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Vertrag abschließen?


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Habe vorhin was im TV mitbekommen, leider nur stückchenweise am Rande. Da ging es irgendwie um vertraglichen Absicherungen unter Sexualpartnern. Besonders in der BDSM-Szene ist das wohl "Gang und Gebe". 

Stimmt das? Ist jemand damit schon mal in Berührung gekommen? Oder war ich immer zu unvorsichtig und absolut unwissend? 😕

Geschrieben

Ja es stimmt und meine "glücklich befremdliche" Begegnung damit war es im Nachlass meiner Mutter zu finden 😅

Geschrieben

Ja, es gibt Verträge in der BDSM Szene, wo einzelne Punkte festgelegt werden. Aber Gang und Gebe sind sie nicht, es gibt viele, die leben ohne.

Geschrieben

Rein rechtlich ist so ein Vertrag ungültig. .hier wird nur festgelegt was bei Sub/ Sklavin/Sklave geht oder was nicht geht

Geschrieben

Es geht im übrigen zur Absicherung da ja "Körperverletzung" statt findet und ich glaube gerade Sklaven gibt es einen kick da es sich so verpflichtend anfühlt....einen Vertrag muss man einhalten wenn er einmal unterschrieben ist

Geschrieben

Regeln sollten auf jeden Fall vorher festgelegt werden, nicht nur bei BDSM z.B. auch wenn man sich einen Gast für einen Dreier einlädt

Geschrieben

Ja stimmt Denn es gibt verschiedene Fetische,die nicht immer gesetzeskonform sind, wo andere sagen würden das ist z.b. Körperverletzung oder Erpressung( das ist ja strafbar) mit solchen Verträgen setzt man die Grenzen auf und was erlaubt ist ,was nicht . So ist man rechtlich abgesichert, sollte man sich einmal trennen .der verlassene kann dadurch keine Ansprüche gegenüber dir geltend machen.

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Pastor2710:

Rein rechtlich ist so ein Vertrag ungültig. .hier wird nur festgelegt was bei Sub/ Sklavin/Sklave geht oder was nicht geht

Aber in dem Bericht ging es halt auch darum, dass ein Mann bei einem ons, z.b., bei einer ***igungsanschuldigung  on der Hand hat. Also doch was rechtliches.

Geschrieben (bearbeitet)

@lonywife.. Ein Sklavenvertrag hätte vor Gericht keine Beweiskraft.

bearbeitet von Saillady
Geschrieben

nennt man ..Einvernehmlichkeitserklärung

Geschrieben

Da kommen bald ja ganz neue Studienfächer auf unsere zukünftigen Rechtsanwäte zu. Oder gibts das etwa auch schon? Sexualrecht?

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb lonlywife:

Da kommen bald ja ganz neue Studienfächer auf unsere zukünftigen Rechtsanwäte zu. Oder gibts das etwa auch schon? Sexualrecht?

Eigentlich gibt es doch nichts was es nicht gibt.....alles ist geregelt und vermurkst......

Geschrieben (bearbeitet)

Selbst wenn so ein Vertrag notariell beglaubigt wäre - was schon deshalb nicht passieren würde, weil der Notar dann Probleme bekäme - ist er rechtlich nicht haltbar, weil der Partner sich das auch noch mittendrin anders überlegen kann. Der Pastor hat recht!

 

Und natürlich gibt's den Bereich Sexualrecht!? 

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Joo, da kommt dann nach dem Ehevertrag auch gleich der Sexvertrag mit dran. Partner x möchte keinen Analsex, sollte Partner y sich nicht dran halten zahlt er an Partner x eine Vertragsstrafe in Höhe von.... :)

Geschrieben

@saillady für nen Vertrag, der einen rechtsverbindlichen Charakter hat, ist nur in bestimmten Fällen ein Notar von Nöten (z.b. Grundstücksangelegenheiten). Verträge, die du meinst werden sicherlich nicht geltendes Recht aushebeln - und Körperverletzung ist nun mal nicht rechtens ob man will oder nicht. Aber bei der Beurteilung einer Straftat vor Gericht könnte ich mir durch aus vorstellen, dass gerade hinsichtlich der Beurteilung der Einvernehmlichkeit eine solche beidseitige willenserklärung hilfreich sein könnte. Aber davon mal ab, ist doch in Ordnung, wenn man sich vorher klar macht, was geht und was nicht. Und wenn man meint, dass man es aufschreiben muss. Why not

Geschrieben
vor 9 Minuten, schrieb Saillady:

@lonywife...Um einen Vertrag rechtsgültig zu machen, muss er aber von einem Anwalt oder Notar unterzeichnet werden. 

