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Wenn Männer Gesetze machen ...


pp****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

In Afghanistan wurde gerade ein Gesetzt verabschiedet das Frauen dazu zwingt alle vier Tage mit ihrem Ehemann Geschlechtsverkehr zu haben.

Immerhin hat man dabei auch an die Frauen gedacht.
Ihnen wurde sexuelle Befriedigung innerhalb von vier Monaten zugestanden.
Ist doch Fair, oder?

Bin mal gespannt wie der Wahlkampf bei uns ausschaut und was die Gewerkschaften dazu sagen wenn einmal in vier Monate gearbeitet werden muss.


Geschrieben

und ich dachte, die Afghanen haben noch genug größere Probleme als sowas.
gibts bei denen eigentlich keine frauen, die ihre periode länger als 4 Tage haben?


Geschrieben

Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Du kannst doch nicht die Gesetzgebung zweier völlig unterschiedlicher Kulturkreise miteinander vergleichen. Da fehlt doch jeglicher sachlicher Ansatz.

Du kannst Dir sicher sein, das es in Afghanistan Leute gibt die mit dem Kopf schütteln über diverse deutsche Gesetze.


Geschrieben

Das sind bedauerliche Kollateralschäden. Die muss man hinnehmen, damit unsere Freiheit am Hindukusch verteidigt werden kann.

Heftig lach, aber hämisch.


Geschrieben

wie siehts denn in Deutschland mit den ehelichen Pflichten aus? Bitte um Gegenüberstellung.


Geschrieben

In D gibt es keine ehelichen Pflichten im sexuellen Bereich. Wer nicht mag, der mag nicht.


Geschrieben

wieso schade? In D gibts eheliche Freuden, ist doch besser, oder?


Geschrieben

In Afghanistan wurde gerade ein Gesetzt verabschiedet das Frauen dazu zwingt alle vier Tage mit ihrem Ehemann Geschlechtsverkehr zu haben.

Gilt das auch rückwirkend für bereits geschlossene Ehen? Dann wäre das kein rechtsstaatlich sauberes Vorgehen. (Außer natürlich, die alte Regelung war z.B. alle zwei Tage)

Die so genannten "Ehelichen Pflichten" gab es auch hierzulande. Meines Wissens wurden sie auch nie abgeschafft. Durchsetzbar waren sie allerdings nie. Nichterfüllung war höchstens Scheidungsgrund. Ist es heute auch noch.

(Wenn eine Frau ihren Mann wegen dessen sexueller Unterbelichtung verlässt, kann sie nach einer gewissen Frist auch die Scheidung durchsetzen. Kein Richter schert sich drum, was der genaue Grund ist, also kann man sich in Deutschland auch wegen der Querelen um die sachgerechte Entleerung der Zahnpastatube scheiden lassen. Wenn es nur ordentlich zerrüttet.)


Geschrieben

§ 90. (1) Die Ehegatten sind einander zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft, besonders zum gemeinsamen Wohnen, sowie zur Treue, zur anständigen Begegnung und zum Beistand verpflichtet.



Papier ist halt geduldig... Treue, anständige Begegnung und Beistand.


Geschrieben

Ich stelle mir das für .de so vor:

Es wird eine Arbeitsgruppe gegründet ua. mit Gleichstellungsebauftragten
die EU konforme Richtlinen erstellen, die sie unter 222 Paragraphen
mit jeweilgen 14 Unterpunkten festlegen .

Dazu benötigen sie ca. acht Jahre.

Dann würde dies verabschiedet und binnen von weiteren acht Jahren reformiert, weil man das Ehesstandsgesetz nicht berücksichtigt hat.

Das würde aber alles nichts machen.. denn ohne RA könnte dann sowieso niemand mehr Sex haben...


Geschrieben


Du kannst doch nicht die Gesetzgebung zweier völlig unterschiedlicher Kulturkreise miteinander vergleichen. .


findest du diesen kulturalismus wirklich gut? "ach diese anderen kulturen finden ***igung in der ehe halt voll dufte, da darf man nix sagen" schon mal überlegt, ob afghanische frauen so was tatsächlich auch befürworten? in "unserem" "kulturkreis" gab es bis 1994 auch den strafbestand der ***igugn in der ehe nicht. war das bis dahin halt "unserer kultur" angemessen?


