Jump to content

Polizeieinsatz!!!


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Nu is Ruhe in der Hütte!!!

Zur Information, es waren 2 Ziviele und die Ausweise hab ich mir zeigen lassen!!!


Geschrieben

es gibt ja schliesslich auch genügend Trickbetrüger, die behaupten sie seien der Papst und wollten mal eben Deinen Fernseher weihen...oder was...



Eben... das ist auch mein Verdacht. Sicherlich, wenn es echte Cops sind dann machen die auch nur ihren Job. Und den sollte man dann wertschätzen. Aber dass die Sonntagsabends kommen, um eine Geldstrafe einzukassieren und dann über den Balkon klettern wollen, obwohl keine "Gefahr im Verzug" ist??

Wer sagt denn, dass die deinem Nachbarn, sofern er dagewesen wäre, nicht das gleiche erzählt hätten, dass sie mal bei dir gucken müssten ob du da bist? Wenn es jetzt Trickbetrüger gewesen wären...


Geschrieben

akso, 2 zvieele!

dann, ja dann hat es sich sicherlich nicht um eine nicht geleistete geldstrafe gehandelt...


Geschrieben

@nicki

wenn 2 Zivilbeamte da waren, dann war es whrscheinlich mehr als ein 50€-Strafzettel einzutreiben. Würde es sich um ein großes Ding handeln, wären mehr als 2 Zivile im Einsatz gewesen.

Wenn Gefahr im Verzug ist holen die einen Schlosser/Schlüsseldienst oder die Feuerwehr, notfalls treten die auch die Tür ein (aber nicht deine).

Für die beiden wäre es vermutlich bequemer gewesen, mal über deinen Balkon in die Nachbarwohnung zu schauen, nicht mehr und nicht weniger. War es Zufall, dass du zu Hause warst? Wie würde deine "Strafe" aussehen, wenn du nicht zu Hause bist, wenn die Staatsmacht mal bei deinem Nachbarn nach der Ordnung schauen will?

Mach dir mal keine Gedanken, da passiert nix.

Onkel Helmut


lowest_expect_s
Geschrieben

Ich wüßte ja schon gerne, ob Du die echte Polizei gerufen hast !

Du scheinst tatsächlich eine Begegnung der dritten Art gehabt zu haben, denn die Polizei treibt keine Geldstrafen ein, schon gar nicht die Zivilen. Und die machen ihre Arbeit im wesentlichen auch unter der Woche.

Es bleiben also die Fragen ungeklärt, was die Personen in Wirklichkeit von Deinem Nachbarn wollten, und ob sie tatsächlich echte Polizeibeamte waren !


Geschrieben

Wow was für Postings *schmunzel

Erstens, müssen tust Du gar nix. Sie haben die einfache Möglichkeit in Betracht gezogen einfach mal nen Blick rein werfen zu können.
Zweitens, die Polizei, auch die in Zivil arbeiten sehr wohl am Sonntag, sonst würden ja alle Morde, ***igungen und sonstiges was von den Kommisariaten und nicht von der Schutzpolizei( die in Uniformen) bearbeitet wird, bis Montag liegen bleiben.
Drittens, *Polizisten* ( meist sind es Kommisare) tragen niemals Uniform. Das macht nur die Schutz oder Bereitschaftspolizei.

Zu dem Punkt der Geldstrafe.
Es kann durchaus um eine Geldstrafe gegangen sein. Wird eine Geldstrafe nicht bezahlt, dann gibt es nach einer Zeit einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft.
Dann kommt das zuständige Kommisariat ins Spiel und arbeiten das ab.
Den Durchsuchungsbefehl müssen sie Dir nicht zeigen, da er auf die Person ausgestellt ist, die beschuldigt ist. Im Grunde geht Dich das sogar gar nix an, was da drin steht;-)

Zu dem Hinzuziehen von Personen.
Im Gesetz ist es geregelt, dass die Polizei, jederzeit eine neutrale Person, sei es einfach von der Strasse, den Nachbarn als neutralen Zeugen hinzuziehen darf.
Zu ihrem Schutz und zum Schutz der beschuldigten Person.

golden


Geschrieben

Nur mal so anmerk...die erscheinen auch wegen einer Geldstrafe Sonntags abends ....Ich spreche aus Erfahrung.(auch wenn das schon 10 Jahre her ist)...Meinen Ex-Mann hat die liebe Polizei so dazugebracht...seine Schulden zu bezahlen...sonst hätten sie ihn prompt mitgenommen..


