Jump to content

Organspendeausweis Ja oder Nein?


Empfohlener Beitrag

vor 9 Minuten, schrieb Naturduft:

*Hirntod*.. und ob das immer stimmt sei dahingestellt .. Wie gesagt.. Ärzte sind Menschen und Menschen sind korrupt..

Ein EEG ist euch aber bekannt? 

(bearbeitet)
vor 4 Stunden, schrieb rostockerleben:

Wenn Du bei einem Verwaltungsakt

Die Entscheidung, was jemand bei einem potentiellen Tod mit seinem Organen anfangen will, ist nur kein Verwaltungsakt, sondern Ausdruck der persönlichen Entfaltung. Ebenso wie jene, sich zu entscheiden, morgens lieber einen Kaffee oder ein Glas Orangensaft zu trinken - oder sich gar nicht erst zu entscheiden, sondern weiterzuschlafen. Und ja, genau dieser Eingriff in jene Entscheidungsfindung ist unzulässig, womit genau dieser Vorschlag hinsichtlich einer Entscheidungspflicht abgewiesen wurde. Daß die OrganSPENDE nämlich weiterhin eine SPENDE bleiben muß - zu der man sich entscheiden darf, nicht entscheiden darf, und entscheiden darf, sich gar nicht erst entscheiden zu wollen.

Ist das Grundgesetz nicht eine tolle Erfindung?

********

 

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Beleidigung editiert
vor einer Stunde, schrieb böses_Mädchen781:

Die Aussage verstehe ich nicht.

Was verstehst Du nicht? Organspende wird bei jedem Toten Thema, wenn Eignung vorhanden. Ob Ausweis oder nicht. 

vor 1 Minute, schrieb Maria2466:

Ein EEG ist euch aber bekannt? 

natürlich .. und Berichte sind manipulierbar ..

vor 50 Minuten, schrieb leckfetischist:

eine organspende sollte im grundgesetzt zwingend vorgeschrieben werden. wer das verweigert, gehört ausgewiesen. der gehört nicht mehr zu diesem assi-staat.

Du hast sie doch nicht alle. 

 

vor 50 Minuten, schrieb Zuoft:

Ich finde- jeder der einen deutschen Pass hat oder haben möchte, sollten von Geburt an Organspender sein. Alle die aus Glaubensgründe oder was auch immer das ablehnen ( was ich total verstehe!) sollen einen Nichtorganspendeausweis mit sich führen. In einigen Ländern wird das so gemacht und ich finde es richtig.

 

vor 3 Minuten, schrieb Maria2466:

Ein EEG ist euch aber bekannt? 

Aber die Medizin ist auch noch in den Kinderschuhen! 

vor 5 Minuten, schrieb Wolfwalk:

Was verstehst Du nicht? Organspende wird bei jedem Toten Thema, wenn Eignung vorhanden. Ob Ausweis oder nicht. 

Ja und wenn man nicht selber entschieden hat, müssen die Verwandten ran.

vor 4 Minuten, schrieb OneNo:

Die Entscheidung, was jemand bei einem potentiellen Tod mit seinem Organen anfangen will, ist nur kein Verwaltungsakt, sondern Ausdruck der persönlichen Entfaltung. Ebenso wie jene, sich zu entscheiden, morgens lieber einen Kaffee oder ein Glas Orangensaft zu trinken - oder sich gar nicht erst zu entscheiden, sondern weiterzuschlafen. Und ja, genau dieser Eingriff in jene Entscheidungsfindung ist unzulässig, womit genau dieser Vorschlag hinsichtlich einer Entscheidungspflicht abgewiesen wurde. Daß die OrganSPENDE nämlich weiterhin eine SPENDE bleiben muß - zu der man sich entscheiden darf, nicht entscheiden darf, und entscheiden darf, sich gar nicht erst entscheiden zu wollen.

Ist das Grundgesetz nicht eine tolle Erfindung?

Bist Du besoffen oder hat man Dir schon Dein Hirn entnommen, um es jemandem einzusetzen? Habe ich irgendwo von Minusgeschäften oder sonstigen Krankenhausdingen gesprochen? Oder habe ich vielleicht auf eine Frage einer Userin hinsichtlich einer gänzlich anderen Angelegenheit geantwortet? Bemühe Dich nicht - gedankliche Glanzleistungen erwarte ich von Dir nicht mehr.

