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**Habe ich irgendeinen "Anspruch" ??**


En****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Ja ich weiß, wir sind hier auf `ner Fickseite, aber trotzdem stelle ich die Frage.

Folgender Sachverhalt:

Ich habe am 31.12.2010 meine Couch bestellt, Liefertermin vorrausichtlich in der KW 9. Bis heute habe ich noch keinen endgültigen Termin mitgeteilt bekommen.
Das Möbelhaus, in dem ich die Couch bestellte, wirbt mit der BestpreisGarantie.
Wenn man innerhalb von 14 Tagen dieselbe Ware woanders günstiger sieht, dann bekommt man die Differenz erstattet.
Soweit so gut und die Erstattung bekam ich auch.

Heute sehe ich, daß meine Couch im selben Möbelhaus, wo ich sie bestellt habe, um 100€ günstiger ist .


Kennt sich jemand aus und weiß, ob ich einen Anspruch auf die Erstattung der 100€ habe???


Geschrieben

Couch und Fickseite sind ja kein Widerspruch...

Ich kann aber nicht ganz folgen:
Bestellt bei "A", billiger gesehen bei "B", Erstattung von "A" bekommen, dann dort noch billiger gesehen?


Geschrieben (bearbeitet)

Ich sortiere mal für mich:

Du hast eine Couch bestellt für 500 Euro
Die dann sonstwo für 400 Euro gesehen und Dein Möbelhaus hat auch die 100 Euro erstattet
Und jetzt verkauft Dein Möbelhaus die Couch für 300 Euro

Richtig sortiert?


bearbeitet von linguafabulosa
**Iss ja nu 100 Euro billiger *g**
Geschrieben (bearbeitet)

Jupp, bestellt bei A, dann bei B 20€ günstiger gesehen, die mir von A auch erstattet wurden.

Also...
Ursprungspreis bei A 819€, dann bei B für 799€.

Nun bei A für 699€


bearbeitet von Geile72
Geschrieben

Du kannst es versuchen - ich glaube aber nicht, dass Du einen Anspruch hast.
Den Anspruch hättest Du meines Erachtens nur, wenn es die Couch jetzt bei C billiger gäbe. Wobei auch da sicher das Kleingedruckte wichtig ist - zumal zwischen Bestellung und Lieferung eine gewisse Zeitspanne liegt.


Geschrieben

Im Kleingedruckten ist nichts zu finden.

Ich weiß ja, daß die Zeitspanne von meiner Bestellung bis zum jetzigen Angebotspreis gross ist, aber trotzdem ärgert mich das grade ziemlich .


Geschrieben

Wenn man innerhalb von 14 Tagen dieselbe Ware woanders günstiger sieht, ...




Geschrieben

Ich fürchte auch, das wird eine Verhandlungs- und Kulanzfrage werden.
Diskussionen am Service-Center im Beisein von unbeteiligten Kunden sind den Verkäufern oft sehr unangenehm.


Geschrieben

Ich werde morgen mal meine Beraterin von damals anrufen und fragen, ob`s da irgendwelche Kulanzmöglichkeiten gibt.
Wollt nur vorab wissen, ob ich evtl. irgendeinen Rechtsanspruch habe.


Geschrieben (bearbeitet)

Ich bin mir ziemlich sicher dass das Möbelhaus Dir das Sofa zum aktuellen günstigeren Preis gibt, denn du hast ein Rückgaberecht.

Dann bestellst Du das Sofa einfach ab bzw. gibst es zurück und bestellst es anschließend zu besserem Preis neu. Da das für das Möbelhaus deutlich mehr Aufwand ist, werden sie kulant sein!

Ich habe doch richtig verstanden, das Möbelhaus hat den Preis gesenkt nachdem Du bestellt hast?

Du darfst Dich nur nicht abwimmeln lassen und musst evtl. den Vorgang "androhen".


bearbeitet von irgendeinefrau
Geschrieben

Ich habe doch richtig verstanden, das Möbelhaus hat den Preis gesenkt nachdem Du bestellt hast?


Ja, 6 Wochen nach meiner Bestellung.

Das was du schreibst ging mir auch schon durch den Kopf. Einfach den Auftrag stornieren und neu zum Aktionspreis bestellen.
Mal schauen, ob sie mir auch ohne das Prozedere entgegenkommen.


Geschrieben

Das Rückgaberecht gibt es aber meines Wissens nach nur beim sogenannten Fernabsatz.

Es sei denn das Möbelhaus hätte in seinen AGB ein Rückgaberecht bei Nichtgefallen niedergeschrieben.


Geschrieben (bearbeitet)

Durch die Annahme des Erstattungsbetrages wurde das Rechtsgeschäft wohl durch beidseitige Willenserklärung abgeschlossen. Es hat zwar ein Gschmäckle. Aber machen wirst Du nichts können.


Hab eben erst gelesen, das Du die Ware noch nicht hast. Was interessiert mich also mein Geschwätz von oben. Unter normalen Umständen solltest Du den günstigen Preis bekommen.


bearbeitet von dejay
Geschrieben (bearbeitet)

Klare Frage, klare Antwort: Nein! Einen Anspruch hast Du nicht. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Kaufabschlusses und die damit beinhalteten Vetragsbedingungen. Du hast damals die Couch zu einem akzeptierten Preis gekauft und die ausgelobte Reduzierung erhalten.
Damit hat der Verkäufer seine Pflicht erfüllt. (steht nur noch die Lieferung aus) Alles Andere beruht auf Kulanz.

edit: Reaktion auf dejay:
Es ist der Lieferverzug lt. AGB und BGB zu prüfen. Evtl. hat die TE die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten und einen neuen Kauf zu den zur Zeit gültigen Konditionen zu tätigen


