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Fremdgehen


Anonymes-Mitglied-4

Empfohlener Beitrag

vor 14 Stunden, schrieb Zauberhände94469:

Glaub mir, du hast garantiert nix versäumt;-)...

Aber Spaß beiseite- es ist sicher ne Einstellungssache. 

Ich find's für ziemlich dämliche Kinderkacke, irgendwie postpubertär und bei den Besuchern vollkommen überbewertet. 

Aber jedem das Seine. Ich bleib dabei- besser meiden und bleiben lassen- wie gesagt, Freunden gegenüber wär's meine eindeutige und ganz klare Empfehlung.

Allen anderen Herren, wenn's ihnen Spaß macht...

"Glaub mir, du hast garantiert nix versäumt;-)..." 

Natürlich nicht, bin ja regelmäßig in Clubs. Aber woher willst du das wissen, ob man was versäumt, wenn man nicht im Club war?

 

"Ich find's für ziemlich dämliche Kinderkacke, irgendwie postpubertär und bei den Besuchern vollkommen überbewertet. "

Was ist am Club Kinderkacke? Oder besser, deiner Meinung nach, denn wissen kannst du es ja nicht. Und wieviele Besucher kennst du und weißt, wie sie das bewerten, um erkennen zu können, das sie es überbewerten?

 

Alle Clubbesucher, die ich kenne haben eines gemeinsam: Sie sagen, sie haben sich beim ersten Clubbesuch sehr gewundert, daß es da ganz anders abläuft, als sie es sich vorgestellt hatten.

Und so ist es in den meisten Clubs: Es treffen sich dort Menschen, die einen offenen und ehrlichen Umgang miteinander pflegen. Man ißt, trinkt, tanzt, feiert und redet miteinander. So wie auf fast jeder Party. Und wenn sich Menschen finden, bei denen es paßt, kann man dort auch Sex haben. Es gibt einige Paare, die nur mit dem jeweiligen Partner Sex haben, es gibt vereinzelt auch Besucher, die gar keinen Sex dort haben, die einfach nur hingehen, weil ihnen die Atmosphäre und das Partyleben dort gefällt. Und dsie haben noch etwas gemeinsam. Es sind fast durchweg Paare, die eine sehr gute Beziehung haben, die offen und ehrlich zueinander sind. Denn das, was Andere heimlich machen, kann man gemeinsam mit dem PArtner, mit dessem Wissen und Willen, haben. Ich finde, daß ist die bessere Art, miteinander umzugehen. 

 

vor 41 Minuten, schrieb Mosquito717:

Es ist aber ein gerichtlich anerkannter Scheidungsgrund. Und dir Strafe, durch Scheidung und Unterhalt, geregelt. Das muß nicht per Gesetz verboten werden, um durch die zukünftige Exfrau und deren Anwalt bestraft zu werden 😉

ehrlich? das wusste ich wirklich nicht. Noch ein Grund mehr, nie zu heiraten. Nicht, dass ich vorhabe, jemals fremd zu gehen oder es schon einmal getan habe, aber ich schon Beziehungen durchgestanden, in denen eine heimliche Affäre der gequälten männlichen Seele echt gut getan hätte. 

Ich, als im Kern monogam denkender Mensch, habe Fremdgehen immer als etwas angesehen, das nur zwei Menschen etwas angeht.

Nun den ... wieder was gelernt. Finger weg von der Ehe, man kann nie sagen, wohin sich eine Partnerschaft entwickeln wird.

Vor 13 Stunden, schrieb Immersion:

Warum glaubst Du, das jetzt plötzlich verstehen zu können? 
So viele haben es versucht, Dir begreiflich zu machen. 

Aber das greife ich auf: obwohl es Dir zu wünschen wäre, dass Du diese Selbstherrlichkeit, Ignoranz und Selbstgerechtigkeit (treffende Wortwahl - an wen auch immer) ablegen kannst, würde das für Dich wohl eine ziemlich teure (vergiss den finanziellen Aspekt - rein emotional) Erfahrung. Und die wünsche ich keinem.
Nicht einmal jemandem wie Dir.