Der Bundestag hat im Januar 2020 über 2 Gesetzvorlagen abgestimmt, es wurde nichts abgewiesen. Ich weiß ja nicht was Du da geselesen hast, aber muss wohl eher aus dem Reich der Romane gewesen sein. Und diese Abstimmung war auch nicht von Artikel 2 GG beeinflusst, die Mitglieder des Bundestages haben das ganz alleine entschieden.   Der Verwaltungsakt war ein Beispiel für passive Entscheidungen. Aber anscheinend muss man bei Dir öfter mit Fußnoten arbeiten...damit es auch richtig verstanden wird.

Deine Aussage: "Da Krankenhäuser mit Organspende Geld verdienen..."  Schon vergessen, dass hast Du so geschrieben. Und das ist nachweislich eine komplett falsche Darstellung die nicht den Fakten enspricht.

vor einer Stunde, schrieb Naturduft:

@ Lion-Sin.. Dein Vergleich hinkt.. Für Antibiotika oder einen Gips muss niemand sterben. Für eine Organentnahme meist schon.

Da hinkt nix, da ich ja nicht die Ursachen verglichen habe, sondern sie darin verglich das alles Benannte, im engeren Sinne, unnatürlich sei. Wenn du es ganz überspitzt ausdrücken möchtest, dann wäre sogar Zähne putzen gegen den natürlichen Lauf der Dinge. Naja aber wie dem auch sei, es ist ja auch nur eine Meinung und die muss ich nicht mit dir ausdiskutieren...

Ich habe einen Spendeausweis. Was soll ich mit meinen Organen nach meinem Tod noch anfangen? Ich lasse mich sowieso einäschern, also können die Organe noch ihren Nutzen erbringen.

vor 7 Minuten, schrieb böses_Mädchen781:

Aber die Medizin ist auch noch in den Kinderschuhen! 

Nein 

Seitdem ich auf zwei motorisierten Rädern unterwegs war/bin, also jetzt 26 Jahre, habe ich immer einen Spenderausweis dabei! Zuhause liegt auch noch ne Verfügung, die Entscheidungen soll kein Mensch, der mir nahesteht, treffen müssen!

Ich glaube auch nicht, dass die aufgrund eines Spenderausweises weniger versuchen um einem das Leben zu retten. Mal abgesehen davon, dass es da gesetzliche Regelungen zu gibt...

vor einer Stunde, schrieb Lion-Sin:

Irgendwie verstehe ich Manche hier nicht wieso sie mit solchen dummen Argumenten kommen "das sei gegen die natürliche Auslese" usw... Nehmt ihr kein Antibiotikum oder andere Medizin wenn ihr krank seid? Lasst ihr euch auch nicht schienen, wenn ihr euch was gebrochen habt? Ist ja auch alles irgendwie gegen den natürlichen Lauf der Dinge, aber irgendwie denke ich müssen manche einfach ihren Egoismus argumentieren...

Aber das sind schon ganz andere Argumente!

Wenn man mit Medikamenten oder einer Schiene oder Medikamten nichts mehr machen kann, muss ja ein anderer vorher gestorben sein, damit man selber leben kann.

Ich möchte das nicht!

Ganz klar JA!!!! Und das mit dem "ES WIRD WENIGER GEMACHT" ist einfach pure UNWISSENHEIT UND BLÖDSINN!!!! 

vor 42 Minuten, schrieb böses_Mädchen781:

Stimmt es denn, dass dann die Angehörigen belabert werden und Entscheidungen treffen müssen?

Ja. Und meines Erachtens grenzt dieses "Belabern" schon an Nötigung.

vor 13 Minuten, schrieb böses_Mädchen781:

 

Ja und wenn man nicht selber entschieden hat, müssen die Verwandten ran.

richtig. immer. 

was hast Du nicht verstanden?

Gerade eben, schrieb Wolfwalk:

richtig. immer. 

Aber doch nicht, wenn man selber entschieden hat. Sonst würde so eine Patientenverfügung auch keinen Sinn machen.

vor 1 Minute, schrieb Roman_Tische:

Ja. Und meines Erachtens grenzt dieses "Belabern" schon an Nötigung.

Nein, wir haben bereits geklärt, dass die zu Lebzeiten getroffene Entscheidung (wenn es eine gibt) gültig für alle ist. Angehörige können daran nichts mehr ändern. Hat sich der Verstorbene zu Lebzeiten nicht entschieden, wälzt er es auf die Angehörige in sehr schweren Zeiten ab. Nicht gerade schön...

vor 1 Minute, schrieb rostockerleben:

Der Verwaltungsakt war ein Beispiel für passive Entscheidungen.

