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Vertrag abschließen?


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Hörensagen und Möchtegern , würde könnte hätte , wenn ... So ist der Online""mensch""" .

Geschrieben (bearbeitet)

 

vor 8 Stunden, schrieb MadameIvy:

Da Verträge in diesem Bereich sittenwiedrig sind kannst du es unter Absichtserklärung verbuchen.

 

vor 5 Stunden, schrieb BerthaLou:

Alles nur Kopfkino und sittenwidrig. Halt ein drolliges Spiel.

 

ob Menschen nun drollig oder schlichtweg nur nicht nachdenken zu dem, was sie so von sich geben,....

Am 26. Mai 2004 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass sadomasochistisch motivierte Körperverletzungen nicht an sich sittenwidrig sind, und damit § 228 StGB gilt. Allerdings ist das Urteil über die Sittenwidrigkeit im Einzelfall abhängig vom Grad der Rechtsgutverletzung, mit anderen Worten von den drohenden gesundheitlichen Folgen der Körperverletzung.

Die Grenze zur Sittenwidrigkeit ist laut BGH auf jeden Fall überschritten, wenn "bei vorausschauender objektiver Betrachtung aller maßgeblichen Umstände der Einwilligende durch die Körperverletzungshandlung in konkrete Todesgefahr gebracht wird."

 

Es ist doch immer wieder verwunderlich was so in manchen Köpfen vorgeht, aber scheinbar hat noch keiner dieser Menschen eine Vollmacht oder Einverständniserklärung in ihrem Leben abgegeben und erfreuen sich zudem bester Gesundheit und hatten noch nie einen medizinischen Eingriff.

Natürlich kann Bottom sogar eine Generalvollmacht erteilen, nur Banken fordern ggf. eine eigene Vollmachtserklärung.

Job oder Wohnung wie Konto kündigen, alles null Problem für Top und es bedarf nur eines Notar bei Immobilien bzw. Grundstücken.

vor 9 Stunden, schrieb TomCat29:

Dir ist aber schon bewusst,  dass Sexualpraktiken keine Handelswaren sind?

es gibt sogar Menschen denen bewusst ist, dass es das älteste Handelsgewerbe der Welt ist.

siehe ProstG: sexuelle Handlungen als Gegenstand eines Prostitutionsvertrags

§ 2 des Gesetzes stellt sicher, dass die Einwendung der Sittenwidrigkeit wegen der Art der erbrachten Dienstleistung ebenso ausgeschlossen ist wie die der Schlechterfüllung

 

Die Auswirkungen auf das Zivilrecht dürften noch spannend werden :)

 

 

 

 

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben
vor 10 Stunden, schrieb Carolien:

von jedweder Haftung und Verfplichtung befreit, es wird ebenfalls auf Unterhalt verzichtet

da kann man jetzt nur hoffen, dass sie keine Mutter ist, oder begreift das es das Geld des Kindes ist,...

Geschrieben
vor 18 Stunden, schrieb lonlywife:

Habe vorhin was im TV mitbekommen, leider nur stückchenweise am Rande. Da ging es irgendwie um vertraglichen Absicherungen unter Sexualpartnern. Besonders in der BDSM-Szene ist das wohl "Gang und Gebe". 

Stimmt das? Ist jemand damit schon mal in Berührung gekommen? Oder war ich immer zu unvorsichtig und absolut unwissend? 😕

Es gibt eben nichts, was es nicht gibt. Man kann alles regeln, ob es aber bindend ist lasse ich mal offen, gerade im sexuellen Bereich wird hier die Sittenwidirgkeit wohl oft das sogenannte Zünglein an der Waage sein. Ich wage mal zu behaupten, dass kaum ein Vertrag also wirklich rechtlich wirksam werden kann, es hat also nur symbolische Bedeutung für die Beteiligten und ist eher auf freiwilliger Basis angesiedelt. Ich kenne solche Verträge nur aus der Cuckoldszene, aber vermutlich auch deshlab weil mich das Thema eben interessiert und BDSM halt weniger. Es scheint aber für alles einen Markt zu geben.

Geschrieben
vor 6 Stunden, schrieb Magic_Mind:

 

 

 

ob Menschen nun drollig oder schlichtweg nur nicht nachdenken zu dem, was sie so von sich geben,....

Am 26. Mai 2004 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass sadomasochistisch motivierte Körperverletzungen nicht an sich sittenwidrig sind, und damit § 228 StGB gilt. Allerdings ist das Urteil über die Sittenwidrigkeit im Einzelfall abhängig vom Grad der Rechtsgutverletzung, mit anderen Worten von den drohenden gesundheitlichen Folgen der Körperverletzung.

Die Grenze zur Sittenwidrigkeit ist laut BGH auf jeden Fall überschritten, wenn "bei vorausschauender objektiver Betrachtung aller maßgeblichen Umstände der Einwilligende durch die Körperverletzungshandlung in konkrete Todesgefahr gebracht ...

Die Lösung steht im Kleingedruckten.... Einzelfallprüfung....

Geschrieben (bearbeitet)

*******

@MadameIvy

deshalb wir daraus keine Lösung zu DEINER Verallgemeinerung,...

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Textteile wg. Bezug auf inzw. gelöschte Inhalte entfernt
Geschrieben
vor 5 Stunden, schrieb Magic_Mind:

@MadameIvy

 

deshalb wir daraus keine Lösung zu DEINER Verallgemeinerung,...

 

vor 5 Stunden, schrieb Magic_Mind:

 

Da Rechtsberatung in Deutschland durch Laien verboten ist ( Art. 1 Paragraph 1 RBerG) werde ich einen Teufel tun und zu speziell werden. Und im Grunde ersetze das Sittenwidrig doch einfach durch nicht rechtsverbindlich und wie durch Zauberhand ...das selbe Ergebniss. Eben.. Einzelfallprüfung ..

Geschrieben

Dieser Vertrag ist eine Angelegenheit unter beiden Vertragspartnern, auf die man sich bei Unklarheiten berufen kann. Da geht es nicht um das BGB..... Das ist eine moralische Verpflichtung, die erfahrene Menschen genau so ernst nehmen wie Code-Wörter. Und ja, diese Art von Verträgen gibt es in gewissen Kreisen recht häufig und auch schon sehr lange.

Geschrieben

Bist du ne sklavin ? Also ich schließe keine verträge ab !!! Bis jetzt haben die absprachen immer gereicht und savewörter hab ich nach fast 24 jahren bdsm auch noch nie gebraucht !!!

Geschrieben
Am 12.9.2017 at 21:20, schrieb PimPyou:

Todesdomina, ihre Geschichte könnte deine Frage beantworten.

Lach 😂😂😂... Mach doch den unwissenden keine angst 😆

Geschrieben

Es gibt Leute die "Sklavenverträge" abschließen. Die haben aber glaub ich rechtlich keine große Bedeutung und sind halt Teil der Beziehung.

  • Moderator
Geschrieben

Ich habe die falsche Zitierung korrigiert und die "kleine Auseinandersetzung" darüber entfernt.

Nochmal zur Info: Eigene Beiträge können nur innerhalb der ersten Stunde selbst editiert werden - danach muss das die Moderation erledigen. Also bitte niemandem eine Falschbehauptung unterstellen, wenn er/sie eine Aussage nicht (mehr) korrigieren konnte.

LG
Carmen, Community Team

Geschrieben

Jana679... Ich bin keine Sklavin, ich bin eine mehr oder minder gute Sub. Und auch ich habe seit 2002 keinen Vertrag gebraucht, das Codewort ebenso wenig. Ich fand es aber immer schön, dass ich wusste, dass es beides gibt😇

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