Gelöschter Benutzer Geschrieben April 4, 2011 Autor Dennoch glaube ich, dass die Fähigkeit dazu in Dir stecken muss, ansonsten hilft auch kein Training. Oder anders ausgedrückt, einem brutalen, eiskalten, empfindungsarmen Serienmörder wirst Du keine Empathie antrainieren können.Die Fähigkeit sehe ich in jedem Menschen verschieden stark ausgeprägt vorhanden. Und ich stimme Dir zu, es gibt auch abnormale Charaktere, denen es sich nicht erschließen wird. Einverstanden?
Gelöschter Benutzer Geschrieben April 4, 2011 Autor (bearbeitet) Das Thema war, daß die VErsicherungen einen schon dazu zwingen seine "Mnschlichkeit o. Hilfsbereitschaft" stets zu überdenken....... lol Nee, in dem Punkt geht es weniger um Menschlichkeit, da geht es höchstens um das Solidaritätsprinzip. Es ist ja nicht unmenschlich oder direkt gegen einen Menschen, wenn man sich zwecks Versicherungsbetrug Schadens-Geld erschleicht, um welches einen die Versicherung gleichzeitig zu betrügen versucht. (Das ist doch nun wirklich ein ganz anderes Thema, ebenso Schwarzarbeit) Beides verurteile ich persönlich, praktiziere es selber auch nicht, aber verstehe die Notwendigkeit für den Ein oder Anderen. bearbeitet April 4, 2011 von Gelöschter Benutzer
rukola001 Geschrieben April 4, 2011 (bearbeitet) Nee Paan, da solltest du mal den ganzen Tröd lesen. Nocheinmal, man muss sich HEute überlegen, ob man der Oma Lieschen von gegenüber, den Fernseher hoch trägt...... oder ihr dabei zuschaut, weil bei einem evtl. Schaden.... in die HAftung genommen werden kann und noch beweisen muss, das es eine Gefälligkeit war und nicht Schwarzarbeit...... bearbeitet April 4, 2011 von rukola001
Gelöschter Benutzer Geschrieben April 4, 2011 Autor Hmm, so gesehen hast dann doch wieder Recht. Solche Tatsachen (soweit sie denn tatsächlich so extrem passieren) zwingen natürlich auf jeden Fall langfristig zu einem gesellschaftlichen Umdenken in Richtung weniger Menschlichkeit!
De**** Geschrieben April 4, 2011 Solche Tatsachen (soweit sie denn tatsächlich so extrem passieren) zwingen natürlich auf jeden Fall langfristig zu einem gesellschaftlichen Umdenken in Richtung weniger Menschlichkeit! So etwas passiert nicht. Nachbarschaftshilfe oder Gefällligkeiten sind weder Schwarzarbeit noch wird man für etwaige Schäden im Rahmen der Gefälligkeit (Hilfe etc.) haftbar gemacht.
Gelöschter Benutzer Geschrieben April 4, 2011 Autor (bearbeitet) Naja, liegt wohl im Auge des Betrachters/Geschädigten, ob man haftbar gemacht wird oder nicht? Umgekehrt natürlich auch im Auge des Helfers, denn mich persönlich beeindruckt das überhaupt nicht, würde einfach helfen und gut ist. Im Schadensfall muss man dann halt mal sehen, Was, Warum passiert ist, Wie hoch der Schaden ist und ich würde selbstverständlich dafür einstehen, sollte ich den Schaden aus Doofheit oder Fahrlässigkeit verursacht haben. Wenn man DAS noch nicht einmal mehr hinbekommt, dann dürfte man sich ja überhaupt nicht mehr vor die Tür trauen, es könnte ja was passieren, wofür man haftbar gemacht werden könnte... Anderseits gibt es da auch deutlich Grenzen, würde zum Beispiel keinen extrem wertvollen Schrank transportieren. Oder, ganz schlimme Sache in heutiger Zeit: Finger weg von Elektrik-Tricks. Da sollte man nicht mehr aus reiner Nachbarschaftshilfe mal eben so ein Steckdöschen installieren, ist Eingriff in die elektrische Anlage und kann im Brandfall sehr böse Konsequenzen haben. bearbeitet April 4, 2011 von Gelöschter Benutzer
Le**** Geschrieben April 4, 2011 Ist ja mal wieder toll, wieviele selbsternannte Rechtsexperten hier sind. Klares NEIN, keine Haftung laut BGB, wenn du deiner Nachbarin den Fernseher (auf ihren Wunsch hin, also nicht ungefragt) z.B, beim runter tragen auf den Boden (natürlich nicht Vorsätzlich) wirfst. Wird dabei aber z.B. eine Fliese am Boden zertrümmert, die dem Hausbesitzer gehört, so entsteht gegenüber der Nachbarin ein Anspruch des Vermieters da Du nur der Erfüllungsgehilfe der Nachbarin warst. Somit leistet nicht Deine Haftpflicht, sondern die der Nachbarin. Haftpflichtversicherungen und deren Bedingungen sind klar struktuiert und müssen sich am BGB orientieren. Zweiter Einwurf; als Tierhalter (Hund) haftetest Du immer, egal ob mit oder ohne Leine. Dies nennt sich Gefährdungshaftung (alleine deswegen, weil Du z.B. ein Tier oder Gebäude besitzt). Aber es ist ja Volkssport geworden Versicherungsbetrug durch zu führen oder andere dazu anzustiften. Ach ja, ist übrigends ein Straftatbestand.