Was würde eine teure Erfahrung? Ich kann dir nicht mehr folgen. Wenn mir jemand fremdgeht? Schon passiert.

Vor 3 Stunden, schrieb alexvomstrand:

wo wann wer falsch parkt ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Und Fremdgehen... in welchem Gesetzestext ist das untersagt?

Das eine ist gesetzlich geregelt und kann auch geahndet werden, das andere ist nur eine Frage der persönlichen Moral. 

Ich sage doch nicht, dass es verboten ist. Für mich ist es aber ein No go. Für mich persönlich. Lebt damit, ich tue es auch.

(bearbeitet)
vor 1 Stunde, schrieb Mosquito717:

[Fremdgehen] ist aber ein gerichtlich anerkannter Scheidungsgrund.

Inwiefern?
Es gibt zig Gründe, die man für einen Scheidungswunsch nennen könnte,, aber ein Fremdgehen allein reicht den Gerichten nicht. Entweder man nutzt das Argument der "Zerrüttung" (Scheitern der Ehe), üblicherweise mit Trennungsjahr oder man begründet einen "Härtefall", der eine vorzeitige Scheidung ermöglichen würde. Für letzteres reicht aber ein Fremdgehen allein nicht aus.

bearbeitet von FrenulumLinguae
vor 6 Minuten, schrieb T1nE:

Was würde eine teure Erfahrung? Ich kann dir nicht mehr folgen. Wenn mir jemand fremdgeht? Schon passiert.

Da Du nun leider nichts - aber auch wirklich GAR nichts verstehst, was irgend jemand (wie viele waren das bisher? 4? 5?) zu erklären versucht (und ich habe jede einzelne davon verstanden), halte ich das für inzwischen zwecklos.

Es überrascht mich leider überhaupt nicht (mehr), dass Dir dazu nichts anderes einfällt, als das DIR jemand fremdgegangen ist. Wenn DAS das schlimmste ist, was Dir dazu einfällt - dann freu Dich einfach über Dein tolles Leben.

Das scheint nicht zuletzt auch daran zu liegen, dass Du offenbar nur Deinen eigenen Verlauf liest - und nicht die Nebenstränge in diesem Thread. Auch das ist ziemlich typisch. Es interessiert Dich nicht wirklich.

MichaelW0815
Am 5.8.2025 at 13:30, schrieb Anonymes-Mitglied-4:

Viele Männer die hier vertreten sind, sind vergeben warum geht ihr eigentlich fremd?

Wenn es in der Beziehung nicht läuft dann sollte man doch den Schlussstrich ziehen?

 

Bin auf Antworten gespannt gerne dürfen sich auch Frauen äußern. 

Ja ich bin vergeben und steht auch im Profil das ich keine Treffen mehr mache! 

Wenn es Treffen gibt dann meist 3er oder er sieht zu also nix fremd gehen.

Nicht nur Männer gehen fremd

vor 2 Stunden, schrieb Mosquito717:

Es ist aber ein gerichtlich anerkannter Scheidungsgrund. Und dir Strafe, durch Scheidung und Unterhalt, geregelt. Das muß nicht per Gesetz verboten werden, um durch die zukünftige Exfrau und deren Anwalt bestraft zu werden 😉

Da hat jemand seine Jurakenntnisse aus dem letzten Jahrtausend.

Und nein, Primae noctis gibt es auch nicht mehr. Und den Job Deiner Frau darfst Du auch nicht für sie kündigen.

Vor 4 Stunden, schrieb alexvomstrand:

wo wann wer falsch parkt ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Und Fremdgehen... in welchem Gesetzestext ist das untersagt?

Das eine ist gesetzlich geregelt und kann auch geahndet werden, das andere ist nur eine Frage der persönlichen Moral. 

Das ist so nicht ganz richtig.

Das Justizministerium hat dazu eigens eine Broschüre zum Thema "Eherecht" herausgegeben und darin heißt es wie folgt:"Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen (§ 1353 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB). Mit der Eheschließung verpflichten sich die Eheleute zur ehelichen Lebensgemeinschaft und tragen füreinander Verantwortung. Darunter wird verstanden, dass beide voneinander Treue, Achtung, Rücksicht, Beistand und häusliche Gemeinschaft verlangen können."

