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HIV durch Passiv Oral Verkehr??


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Zitat: Punk_BLN

Es gibt eine Meldepflicht für bestimmte Erkrankungen. So auch für diese. Die verkaufte Anonymität ist nur eine Beschwichtigung. Auch der Hausarzt hat nur eine begrenzte "Schweigepflicht", wenn es um eine ansteckende Krankheit und die Öffentliche Ordnung geht.



Der HIV-Test ist und bleibt Kostenlos und Anonym!
Im Falle eines positiven Ergebnisses ist die Erkrankung meldepflichtig und muß vor allem Behandelt werden.
Die Anonymität bleibt aber in sofern gewahrt, als daß nicht am Anschlagbrett steht
"Wir begrüßen Hr. Meier, Müller, Schulze als neues Mitglied in unserer HIV-Infizierten Datenbank."
Auch der Hausarzt unterliegt der Schweigepflicht, muß aber die Erkrankung gegenüber dem Amt melden. Aber er muß diese nicht bei Facebook veröffentlichen.
Auch die Herausgabe des Tests vom HA an einen Patienten ist nicht meldepflichtig und bedingt Anonym, da der Patient dem Arzt nun mal bekannt ist, da er ja eine Patientenakte pflegt.


Geschrieben

Laute Beratungsstelle.
Wird das vorherige Sperma von der Speichel so minimier das keine Ansteckungsgefahren mehr besteht, es sei den ich hätte in die Volle Suppe reingesteckt.
Das war zum Glück nicht so. Sie hat alles sofort geschluckt und kurz noch geredet.

Danke an jeden Rat und Hilfe.

Werde auf jeden fall einen PCR HIV Test machen der ist wohl nach 15 Tagen möglich und ist sogar Aussagekräftiger als der vom Gesundheitsamt.
Der Kostet zwar einiges aber das ist es mir auf jeden fall Wert.

Dem vom Gesundheitsamt werde ich dann nach 7-8 Wochen machen.


Geschrieben

Sag Deiner Freundin/Frau dass du aufgrund des heißen Wetters keinen hoch bekommst oder einfach keine Lust hast.
Vielleicht kannst du so auch noch paar sexfreie Tage rausschinden.


Geschrieben

Ja machen beide gemeinsam einen Test.Und ich weiss für mich,dass ich treu bin und was den Partner betrifft,sollte schon Vertrauen da sein.



Das finde ich Klasse. Ich glaube, dass unterschätzen viele bei uns.
Habe erst vor kurzem gelesen, dass bspw. Hawaii in den USA die höchste Chlamydia-Rate der Welt haben soll.

Im Prinzip müssten wir alle jeden potenziellen Sexualpartner vorher erst mal testen lassen und dann monatelang in Quarantäne stecken um sicher zu gehen. Wenn ich dann so lese wie manche sich auf dem Parkplatz alles reinstecken lassen...oder die Damen, die Gangbangs ohne Gummi machen...da hätte ich Todesangst!


  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Liege seit 1 Woche wegen Depperession im Krankenhaus und konnte mich noch niemanden öffen.
Wenn ich raus bin dann wird sofort ein Test gemacht. Habe nun leichten Pilz auf meiner Zunge entdeckt was mich gerade sehr beunruhigt.
Die habe mir hier bereits zweimal Blut abgenommen, können die eine Ansteckung so auch ersehen oder muss dafür ein Spezieller Test gemacht werden.


Geschrieben

HIV muss speziell angefordert werden.....du hast - vermute ich - mit niemanden vom Krankenhaus darüber geredet.....
Mach doch den Test dort gleich mit- die unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht, aber Vorsicht, wenn die Rechnung vom Labor zu dir nach Hause geht.....

Und nein, deine belegte Zunge ist für nichts ein Beweis, weder pro noch contra....


Geschrieben

Ich muss gestehen: Mein Mitgefühl für Dich hält sich in Grenzen.
Tipps und Ratschläge hast Du genug bekommen.

Diese Angst hält Dich -hoffentlich- in Zukunft von jedem Unfug in diese Richtung ab.