Geschrieben

wow was für ein märchen oder war es ein traum

weil dieses märchen glaub ich nicht


Peter


Geschrieben

Am So Abend gegen 21 Uhr kommen die jedenfalls nicht, um unbezahlte Knöllchen einzutreiben. Das muss schon etwas handfesteres sein. Aber sie dürfen Dir natürlich auch nicht sagen, was es ist. Auch der Nachbar hat Recht auf Datenschutz.

Es ist natürlich unkorrekt, dann irgendwas zu erzählen. Genau so, wie eine Drohung "Sie werden noch von uns hören" unkorrekt ist.

Offensichtlich war keine Gefahr im Verzug, sonst wäre die Tür des Nachbarn wohl nicht heil geblieben. Aber anscheinend wollen sie Deinen Nachbar wirklich haben. Und sei es nur zur Befragung in einer Sache, die einigermaßen wichtig und/oder dringlich ist. Oder sie hatten sonst nichts dringendes zu tun, und haben alte, liegen gebliebene Sachen nachgearbeitet.

Sorgen machen musst Du Dir keine. Nicht vor der Staatsmacht. Wenn Du "nein" sagst, ist das eben "nein". Oder das "Nein" wird wegen Gefahr im Verzug hinweg gewischt. Das merkst Du dann schon. Aber dann wäre natürlich erst die Tür des Nachbarn gefallen, nicht die Deine.

Die Jungs waren einfach nur sauer, weil Du ihnen einen -in ihren Augen zumutbaren- Gefallen nicht getan hast.

Ob ich die rein gelassen hätte... Ehrlich gesagt, ich weiß es nicht. Sicher nicht auf Anhieb und sicher nicht gerne.

Falls sie mal für mich arbeiten, weil mir mein Auto oder gar mein Computer geklaut wurde, erwarte ich natürlich von allen meinen Mitbürgern, dass sie die Polizei nach Kräften unterstützen, und ihr keine Steine in den Weg legen...

DAS ist die andere Seite der Medaille: Eigentlich arbeiten sie in unserem Auftrag als Bürger und in unserem Interesse. Dienstleister, die man selbstverständlich in Anspruch nimmt, wenn man sie selber braucht. Mit denen man aber sonst nicht viel zu tun haben will.


Geschrieben

Übrigens, es gibt Neues!!!!

Habe mit meinem Nachbarn gesprochen, er hat mir die Unterlagen gezeigt.

Es handelte sich wirklich nur um eine Geldstrafe in Höhe von 480 Euronen wegen eines Verkehrsdeliktes!!!

Er konnte nicht zahlen und so trat Ersatzfreiheitsstrafe in Kraft!!!(Er hat mittlerweile bezahlt)

Man kann es glauben oder nicht, aber desswegen machen die Zivilen einen Aufstand als gelte es einen Mörder dingfest zu machen

Kommt bei mir irgendwie der Gedanke auf, das sie sich irgendwo eine Daseinsberechtigung verschaffen wollten...


69Liebhaber69-1967
Geschrieben



Du scheinst tatsächlich eine Begegnung der dritten Art gehabt zu haben, denn die Polizei treibt keine Geldstrafen ein, schon gar nicht die Zivilen. Und die machen ihre Arbeit im wesentlichen auch unter der Woche.



Und ob die das machen! Auch morgensfrüh um 5 zb! Mein Papa, der hr PHK hat das oft genug gemacht!

... die Polizei, auch die in Zivil arbeiten sehr wohl am Sonntag, sonst würden ja alle Morde, ***igungen und sonstiges was von den Kommisariaten und nicht von der Schutzpolizei( die in Uniformen) bearbeitet wird, bis Montag liegen bleiben.
Drittens, *Polizisten* ( meist sind es Kommisare) tragen niemals Uniform. Das macht nur die Schutz oder Bereitschaftspolizei.

Zu dem Punkt der Geldstrafe.
Es kann durchaus um eine Geldstrafe gegangen sein. Wird eine Geldstrafe nicht bezahlt, dann gibt es nach einer Zeit einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft.
Dann kommt das zuständige Kommisariat ins Spiel und arbeiten das ab.
golden



Genau so ist es!




