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Fremdgehen


Anonymes-Mitglied-4

Empfohlener Beitrag

vor 24 Minuten, schrieb o8-5-1o:

Es mag 1000 Gründe geben seinen Partner fremd zu gehen...und mit Sicherheit gibt es etliche davon, die es nachvollziehbar machen...dennoch ist es nicht meine Art Zwischenmenschliche Probleme zu regeln...

Ich stelle einfach mal (wie schon in anderen Threads dieser Art) in den Raum, dass es in unserer Gesellschaft zuhauf Fremdgehsituationen gibt, die überhaupt nicht in zwischenmenschlichen Problemen begründet sind, die man regeln müsste.

Es gibt die einen, die fremdgehen oder sich Affären suchen, um Defizite in der Beziehung auszugleichen. Das sind vermutlich die, auf die du anspielst. Es gibt aber die andere Variante, bei der der Akt des Fremdgehens ein sporadischer "Ausflug" gewesen ist, der nicht zum Kompensieren von Beziehungsdefiziten oder -problemen gesucht wurde.

Und daneben gibt es außerhalb dieser beiden Personengruppen noch diejenigen Menschen, die aus jedem Fremdgehen, unabhängig von den Umständen, ein Beziehungsproblem konstruieren möchten, das zwingend als Trennungsgrund herangezogen werden müsste, und diejenigen, die solche Fälle differenziert betrachten und bewerten können.

vor 32 Minuten, schrieb SuppenkOma:

Sehr sympathische Tiere 🤭 vorhin hat mich eine Gottesanbeterin mit ihrer Gesellschaft beehrt, sieht man hier eher selten 🤩

Ok. Mit dir treffe ich mich nicht. Du machst mich einen Kopf kürzer.  😉

vor 3 Stunden, schrieb Mosquito717:

Es ist aber ein gerichtlich anerkannter Scheidungsgrund. Und dir Strafe, durch Scheidung und Unterhalt, geregelt. Das muß nicht per Gesetz verboten werden, um durch die zukünftige Exfrau und deren Anwalt bestraft zu werden 😉

Das ist aber ein Wissensstand von Anno tuck!

Es gilt schon seit Jahren das Zerrüttungsprinzip! Wenn einer der Ehepartner die Ehe als gescheitert betrachtet und sich trennt, wird nach dem Trennungsjahr die Ehe aufgelöst. Eine Ehe besteht aus zwei Partnern, alleine ist es keine Ehe mehr, auch, wenn man nicht geschieden werden möchte.

Die Schuldfrage interessiert die Gerichte schon lange nicht mehr 🙄

vor 13 Minuten, schrieb SuppenkOma:

Wieso Kopf? Ich verschlinge nur im Ganzen, keine halben Sachen 😜

Ok.

Damit kann ich leben. 

Nur so kopflos.....das ist nicht meins. 😉

vor 2 Stunden, schrieb alexvomstrand:

ehrlich? das wusste ich wirklich nicht. Noch ein Grund mehr, nie zu heiraten. Nicht, dass ich vorhabe, jemals fremd zu gehen oder es schon einmal getan habe, aber ich schon Beziehungen durchgestanden, in denen eine heimliche Affäre der gequälten männlichen Seele echt gut getan hätte. 

Ich, als im Kern monogam denkender Mensch, habe Fremdgehen immer als etwas angesehen, das nur zwei Menschen etwas angeht.

Nun den ... wieder was gelernt. Finger weg von der Ehe, man kann nie sagen, wohin sich eine Partnerschaft entwickeln wird.

Ich habe das schon bei dem Beitrag geschrieben, auf den du dich beziehst:

Es gibt keine Schuldfrage mehr! 
Bei einer Scheidung gilt das Zerrüttungsprinzip! 
Und es gibt Gesetze, die den Umgang mit den Kindern regeln, jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien. Ausnahmen kann es natürlich geben, aber auch die sind individuell zu regeln.

Auch der Unterhalt ist gesetzlich geregelt, da sollte man immer gut aufpassen, was man vor und während der Ehe so unterschreibt!

vor 34 Minuten, schrieb FrenulumLinguae:

Ich stelle einfach mal (wie schon in anderen Threads dieser Art) in den Raum, dass es in unserer Gesellschaft zuhauf Fremdgehsituationen gibt, die überhaupt nicht in zwischenmenschlichen Problemen begründet sind, die man regeln müsste.