Geschrieben (bearbeitet)

@GirlNo1

Ich tippe mal darauf, das es da eher darum geht Scheinehen zu vermeiden.

@the_f_word

Ich habe wertfrei darauf hingewiesen das es sich dabei um unterschiedliche Kulturkreise handelt, ich habe weder den einen noch den anderen als gut oder annehmbar dargestellt. Man kann beide nicht vergleichen, dass war die eigentliche Aussage.


bearbeitet von Triangulaer
Geschrieben (bearbeitet)

Papier ist halt geduldig

Und wie sieht Deiner Meinung nach eine "anständige Begegnung" in einer "umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft" aus?
Ich hab da ganz konkrete Vorstellungen.

Natürlich nichts Unanständiges, das wäre Übererfüllung des Vertrages, und darauf kann man nicht pochen.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

@SommerBrise

Ich habe bisher nicht groß drüber nachgedacht, wie eine Ehe ablaufen sollte. Vorher gehe ich erstmal Klinken putzen...

Und danach schreibe ich alle laut Profil verheirateten Männer an, die ihre Frau heimlich betrügen und sag denen, dass sie gegen das Gesetz verstoßen. Die melden sich dann bestimmt alle ab!


Geschrieben (bearbeitet)

Gilt das auch rückwirkend für bereits geschlossene Ehen?
...


Das ging aus der AP Meldung nicht hervor ob das rückwirkend für bereits geschlossene oder bereits geschiedene Ehen gilt.
Wenn das kumuliert nach der Goldhochzeit eingefordert werden kann... na dann gute Nacht.


Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Du kannst doch nicht die Gesetzgebung zweier völlig unterschiedlicher Kulturkreise miteinander vergleichen. Da fehlt doch jeglicher sachlicher Ansatz.
...


Klingt schlüssig das andere Kulturen die biologie des Menschen aushebelt.
Um deinem sachlichen Ansatz und unserem Kulturkreis gerecht zu werden plädiere ich dafür, dass die Häufigkeit des GV in der Ehe ebenfalls reglementiert wird.
Vielleicht sollte man noch das "wie" und "wo" gesetzlich festlegen und berücksichtigen das blonde und rothaarige mehr säx brauchen.


bearbeitet von pp6m
Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe bisher nicht groß drüber nachgedacht, wie eine Ehe ablaufen sollte.

Mach Dir nichts draus!

Heirate nicht in Österreich, falls Dir folgendes nicht passt: Die "Verweigerung der ehelichen Beiwohnung" ist eine "schwere Eheverfehlung" und damit (über die Zerrüttung) Scheidungsgrund.

Immerhin gibt es laut Wikipedia Ausnahmen:

Nicht um eine schwere Eheverfehlung handelt es sich bei Reaktionshandlungen (z. B. Ehefrau verweigert Beiwohnung durch gegenwärtig volltrunkenen Mann). Auch Kompensationshandlungen (z. B. Ehefrau verweigert – zur Vergeltung – den Geschlechtsverkehr zwei Tage nachdem Mann volltrunken war)...



Also wenn der Kerl z.B. besoffen ist kannst Du an dem Tag (und zwei Tage danach) verweigern. In Afghanistan hättest Du nicht 3, sondern 4 Tage und müsstest noch nicht mal eine Begründung angeben.

Ja, ich habe ein wenig unfair zitiert. Aber diejenigen, die über "Rückschritte bis ins Mittelalter" und ""Recht zur ***igung" lamentieren, sollten sich AUCH mal daran erinnern, dass Frauenrechte hierzulande erstritten werden mussten. Und viele davon wurden nicht im Mittelalter, sondern in der Neuzeit erstritten.

Preisfragen: Wie lange ist das schon so, dass eine Ehefrau ohne Einwilligung ihres Mannes einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag abschließen kann? Wann ist das Alleinrecht des Mannes zur Bestimmung des ehelichen Wohnsitzes gefallen?

Dieses "Mittelalter" ist näher, als man denkt.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Klingt schlüssig das andere Kulturen die biologie des Menschen aushebelt.



Schlüssig ist, dass Afghanen anders denken als Deutsche. Ihr gutes Recht.
Schlüssig ist, dass es in unserem Kulturkreis merkwürdig klingt.
Schlüssig ist, dass man beide nicht vergleichen kann.