Es handelte sich wirklich nur um eine Geldstrafe in Höhe von 480 Euronen wegen eines Verkehrsdeliktes!!!

Er konnte nicht zahlen und so trat Ersatzfreiheitsstrafe in Kraft!!!

Man kann es glauben oder nicht, aber desswegen machen die Zivilen einen Aufstand als gelte es einen Mörder dingfest zu machen

Kommt bei mir irgendwie der Gedanke auf, das sie sich irgendwo eine Daseinsberechtigung verschaffen wollten...



Nein, eine daseiensberechtigung wollen die sich bestimmt nicht verschaffen! Die würden auch lieber "richtige" Polizeiarbeit machen! Leider erwarten die vorgesetzten Stellen, wie der Landrat zB. das die Knöllchen etc. eintreiben! Grade die Beamten aus dem Bezirksdienst, haben da teilweise 3 Tage die Woche mit zu tun!
Ich denk mal aus dem Grund, das die eh arbeiten, und nen Inkasso zusätzliche Gebühren kostet, wenn nichts zu holen ist.


Geschrieben

@nicki

wenn sich Strafe von 480€ nicht bezahlt, ein Haftbefehl erlassen wurde und ein Zugriff tagsüber nicht gefruchtet hat, dann können solche Aktivitäten "zur Unzeit" natürlich vorkommen, weil Haftbefehl.

Die Bemerkung des Polizisten halte ich für eine emotionale Aussage.

Onkel Helmut


Geschrieben

Warnung vor dem Rechtspinguin: Hier sind die Beamten ja sofort wieder verschwunden, sodass nichts weiter passiert ist. Hätten sie auf der Durchquerung der Wohnung bestanden, hätte der Kluge Mensch sinnvollerweise den Weg freigemacht: Anordnungen der Polizei sind in der Regel sofort vollziehbar (Rechtsbehelfe haben also keine aufschiebende Wirkung). Man kann sich also höchsten später bestätigen lassen, dass Unrecht geschehen sei.
Wer sich auch nach einer solchen Anordnung weiterhin widersetzt, riskiert zunächst einmal unmittelbaren Zwang (im Klartext: ein auf den Rücken gedrehter Arm) und bei Gegenwehr am Ende gleich selbst Gespräche mit dem Staatsanwalt über Begriffe wie
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB);
- Körperverletzung (Amtsträger sind hochsensibel; schon ungeschickte Bewegungen können wochenlange Dienstunfähigkeit nach sich ziehen!);
- und - sollte der Gesuchte die Gelegenheit zum Ausbüxen nutzen - Strafvereitelung in Gestalt der Vollstreckungsvereitelung (§ 258 Abs. 2 StGB).
Bei der Gelegenheit: sollte den Damen und Herren Trägern der Staatsgewalt Unbill wiederfahren, sind Gerichte sehr großzügig bei der Zuerkennung von Schadensersatz. So ist in vergleichbarer Situation einmal ein Bul... Verzeihung beamteter Freund und Helfer einem jugendlichen Delinquenten, der mühsam aus dem Fenster (Ergeschoss) gekrabbelt war, zwecks beeindruckender Schnelligkeit und Eleganz im Hechtsprung gefolgt. Da aber draußen der zum elastischen Abrollen erforderliche Rasen entfernt und durch eine Ausschachtung für Leitungsarbeiten ersetzt worden war, musste der Amtmann einen Plan B für die Landung entwicklen. Er fand ihn auf Anhieb: harter Aufschlag mit diversen Prellungen. Unser Flüchtling wurde (nach Verbüssung seines Jugendarrestes) auch noch zur Erstattung der Heilungskosten verdonnert.


Geschrieben

ich hätte es genau so gemacht
die holen sich sowieso viel zu viel raus


Geschrieben

QUOTE=onkelhelmut;3963137]@nicki
wenn sich Strafe von 480€ nicht bezahlt, ein Haftbefehl erlassen wurde und ein Zugriff tagsüber nicht gefruchtet hat, dann können solche Aktivitäten "zur Unzeit" natürlich vorkommen, weil Haftbefehl.
Die Bemerkung des Polizisten halte ich für eine emotionale Aussage.
Onkel Helmut[/QUOTE]



Irgendwie war das ja klar, so siehst du aus. Mit andern Worten: Die Polizei hat immer Recht!
Passt irgendwie grad gut zum Forum hier.