Es gibt die einen, die fremdgehen oder sich Affären suchen, um Defizite in der Beziehung auszugleichen. Das sind vermutlich die, auf die du anspielst. Es gibt aber die andere Variante, bei der der Akt des Fremdgehens ein sporadischer "Ausflug" gewesen ist, der nicht zum Kompensieren von Beziehungsdefiziten oder -problemen gesucht wurde.

Und daneben gibt es außerhalb dieser beiden Personengruppen noch diejenigen Menschen, die aus jedem Fremdgehen, unabhängig von den Umständen, ein Beziehungsproblem konstruieren möchten, das zwingend als Trennungsgrund herangezogen werden müsste, und diejenigen, die solche Fälle differenziert betrachten und bewerten können.

Neben den Beiträgen von @Luderwicht (vielleicht habe ich noch welche vergessen) einer der konstruktivsten, sachlichsten und differenziertesten Beiträge überhaupt.

Kurz - und auf den Punkt.

Es geht also auch zivilisiert.

Vor 43 Minuten , schrieb FrenulumLinguae:

Ich stelle einfach mal (wie schon in anderen Threads dieser Art) in den Raum, dass es in unserer Gesellschaft zuhauf Fremdgehsituationen gibt, die überhaupt nicht in zwischenmenschlichen Problemen begründet sind, die man regeln müsste.

Es gibt die einen, die fremdgehen oder sich Affären suchen, um Defizite in der Beziehung auszugleichen. Das sind vermutlich die, auf die du anspielst. Es gibt aber die andere Variante, bei der der Akt des Fremdgehens ein sporadischer "Ausflug" gewesen ist, der nicht zum Kompensieren von Beziehungsdefiziten oder -problemen gesucht wurde.

Und daneben gibt es außerhalb dieser beiden Personengruppen noch diejenigen Menschen, die aus jedem Fremdgehen, unabhängig von den Umständen, ein Beziehungsproblem konstruieren möchten, das zwingend als Trennungsgrund herangezogen werden müsste, und diejenigen, die solche Fälle differenziert betrachten und bewerten können.

Bin ich voll bei dir...
Wenn

vor einer Stunde, schrieb Mosquito717:

Wenn eine Frau nach dem Trennungsjahr nicht bereit ist die Ehe wieder aufzunehmen und fortzusetzen, weil sie ihrem mann das Fremdgehen nicht verzeihen kann, dann ist die Ehe zerüttet. Das Vertauensverhältnis ist zerzärt.
Das Gericht kann einer Frau nicht auferlegen eine zerüttete Ehe weiterzuführen.
Mag ja sein, das Fremdgehen kein "Grund" in alleingem Sinne ist, aber letztendlich das Hauptargument.

🤗 Hatte ich noch nicht gesehen 🫣

Aber letztendlich interessieren Argumente doch nicht wirklich. Ein klärendes Gespräch, möglichst sachlich, und wenn der Gegenpart ein Argument nicht gelten lassen möchte … Egal! Trennen kann man sich trotzdem!

Mein Ex-Mann hat mich mehrere Jahre nach der Scheidung gefragt, was sein Anteil an der Trennung war! Vorher war er nicht bereit, das anzunehmen. Aber immerhin! Das war Größe!

Vor 34 Minuten , schrieb Tiefkuehlpizza:

Ok.

Damit kann ich leben. 

Nur so kopflos.....das ist nicht meins. 😉

Sieht auch blöd aus, irgendwie 😂

vor 3 Stunden, schrieb Immersion:

Du hast ich explizit auf einen Gesetzestext, der so seit Jahrzehnten nicht mehr existiert, berufen.

Jetzt komm mir nicht mit Strohmannargumenten und gib einfach zu, dass Du in dem Punkt Blödsinn geschrieben hast. Wie es tatsächlich aussieht, wurde bereits beantwortet. In der letztendlichen Konsequenz macht es keinen großen Unterschied - aber Du hast trotzdem etwas sachlich falsches geschrieben

Allmählich frage ich mich, mit welcher Sprache ich es versuchen muss, damit Du eine Aussage verstehen kannst.

Nichts - ich wiederhole: NICHTS, was Du jetzt geschrieben hast, hat IRGEND etwas damit zu tun, was ich geschrieben habe.

Nicht ein einziger Satz. Hast Du vielleicht ein Problem mit der Zitierfunktion und antwortest jemand ganz anderem?