Ganz dünnes Eis...

Geschrieben

Das ist selbstredend der gleiche Blödsinn wie Verträge die zum Inhalt haben: Kommt es zu einer Schwangerschaft bin ich von jedweder Haftung und Verfplichtung befreit, es wird ebenfalls auf Unterhalt verzichtet. Unterschrift.

Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb BS-Affair:

Ganz dünnes Eis...

Verträge können auch am Telefon geschlossen werden, sofern z.B. zwei sich bekannte Geschäftsleute schon miteinander gehandelt haben.

Prinzipiell ist sogar der Handschlag gültig, wird aber nicht empfohlen da man der Nachweispflicht als Kläger bei Vertragsverletzung schwer nachkommen kann 

Geschrieben

Sicher ist es in der BDSM-Szene nicht Gang und Gäbe einen Vertrag abzuschließen. Bei manchen "Paaren" erhöht sich so der Reiz. Rechtlich bindend sind solche Verträge sicher nicht und haben auch kein Bestand vor egal welchem Gericht, denn ich kenne keinen Fall, indem so ein "Vertrag" von einem Notar unterzeichnet wurde.

Geschrieben

@TomCat29 Hier und jetzt das ganze Vertragsrecht runterzurattern wäre sehr erschöpfend und würde wohl auch den Rahmen sprengen. 

Geschrieben (bearbeitet)

Daher Beispiele 😉.....das erste betraf ja auch nur "die Arbeit" und das muss ein unbetroffner nicht wissen 

bearbeitet von CaraVirt
Vorposting-Zitat entfernt
Geschrieben (bearbeitet)
vor 50 Minuten, schrieb Pastor2710:

hier wird nur festgelegt was bei Sub/ Sklavin/Sklave geht oder was nicht geht

bzw. Dom, gilt ja in beide Richtungen. Einvernehmliche Festlegung von Grenzen für das Handeln/Nichthandeln der Beteiligten, damit man weiß, woran man ist und was man erwarten könnte - zumindest im Normalfall. "Könnte", da dies nicht unumstößlich ist, da willensabhängig und wir wissen, wie wandelbar der sein kann.

Sexualstrafrecht, ja. Und ansonsten natürlich ganz allgemein das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, auch wenn sich das in selbstgewollter sexueller Fremdbestimmung äußert.

Rechtliche Verbindlichkeit und Einklagbarkeit besteht nicht. Für die Bewertung bei strafrechtlicher Relevanz ist das eine pikante/heikle Angelegenheit, da der Nachweis aufgrund der erwähnten Wandelbarkeit des Willens schwierig werden kann. (Einvernehmen kann auch während der betreffenden sexuellen Handlung vorgelegen haben und im Nachhinein als fehlend proklamiert werden, wenn es anderweitig Probleme gibt.)

Die gesetzten Grenzen können unter- wie überschritten werden, ohne daß sich einer der Beteiligten daran stört. In beiden Fällen kann sich aber auch jemand daran stören. Im Zweifel bleibt es an dem, der seine Grenzen enger zieht.

Der Unterhalt fällt heraus, da dies - rechtlich gesehen - die Ansprüche des Nachwuchses betrifft.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
- .. -
Geschrieben
vor 39 Minuten, schrieb TomCat29:

Verträge können auch am Telefon geschlossen werden, sofern z.B. zwei sich bekannte Geschäftsleute schon miteinander gehandelt haben.

Prinzipiell ist sogar der Handschlag gültig, wird aber nicht empfohlen da man der Nachweispflicht als Kläger bei Vertragsverletzung schwer nachkommen kann 

Dir ist aber schon bewusst,  dass Sexualpraktiken keine Handelswaren sind?

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