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Garantie / Gewährleistung


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Dann gibt es die Gewährleistung. Die ist gesetzlich auf 2 Jahre festgeschrieben und besagt folgendes:
Bei Schäden oder Mängeln in den ersten sechs Monaten müßte der Verkäufer Dir beweisen, dass das Gerät bei Kauf in ordnungsgemäßem Zustand war.



Was meistens übersehen wird: Das Kriterium bei der Gewährleistung ist nicht irgendwie abstrakt "Fehlerfrei", sondern ganz konkret "so wie angepriesen". Es müsste also aus der beim Verkauf vorliegenden Beschreibung (im Versandhandel) bei normalem Leseverständnis eine Zusicherung hervorgehen, dass die Stiefel das regelmäßige Ankicken eines Motorrades auf Dauer aushalten. Ob man das bei "Bikerstiefeln" heutzutage wirklich noch automatisch voraussetzen kann, weiss ich nicht, das müssen die Fachleute beurteilen.

Ach ja, und noch ein kleiner off-topic Exkurs zum Thema "Gewährleistung". Bei Ebay sieht man inzwischen ja fast bei jedem zweiten Angebot: "Privatverkauf, Gewährleistung und Umtausch ausgeschlossen". Lasst euch bloß nicht davon irritieren (und baut es schon gar nicht in eure eigenen Auktionen mit ein)! Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, und sie gilt genau so wie im Handel auch bei jedem Privatverkauf. Letzen Endes verlangt die Vorschrift ja auch nur, dass alle kaufentscheidenden Merkmale der Ware in der Beschreibung zutreffend dargestellt sein müssen. Wenn ich vie versprochen ein blaues Handy haben will, und ein grünes kriege, dann bin ich absolut berechtigt, das auch einer Privatperson zurückzuschicken. Und wenn mir der Verkäufer keinen passenden Ersatz liefern kann, MUSS er mir mein Geld zurücküberweisen.


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