Wird also im juristischen Sinne durchaus so verstanden und nach BGB auch ausgelegt. Zumindest gilt das für verheiratete Paare.

Vor 23 Minuten , schrieb Immersion:

Da Du nun leider nichts - aber auch wirklich GAR nichts verstehst, was irgend jemand (wie viele waren das bisher? 4? 5?) zu erklären versucht (und ich habe jede einzelne davon verstanden), halte ich das für inzwischen zwecklos.

Es überrascht mich leider überhaupt nicht (mehr), dass Dir dazu nichts anderes einfällt, als das DIR jemand fremdgegangen ist. Wenn DAS das schlimmste ist, was Dir dazu einfällt - dann freu Dich einfach über Dein tolles Leben.

Das scheint nicht zuletzt auch daran zu liegen, dass Du offenbar nur Deinen eigenen Verlauf liest - und nicht die Nebenstränge in diesem Thread. Auch das ist ziemlich typisch. Es interessiert Dich nicht wirklich.

Wenn du meine Frage nicht beantworten willst, lass mich doch bitte einfach in Ruhe. Ich muss meine Meinung nicht ändern, nur weil sie nicht allen gefällt. Deine darfst du auch gerne behalten, sie ändert nämlich nichts an meiner Einstellung.

Gerade eben, schrieb T1nE:

Wenn du meine Frage nicht beantworten willst, lass mich doch bitte einfach in Ruhe. Ich muss meine Meinung nicht ändern, nur weil sie nicht allen gefällt. Deine darfst du auch gerne behalten, sie ändert nämlich nichts an meiner Einstellung.

Das WURDE Dir alles bereits beantwortet. Der Thread ist voll davon.

Also warum fragst Du, wenn Dich die Antworten nicht interessieren - oder Du sie nicht verstehst? Beziehungsweise: nicht verstehen wilst. Denn kompliziert waren die alle nicht.

Hör einfach auf, Dich abfällig zu äußern - dann gibt es auch keinen verdienten Gegenwind. Diverse andere schaffen es, eine ähnliche Meinung zu haben und sich nicht in der Wortwahl zu vergreifen.

Mit welchem Wort habe ich mich in der Wortwahl vergriffen? Hitler und verachtenswert kamen nicht von mir.
vor 6 Minuten, schrieb T1nE:

Mit welchem Wort habe ich mich in der Wortwahl vergriffen? Hitler und verachtenswert kamen nicht von mir.

schon SEHR viel früher. Es ist absolut unnötig, pauschal mit Unterstellungen und Begriffen wie "Lügner und Betrüger" um Dich zu werfen - ohne im Einzelnen die Umstände zu kennen.

Ich bin ziemlich sicher, dass Du Dich nicht über ähnliche Meinungsäußerungen an Deine Adresse freuen würdest. Ob nun pauschal - oder gezielt.

Vor 2 Stunden, schrieb Mosquito717:

Es ist aber ein gerichtlich anerkannter Scheidungsgrund. Und dir Strafe, durch Scheidung und Unterhalt, geregelt. Das muß nicht per Gesetz verboten werden, um durch die zukünftige Exfrau und deren Anwalt bestraft zu werden 😉

Also....wenn ich...
Wenn ich dann mal eine Auszeit brauche mit 3 Mahlzeiten am Tag...dann möchte ich dich ...bitte, bitte als mein Rechtsbeistand!

Vor 53 Minuten , schrieb FrenulumLinguae:

Inwiefern?
Es gibt zig Gründe, die man für einen Scheidungswunsch nennen könnte,, aber ein Fremdgehen allein reicht den Gerichten nicht. Entweder man nutzt das Argument der "Zerrüttung" (Scheitern der Ehe), üblicherweise mit Trennungsjahr oder man begründet einen "Härtefall", der eine vorzeitige Scheidung ermöglichen würde. Für letzteres reicht aber ein Fremdgehen allein nicht aus.