Geschrieben

Ich hab da jetzt in ein paar Postings was gelesen, da muß ich doch glatt den Klugscheißermodus anschalten

*Klugscheißermodus an*
Es heißt nicht Gefahr im Vollzug (was soll die Gefahr auch bitte schön im Knast ), sondern Gefahr in Verzug

*Klugscheißermodus aus*


Im übrigen, so ist mein Wissensstand, braucht die Polizei für eine Verhaftung (auch bei Beugehaft wegen nicht bezahlter Strafgelder) einen Haftbefehl. Und auch wenn ich mich darin jetzt getäuscht haben sollte, so klingt das alles sehr merkwürdig.

Aber das haben 100 andere vor mir ja auch schon gesagt Aber irgendwas muß ich ja auch schreiben, damit hier nicht nur mein Klugscheißermodus steht


Geschrieben

..die hatten auch bestimmt n haftbefehl inne tasch

..ich hatte ma -vergessen- gez zu bezahlen und hab die netten
briefchen nich beachtet und dann standen sie auch ma vor meiner türe
..mit haftbefehl ..alles was staatsschulden sind, wie knöllchen, gez,
finanzamt und so wird so irgendwann eingetrieben und notfalls
greifen sie halt auch mit haftbefehl

..und nein, ich saß nich im knast sondern hab artig bezahlt


Geschrieben

gehört sowas überhaupt hierhin? das sind doch alltägliche geschehnisse, die jeder hin und wieder erlebt ...
ruf doch bei der polizei an und erkundige dich, ob die einen einsatz in deinem haus hatte. dann wirste schon sehn, was stimmt .. oder was nicht stimmt ...


Geschrieben

das du von denen hörst kann gut sein und wird denke ich auch noch auf die zukomnen, denn ein durchsuchsbeschluß ist NICHT erforderlich wenn bei ermittlungen gefahr in verzug ist oder eine straftat verhindert wird.

ausserdem sind die beamten nicht verpflichtet DIR mittzuteilen um was es geht.

du kannst dich mitschuldig gemacht haben, wenn der gesuchte flüchtet und er durch deine verweigerung nicht mehr gefasst werden oder ihm dadurch eine flucht ermöglicht wurde.

rechtlich ist das eine behinderung eines beamten in ausführung seiner tätigkeit.
das kann schnell als beihilfe zu einer starftat gewährt werden. das mit der ruhe und sonntag ist verständlich jedoch nich von deiner seite aus. du wärst zur hilfe verpflichtet gewesen. wenn du gesagt hättest: "ja das wäre kein problem aber du möchtest es nicht das wenn du alleine oder in der unterzahl bist 5 beamte durch deine wohnung toben"
wäre das für die einsichtiger und nachvollziehbarer gewesen.

die sonntagsruhe war und ist hier die falsche ausrede. wenns wirklich ganz ganz dumm läuft heften sie dir jetzt noch was an die backe wegen behinderung von ermittlungen oder gleichen und da wirst wohl einen sehr guten anwalt brauchen. damit du nicht dadurch selbst ein ermittlungsverfahren riskierst. am besten du setzt dich mit denen in verbindung und sprichst mit denen, das du von der stitutation total überfordert warst und sie einsortieren konntest und dadurch den zugang verhindert hast. rechtlich ist es sehr bedenkllich den du hast genaugenommen eine pflicht zur aufdeckung von straftaten bei zu tragen ob du darauf bock hast oder net...

wie gesagt spricht mit der polizei und erkläre deine überraschte und überfahre situtation, sie werden dir deshalb bestimmt keine strick draus drehen.


Geschrieben

das du von denen hörst kann gut sein und wird denke ich auch noch auf die zukomnen, denn ein durchsuchsbeschluß ist NICHT erforderlich wenn bei ermittlungen gefahr in verzug ist oder eine straftat verhindert wird.

ausserdem sind die beamten nicht verpflichtet DIR mittzuteilen um was es geht.

du kannst dich mitschuldig gemacht haben, wenn der gesuchte flüchtet und er durch deine verweigerung nicht mehr gefasst werden oder ihm dadurch eine flucht ermöglicht wurde.

rechtlich ist das ...

das kann schnell als beihilfe zu einer starftat gewährt werden. ..

wenns wirklich ganz ganz dumm läuft heften sie dir jetzt noch was an die backe wegen behinderung von ermittlungen oder gleichen und da wirst wohl einen sehr guten anwalt brauchen. damit du nicht dadurch selbst ein ermittlungsverfahren riskierst.
..
wie gesagt spricht mit der polizei und erkläre deine überraschte und überfahre situtation, sie werden dir deshalb bestimmt keine strick draus drehen.