Fremdgehen ist zwar nicht strafbar und kein absoluter Scheidungsgrund, kann aber sehr wohl zivilrechtliche Folgen bei der Scheidung und der Klärung von Unterhaltsansprüchen nach sich ziehen. Jedes Scheidungsverfahren unterliegt der Einzelfallprüfung. Fremdgehen kann im Scheidungsverfahren als schwerwiegende Eheverfehlung gewertet werden und im Rahmen der Schuldfrage eine Rolle spielen. kann unter Umständen seinen Anspruch auf Unterhalt ganz oder teilweise verlieren, insbesondere wenn die Untreue zur Zerrüttung der Ehe beigetragen hat. In einigen Fällen kann Untreue, insbesondere wenn sie mit entwürdigenden Umständen verbunden ist, einen Härtefallgrund für eine vorzeitige Scheidung darstellen. 

 

Im übrigen hast du völlig Recht, ich weiß schon lange nicht mehr, was du eigentlich von mir willst. 😂

vor 13 Minuten, schrieb T1nE:

Fremdgehen ist zwar nicht strafbar und kein absoluter Scheidungsgrund, kann aber sehr wohl zivilrechtliche Folgen bei der Scheidung und der Klärung von Unterhaltsansprüchen nach sich ziehen. Jedes Scheidungsverfahren unterliegt der Einzelfallprüfung. Fremdgehen kann im Scheidungsverfahren als schwerwiegende Eheverfehlung gewertet werden und im Rahmen der Schuldfrage eine Rolle spielen. kann unter Umständen seinen Anspruch auf Unterhalt ganz oder teilweise verlieren, insbesondere wenn die Untreue zur Zerrüttung der Ehe beigetragen hat. In einigen Fällen kann Untreue, insbesondere wenn sie mit entwürdigenden Umständen verbunden ist, einen Härtefallgrund für eine vorzeitige Scheidung darstellen. 

Im übrigen hast du völlig Recht, ich weiß schon lange nicht mehr, was du eigentlich von mir willst. 😂

Auch das ist im wesentlichen Punkt FALSCH.

Es GIBT keine Schuldfrage. Das ist Rechtsprechung aus dem letzten Jahrhundert.

Und was ich will, habe ich in sehr einfachen Worten geschrieben.

Wie heißt es doch so schön: ich kann es gerne für Dich erklären (allerdings nur einmal - und das ist bereits von mir und anderen erfolgt) - aber verstehen kann ich es leider nicht für Dich.

Ich kann nichts dafür, dass Du ständig irgendwas von „Meinung ändern“ faselst (allmählich ist meine Geduld auch aufgebraucht), wenn es um Deinen Umgangston geht.

Dass Du bezüglich des Themas eine beklagenswert eingeschränkte Sichtweise hast, lässt sich wohl auch nicht ändern (zur Erläuterung, da Du das mit Sicherheit ebenfalls nicht verstehst: auch das hat nichts mit Deiner Meinung zu tun). 
Aber es ist absolut nicht zuviel verlangt, dass Du Dich hinsichtlich Unterstellungen und Ausdrucksweise zusammenreißt.

vor 20 Minuten, schrieb T1nE:

Fremdgehen ist zwar nicht strafbar und kein absoluter Scheidungsgrund, kann aber sehr wohl zivilrechtliche Folgen bei der Scheidung und der Klärung von Unterhaltsansprüchen nach sich ziehen. Jedes Scheidungsverfahren unterliegt der Einzelfallprüfung. Fremdgehen kann im Scheidungsverfahren als schwerwiegende Eheverfehlung gewertet werden und im Rahmen der Schuldfrage eine Rolle spielen. kann unter Umständen seinen Anspruch auf Unterhalt ganz oder teilweise verlieren, insbesondere wenn die Untreue zur Zerrüttung der Ehe beigetragen hat. In einigen Fällen kann Untreue, insbesondere wenn sie mit entwürdigenden Umständen verbunden ist, einen Härtefallgrund für eine vorzeitige Scheidung darstellen. 

 

Im übrigen hast du völlig Recht, ich weiß schon lange nicht mehr, was du eigentlich von mir willst. 😂

Eine Schuldfrage beim Scheidungsverfahren gibt es nicht mehr. 

Wie ein Scheidungsverfahren ablaufen kann.

