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Kein Unterhalt für leute die bei Poppen.de angemeldet sind


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einer getrennt lebenden Ehefrau Unterhalt verweigert, weil sie sich auf der Internetseite poppen.de angemeldet und ein Profil von sich angelegt hat. Begründung:

Ein etwaiger Anspruch der Antragstellerin auf Trennungsunterhalt … ist wegen eines schwerwiegenden, ausschließlich bei ihr liegenden Fehlverhaltens dadurch ausgeschlossen, dass sie ihr Profil noch während ihres Zusammenlebens mit dem Antragsgegner auf der Internetseite poppen.de eingestellt hat.
Hierin ist ein schwerwiegendes Fehlverhalten zulasten des Antragsgegners zu sehen… . Der Einwand der Antragstellerin, es handele sich bei der betreffenden Internetseite um einen „völlig normalen Chatroom, den viele Erwachsene auch dazu nutzen, beispielsweise über Autos oder über andere Dinge zu kommunizieren“, überzeugt nicht.
Der Domain-Name sowie der Einführungstext auf der Startseite (“P…de – 100% kostenlose Sexkontakte. Interessiert Ihr Euch für Swingerclubs, gemeinsame Saunabesuche oder wollt einfach Euren sexuellen Horizont erweitern? Ihr mögt Rollenspiele, vielleicht sogar bizarre Spielarten, seid Swinger, sucht nach Sexkontakten oder einem Seitensprung? Herzlich willkommen bei der Community für mehr, als das konventionelle Miteinander!”) sprechen für sich.


OLG Oldenburg: Beschluss vom 17.11.2009 – 3 WF 209/09
Geschrieben

auch nicht schlecht .
ich denke fast dieses posting wäre im d+f bereich besser aufgehoben gewesen .

jetzt weiß ich aber zumindest das ich mich auf einer ganz ganz schlimmen seite herumtreibe oder aber der zuständige richter noch nicht wirklich im 21. jahrhundert angekommen ist .


Geschrieben

@niete

da sollte man doch dem Richter mal eine Anmeldung vorschlagen, wenn er nicht von vorvorgestern ist, würde er sich nicht mehr ausschließlich auf den "Einführungstext" stützen.


Geschrieben

gilt das auch anders herum ? Sprich, bin ich nun von der Zahlung des Unterhalts entbunden, weil ich hier ein Profil habe


Geschrieben

@prickel

bei diesem vorsintflutlichen Richter würde ich das nicht darauf ankommen lassen.

Wollen wir wetten, der löscht das Licht, bevor er zu Bett geht (und poppt auch nur im dunkeln).


Geschrieben

Der Richter klagt sich wahrscheinlich selber vor einer internen Kommission an, weil er hier auf der Seite war.

Und dann muß das Verfahren neu aufgerollt werden, weil er befangen ist und sie ja nicht mit ihm poppen wollte


Geschrieben

Und was ist daran nun so verwerflich?

Es werden ja auch sonst Urteile gefällt, die einem an den Verstand des Gerichtes mehr als zweifeln lässt-zB das Schornsteinfeger-Urteil.

Oder das es rechtens ist, Gewerbemieter zu kündigen, weil die Sachen verkaufen, die legal sind.


Geschrieben

@ prickel
du bist hier nicht nur angemeldet sondern auch noch supermoderator , ich denk mal dieser umstand sollte dann schon mal pauschal 10 bis 20 jahre knast einbringen , danach werden dann ........vieleicht ..... etwaige unterhaltsdinge geklärt .


Geschrieben

Na toll, jetzt wird der Unterhalt schon an denn besuchten Seiten im Netz abgestelt.


Geschrieben

wenn das beispiel schule macht bekommt in zukunft überhaupt keine frau mehr unterhalt .
allein das vorhandensein der primären geschlechtsmerkmale dürfte dann schon ein schwerwiegendes fehlverhalten darstellen da eine frau damit fremdgehen könnte .

klar , sie muß es nicht , aber sie könnte .
genauso wie sie es mit einer anmeldung hier nicht zwingend muß aber könnte .


Geschrieben

@löwe

daz fällt mir eines ein:

Richter: Sie haben eine Destillieranlage, sie können also Schnaps brennen, also wrden Sie wegen Schwarzbrennerei verurteilt.

