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Lichthupe....


No****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben (bearbeitet)

Daueraufnahmen zum Zwecke der Überwachung z.B. wegen möglicher Verkehrsverstöße sind unzulässig.

Daueraufnahmen für eine Reportage oder als Teil eines künstlerischen Werkes sind zulässig.
Bei Veröffentlichung hat dann eine Anonymisierung zu erfolgen.



Punkt 2: es ist egal, ob du oder der Beifahrer filmt. In Deutschland ist es verboten, andere Menschen, ohne deren Zustimmung, zu filmen oder zu fotografieren.

Das gehört zu den weit verbreiteten Rechtsirrtümern.

Das Filmen/Fotografieren bestimmter Personen ist nur in besonders geschützten Räumen nicht erlaubt oder wenn die Person sich in einer peinlichen Lage befindet (z.B. besoffen in der Kotze liegend).

Das Veröffentlichen der Aufnahmen braucht im Normalfall die Erlaubnis der gefilmten Person. Ausnahmen: unwesentliches Beiwerk, berechtigtes öffentliches Interesse, der Gefilmte erhält ein Honorar oder willigt konkludent ein.


bearbeitet von gruenerWombat
Geschrieben

Daueraufnahmen zum Zwecke der Überwachung z.B. wegen möglicher Verkehrsverstöße sind unzulässig.

...........................




Sofern das alles stimmt ; Danke...wieder was gelernt auf Poppen.de


Geschrieben

@ Indiabo:
Punkt 2: es ist egal, ob du oder der Beifahrer filmt. In Deutschland ist es verboten, andere Menschen, ohne deren Zustimmung, zu filmen oder zu fotografieren.



Erst vor kurzem wurden die Aufnahmen einer sog. Dashcam vor Gericht zugelassen. Damit wurde ein Präzedenzfall geschaffen, der diese, theoretisch korrekte Aussage, aushebeln kann (und vermutlich auch wird)


Wie machst das?

Ich mache es manchmal auch am WE mit dem Motorrad



Mein Motorrad fährt nicht so schnell - ist ein Chopper von daher ist damit eher gemütliches fahren angesagt.
Porsche jagen tu ich mit dem Auto.


Geschrieben

ok, kann sein
du darfst aber noch nicht einmal eine Kamera an deinem Haus installieren, wenn dann der Fussweg neben deinem Grundstück auch zu sehen ist


aber wir schweifen vom eigentlichen Thema ab


Geschrieben

aber wir schweifen vom eigentlichen Thema ab


Nur unwesentlich...die Diskussion erinnert mich an die Elefantenrennen auf der Autobahn.....wollte hier schon Lichthupe geben, damit ich schnell vorbei komme

Porsche jagen tu ich mit dem Auto.


Na jetzt quält ihn nicht so und fragt endlich was für ein Auto er hat...


Geschrieben

Wir schweifen nich ab, wir wandeln den Topic in etwas sinnvolles um.


Geschrieben


Na jetzt quält ihn nicht so und fragt endlich was für ein Auto er hat...



egal welches... sieht bestimmt nicht geiler aus alsn Porsche


Geschrieben (bearbeitet)

Sofern das alles stimmt ; Danke...wieder was gelernt auf Poppen.de



Ich denke, ich sehe da einigermaßen klar, da ich mich auch beruflich mit der Problematik auseinandergesetzt habe (generell Fotoaufnahmen, nicht Dashcam-Problematik, die relativ neu ist). Aber dennoch sind meine Angaben dazu natürlich ohne Gewähr. Oftmals kommt es auf den Einzelfall an.

Und wie will jemand sicher unterscheiden, ob eine Daueraufnahme zum zweck der Überwachung gemacht wurde oder aus künstlerischen Gründen? Das liegt dann wieder im Ermessen des Gerichts.

Erst vor kurzem wurden die Aufnahmen einer sog. Dashcam vor Gericht zugelassen.

Dashcam-Aufnahmen wurden zugelassen, es wurden aber auch welche abgelehnt. Wenn ich mich recht erinnere - und wenn wir beide den selben Fall meinen - entlasteten die zugelassenen Aufnahmen die betroffenen Person. Es ging also nicht darum, einen Dritten zu belasten. Die Präzendenz-Wirkung ist also ziemlich beschränkt.

Und es ist natürlich so, dass sich ein Straftäter nicht auf das Recht am eigenen Bild berufen kann, wenn er bei einer konkreten Straftat gefilmt wird. Die Intention beim Verbot der Dauerüberwachung ist, eine Totalüberwachung des öffentlichen Raumes zu verhindern, die die Freiheit aller einschränkt. Wenn aber jemand dich ganz konkret nötigt und du nur das flmst, liegt aber keine Dauerüberwachung vor.



ok, kann sein
du darfst aber noch nicht einmal eine Kamera an deinem Haus installieren, wenn dann der Fussweg neben deinem Grundstück auch zu sehen ist

Das ist auch richtig so. Denn das ist eine unzulässige Dauerüberwachung.