 

In Deutschland spielt die Schuldfrage beim Scheidungsverfahren seit der Reform des Scheidungsrechts im Jahr 1977 keine entscheidende Rolle mehr. Stattdessen gilt das Zerrüttungsprinzip welches besagt, dass eine Ehe geschieden werden kann, wenn sie als zerrüttet gilt, unabhängig davon, wer an der Trennung schuld ist. 

 

Das Scheidungsrecht baut heute auf dem Zerrüttungsprinzip auf. Das heißt aber nicht, dass jeder Fehltritt des/der Ex rechtlich ohne Folgen bleibt.

1. Zerrüttungsprinzip statt Schuldprinzip

Dieses bildet das Gegenstück zum Schuldprinzip, welches bis zur Reform des Scheidungsrechts von 1977 galt. Nach dem Schuldprinzip war die Ehe nur bei schuldhaftem, ehewidrigen Verhalten eines Ehegatten zu scheiden. Der im Scheidungsverfahren festzustellende Schuldige hatte in der Folge insbesondere Nachteile bei der Bestimmung der Unterhaltsrechte und -pflichten.

Das Zerrüttungsprinzip geht dagegen davon aus, dass die Ehe zu scheiden ist, wenn sie gescheitert ist. Dafür bedarf es keinen Schuldigen, sondern ist insbesondere anzunehmen, wenn die Ehegatten ein, bzw. drei Jahre getrennt leben. Dies spiegelt erstens die Realität wieder, dass in den meisten Ehen beide Partner ihren Anteil am Scheitern der Beziehung haben und ein Schuldiger kaum zu bestimmen wäre. Zweitens verhindert die Abkehr vom Schuldprinzip, dass vor Gericht „schmutzige Wäsche“ gewaschen werden muss, um eine Scheidung überhaupt zu ermöglichen.

 

2. Härtefallentscheidung und Trennungsjahr

Auch im Rahmen des Zerrüttungsprinzips kann besonders schwerwiegendem Fehlverhalten eines Ehegatten allerdings Rechnung getragen werden.

Zu einen kann die Ehe gemäß § 1565 Abs. 2 BGB vor dem Ablauf des  Trennungsjahr  geschieden werden, wenn die Aufrechterhaltung des Ehebandes eine unzumutbare Härte für einen Ehegatten darstellt. Solche Härtefälle werden von der Rechtsprechung jedoch äußerst selten angenommen und bleiben eine Ausnahmeregelung. Nur Umstände von erheblicher Bedeutung, die einen Fortbestand des Ehebandes für den Antragsteller aus schwerwiegenden Gründen im Einzelfall nicht zumutbar erscheinen lassen, ermöglichen eine solche Scheidung vor Abkauf des Trennungsjahr.

Obwohl eine derartige Härtefallscheidung eine gewisse Nähe zu dem Verschuldensprinzip aufweist, kommt es prinzipiell nicht darauf an, ob der Ehegatte die in seiner Person liegenden Härtegründe verschuldet hat. Generell können auch durch geistige Erkrankung bedingte grobe Verhaltensweisen, sowie suchtbedingten Verhaltensweisen, die den anderen Ehegatten schwer beeinträchtigen, Härtegründe darstellen.

Im Allgemeinen wird bei der hier restriktiv handelnden Rechtsprechung aber am ehesten schuldhaftes Verhalten eines Ehegatten als Härtegrund angesehen, beispielsweise in Fällen von massiver körperlicher Gewalt.

 

3. Verwirkung des Anspruches auf Ehegattenunterhalt

Ein weiterer Aspekt des heutigen Familienrechts, der größtenteils schuldhaftes Fehlverhalten betrifft, findet sich in der Möglichkeit der Verwirkung des Ehegattenunterhalts gemäß § 1597 BGB.

