MyuuMasawara Geschrieben September 30, 2017 Geschrieben September 30, 2017 (bearbeitet) Hey, ich möchte fragen, ob es strafbar ist wenn man intime Videos auf Pornoseiten hochlädt. Auch wenn man das Gesicht nicht im Video zeigt? Tut mir leid, wenn das Thema am falschem Ort ist. bearbeitet September 30, 2017 von MyuuMasawara
Gelöschter Benutzer Geschrieben September 30, 2017 Geschrieben September 30, 2017 Ja sofern der Partner in dem Video nicht dem zugestimmt hat.
Gelöschter Benutzer Geschrieben September 30, 2017 Geschrieben September 30, 2017 anonym mit einem solchen Namen eine solche Frage zu stellen ist alleine schon komisch .
Pa**** Geschrieben September 30, 2017 Geschrieben September 30, 2017 Es ist nur legal wenn alle, die zu sehen sind, zugestimmt haben
th**** Geschrieben September 30, 2017 Geschrieben September 30, 2017 (bearbeitet) Es gibt das Recht am eigenen Bild ... ungefragt darfst du keine Bilder/Videos von Personen veröffentlichen. Wikipedia sagt: Das Recht am eigenen Bild in Deutschland ist ein Unterfall des durch Art. 2 Abs 1 in Verbindung mit Art. 1 GG geschützten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.[1] Es gibt dem Abgebildeten die Befugnis, über die Verwendung des Bildes zu bestimmen, einschließlich des Rechts, einer Veröffentlichung zu widersprechen.[1] Im einfachen nationalen Recht wird es durch das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (Kunsturheberrechtsgesetz, kurz: KunstUrhG) vom 9. Januar 1907 und die §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB geschützt, außerdem durch Art. 8 Abs. 1 EMRK. Die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen ist in § 201a StGB geregelt. bearbeitet September 30, 2017 von thecrazyfox Wort doppelt
Gelöschter Benutzer Geschrieben September 30, 2017 Geschrieben September 30, 2017 Mach einfach mal, passt schon.
Gelöschter Benutzer Geschrieben September 30, 2017 Geschrieben September 30, 2017 Lass dir das Einverständnis der Protagonisten geben. Vorausgesetzt du bist der Urheber ansonsten solltest du das nicht weiter verbreiten. Man kann dich für den Verdienstausfall zur Verantwortung ziehen. Es gibt so einige Gesetze gegen die du verstossen kannst.
FaBiiBoy Geschrieben September 30, 2017 Geschrieben September 30, 2017 Das Recht am eigenen Bild greift natürlich sofort sobald die Person dem nicht zugestimmt hat. Wenn man die Person in einem intimen Moment gefilmt hat und dies ohne Einverständnis verbreitet ist der Straftatbestand der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen nach § 201a erfúllt.
Gelöschter Benutzer Geschrieben September 30, 2017 Geschrieben September 30, 2017 Als erstes stelt sich mir die Frage, warum sollte man so etwas tun? Erwartest du Anerkennung von irgendwem? Des weiteren sollte rein moralisch klar sein, dass der Partner wenigstens gefragt wird. Und dann natürlich die gesetzliche Lage, die dieses verbietet.
Gelöschter Benutzer Geschrieben September 30, 2017 Geschrieben September 30, 2017 Privat gemachte Aufnahmen, ohne das Wissen des Partners öffentlich machen???..... Sag mal hackts bei Dir???? Ich geb Dir nen gut gemeinten Rat.....Nehmen entweder weniger oder mehr von dem Zeug..... oder frag im Zweifel Deinen Arzt oder Rechtsanwalt..... Meine Fresse.....das war ja wohl hoffentlich nicht ernst gemeint....
tu**** Geschrieben September 30, 2017 Geschrieben September 30, 2017 also, entweder hast du die aufnahmen ohne das wissen des partners/partnerin gemach, oder du überlegst dir gerade das vertrauen einer person, die dir bei etwas so intimem vertraut hat, so dermassen zu missbrauchen. du musst wohl einen schrecklichen charakter haben! ich hoffe im namen der anderen person, dass du es nicht tust!
Sally-115 Geschrieben September 30, 2017 Geschrieben September 30, 2017 Ich lese hier immer nur von Partner/-in...davon hat er nichts geschrieben. Also, wenn das Video nur Dich zeigt, ist das Dein Bier. Sobald es noch andere Personen als Dich selbst zeigt, lass es. Schon mal was vom Recht am eigenen Bild gehört? Es ist strafbar und das zu Recht!
Ca**** Geschrieben September 30, 2017 Geschrieben September 30, 2017 Das wird weder legal sein, sofern keine Zustimmung der zweiten "Darstellerin" vorhanden ist noch ist es moralisch vertretbar. Wegen so einiger Lauselümmel, die ungefragt ihre Fickevideos mit anderen Ladies hochladen, wollen die Frauen nur selten mit mir drehen. PFUI!