Billige Polemik war noch nie sachlich, jedoch zu erwarten.


Geschrieben

Schlüssig ist, dass Afghanen anders denken als Deutsche. Ihr gutes Recht.
...


Nicht nur Afghanen. Das recht eines jeden.


...
Schlüssig ist, dass es in unserem Kulturkreis merkwürdig klingt.
...


Nicht nur hier.


...
Schlüssig ist, dass man beide nicht vergleichen kann.
...



Wo siehst du einen Vergleich?


...
Billige Polemik war noch nie sachlich, jedoch zu erwarten.


Fragwürdige billige Rechtfertigungsversuche waren ebenfalls zu erwarten.


Geschrieben

Wo siehst du einen Vergleich?



Bin mal gespannt wie der Wahlkampf bei uns ausschaut und was die Gewerkschaften dazu sagen wenn einmal in vier Monate gearbeitet werden muss.



Genau da, Du stellst deutsches Recht auf eine Stufe von afghanischen Recht oder polemisierst nur. Sachlich, klingt anders!

Fragwürdige billige Rechtfertigungsversuche waren ebenfalls zu erwarten.



Ich habe in dem ganzen Thread noch keine Rechtfertigung afghanischen Rechts nach deutschen Maßstäben gesehen, da hast Du mir was voraus.


Geschrieben

Dieses Thema regt mich wirklich auf und es ist leider überhaupt nicht für blöde Bemerkungen geeignet. Nicht nur, dass die Frauen zu Sex verpflichtet werden, auch ihr Recht auf Bildung und Berufstätigkeit wird eingeschränkt. Die Gesetze sind rigider als zu Talibanzeiten.

Natürlich können wir keinen Einfluss auf die Gesetzgebung anderer Länder nehmen und selbstredend gibt es dort eigene Traditionen und Kulturen. Dennoch gibt es so etwas wie unveräußerliche Menschenrechte. Eigentlich wäre es an den Frauen vor Ort für ihre Rechte zu kämpfen, was sie aber nicht tun, da sie so rigide unterdrückt werden oder ihnen einfach das entsprechende Bewusstsein fehlt.

Stellt euch einmal vor, es wären keine Frauen, die so behandelt werden würden, sondern irgendeine Ehnie. Zurecht würden die Menschenrechtsverletzungen dann angeprangert und bekämpft werden.
Stellt euch vor, wir würden die Gesetzgebung für Italiener so ändern: Sie dürfen nicht mehr Autofahren oder ohne Genehmigung eines Deutschen reisen (Saudiarabien), dürften ihren Körper oder ihr Gesicht nur noch der Familie zeigen, Schulen dürften sie nur dann besuchen, wenn das von Deutschen gewollt wird. Direkt nach der Geschlechtsreife werden sie verheiratet, wenn sie Pech haben an jemanden, der 40 Jahre älter ist. Zum regelmäßigen GV sind sie dennoch verpflichtet. Arbeiten dürfen sie ebenfalls nur das, was ihnen von ihrem "Herren" gestattet ist und wenn der will, kann er ihnen verbieten das Haus zu verlassen. Ist die Mitgift bei der Eheschließung nicht hoch genug, kann es ihnen blühen, einem Haushaltsunfall zum Opfer zu fallen (Indien) und wenn ein Italiener ***igt wurde und wagt dies anzuzeigen, wird er wegen außerehelichem GV gesteinigt (Sudan).
Klingt menschenverachtend und unglaubwürdig? Ist aber leider bittere Realität für Millionen von Frauen!


Geschrieben (bearbeitet)

@pp6m Ich finde Triangels Einwand nicht unbegründet, setzt Du doch bereits mit dem Titel des Threads ein Zeichen: geht es tatsächlich kulturübergreifend darum, dass Männer hier unterdrückend handeln oder geht es um ein Gesetz, das einem anderen Kulturkreis entspricht?