Du darfst aber weiterhin das Brandenburger Tor fotografieren, ohne jeden der Touristen, um eine Erlaubnis zu bitten.


bearbeitet von gruenerWombat
Geschrieben

Ich denke, ich sehe da einigermaßen klar, da ich mich auch beruflich mit der Problematik auseinandergesetzt habe (generell Fotoaufnahmen, nicht Dashcam-Problematik, die relativ neu ist). Aber dennoch sind meine Angaben dazu natürlich ohne Gewähr. Oftmals kommt es auf den Einzelfall an.


Wie gesagt, dieser eine Fall war auch der erste, wo die Aufnahmen aus solch einer Kamera zugelassen wurden. Ich gehe daher stark davon aus, dass zukünftig weitaus häufiger auf solche Kameraaufnahmen zurückgegriffen wird. In Russland ist die Dashcam ja schon lange zugelassen und 100%ig in die Beweissicherung aufgenommen.


Geschrieben

Also dann ging es um den Fall, wo die Aufnahmen der Entlastung des Beschuldigten dienten?

In Russland ist so manches möglich. Da kann man ja auch juristisch Eigentum an Hehlerware erwerbe. (wo wir eh schon abschweifen )


Geschrieben

Also in dem Fall (ich darf ja keine Links posten) ging es darum, dass ein Kleinbus jemand anderen (Besitzer der Cam) geschnitten, ausgebremst, eben genötigt hat.
Allerdings hat der Fahrer mit der Kamera diese ERST eingeschaltet, nachdem er vorsätzlich vom vorausfahrenden ausgebremst wurde. Das war wohl der entsprechende Punkt dass die aufnahmen überhaupt zugelassen wurden.


Geschrieben

Und dann gibt es wohl noch die Möglichkeit, dass die Herstellung der Aufnahme unzulässig ist, die Verwendung der unzulässig hergestellten Aufnahme aber zulässig, bspw. bei einem schweren Unfall.


Geschrieben

In Deutschland gilt Rechtsfahrverbot. Ausnahmslos.


du meinst sicherlich Rechtsfahrgebot


Geschrieben

Du solltest die Beiträge erst alle lesen bevor du schreibst.
Das wurde bereits auf Seite 3 korrigiert.


Geschrieben

Kannst doch auch anbumpsen :-) Dann bekommst auch die Nummer .. muhhhaa





Geschrieben

noch entscheide ich allein, wann ich schreibe und was ich lese


Geschrieben

... und völlig unabhängig davon, ob es den Angesprochenen interessiert (für den das ja keine neue Information mehr ist).


Geschrieben

Um mal auf's Thema zurückzukommen...
Ich finde diese Art der Anmache einfach nur plump und niveaulos. Mit einem Lächeln oder einem netten Augenzwinkern kann man seine Bewunderung auch zum Ausdruck bringen und man bekommt meist auch ein Lächeln zurück.


Geschrieben

Ich betätige meine Lichthupe nur zum anzeigen eines Überholmanövers ,insofern mein Vordermann auf der linken Spur träumt und schläft....


zum Kennenlernen einer Frau allerdings nie......


Geschrieben

dicht auffahren und lichthupe ist nötigung und wird von mir zur anzeige gebracht.

ganz einfach.

ist mir mal passiert mit 2 kleinen kindern im auto .war auf der linken spur.. ne lkw kolonne aus ca 30 fahrzeugen dicht an dicht war rechts und es wäre lebensgefährlich gewesen , da einzuschneisen.

da saß mir ne olle plötzlich halbwegs im kofferraum. hab die noch aus dem auto aus angezeigt. die polizisten lachten nur und meinten, ich wäre schon die dritte, die die meldet.

geht gar nicht.


Geschrieben

Vollkommen richtig, solche gehören nicht auf die Strasse!


Geschrieben



Na jetzt quält ihn nicht so und fragt endlich was für ein Auto er hat...



Trau mich nicht
Das hat bestimmt ne fette Lichthupe :-P


Geschrieben

Vollkommen richtig, solche gehören nicht auf die Strasse!


Wer jetzt ? Die LKW ? Die Lichthuper ? Oder die Links-Schleicher, die es einfach nicht schaffen mal kurz rechts reinzufahren, um den nachfolgenden Verkehr vorbei zu lassen ?

Trau mich nicht


Na los...das erste Mal ist immer am schwersten

Das hat bestimmt ne fette Lichthupe :-P

Glaube ich nicht, bringt zu viel Last auf die Lichtmaschine....das bremst


Geschrieben (bearbeitet)

Wer jetzt ? Die LKW ? Die Lichthuper ? Oder die Links-Schleicher,...



Ich meine natürlich diejenigen, die Luna beschrieben hatte.
Wenn ich auf einer zweispurigen Autobahn unterwegs bin, kann ich wohl kaum meinem Vordermann mein gewünschtes Tempo aufzwingen. Da muss ich eben warten, bis auf der rechten Spur genügend Platz ist, damit er oder sie wieder rüber fahren kann.


bearbeitet von HM10000
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