Wow da sind aber echte Hobbyjuristen am Werk...
Behinderung von Ermittlungen... Gefahr im Verzug... Mitschuld wenn er flüchtet....

Der Nachbar hat nach Aussage der Polizei ein paar Rechnungen nicht bezahlt...

So und nun dürfen die Hobbyjuristen noch ein bisschen weiter fachsimpeln - unbelastet von jeglicher Fach- und Sachkenntnis - aber dafür gerüstet mit vielen Fachvokabeln aus diversen Gerichtsshows und Krimis... (kleine Anmerkung der Redaktion. Cobra, K11 Lenz oder Lenßen oder wie die Serie heißt, auch wenn sie angeblich echten Fällen nachempfunden wurden)... gewisse Ähnlichkeiten mit real existierenden Personen und Handlungen ist rein zufällig und nur zu Werbezwecken beabsichtigt.

@TE

Wenn Die Ordnungsmacht am Sonntag vor der Tür steht, dann kannst Du sie da stehen lassen. Man kann die Jungs aber auch rein lassen. Die machen auch nur ihren Job und stehen nicht Sonntags in der Gegend rum, um Dich zu ärgern. Wenn der Nachbarkasper nicht aufmacht und sie unverrichteter Dinge zurück aufs Revier fahren, dann ist das auch für die kein Spaß und entsprechend leidet vielleicht mal der Ton. Das soll man nicht entschuldigen, aber man kann versuchen es zu verstehen.

Du hast halt Pech gehabt Nicki, hier laufen ein paar ganz nette Polizistinnen rum, die läßt Mann am Sonntag gern in die Wohnung und bietet ihnen noch nen Kaffee an ;o)

Marc, der prinzipiell immer das SEK anfordert, um seine Schulden eintreiben zu lassen


Geschrieben

Wow da sind aber echte Hobbyjuristen am Werk...
Behinderung von Ermittlungen... Gefahr im Verzug... Mitschuld wenn er flüchtet....

Der Nachbar hat nach Aussage der Polizei ein paar Rechnungen nicht bezahlt...

Rechnungen? Ordnungsgelder? Strafbefehle? Tagessätze? Wer weiß das schon...

Polizisten sind doch wohl keine Gerichtsvollzieher im Sinne von Geldeintreibern... Da gab es wohl einen Haftbefehl. Aber nicht unbedingt akute Gefahr, die das Betreten der Nachbarwohnung rechtlich ohne weiteres möglich macht.

Da macht dann der Ton die Musik: "Wir müssen mal eben auf Ihren Balkon" und nach einem "Nein" dann "Sie werden noch von uns hören". So könnte es gewesen sein, und das wäre reichlich schräg. Wenn ich merke, dass ich auf so eine Weise überfahren werden soll, schalte ich womöglich auf stur.

Vielleicht war es auch "Dürfen wir mal auf Ihren Balkon?" und vielleicht hatte sich sogar ein "Bitte" in den Satz verirrt. Dann wäre die Melodie völlig anders. Bei mir hätten die Herren dann gute Aussichten auf meine Unterstützung.

Aber was nun wirklich genau passiert ist... Wer weiß das schon?


Geschrieben

@segra

du hast sicherlich Recht, wenn aber 2 Polizisten durch meine Wohnung wollen, um "einen Dienstauftrag" zu erledigen, erwarte ich in jedem Fall eine entsprechende Ansage, und sei es nur ganz kurz: Wir suchen jemanden, es besteht Fluchtgefahr, darf ich bitte mal durch ihre Wohnung, da wäre ich der letzte, der sich widersetzt.

So wie es Nicki geschildert hat, war die Notwendigkeit des sofortigen Vollzugs nicht erkennbar.

@raffnix

wenn du dich im realen Leben so verhälst, wie hier, hast du wohl öfters Kontakt mit der Staatsgewalt.