So**** Geschrieben September 30, 2017 Geschrieben September 30, 2017 Das Gesicht hat nichts mit dem Urheberrecht zutun! Selbst Affen haben ein Recht am eigenen Bild. Stell Dir einfach die Frage ob es Dir gefallen würde Dich ungefragt im Internet zufinden. Weiter braucht man nicht zu denken. Die Anmeldung hier mit dem Wunsch auf Fototausch und dann diese Frage ist sehr grenzwertig.
Gelöschter Benutzer Geschrieben September 30, 2017 Geschrieben September 30, 2017 M.E. Mögliche Gesetzeskonflikte die Du vorher abklären solltest: Urheberrechte, Rechte am eigenen Bild, Darstellung gesetzeswidriger Handlungen.
Co**** Geschrieben September 30, 2017 Geschrieben September 30, 2017 vor 5 Stunden, schrieb MyuuMasawara: Hey, ich möchte fragen, ob es strafbar ist wenn man intime Videos auf Pornoseiten hochlädt. Auch wenn man das Gesicht nicht im Video zeigt? Ich hoffe niemand ist so dämlich sich auf dich ein zu lassen..sorry aber schon alleine so eine frage zu stellen...du hast mal eine gute nacht gehabt und willst das jetzt alle davon erfahren? Aaaaalter...wie alt bist du? ..aber zu deiner Frage...ja ist strafbar!!...und selbst wenn sie ja sagt...ohne schriftlicher, unterschriebener Einwilligung hast du den arsch offen wenn es vor gericht geht..
Ar**** Geschrieben September 30, 2017 Geschrieben September 30, 2017 (bearbeitet) Wieso verwinkelt hier eigentlich fast jeder Poster den Fragesteller mit der Täterrolle! Er hat doch lediglich nach einer Laienmeinung (!) zu einen objektiven Sachverhalt, ohne konkreten Bezug, gefragt! Genausogut kann es sich bei der Person um eine Opferrolle bzw. einer dritten nicht beteiligten Person handeln. Ansonsten wurden hier zum Sachverhalt ja schon ausreichend Meinungen kundgetan. (P.s. Vermeintliche 'juristische' Beratung ohne entsprechenden Berufsstand, im öffentlichen Raum, ist meines Wissens auch eine unterlassungswürdige Handlung. Daher nur persönliche Meinungen & Laienäußerungen zulässig ) bearbeitet September 30, 2017 von Aragon8_3
An**** Geschrieben September 30, 2017 Geschrieben September 30, 2017 Es soll aber auch Menschen geben, die anonym beim Cam6 noch eine zusätzliche Kamera mitlaufen lassen.... Viel Spaß wünsche ich...
FettFrei Geschrieben September 30, 2017 Geschrieben September 30, 2017 Kannst dich auch live beim Sex übers Netz zugucken lassen. Ist doch deine Sache ob darauf Bock hast. Strafbar ist wenn nen Film mit deiner ex ohne ihr wissen online stellst. Ansonsten, wer sollte dich strafen wenn ihr es beide wollt?
FettFrei Geschrieben September 30, 2017 Geschrieben September 30, 2017 Es gibt eine Plattform da kannst dir zugucken lassen. Hab das mal gemacht und wir wollten es beide. War schon angenehm wie 2000Leute rum bettelten mal ran zu dürfen 😂. Cam4 oder ähnlich heißt die Plattform
Gelöschter Benutzer Geschrieben September 30, 2017 Geschrieben September 30, 2017 @Aragon8_3: das ist hier leider fast immer so, dass von der schlechten Seite der Menschheit ausgegangen und viel reininterpretiert wird
Co**** Geschrieben Oktober 1, 2017 Geschrieben Oktober 1, 2017 vor 2 Stunden, schrieb Aragon8_3: Wieso verwinkelt hier eigentlich fast jeder Poster den Fragesteller mit der Täterrolle! Er hat doch lediglich nach einer Laienmeinung (!) zu einen objektiven Sachverhalt, ohne konkreten Bezug, gefragt! das fragt er genau hier...in seiner eventuellen opferolle..von allen möglichkeiten und seiten über die man sich informieren kann...genau hier..? und diese frage ist ihn gekommen ohne hintergrund? einfach so? bei seinem ersten post überhaupt? er kann von sich hochladen was er will..aber von anderen eben nicht wenn es keinen vertrag gibt. glaubt jemand die aussage "ja ja, sie war damit einverstanden" würde den richter reichen? nein..erst recht nicht wenn die gegenseite etwas anderes behauptet...wie es wirklich war ist scheißegal, es geht nicht um behauptungen sondern um beweise
Mi**** Geschrieben Oktober 1, 2017 Geschrieben Oktober 1, 2017 Eigentlich ist das ganz einfach: Solange beide einverstanden sind ist es legal. In allen anderen Konstellationen ist es nicht legal.
Jo**** Geschrieben Oktober 1, 2017 Geschrieben Oktober 1, 2017 Das Urheberrecht liegt immer bei jenem/r der/die das Video erstellt hat UND jenen Menschen die zu sehen sind. Egal ob Gesichter zu sehen sind oder nicht. Insofern wird im Zweifel (vor Gericht) eine schriftliche Bestätigung von allen handelnden Personen benötigt. Das gilt im übrigen auch für YouTube als Veröffentlichungsmedium.
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