Wenn eine Frau nach dem Trennungsjahr nicht bereit ist die Ehe wieder aufzunehmen und fortzusetzen, weil sie ihrem mann das Fremdgehen nicht verzeihen kann, dann ist die Ehe zerüttet. Das Vertauensverhältnis ist zerzärt.
Das Gericht kann einer Frau nicht auferlegen eine zerüttete Ehe weiterzuführen.
Mag ja sein, das Fremdgehen kein "Grund" in alleingem Sinne ist, aber letztendlich das Hauptargument.

Vor 4 Minuten , schrieb Immersion:

schon SEHR viel früher. Es ist absolut unnötig, pauschal mit Unterstellungen und Begriffen wie "Lügner und Betrüger" um Dich zu werfen - ohne im Einzelnen die Umstände zu kennen.

Ich bin ziemlich sicher, dass Du Dich nicht über ähnliche Meinungsäußerungen an Deine Adresse freuen würdest. Ob nun pauschal - oder gezielt.

Ich habe geschrieben, die Aussage impliziert, dass er lügen und betrügen für okay hält. Ich habe nichts gesagt, er SEI ein Lügner oder Betrüger. Btw. Es ist okay, wenn wir unterschiedliche Meinungen haben.

Vor 4 Stunden, schrieb alexvomstrand:

wo wann wer falsch parkt ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Und Fremdgehen... in welchem Gesetzestext ist das untersagt?

Das eine ist gesetzlich geregelt und kann auch geahndet werden, das andere ist nur eine Frage der persönlichen Moral. 

Echt mal...
Fremdgehen und falsch Parken vergleichen!?!
Es ist auch total unwichtig wo was geregelt ist...
Fremdgehen in welcher Form auch immer...es ist und bleibt für jeden eine moralische Angelegenheit.
Entweder man kann das aus irgendwelchen Gründen für sich moralisch vertreten...und tut es
Oder seine eigenen Moralvorstellungen verbieten diesen Schritt.
Es mag 1000 Gründe geben seinen Partner fremd zu gehen...und mit Sicherheit gibt es etliche davon, die es nachvollziehbar machen...dennoch ist es nicht meine Art Zwischenmenschliche Probleme zu regeln... Ich ziehe andere Wege vor

vor 2 Minuten, schrieb T1nE:

Ich habe geschrieben, die Aussage impliziert, dass er lügen und betrügen für okay hält. Ich habe nichts gesagt, er SEI ein Lügner oder Betrüger. Btw. Es ist okay, wenn wir unterschiedliche Meinungen haben.

dann geh noch mal GANZ weit zurück.

Es ist übrigens auch nicht das erste Mal. Na, immerhin scheinst Du den Unterschied zwischen einer Tatsachenbehauptung, einer Meinungsäußerung und einer Vermutung allmählich zu verstehen.

Und auch ihm hast Du das einfach so unterstellt - und nein, das hat seine Aussage NICHT impliziert. Das war Deine Interpretation - aber keine Implikation. Noch so ein kleiner, feiner Untersched. Das ist nicht dasselbe.

Dienstag um 23:07, schrieb Tiefkuehlpizza:

Naja.

In der Tierwelt gibt es aber auch eine "schwarze Witwe", eine "Gottesanbeterin", und "Beutelmäuse".

Was haben alle drei gemeinsam? 😜😇

Sehr sympathische Tiere 🤭 vorhin hat mich eine Gottesanbeterin mit ihrer Gesellschaft beehrt, sieht man hier eher selten 🤩

Vor 33 Minuten , schrieb Immersion:

Da hat jemand seine Jurakenntnisse aus dem letzten Jahrtausend.

Und nein, Primae noctis gibt es auch nicht mehr. Und den Job Deiner Frau darfst Du auch nicht für sie kündigen.

Also müssen Frauen eine Ehe trotz gestörten Vertauensverhältnis weiter führen, weil ihr Mann ja "nur" andere Frauen bumst?

Vor 7 Minuten , schrieb Immersion:

dann geh noch mal GANZ weit zurück.

Es ist übrigens auch nicht das erste Mal. Na, immerhin scheinst Du den Unterschied zwischen einer Tatsachenbehauptung, einer Meinungsäußerung und einer Vermutung allmählich zu verstehen.