Zu den Verwirkungsgründen nach dieser Norm gehört es zum Beispiel,

wenn sich der Berechtigte eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Verpflichteten oder einen nahen Angehörigen des Verpflichteten schuldig gemacht hat;

wenn der Berechtigte seine Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt hat, zum Beispiel durch die Aufgabe seiner Erwerbstätigkeit, oder die zweckwidrige Verwendung der Altersvorsorge;

wenn der Berechtigte sich über schwerwiegende Vermögensinteressen des Verpflichteten mutwillig hinweggesetzt hat. Ein klassisches Beispiel für diesen Fall ist das „Anschwärzen“ des Ehepartners bei dessen Arbeitgeber und damit die Gefährdung seines Arbeitsplatzes. Hierunter können aber auch die Nichtzustimmung zur steuerlichen Zusammenveranlagung und gegebenenfalls das Verschweigen von Vermögen und Einkommen fallen;

wenn der Unterhaltsberechtigt langfristig und gröbliche die Pflicht verletzt hat, vor der Trennung zum Familienunterhalt beizutragen;

wenn dem Berechtigten ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig bei ihm liegendes Fehlverhalten gegen den Verpflichteten zur Last fällt. Beispiele aus der Rechtsprechung für solches Fehlverhalten sind das „Unterschieben“ eines Kindes und die Vereitelung des Umgangsrechts;

wenn der Berechtigte unberechtigte Strafanzeigen bestimmten Inhalts tätigt, beispielsweise bei der Behauptung von Kindesmissbrauch. Auch die Anzeige beim ostdeutschen Staatssicherheitsdienst wurde bereits als schwerwiegendes Fehlverhalten angesehen,

·         4. Seitensprünge, Affairen und sonstige Untreue

·         Bei Untreue ist dagegen zu differenzieren. Ein kurzweiliges intimes Verhältnis, der sogenannten Seitensprung, wird von der Rechtsprechung tendenziell als Verwirkungsgrund abgelehnt. Eine langfristig ausgelegte, außereheliche Beziehung, kann dagegen durchaus als ein Fehlverhalten mit Verwirkungsfolge angesehen werden. Auch wenn sich die Rechtslage vom Schuldprinzip bei Scheidungen also weit entfernt hat, kennt das Familienrecht also auch heute noch die Möglichkeit, besonders unsolidarisches oder missbräuchliches Verhalten von Ehegatten einander gegenüber zu ahnden.

Ich versuche mal, den Zeigefinger angewinkelt zu lassen...

Eine Beziehung wächst weiter mit einer Lüge und warum? Weil einer von beiden nicht in der Lage ist, seine Wünsche und Bedürfnisse zu vertreten!

Der größte Vertrauensmißbrauch in einer Beziehung!

Ich reagiere hochallergisch auf Unwahrheiten, sie kommen immer irgendwann raus und sie sind für niemanden gut - für NIEMANDEN - wenn es um Gefühle geht!

Wenn sich jeder, der hier oder meinetwegen generell fremdgeht sich an die eigene Nase fasst und sich wirklich ehrlich mal fragt, warum lüge ich und sich mit der Antwort ''aktiv'' auseinandersetzt, dazu gehört eben auch, mal in sein Inneres abzutauchen, der wird merken, wie verletzend und falsch das ist...und dafür gibt es keine Rechtfertigung...nix schön reden...das ist sinnlos Palaver...Gründe spielen da die letzte Geige...

Nun gut, eigentlich ist das Perlen vor die Säue...am Abend eines Tages muß sich jeder im Spiegel ins Gesicht schauen können!

Gestern um 16:59 Uhr, schrieb Luderwicht:

Das Fremdgehen der Frauen war schon immer nicht gewollt! Schließlich woll(t)en die Männer nicht für Kuckuckskinder sorgen. 
Die Arterhaltung ist übrigens für Männer und Frauen der biologische Kern! Nicht nur der Männer!

Zivilisationen (oder was man darunter versteht 🙄), gibt es seit 8.000 Jahren, genauso lange wird Fremdgehen ein Thema sein. Mindestens! Und ich gebe dir Recht, in vielen Bereichen lernen die Menschen einfach nicht dazu 😩

Aber Monogamie ist heutzutage eine Sache der Absprache. Zumindest hierzulande gibt es keine Einschränkungen, sich mit seinem Partner zu einigen.

Wir haben uns auf eine monogame Beziehung geeinigt, hat zwischendurch mal nicht so funktioniert, mein Mann musste mit den Konsequenzen leben (in unserem Fall keine Trennung, aber eine zehrende Phase).

Wichtig ist mMn, das gemeinsam zu entscheiden, ggf auch zu überarbeiten.

Da hast du absolut recht. Frendgehen ist nicht ein reines "Männerproblem". Frauen tun es zu 100% gleichermaßen. Diesen Umstand zu berücksichtigen war mir zum schreiben aber zu kompliziert. Genau so betrifft es ja auch alle, die sich "anders" definieren.