Ich bin zwar nicht der Ansicht, dass der Hinweis auf unterschiedliche Kulturen grundsätzlich dazu ermächtigt, wegzuschauen und Kritik an Menschenrechtsverletzungen runterzubügeln - aber es fällt doch auf, dass wir viele mediale Informationen erhalten, die immer wieder bestimmte Vorurteile bedienen.

ai hat vor kurzem den aktuellen Bericht zur Vollstreckung der Todesstrafe weltweilt vorgelegt. U.a. wurde darin festgestellt, dass die Zahl der Todesurteile in den USA, die nach nochmaliger Überprüfung und auf Grund neuer wissenschaftlicher Möglichkeiten der Beweismittelprüfung wegen erwiesener Unschuld bzw. unzureichender Beweise aufgehoben werden mußten, rapide angestiegen ist. Das ändert jedoch nichts daran, dass in vielen Bundesstaaten der USA weiter vollstreckt wird.
Für mich gibt es keine schlimmere Menschenrechtsverletzung als die Tötung - und die hohe Quote von Fehlurteilen sollte alarmierend sein.

Dieser Teil der ai-Pressemeldung war jedoch nur in wenigen Zeitungen abgedruckt, während Hinweise auf islamische Staaten überall zu finden waren.

Das Eine entschuldigt das Andere nicht - aber es rät doch zum behutsamen Umgang mit dem Thema.


bearbeitet von Ballou1957
Rechtschreibung
Geschrieben

Ich bin zwar nicht der Ansicht, dass der Hinweis auf unterschiedliche Kulturen grundsätzlich dazu ermächtigt, wegzuschauen und Kritik an Menschenrechtsverletzungen runterzubügeln...



Auch ich bin dieser Ansicht, das man nicht dieser Ansicht sein sollte.

Es Bedarf einer Menge Fantasie, dass ein Hinweis auf die Unzulässigkeit eines Vergleichs gleichbedeutend ist mit einer Zustimmung oder einer gewissen Akzeptanz. Aber an einem Ort wo es hauptsächlich ums vögeln geht sollte man solche feinen Nuancen nicht erwarten.


Geschrieben

Kommen wir mal wieder auf den Ursprung zurück....

Es gibt da was die ehelichen Pflichten angeht son tolles Urteil...allesdings aus dem Jahr 1967:

Im Jahre 1967 verkündete der BGH in einem Urteil u.a. dieses:

"Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, daß sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen, zu denen die Unwissenheit der Eheleute gehören kann, versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe doch von ihr eine Gewährung ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit zur Schau zu tragen. Denn erfahrungsgemäß vermag sich der Partner, der im ehelichen Verkehr seine natürliche und legitime Befriedigung sucht, auf die Dauer kaum jemals mit der bloßen Triebstillung zu begnügen, ohne davon berührt zu werden, was der andere dabei empfindet."


Opferbereitschaft *weglach*
Total geil......
Aber es stimmt schon...ehelicher Beischlaf ist hierzulande nicht einklagbar...


Geschrieben

Dieses Thema regt mich wirklich auf und es ist leider überhaupt nicht für blöde Bemerkungen geeignet.

Meine Meinung!

Drum sollten deutsche Politiker auch nicht von Rückschritten ins Mittelalter sprechen, wenn einiges von diesem "Mittelalter" deutsches Nachkriegsniveau ist.

Hierzulande hat es von der Einführung des Frauenwahlrechtes (1918) bis zu einer liberalen Gesetzgebung in Sachen Abtreibung rund 50 Jahre gedauert. Derart grundlegende Wandlungen, wie sie auch in A. natürlich unvermeidlich sind, werden auch dort Generationen benötigen. Gesetzgebung alleine reicht nicht, es sind die alten Denkweisen, die sich wandeln müssen. Der Zug ist aufs Gleis gesetzt, das Frauenwahlrecht gibt es dort inzwischen wieder.

NOCH kann sich ein Politiker dort von solchen Gesetzgebungen einen Vorteil bei der nächsten Wahl versprechen. Aber das wird nicht dauerhaft so bleiben.

Vieles in A. ist wohl tatsächlich noch am Rande dessen, was bei uns "gebildeten Mitteleuropäern" Jahreszahlen mit 18xx trägt. Wir haben es geschafft, uns weiter zu entwickeln. Das hat seine Zeit benötigt, und es hat Rückschritte gegeben.

So weh es auch für die Menschen tut, die JETZT dort leben. Man kann denen unsere Vorstellungen von der "besseren Welt" nicht einfach überstülpen. Selbst, wenn man es versuchen dürfte, es würde nicht funktionieren.


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