Und auch ihm hast Du das einfach so unterstellt - und nein, das hat seine Aussage NICHT impliziert. Das war Deine Interpretation - aber keine Implikation. Noch so ein kleiner, feiner Untersched. Das ist nicht dasselbe.

Du kannst mir keine andere Meinung aufzwingen. Ich sage es nochmal ganz direkt: Für heimliches Fremdgehen lasse ich maximal den Grund durchgehen, dass der Partner über lange Zeit im Koma liegt, und selbst da finde ich das schon fragwürdig. Wozu hat Mann zwei gesunde Hände? In allen anderen Fällen erwarte ich Kommunikation mit dem Partner. Ende der Diskussion.

vor 4 Minuten, schrieb Mosquito717:

Also müssen Frauen eine Ehe trotz gestörten Vertauensverhältnis weiter führen, weil ihr Mann ja "nur" andere Frauen bumst?

Du hast ich explizit auf einen Gesetzestext, der so seit Jahrzehnten nicht mehr existiert, berufen.

Jetzt komm mir nicht mit Strohmannargumenten und gib einfach zu, dass Du in dem Punkt Blödsinn geschrieben hast. Wie es tatsächlich aussieht, wurde bereits beantwortet. In der letztendlichen Konsequenz macht es keinen großen Unterschied - aber Du hast trotzdem etwas sachlich falsches geschrieben

vor 2 Minuten, schrieb T1nE:

Du kannst mir keine andere Meinung aufzwingen. Ich sage es nochmal ganz direkt: Für heimliches Fremdgehen lasse ich maximal den Grund durchgehen, dass der Partner über lange Zeit im Koma liegt, und selbst da finde ich das schon fragwürdig. Wozu hat Mann zwei gesunde Hände? In allen anderen Fällen erwarte ich Kommunikation mit dem Partner. Ende der Diskussion.

Allmählich frage ich mich, mit welcher Sprache ich es versuchen muss, damit Du eine Aussage verstehen kannst.

Nichts - ich wiederhole: NICHTS, was Du jetzt geschrieben hast, hat IRGEND etwas damit zu tun, was ich geschrieben habe.

Nicht ein einziger Satz. Hast Du vielleicht ein Problem mit der Zitierfunktion und antwortest jemand ganz anderem?

vor 25 Minuten, schrieb Mosquito717:

Wenn eine Frau nach dem Trennungsjahr nicht bereit ist die Ehe wieder aufzunehmen und fortzusetzen, weil sie ihrem mann das Fremdgehen nicht verzeihen kann, dann ist die Ehe zerüttet. Das Vertauensverhältnis ist zerzärt. Das Gericht kann einer Frau nicht auferlegen eine zerüttete Ehe weiterzuführen. Mag ja sein, das Fremdgehen kein "Grund" in alleingem Sinne ist, aber letztendlich das Hauptargument.

Nein, hier drehst du das Hauptargument um.
Fremdgehen des Partners wird von Menschen in Beziehung als Grund herangezogen, sich zu trennen. Für die eigentliche Scheidung hat dieser Grund aber keine Relevanz mehr. Deine Aussage, Fremdgehen sei ein gerichtlich anerkannter Scheidungsgrund, ist daher eine völlige Verdrehung der Tatsachen.

 

Zitieren

Wenn eine Frau nach dem Trennungsjahr nicht bereit ist die Ehe wieder aufzunehmen und fortzusetzen [...] Das Gericht kann einer Frau nicht auferlegen eine zerüttete Ehe weiterzuführen.

Für das Gericht ist die Zerrüttung durch das Trennungsjahr belegt. Es braucht dafür keine Erklärung mehr, warum die Trennung vollzogen wurde.

Bitte, dann gebe ich gerne zu, das ich Unrecht hatte und sachlich falsch lag.
Vor 5 Minuten , schrieb FrenulumLinguae:

Für das Gericht ist die Zerrüttung durch das Trennungsjahr belegt. Es braucht dafür keine Erklärung mehr, warum die Trennung vollzogen wurde.

Dann habe ich jetzt dazu gerne. Danke

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