SM**** Geschrieben April 4, 2011 Langsam gewinne ich den Eindruck, dass es sich um ein versicherungsrechtliches und/oder juristisches Seminar handelt. Hatte der Thread nicht den Verlust der Menschlichkeit zum Thema? Dieser angesprochene Verlust hat mit Sicherheit nichts mit den gesetzlichen oder versicherungsrechlichen Bestimmungen zu tun, da sie eh den Meisten unbekannt waren oder noch immer sind und diese Regelungen schon immer so waren. Also können sie nicht Ursache für den Verlust sein. Vielleicht ganz nett, wenn wir mal zum eigentlichen Thema zurück kämen.
En**** Geschrieben April 4, 2011 Vielleicht ganz nett, wenn wir mal zum eigentlichen Thema zurück kämen. Tja, das ist hier wohl, wie in so vielen, eigentlich vom Thema her interessanten Threads, nicht möglich. Schade drum
rukola001 Geschrieben April 4, 2011 (bearbeitet) ..wo ist diser Mist denn wichtig???.. Was ist überhaupt wichtig. Wer entscheidet dass?? Wichtig für die letzten zwei mal ein wenig den Oberlehrer zu spielen. Sm,... Woher willst du wissen, was andere nicht wissen?? GEile,... Um konstruktive Beiträge wird gebeten Leckerb. Hier was zu lesen: Helfer auf dünnem Eis Trotz dieser freundlichen Rechtsprechung bewegen sich Schädiger auf dünnem Eis. Manche Gerichte verweigern den juristischen Dreisprung (leichte Fahrlässigkeit + Gefälligkeit + keine Haftpflicht = Haftungsfreistellung) und gehen wie das OLG Celle „nur sehr zurückhaltend“ von der Freistellung aus (Az. 20 U 16/01). bearbeitet April 4, 2011 von rukola001
Gelöschter Benutzer Geschrieben April 4, 2011 Autor wo ist dieser Mist denn wichtig?? Dort, wo solch destruktive Beiträge wie Deine nach wie vor Niederschalg finden.
Le**** Geschrieben April 4, 2011 @rukola werde mich hier sicher nicht über die Wertigkeit von Test auslassen, die wie immer nur das zitieren, was der Verbraucher hören will. Beispiel gefällig? Es gibt keine "leichte Fahrlässigkeit", es heisst korrekt (BGB) "einfache Fahrlässigkeit". Dein AZ Hinweis passt so auch nicht, da es sich um grobe Fahrlässigkeit (es wurde in der Urteilsbegründung des OLG sogar der Ansatz des Vorsatzes erkannt) handelt. Konkret, welcher Trottel ein brennendes Fondue durch die Gegend schleppt, kann nicht freigesprochen werden. So, damit ist es auch gut. Wer jetzt Sorge hat, seine Haftpflicht würde nicht zahlen, der sollte seine Bedingungen ansehen. Moderne und neue Verträge beinhalten (oder können eingeschlossen werden) die Schadensübernahme bei Hilfs- und Dienstleistungen (unentgeltlich), Leihe, Hüter von Tieren und Kinder usw..
rukola001 Geschrieben April 4, 2011 @rukola werde mich hier sicher nicht über die Wertigkeit von Test auslassen, die wie immer nur das zitieren, was der Verbraucher hören will. Sicher, sicher HErr Krause Mit den passenden Gerichtsurteilen.............
Le**** Geschrieben April 4, 2011 Bevor Du Dich noch totlachst, werte Rukola, solltest Du erstmal die Urteilsbegründungen lesen. Nicht der Auszug aus einem Urteilsspruch ist relevant, sondern die Begründung. Aber was solls, der Klügere gibt nach
rukola001 Geschrieben April 4, 2011 Wofür gibt es das hier?? "Deshalb: Prüfen Sie Ihre Privathaftpflicht-Police genau. Es gibt einige Versicherer, die Sie auch bei Gefälligkeitsschäden finanziell absichern." Warum teuer?? Mit einer privaten Haftpflichtversicherung sind Sie finanziell abgesichert, wenn Sie einer dritten Person Schaden zufügen. Doch was viele nicht wissen: Einige Haftpflicht-Policen enthalten die Klausel „Haftungsausschluss bei Gefälligkeiten“. Das bedeutet, dass Ihre gut gemeinte Nachbarschaftshilfe Sie teuer zu stehen kommen kann.
Le**** Geschrieben April 4, 2011 Ist leider wiedermal wie immer hier im Forum, was nicht sein darf, will man nicht verstehen. Für dich nochmal gaaaaanz langsam. Der von Dir zitierte Haftungsausschluß steht im VVG (neuester Stand, von der staatlichen Aufsicht genehmigt und gefordert). Dass MUSS sich bezüglich der Haftung am BGB orientieren. Der Staat hat bewusst den Haftungsausschluß aufgeführt, da ansonsten keiner mehr dem Anderen helfen würde (passt nun wieder zum Thema "Menschlichkeit"). Da dies aber immer wieder zu Ärger und Unverständnis führt (in so einem Fall ist die Versicherung "nur" das ausführende Organ des Staates), haben einige Versicherer solche Zusatzklauseln (Einschlüsse) eingeführt, zumeist gegen Zuschlag.
rukola001 Geschrieben April 4, 2011 Aha, einen Zuschlag den keiner braucht. Das ist gut. Ich danke dir.
SM**** Geschrieben April 4, 2011 (bearbeitet) Menschlichkeit nimmt ständig ab, Rechthaberei immer mehr zu. Mein Fazit. bearbeitet April 4, 2011 von SMpaarOB
rukola001 Geschrieben April 4, 2011 Menschlichkeit nimmt ständig ab, Rechthaberei immer mehr zu. Mein Fazit. Und wie bezeichnest du deine Beiträge??
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