Angeklagter: Dann müssen Sie mich auch wegen ***igung Minderjähriger verurteilen:

Richter: Haben Sie das auch gemacht?

Angeklagter: Nein, aber ich habe das Gerät dazu.


Geschrieben (bearbeitet)

onkelchen , genau das waren meine gedankengänge .

sollte der richter persönlich mal auf dieser seite nachgesehen haben was sich hier so tut fände ich es auch vollkommen in ordnung wenn seine frau , so er denn eine hat , sich jetzt sofort scheiden läßt und natürlich (zu recht) unterhalt fordert da sie ja nicht auf dieser seite war , der herr richter aber sehrwohl .


bearbeitet von Schmuseloewe51
Geschrieben

@löwe

guter Gedankengang, vielleicht ist das die Rache des kleinen Richters, weil er für seine Frau Unterhalt zahlen muss, die hier einen besseren Partner gefunden hat.


Geschrieben

So ein Urteil kann nur ein Depp sprechen, der keine Ahnung von der Materie hat.

Würde der ehrenwerte Richter sich mal die Mühe machen, sich hier ein Profil anzulegen, würde er sehr schnell feststellen, dass die wenigsten User hier unterleibsgesteuert sind und man hier durchaus auch ernsthaft diskutieren kann.

Ich fände es auch gut, wenn man das Thema in den Diskussionsbereich verschieben würde. In der Mülle finde ich es fehl am Platz.


Geschrieben (bearbeitet)

Richter halt, dazu kann man nur sagen...armes Deutschland...


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Wenn der Richter hier ein Profil hätte, wüsste er ja, dass die Frauen hier garnicht poppen wollen...


Geschrieben

...sich hier ein Profil anzulegen, würde er sehr schnell feststellen, dass die wenigsten User hier unterleibsgesteuert sind und man hier durchaus auch ernsthaft diskutieren kann.
...

Hä? das meinste nicht ernst. Die meisten Leute sind nicht im Forum unterwegs und deshalb läßt sich nicht feststellen ob die Mehrzahl nicht doch unterleibsgesteuert ist.
Außerdem wird es ihm nicht gelingen sowas sehr schnell festzustellen, da Männer hier duchaus sehr sehr lange im Nichts stehen und sich gar nüscht tut.

Ich find so ein Urteil unklar. Selbst wenn Sie hier tatsächlich(soll ja vorkommen) Säx sucht, dann tut sie es ja, weil sie ihn in der Beziehung, die ja am Ende ist, nicht bekommt.


Geschrieben (bearbeitet)

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einer getrennt lebenden Ehefrau Unterhalt verweigert, weil sie sich auf der Internetseite poppen.de angemeldet und ein Profil von sich angelegt hat.

Nicht ganz...

In diesem Urteil wurde nicht über den Unterhalt selber entschieden, sondern nur darüber, ob die Dame Prozesskostenhilfe bekommt, um Unterhalt einzuklagen. So stellen das zumindest "Beck" und "Legal Tribune" dar.

Die Versagung der Prozesskostenhilfe ist rechtmäßig, wenn der erstrebte Trennungsunterhalt aus rechtlichen Gründen wegen grober Unbilligkeit voraussichtlich nicht gewährt wird. Davon ist auszugehen, wenn ein schwerwiegendes, ausschließlich in der Person des Antragsstellers liegendes Fehlverhalten vorliegt. Ein solches Fehlverhalten in Form eines sonstigen Versagungsgrundes ist etwa anzunehmen, wenn sich Antragsteller noch während des Zusammenlebens auf einer Internetseite anmeldet, die ausweislich des Domainnamens und des Einführungstextes auf der Website kostenlose Sexualkontakte in breiter Variation anbietet.



Zumindest eines hat der Richter besser begriffen, als manche Mitglieder: Hier geht es um Sexkontakte und höchstens auch mal um Autos.

Es ist auch ganz korrekt, dass man keinen Unterhalt zahlen muss, wenn das wegen eines schwerwiegendes Fehlverhaltens des ehemaligen Partners grob unbillig wäre. Wenn sich z.B. eine Frau deshalb scheiden lässt, weil sie in der Ehe verprügelt wurde, dann ist sie dem ehemaligen Gatten keine Unterstützung schuldig.

Aber trotzdem... Alleine nur die Mitgliedschaft bei Poppen.de als "schwerwiegendes Fehlverhaltens" zu sehen, das finde ich einigermaßen überzogen. Wenn sie ihm Arsen in die Suppe getan hätte...


