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Während der Arbeit bei poppen ?


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Ich arbeite keine 9 Stunden am Stück wie andere Arbeitnehmer, die in eine Fabrik oder ins Büro fahren, sondern habe je nach Auftragslage einen geteilten Dienst, z. B. morgens 3 Stunden, mittags 3 Stunden und abends 3 Stunden.
Zwischendurch bin ich immer zu Hause, die ich im Internet verbringen kann.


Geschrieben

Ein Glück, dass ich noch rechtzeitig das Wörtchen "bei" im Threadtitel entdeckt habe - sonst hätte ich jetzt Dinge geschrieben, die ich später sicher bereut hätte *lach*

In unserem Unternehmen ist das Recherchieren im iNet quasi per Arbeitsvertrag befohlen - ausgiebiges Surfen gehört daher zur Stellenbeschreibung.

Dennoch halte ich mich tagsüber zurück mit poppen.de: Das liegt wohl daran, dass mir bisher noch keine gute Erklärung dafür eingefallen ist, die den Vorgesetzten einleuchten würde ;-) Ausserdem: Wann sollte man sonst seine Aufgaben erledigen, wenn nicht während der Arbeitszeit...


Geschrieben




In unserem Unternehmen ist das Recherchieren im iNet quasi per Arbeitsvertrag befohlen - ausgiebiges Surfen gehört daher zur Stellenbeschreibung.

Wenn das so weiter geht , ist bald 'nen neuer Thread fällig - Heiteres Beruferaten...Was ihr so schildert, macht mich wirklich neugierig.


Geschrieben

Auch "neugierig machen" gehört zu meiner Stellenbeschreibung ;-) Fröhliches Raten!


Geschrieben

Auch "neugierig machen" gehört zu meiner Stellenbeschreibung ;-) Fröhliches Raten!


Du machst Werbung für was auch immer.


Geschrieben

Ich kann mich schlecht selber rausschmeisen aber muß natürlich die zeit die ich verbummle wieder reinholen ,Da muß ich wenn ich viel online war auch mal ne nachtschicht einlegen !

Aber das private online gehen auf dem firmenrechner ist ein fristloser kündigungsgrund ,weil der mittarbeiter beim besuch von zweifelhaften seiten fahrlässig die betriebs EDV gefärdet !
Die verbummelte seit kann abgezogen werden und eine abmahnung erteilt werden !
Der datenschutzbeauftragte kann ein auge darauf haben ob die statitik personiviziert publik gemacht wirt ,aber die arbeitszeit gehört genau so wie die erfassung dieser und die erfassung wer wo wiviel online ist der firma !
Als arbeitnehmer würde ich sowas sein lassen ,da sitz man auf einem schleudersitz, wenn jemand ein privates gerät in der firma in betrieb nimmt egal ob labtop,handy oder kaffeemaschiene muß das immer von der firmenleitung genemigt sein !
Es gibt genügend firmen in denen weder das mitführen eines privaten handys noch fotoaparat noch sonst einem kominikations gerät erlaubt ist ,da würde ich mal das kleingedruckte im arbeitsvertrag lesen !


Geschrieben

Ein Glück, dass ich noch rechtzeitig das Wörtchen "bei" im Threadtitel entdeckt habe - sonst hätte ich jetzt Dinge geschrieben, die ich später sicher bereut hätte *lach*



Man könnte das Thema gleich aufgreifen und fragen, wer bereits Sex mit Kollegen am Arbeitsplatz hatte.

Ich könnte dies mit gutem Gewissen bejahen.
Denn der Arbeitsplatz war in den eigenen vier Wänden und die Mitarbeiterin die eigene Freundin.
Aber es hätten jederzeit andere Kollegen reinplatzen können.


Geschrieben

Du machst Werbung für was auch immer.



Fast... Aber jetzt bitte zurück zum Thema :-)


Geschrieben (bearbeitet)

Man könnte das Thema gleich aufgreifen und fragen, wer bereits Sex mit Kollegen am Arbeitsplatz hatte.

Tu Dir keinen Zwang an... Ich äußer mich dann auch ganz bestimmt...


Fast... Aber jetzt bitte zurück zum Thema :-)


Unbedingt !


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

.

nem freund hat der aufenthalt auf poppen während seiner mittagspause den job gekostet. fristlos.

.



Wann war das? Also: vor wievielen Jahren?

Um herauszufinden, wer welche Seiten besucht hat, müßte man den Datenverkehr mitloggen. Das hingegen ist ein schwerer Eingriff in Grundrechte. Da kommt kein Arbeitgeber mit durch.

Und inzwischen akzeptieren die meisten Gerichte ein "Nutzung des Internets nicht für private Zwecke" inzwischen nicht mehr. Außer in besonderen Fällen.

Letztendlich dürfte das auch höchstens ein Grund für eine Abmahnung, und evtl. eine fristgemäße Kündigung sein.

Und nein, ich bin weder Rechtsanwalt. noch empfehle ich Euch, poppen während der Arbeitszeit zu nutzen.


Geschrieben

Wann war das? Also: vor wievielen Jahren?

Um herauszufinden, wer welche Seiten besucht hat, müßte man den Datenverkehr mitloggen. Das hingegen ist ein schwerer Eingriff in Grundrechte.

Inwiefern, wenn der PC ausschließlich dienstlich genutzt werden soll?


Geschrieben

Wann war das? Also: vor wievielen Jahren?
Um herauszufinden, wer welche Seiten besucht hat, müßte man den Datenverkehr mitloggen.



also ganz genau weiß ich ncihtmehr, wie lang das her ist, denke mal so 4-5 jahre. und damals wurde er tatsächlich von einem tag zum anderen vor die tür gesetzt.

ich hatte bis vor zwei jahren auch nen job, bei dem ich viel am pc saß. da hat sich sogar einer der geschäftsführer abends oder wochenends als detektiv betätigt, und meine privaten dateien gecheckt - obwohl ich die erlaubnis hatte, den firmenpc auch privat zu nutzen. hab ihm bei meinem ausstieg einen netten brief darin hinterlassen....

.


Geschrieben

Bei mir ist es Wurscht,bin mein eigenes Chefchen,hab ich im Büro zu tun ,schau ich hier auch rein ,nur zum ausschweifenden kommunizieren reicht die Zeit nicht

und Mos hat auf der Arbeit dazu keine Zeit und es wäre auch verantwortungslos sich davon ablenken zu lassen.


Susi


Geschrieben

wenn ich arbeite, dann arbeite ich und hab keine Zeit an den PC zu gehen und wenn dann nur dienstlich - ich würde auch nie poppen.de über den Dienst PC aufrufen, wenn ich mal Nachtdienst habe und da dann Zeit ist, dann logge ich mit eigenem Laptop ein


  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Also ich kann davon nur abraten. Komme aus dem EDV BEreich und weiß, das in vielen Firmen, die I-Net Verbindungen durch einen eigenen Proxy laufen. Somit besteht IMMER die Möglichkeit sich die Logs. oder Sitzungsprotokolle anzeigen zulassen.
AUch wenn die "private" Nutzung gestatt ist, man weiß nie wie neugierig der Admin sein kann


Geschrieben

Hier habe ich den Hut auf, deswegen darf ich auch während der Arbeit


Geschrieben (bearbeitet)



AUch wenn die "private" Nutzung gestatt ist, man weiß nie wie neugierig der Admin sein kann

Stimmt...und bizarr wird's dann, wenn sich der AG abends bei poppen.de einwählt und via Threads erfährt, was und wieviel zum Beispiel seine Bürokraft während der Arbeitszeit gepostet hat...


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
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