Onkel Helmut


Geschrieben

mal vorweg, ich find das thema grad sehr interessant und geb daher auch mal meinen senf dazu.

rekonstruieren wir den fall doch einmal.

die bullerinas waren bereits im haus (mehrfamilienhaus, wie ich annehme)
1. wer hat sie reingelassen?
- hausmeister (der hat auch schlüssel zur nachbarwohnung) ?
- einfach bei anderen nachbarn geklingelt?

weiter im szenario:
sie turnen ne weile durchs haus, und wollen dann in DEINE wohnung
2. gefahr im verzug?
wohl kaum, da rumturnen einen gewissen zeitansatz entbehren lässt
zudem hätten sie die wohnung des nachbarn auch stürmen können, wie schon erwähnt.
-&gt soll dann mal einer argumentieren, die müssten über DEN BALKON

was mich zu einem weiteren punkt bringt.
balkon!
das setzt ja voraus, das du mindestens im 1. stock wohnst, da erdgeschoss entweder terrasse hat, oder der balkon mit einem leichten "hopser" überwunden wäre.
nun also wieder die frage zur fluchtgefahr.
würde der nachbar aus dem fenster springen?
und würde er dann flüchten können?
eher unwahrscheinlich.

was mich wieder zurück bringt zu "gefahr im verzug"

die herren in grün (alternativ in blau), hätten dir somit erstmal einen amtlichen wisch zeigen müssen. allerdings ist es schon einschüchternd, wenn auf einmal 2 herren der grünen minna vor der tür hocken.
allerdings nicht in uniform

das wär auch ein punkt, über den man streiten kann. ich kenne jemanden, der öfter mal mit der verkehrspolizei in kontakt kommt, sowie mit den damen und herren in den "rotlichtbombern".
es gibt somit das "gerücht" das dich die herrschaften nur in kompletter montur anhalten dürfen. könnt ja sonst jeder kommen.

so auch bei zivilpolizisten die an türen klopfen.
es gibt mittlerweile so viele betrüger, da muss man einfach skeptisch sein.
und wenn es mal soweit kommt, das sonntags abends wohnungen wegen eines strafzettels gestürmt werden, dann können wir auch gleich texanische rechte einführen, das jeder sein haus und hof selber verteidigen darf. denn die rechte auf privatsphäre wären somit außer kraft gesetzt.
btw. grundgesetzt vor bundesgesetz

so froh man auch darüber is, das die herren ihren job machen, da man ja ggf. selber mal auf deren hilfe angewiesen ist. so sehr gibt es auch zweifel. denn die herren machen ihren job nicht immer so, wie sie ihn machen sollten.
es gibt zwar auch nette, die mal ein auge zudrücken, aber auch genau so viele, die dir eine strafe aufbrummen wegen etwas, das sie selber tun

und die andere tatsache kam schon in einem anderen threat auf. wenn jemand von polizei, feuerwehr, rettungsdienst etwas behauptet, dann is man als bürger meistens der angeschissene.
von "im zweifelsfall für den angeklagten" tritt da oftmals außer kraft.

gab einen fall, in dem es einen brand in einer wohnung gab. einer der feuerwehrleute sagte, das der herd angewesen sei.
problem: die küche wurde nie benutzt ,)
ergebnis: feuerwehr hat recht, opfer schaut in die röhre und kriegt nur einen teil ersetzt.


Geschrieben


@raffnix

wenn du dich im realen Leben so verhälst, wie hier, hast du wohl öfters Kontakt mit der Staatsgewalt.

Onkel Helmut


Wieso? Was meinst Du damit? Und wie kommst Du in meinem Thema dadrauf, das ich Scheissbullen gesagt haben soll.

Aber ist schon klar bei Dir. Da sind die ja alles okay, egal was die machen denn die haben ja eine Uniform an.
Was Du für einer bist das hat man ja jetzt gelesen, das du so Aktionen wie von Lidel auch noch gut findest.
Bestümmt findest du das sogar noch richtig, wenn dich mal so drei Grüne aus Versehen in deiner eigenen Wohnung zusammenmoppen würden, weil sie sich "oh tut uns jetzt aber leit" vertan haben.
Iss klaaa, sind ja auch nur Menschen.

Für mich bist du ein totaler Spinner mit deinen Kniefälle für jede Obrigkeit. Da bin ich aber lieber einer der sich auch mal ne harmlose kleine Beleidigung traut.

Und der TE hat das auch genau richtig gemacht. Man hat ja wohl in Deutschland noch das recht auf seine eigenen vier Wände oder seh ich das jetzt auch schon wieder falsch?


×
×
  • Neu erstellen...