Der nichts mit dem zu tun hatte, wovon ich sprach - das durch das Grundgesetz zugestandene Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Was somit also nicht nur ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen war, sondern völlig zusammenhangloses Kauderwelsch. Warum hast Du nicht gleich vom Strafrecht gesprochen? Oder von Hunden, die mit man mit der Leine durch die Stadt führen muß, womit sie auch nicht frei entscheiden dürfen?

Versuche demnächst einfach, zu verstehen, wovon andere Leute sprechen - und dann versuche, nicht artfremd irgendwas zu erzählen, was nichts mit irgendwas zu tun hat.

Das Recht, sich nicht entscheiden zu wollen, ist gesetzlich im Grundgesetz verankert - und wenn Du Dir Art. 2 I GG noch einmal ganz genau durchliest, wird Dir auch auffallen, was sinnfreie Einwürfe à la "Ja, aber es gibt Bereiche, da muß ich mich entscheiden, als heißt das ja, man muß sich immer entscheiden, und der Gesetzgeber gesteht einem das Recht ja gar nicht zu." mit diesem Thema zu tun haben: Nichts. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit wird garantiert, sofern....[und jetzt lies den Artikel].

Und zu dem Rest: Die Entscheidungslösung, die hierzulande vorliegt, soll die Entscheidungsfindung der Menschen begleiten und unterstützen - das ist der Kerngedanke, weshalb es eine Entscheidungslösung ist. Der Kerngedanke, der sich aus Art. 2 GG ergibt. Eine Entscheidungspflicht widerspricht dem - und somit auch dem Kerngedanken, der erst zu dieser Entscheidungslösung geführt hat, da einzig diese mit der Verfassung übereinstimmt.

Stört Dich das? Och, armes Hascherl. Tja, mußte wohl mit leben oder auswandern.

(bearbeitet)
vor 5 Minuten, schrieb böses_Mädchen781:

Aber das sind schon ganz andere Argumente!

Wenn man mit Medikamenten oder einer Schiene oder Medikamten nichts mehr machen kann, muss ja ein anderer vorher gestorben sein, damit man selber leben kann.

Ich möchte das nicht!

Ja aber es sterben doch immer irgendwo Menschen und möchtest du dann, wenn du in eine solche Lage kommst, nicht zumindest die Option dazu haben?

bearbeitet von Gelöschter Benutzer

"Was soll ich mit meinen Organen nach meinem Tod noch anfangen?"

Du bist ja dann nicht tot, sondern lebst noch. Wer tot ist, mit dessen Organen kann man nichts mehr anfangen.
Die Organe werden einem LEBENDEN Organismus entnommen. Der Tod wird ja auch nicht vorher festgestellt, sondern erst nach der Entnahme.

vor 3 Minuten, schrieb böses_Mädchen781:

Aber doch nicht, wenn man selber entschieden hat. Sonst würde so eine Patientenverfügung auch keinen Sinn machen.

die Verfügung hat nichts mit Organspende zu tun. 

ich habe seit meinem 18. Lebensjahr einen Organspenderausweis. Wenn ich mal das zeitliche segne, können die gerne alles brauchbare zum Nutzen anderer verwerten.
Und die Betrügereien mit den Organspenden könnten alle ganz schnell beenden. In Deutschland brauchen wir eigentlich etwas 10x soviele Organe, wie es Spender gibt. Wüden also 10x soviele spenden wie bisher, wäre da schon ein Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage und das Problem wäre gelöst. Es liegt also eher an denen, die nicht spenden wollen

vor 8 Minuten, schrieb böses_Mädchen781:

Aber doch nicht, wenn man selber entschieden hat. Sonst würde so eine Patientenverfügung auch keinen Sinn machen.

Die sollte man übrigens am besten zusammen mit einem Arzt oder ähnlichem machen, da man als Laie da ganz schnell sachen nicht richtig bedenkt, Widersprüche einbauen kann und dann bringt die Verfügung auch nichts mehr.

vor 6 Minuten, schrieb Wolfwalk:

die Verfügung hat nichts mit Organspende zu tun. 

das kann man mit in die Verfügungen reinschrieben.

×
×
  • Neu erstellen...