor Gericht?
La**** Geschrieben Juli 15 Es war ein Meme! Sollte eigentlich nur witzig sein, zugegeben sehr flacher Humor. Darüber sollte man keine Lebenszeit verschwenden....
HansDampf77 Geschrieben Juli 15 (bearbeitet) vor 33 Minuten, schrieb NoDate80: Bist du Anwalt oder wegen solches schon vor Gericht? Beide Fragen kann ich mit nein beantworten. Ziemlich Sicher würde ich mich auf so ein Angebot auch nicht einlassen, obwohl ich sehr wahrscheinlich zeugungsfähig bin. Da ich nicht nur Erzeuger sein möchte, sondern dann auch Vater! bearbeitet Juli 15 von HansDampf77
Ca**** Geschrieben Juli 15 Kein besonders geistreicher Humor. Was als lustig empfunden wird, liegt eben immer im Auge des Betrachters. In diesem Falle mag sich bei mir nicht mal ein müdes Lächeln einstellen.
Mö**** Geschrieben Juli 15 Ich weiss ja nicht. Ob man sowas freiwillig macht, wenns der weibliche Part eigentlich gar nicht möchte? Das ist ja völlig daneben. Es ist ein Witz, ich habs auch gesehen. Aber irgendwie bleibt mir das Lachen im Hals stecken.
Anonymes-Mitglied-1 Geschrieben Juli 15 Am 14.7.2026 at 17:11, schrieb Artines: „Kürzlich baten mich meine beiden lesbischen Nachbarinnen, ihnen auf die altmodische Weise zu einem Kind zu verhelfen. Wir versuchen es jetzt seit sechs Monaten, und ich frage mich langsam, ob ich ihnen sagen sollte, dass ich vor zwei Jahren eine Vasektomie hatte.“ Reddit, den Text gibt es schon sein Jahren.....
Anonymes-Mitglied-2 Geschrieben Juli 15 vor 8 Stunden, schrieb GreyC: Ist es eigentlich Betrug, wenn ich jemandem stillschweigend ein alkoholfreies Bier hinstelle? - Ich frag' für einen Freund. Wenn er ein Wasser wollte nicht...
La**** Geschrieben Juli 15 Am 14.7.2026 at 17:11, schrieb Artines: Hier ein Textauszug aus einem Meme, mit der Abbildung zwei besonders "attraktiven Damen". [...] Ist das jetzt nur die ultimative Form verantwortungsloser Lust, die jetzt kurz vor dem Auffliegen steht? Ist das bereits eine Verletzung der Würde des anderen - sogar eine vorsätzliche Täuschung, die straf- und zivilrechtlichen Folgen haben könnte? Nein. Das ist, wie du sagst, nur ein MEME, also ein Witz.
Gr**** Geschrieben Juli 15 vor einer Stunde, schrieb Anonymes-Mitglied-2: Wenn er ein Wasser wollte nicht... Das wäre aber so richtig arglistig. 🤔
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