Gestern um 16:42 Uhr, schrieb Rosenrot707:

Dann müsste er es aber nur zur Fortpflanzung machen und nur bei " Weibchen" die empfängnisbereit sind . 

Der Vergleich hinkt ziemlich . 

Nein, der Vergleich hinkt überhaupt nicht. Wenn ein Lebewesen der Drang zur Lust verspürt, geht er ihm nach! In der Tierwelt ist es völlig egal, was als Ergebnis raus kommt. Der Geschlechtsakt ist ergebnisoffen. Sonst würden zeugungsunfähige Menschen ja keinen Sex haben, wenn es nach deiner Auffassung geht. Aber das ist ka keinesfalls so.

Dienstag um 23:07, schrieb Tiefkuehlpizza:

Naja.

In der Tierwelt gibt es aber auch eine "schwarze Witwe", eine "Gottesanbeterin", und "Beutelmäuse".

Was haben alle drei gemeinsam? 😜😇

Verrate es uns doch bitte? Wir sind alle sooooo gespannt. Wenn jetzt sowas kommt wie: "Die fressen ihren Partner nach dem ficken auf!", dann hast du das Thema nicht verstanden!

Am 5.8.2025 at 13:30, schrieb Anonymes-Mitglied-4:

warum geht ihr eigentlich fremd?

Lieber fremd gehen als fremd kommen, oder?

Und bloß kein Neid, bei dir klappt es auch mal. Entspannen und locker bleiben, du hast nur das eine Leben, genieße es!

Und: Dabei niemanden verarschen!

Vor 1 Stunde, schrieb Soul_Away:

Ich versuche mal, den Zeigefinger angewinkelt zu lassen...

Eine Beziehung wächst weiter mit einer Lüge und warum? Weil einer von beiden nicht in der Lage ist, seine Wünsche und Bedürfnisse zu vertreten!

Der größte Vertrauensmißbrauch in einer Beziehung!

Ich reagiere hochallergisch auf Unwahrheiten, sie kommen immer irgendwann raus und sie sind für niemanden gut - für NIEMANDEN - wenn es um Gefühle geht!

Wenn sich jeder, der hier oder meinetwegen generell fremdgeht sich an die eigene Nase fasst und sich wirklich ehrlich mal fragt, warum lüge ich und sich mit der Antwort ''aktiv'' auseinandersetzt, dazu gehört eben auch, mal in sein Inneres abzutauchen, der wird merken, wie verletzend und falsch das ist...und dafür gibt es keine Rechtfertigung...nix schön reden...das ist sinnlos Palaver...Gründe spielen da die letzte Geige...

Nun gut, eigentlich ist das Perlen vor die Säue...am Abend eines Tages muß sich jeder im Spiegel ins Gesicht schauen können!

Danke. Endlich mal jemand, der mich versteht.

(bearbeitet)
vor 46 Minuten, schrieb Herausforderung:

Verrate es uns doch bitte? Wir sind alle sooooo gespannt. Wenn jetzt sowas kommt wie: "Die fressen ihren Partner nach dem ficken auf!", dann hast du das Thema nicht verstanden!

Was soll ich sagen, wenn jemand meint, auf einen wenig ernst gemeinten Beitrag, eine rhetorische  Frage, ironisch überheblich reagieren zu müssen?

Am besten sage ich jetzt was ganz was Schlaues:

Blub.

Das heißt soviel wie:

ich habe das Thema nicht verstanden und es interessiert mich auch nicht. Meine übrigen Beiträge waren für andere Themen gedacht. Aber ich habe sie trotzdem hier geschrieben. Das ist furchtbar schlimm.  Soll ich den Scheiterhaufen schon mal anzünden?

 

bearbeitet von Tiefkuehlpizza
Vor 22 Minuten , schrieb T1nE:

Danke. Endlich mal jemand, der mich versteht.

Was soll schwer daran sein, Dich zu verstehen?
Es ist auch nicht schwer darauf zu kommen, warum aus „ich verstehe es nicht“ vorhin inzwischen ein „man versteht mich nicht“ geworden ist

vor 1 Stunde, schrieb Soul_Away:

Eine Beziehung wächst weiter mit einer Lüge und warum? Weil einer von beiden nicht in der Lage ist, seine Wünsche und Bedürfnisse zu vertreten!