Wie wäre es mit Ehrlichkeit?
Keine Option für Dich? Wie armselig.


Geschrieben

Liege seit 1 Woche wegen Depperession im Krankenhaus und konnte mich noch niemanden öffen.
Wenn ich raus bin dann wird sofort ein Test gemacht.



du jammerst hier seit 2 wochen rum und hast immer noch keinen test gemacht ? dann kann es ja so schlimm nicht sein mit der angst.


Geschrieben

Ganz ehrlich gesagt, ich glaube von der Geschichte kein Wort.


Geschrieben

Ganz ehrlich glaube ich hier auf der Seite nicht mal annähernd die Hälfte von dem was gezeigt und geschrieben wird


Geschrieben

was fürn hypochonder

lass dich dich doch für die nächsten 4 wochen ins künstliche koma versetzen (wegen der despressionen usw.)
dann lässt du den test machen und verfügst vorher folgendes:

- wenn der befund negativ ist:
umgehendes aufwachen aus dem koma mit anschliessendem champagner empfang und ner fröhlichen popprunde

- wenn der befund positiv ist:
das musst du dann selbst entscheiden also entweder aufwachen und dann den ernst des lebens duchmachen oder maschinen abschalten lassen


Geschrieben

Deine Idee hat was..... leider wirst du in Deutschland zumindest keinen Arzt finde, der das macht....

an den TE: Sollte dieses Szenario wahr sein, dann sei froh, wenn dein Arbeitgeber nicht dahinter kommt: der streicht dir dann nämlich die Lohnfortzahlung... und - aus meiner Sicht- zu Recht.


Geschrieben

du kannst den Test auch jetzt schon machen. Das mit den 3 Monaten ist nur für die 100% Sicherheit.

Und nur so als Tipp...Netzdoktorn ist nie eine gute Idee ;-)

Und wenn du jetzt eh schon im KH liegen solltest dann mach den Test doch da. Die haben auch alles dafür da.


Geschrieben

... sei froh, wenn dein Arbeitgeber nicht dahinter kommt: der streicht dir dann nämlich die Lohnfortzahlung... und - aus meiner Sicht- zu Recht.


Warum sollte der AG die Lohnfortzahlung streichen, wenn der TE eine Krankmeldung (auf der die Diagnose nicht angegeben ist) einreicht?


Geschrieben

Krass finde ich - bei allem Respekt - die Tatsache, dass es Männer gibt, die sich erst dann Gedanken über HIV machen, wenn sie selbst betroffen sein könnten. Was ist mit den Frauen, die da einfach Schlucken sollen? Hätte _sie_ nicht 'gebissen', dann wäre wohl kein Gedanke verschwendet worden.


Geschrieben

wie wärs mit erst denken,dann vögeln ?
das erspart einen hier sinnlose freds zu eröffnen
weil,beschweren kannst du dich nicht


Geschrieben

Warum sollte der AG die Lohnfortzahlung streichen, wenn der TE eine Krankmeldung (auf der die Diagnose nicht angegeben ist) einreicht?




selbstverschuldete Erkrankungen müssen nicht belohnfortzahlt werden....

aus der Krankmeldung ist das natürlich nicht ersichtlöich.. aber vielleicht liest der Chef hier mit????


Geschrieben

1. Du weißt aber schon, daß die Beweislast für eine angeblich selbstverschuldete Krankheit im Rahmen des EntgFG den Arbeitgeber trifft?

2. Selbst wenn der AG hier mitliest liegt die Beweislast, ob es sich beim TE um seinen Angestellten handelt, ebenfalls bei ihm.


Geschrieben


an den TE: Sollte dieses Szenario wahr sein, dann sei froh, wenn dein Arbeitgeber nicht dahinter kommt: der streicht dir dann nämlich die Lohnfortzahlung... und - aus meiner Sicht- zu Recht.



Blödsinn, was ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit macht ist seine Sache und geht den Arbeitgeber rein gar nichts an.


Geschrieben (bearbeitet)

selbstverschuldete Erkrankungen müssen nicht belohnfortzahlt werden....