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben (bearbeitet)

liebe geli , es ist ganz einfach vollkommen irrelevant ob du irgendwelche ansprüche hast oder nicht .

diese ganze geschichte wird letztendlich eine auslegungssache sein (siehe zitat prickel) .
bei zehn aussagen zu diesem thema wirst du wahrscheinlich demzufolge auch zehn meinungen zu hören bekommen .
und genau da liegt das problem , es gibt nur eine meinung die letztendlich wirkliche relevanz hätte und das wär die meinung eines richters .
nur dessen meinung würde zählen und selbst die könnte unter umständen noch angezweifelt werden (klage bei einer höheren gerichtlichen instanz) .

sprich , wenn du jetzt einen dickkopf hast müßtest du versuchen diesen gerichtlich durchzusetzen und das lohnt bei einer solchen summe und einem so zweifelhaften ausgang einfach nicht .

es bleibt also letztendlich nur eine lösung , nett und wimperklimpernt versuchen eine kulanz zu erreichen , vielleicht mit der anmerkung das du demnächst noch mehr neue möbel brauchst .

sollte dies abgelehnt werden keinen dickkopf bekommen sondern diese ablehnung , ohne böse zu werden , ohne hysterisch zu kreischen hinnehmen .

sei ein ganzer mann , kratz dich am sack und vergiss die sache .


bearbeitet von Schmuseloewe51
Geschrieben



Kennt sich jemand aus und weiß, ob ich einen Anspruch auf die Erstattung der 100€ habe???



Ich würds versuchen an deiner Stelle!!
Versuch mach kluch oder?


Geschrieben

... nett und wimperklimpernt versuchen eine kulanz zu erreichen , vielleicht mit der anmerkung das du demnächst noch mehr neue möbel brauchst .


Eine meiner leichtesten Übungen .
Ich hab da schon unheimlich viel an Kleinkram für meine Wohnung gekauft und werde mal schauen, ob ich was erreiche.
Schade nur, daß es kein männlicher Verkäufer war , sonst hättsch vielleicht auch noch Tittenbonus .

ohne böse zu werden , ohne hysterisch zu kreischen hinnehmen .


Okay, isch werd misch nit uffn Boden werfen und die wilde Hilde machen!

Ich würds versuchen an deiner Stelle!!


Mache ich morgen und bin mal gespannt


Geschrieben


Okay, isch werd misch nit uffn Boden werfen und die wilde Hilde machen!


Oha, da wäre ich aber vorsichtig mit:

Ein Bekannter von mir hat mal wegen Problemen am Pfandflaschenautomat in einem Einkaufszentrum damit gedroht, solange "Feuer! Feuer!" zu rufen, bis er sein Geld zurück hat.

Fazit: Hausverbot!
(und Der hat nur gedroht, hat sich nicht auf den Boden geworfen oder Ähnliches)


Geschrieben

Ich werd mich NICHT auf den Boden werfen , aus dem Alter bin ich raus.


Geschrieben

Nachhaken täte ich jedenfalls auch, eventuell mit Kaufrücktritt drohen.

Kenne die Gesetzeslage leider auch nicht, aber die Verbrauerzentralen sind ja ebenfalls interessiert an "verkappten" Lockangeboten.
Wäre vielleicht eine zusätzliche Option, wenn Du nachweisen könntest, dass der somit vermeintliche Preisnachlass auf einem eventuell unzulässigen Phantasiepreis aufgebaut war?
(nur ne Idee, Nachfragen kost ja nix)


Geschrieben

@PaanTuu - Ne ne, die Sachlage ist, wie in meinem vorherigen Post genannt.


Geschrieben

Ein Kaufvertrag ist eine bindende Willenserklärung.

Die BestPreis-Garantie bezieht sich auf Waren anderer Waren-/Möbelhäuser, nicht auf das Möbelhaus, welches die Garantie ausgesprochen hat.

Wenn man bei einer Versicherung oder einem Telefonanbieter einen Vertrag abschließt, gelten auch die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses herrschenden Tarife. Ist zu einem späteren Zeitpunkt ein Vertragsabschluss hinsichtlich der damit angebotenen Konditionen günstiger, kann man auf die Kulanz des Anbieters hoffen, einen Anspruch auf die günstigeren Konditionen hat man jedoch nicht, es sei denn man kündigt und schließt einen neuen Vertrag ab.

So ist es hier auch. Das Möbelhaus kann Dir entgegen kommen, vorallem wenn es Dich als Stammkundin schätzt, aber es muss nicht.

Geile, wenn noch Bedarf sein sollte, frag ich gern mal meinen Chef zu der rechtlichen Lage. Kurze PN genügt.


Geschrieben

Wenn man innerhalb von 14 Tagen dieselbe Ware woanders günstiger sieht, dann bekommt man die Differenz erstattet.

Einen Anspruch hast Du demnach wohl nicht.

Die 14 Tage sind um 1 Monat überschritten. Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass das "woanders" in der Garantie gar nicht vorkommt, sondern die Garantie auch für das eigene Haus gilt.

Probieren geht über studieren. Winke auch ein wenig mit dem Zaunpfahl, dass Du noch weitere Möbel (aus der selben Abteilung) benötigst. Das könnte für den Abteilungsleiter eine Entscheidungshilfe sein.


Geschrieben

Warum wendest Du Dich nicht an wen, der sich wirklich damit auskennt &gt VERBRAUCHERZENTRALE ?


Geschrieben

Ich werde morgen mal meine Beraterin von damals anrufen und fragen, ob`s da irgendwelche Kulanzmöglichkeiten gibt..



Es is eine Kulanzsache..du könntest natürlich von dem jetzigen Kaufvertrag zurück treten und das Sofa noch einma kaufen..glaub ich


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