Da verweise ich zur Relativierung gerne nochmal auf diesen Beitrag weiter oben:
https://www.poppen.de/topic/841628-fremdgehen/page/16/#findComment-27898070

Seitensprünge kommen nämlich auch dann vor, wenn innerhalb der Beziehungen gar keine besonderen "Wünsche oder Bedürfnisse vertreten" werden. Das ist gar nicht mal selten.

Was du meinst, ist das bewusste Ausweichen aus einer Beziehung, um sich stattdessen mit anderen Menschen zu vergnügen. Das ist aber nicht der allgemeingültige Fall bei jedem Seitensprung. Viele Seitensprünge ergeben sich aus einer Gelegenheit, die im Anschluss "abgehakt" ist, sobald dieser "Freizeitausflug" beendet wurde. Das kann man als Außenstehender zwar dennoch doof finden, es hat aber keine Relevanz für die jeweilige Beziehung anderer, die einen nämlich gar nichts angeht und die weiterhin so gut und zufrieden geführt wird, wie vorher auch schon.

vor 3 Minuten, schrieb FrenulumLinguae:

Das kann man als Außenstehender zwar dennoch doof finden,

Ich war nicht Außenstehende!

Meinetwegen zerlege das jetzt, dass interessiert mich nicht die Bohne, dass ist meine Meinung und dazu stehe ich...immer!

Und was ich meine oder nicht meine, habe ich bereits geschrieben...mehr gibt es von meiner Seite aus, nicht zu sagen...

 

vor 2 Minuten, schrieb Soul_Away:

Ich war nicht Außenstehende!

Dein Posting, auf das ich mich bezog, hat aber nicht deine Situation geschildert, sondern allgemeine Behauptungen aufgestellt, die andere Fremdgehsituationen betrafen. Du hast auch explizit "jeder" angegeben, also alle in einen Topf geworfen. Deine Argumente sind aber verständlich, wenn du deine eigene Situation als "nicht Außenstehende" auf alle möglichen anderen Situationen projizierst, die in der Welt stattfinden.

 

Zitieren

dass ist meine Meinung und dazu stehe ich...immer!

Das ist auch gut so.
Ich glaube nicht, dass jemand deine Meinung ändern möchte. Ich zumindest bin weit entfernt davon.

 

Zitieren

Und was ich meine oder nicht meine, habe ich bereits geschrieben...mehr gibt es von meiner Seite aus, nicht zu sagen...

Ich finde es zwar schade, wenn man in einem Diskussions-Forum nur eine Meinung raushaut, statt sich in einer angemessenen, gleichberechtigten Diskussion mit den Sichtweisen anderer auseinanderzusetzen, aber auch diese Entscheidung ist okay.

Bye.

Anonymes-Mitglied-20
vor 33 Minuten, schrieb FrenulumLinguae:

Da verweise ich zur Relativierung gerne nochmal auf diesen Beitrag weiter oben:
https://www.poppen.de/topic/841628-fremdgehen/page/16/#findComment-27898070

Seitensprünge kommen nämlich auch dann vor, wenn innerhalb der Beziehungen gar keine besonderen "Wünsche oder Bedürfnisse vertreten" werden. Das ist gar nicht mal selten.

Was du meinst, ist das bewusste Ausweichen aus einer Beziehung, um sich stattdessen mit anderen Menschen zu vergnügen. Das ist aber nicht der allgemeingültige Fall bei jedem Seitensprung. Viele Seitensprünge ergeben sich aus einer Gelegenheit, die im Anschluss "abgehakt" ist, sobald dieser "Freizeitausflug" beendet wurde. Das kann man als Außenstehender zwar dennoch doof finden, es hat aber keine Relevanz für die jeweilige Beziehung anderer, die einen nämlich gar nichts angeht und die weiterhin so gut und zufrieden geführt wird, wie vorher auch schon.

Ach, „Gelegenheiten“ zum „Abhaken“, Freizeitausflüge“…. nette Euphemismen. Nicht einfach „Lust auf fremde Haut, wer mag schon immer Schnitzel…“ - stets offen für abzuhakende Gelegenheiten und kleine Freizeitausflüge…  - mehr so als Charakterzug, oder? Und weiß die Partnerin um diese Grundeinstellung oder wie ist das mit der Relevanz,… und ist das dann nicht eine offene Beziehung? 

Falls nicht… halt notorischer Fremdgänger… der Wunsch und das Bedürfnis, fremdzugehen, seitenzuspringen, grundsätzlich. 

 

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