[CENTER] und wo steht das bitte???



so so, und was ist mit dem sportunfall beim
[SIZE="4"]
"heiligen fussball" am sonntagmittag???


... da geht man in der regel auch freiwillig auf´s spielfeld...

nonsens ladý!!!!!![/SIZE][/CENTER]


Blödsinn, was ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit macht ist seine Sache und geht den Arbeitgeber rein gar nichts an.




so isses!!!!


bearbeitet von maorolfi
Geschrieben

und wo steht das bitte???


Es gibt ein Entgeltfortzahlungsgesetz und wie der Name schon sagt, ist dort die Entgeltfortzahlung des AG`s während Krankheit ganz klar geregelt.

*Nonsens* ist das nicht, denn es gibt durchaus Fälle, in denen der AG wegen selbstverschuldeter Krankheit kein Entgelt fortzahlen muß.

Ich bin grade etwas entsetzt, wie wenig sich Menschen in unserem Land mit Arbeitsrecht auskennen


Geschrieben


Ich bin grade etwas entsetzt, wie wenig sich Menschen in unserem Land mit Arbeitsrecht auskennen



Ich kenn mich da mittlerweile sehr gut aus, ich hab so einen Fall schon hinter mir.
Der AG darf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nur dann einschränken wenn dem AN grob fahrlässiges oder regelwidriges Verhalten nachzuweisen ist. Und das ist schwierig.


Geschrieben

Hier der Gesetzestext:

(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne
daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber
für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.

Für Sport gibt es schon tausende Gerichtsurteile. da gibt es "gefährliche Sportarten" - Fußball gehört nicht dazu, Bungee schon....

Eine Depression aufgrund unbedachten Oralsex' mit einer "HWG-Person" ist schon in hohem Maße selbstverschuldet. Notfalls muss ein Gericht darüber entscheiden.....das wird dann inteessant, lach


Geschrieben (bearbeitet)

Nur mit dem Unterschied, daß das was du hier schreibst sowas von an den Haaren herbeigezogen ist und du musst auch keinen Auszug aus dem Gesetz posten, ich kenne mich aus.

Der AG müsste, um das EntgFG zu umgehen erstmal beweisen, daß der AN die Depression selbst verschuldet hat.
Und das das sehr schwierig werden dürfte, sollte eigentlich jedem normal denkenden Menschen klar sein.

Ich glaube jeder Arbeitsrichter würde sich bei so einem Verfahren einen ablachen, wenn der AG wie folgt argumentieren würde...
"Mein MA hat Depressionen, weil er Oralverkehr mit einer Frau hatte, der zuvor schon 2 Männer in den Mund gespritzt haben.
Und diese Frau hat meinem MA in den Schwanz gebissen und weil er Sorge hat, daß er sich was eingefangen hat, hat er nun Depressionen und ist krank.
Und genau aus diesem Grund möchte ich kein Entgelt fortzahlen."


bearbeitet von Engelschen_72
Geschrieben

Den Gesetzestext habe ich nicht für dich gepostet, da du dich ja auskennst.... aber viele andere offensichtlich hier nicht.

Wenn du wüsstest, für was für Vorgänge darüber schon Prozesse geführt worden sind...

So hjat der BGH bereits festgestellt, dass eine Krankheit infolge einer Organspende (selbst für die eigenen Kinder) selbstverschuldet ist, während ein legaler Schwangerschaftsabbruch das nicht ist, ein illegaler schon.

Und bei dieser Argumentation würde der Richter sicher nicht abblachen, sondern diese Verhaltensweise als grob fahrlässig werten, und eine Richterin gleich 3x...

Die Gefahren einer sexuell übertragbaren Krankheit sind allgemein bekannt und dem TE war deutlich vor Augen geführt worden, dass es sich hierbei um eine Partnerin handelte, die offensichtlich promisk war......

Selbt im Bereich Arbeits- und Sportunfälle gilt ein Verschulden, wenn die erforderlichen Sicherheitseinrichtungen nicht verwendet wurden.... warum auch nicht im Horizontalsport?


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