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Also bitte, der Richter hat sich hier zum Moderator hochgearbeitet und muss es ja wissen...


Geschrieben

Die Frage ist, was wäre wenn sie auch noch mit dem gatten ein Paarprofil aus vegangenen tagen hier gehabt hätte


Geschrieben

Dann hätte der Gatte ein Problem gehabt und wäre auf den Gerichtskosten sitzen geblieben.

Eigentlich hätte sie ja noch ein Paarprofil anlegen können.
Man hätte eh nicht herausfinden können, wann das Profil angelegt wurde, man hätte nur für viele Besucher sorgern müssen.

Da aber auch die Frau für Unterhalt beim Mann sorgen muß, müßte es auch anders herum gehen.
Da könnten schon einige Männer Probleme haben.

Ich frage mich nur, woher der Ehemann wohl wußte, daß die Dame hier angemeldet war.
Ich denke, sie hatte einen schlechten Anwalt.


Geschrieben

Ich versteh das ganz grundsätzlich nicht! Ich dachte seit das Schuldprinzip abgeschafft ist, geht es nur um die Zerrüttung der Ehe und es ist völlig egal ob er, sie oder beide fremdgegangen sind?

Wenn die Frau hier ein FI-Profil hätte, könnte ich es ja verstehen - aber so?


Geschrieben

seit das Schuldprinzip abgeschafft ist, geht es nur um die Zerrüttung der Ehe



Bei der Scheidung ist es auch so! aber das Unterhaltsrecht sieht eben noch ein wenig anders aus. Ich habe mich zwangsläufig damit beschäftigt.

Niemand wird mehr "schuldig" oder "unschuldig" geschieden, aber man kann seinen Unterhaltsanspruch verwirken, durch Illoyalität, und das hat mit Fremdgehen nicht zwingend etwas zu tun. Wenn die Frau z.b. ihren mann beim finanzamt anschwärzt, verhält sie sich illoyal.

Grundsätzlich hat ja heute jeder für sich selbst zu sorgen.... und keinen anspruch auf Unterhalt. Und dann kommen die Ausnahmen:

- Kinderbetreuung
- Krankheit
- Arbeitslosigkeit

Kindesunterhalt kann niemals verwirkt werden.


Geschrieben (bearbeitet)

Ich frage mich nur, woher der Ehemann wohl wußte, daß die Dame hier angemeldet war.

Vielleicht hat sie es ihm gesagt? Nicht jeder verschweigt es seinem Partner, dass er hier ein Profil hat.

Man muss jedenfalls nicht selber Mitglied hier sein, um vom Profil seines Partners zu erfahren. Wenn Nachbarn, Freunde oder Kollegen die Profilbilder erkennen, dann dauert es sicher nicht lange, bis der der andere Partner einen "wohlmeinenden" Tipp bekommt.

Ich mache mir eher Gedanken um den "Durchschnitts-Teilnehmer". Ist wirklich JEDER, der sich hier nur anmeldet, schon einer schwerwiegenden Verfehlung gegen seinen Ehepartner schuldig? In anderen Fällen wurde sogar ein vollzogener Ehebruch nicht immer als schwerwiegend genug für den Verlust von Unterhaltsansprüchen beurteilt.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Ist wirklich JEDER, der sich hier nur anmeldet, schon einer schwerwiegenden Verfehlung gegen seinen Ehepartner schuldig?



Ich vermute, dass in Scheidungsfällen, die vor Gericht enden - und das ist ja nun so ziemlich der trennungstechnische Worst Case, dahinter kommt meines Erachtens nur noch der Mordversuch am jeweiligen Partner - so ziemlich ALLES als schwerwiegende Verfehlung an seinem Ehepartner gezählt wird. Von der Verweigerung, die Geburtstagspräsent-Krawatte zu tragen über die Lagerung von stark riechendem Käse im Kühlschrank bis zum Hören von Musik in nicht angemessener Lautstärke... in solchen Fällen kommt ziemlich vieles aufs Tapet, das im Normalfall eher lächerlich und banal wirkt.

Letztlich geht's doch nur darum, zu beweisen, dass der jeweils andere ein Arsch ist. Und wer achtet bei sowas schon auf Anstand oder Angemessenheit.


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