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Garantie / Gewährleistung


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Moin,
ich will mal kurz ne kleine Geschichte loswerden....

Ich hab mir, vor ca 1,5 Jahren, ein paar supergeile (ich hoffe, ich darf das schreiben) "New Rock" Stiefel gekauft. Wer die Teile kennt, weiß, das die a. arschteuer aber b. auch sehr hochwertig sind.
Nach ca. einem Jahr bemerkte ich, an der rechten Ferse, das das Material etwas geschwächt aussah. Das war direkt über der Naht. Nun habe ich keine Ahnung woher das kam... möglicherweise vom "Kicken"??? Ok- aber wenn die das nicht abkönnen, dann sollte man die nicht als Bikerstiefel verkaufen, oder?
Nun- ich habe den Verkäufer (gewerblich) angeschrieben und Ihm mein Problem geschildert und 2 Fotos mitgeschickt...
Verkäufer meinte, es wäre nicht sein Problem- ich sollte mich an den Generalimporteur wenden. Hä? der hat mir doch die Stiefel verkauft.... Egal- ich dem Generalimporteur geschrieben. Der meinte, er könne die Stiefel wohl zum Hersteller schicken- oder besser, ich sollte das machen- aber Chance auf neue oder Reperatur sehe er da nicht.
Nach einigem hin und her und mangels Rechtschutzversicherung, gab ich`s dann auf.

Ich habe gestern den Stiefel, der dann auch tatsächlich wenig später an der geschwächten Stelle gerissen ist, zum Schuster gebracht. Heute wieder abgeholt. Was soll ich sagen- der anatolische Lederkünstler hat mir den Stiefel für schlappe 7 Euro repariert.

Aber- das ist doch Mist, oder? Hat jemand Ahnung, ob das, seitens des (Stiefel)Verkäufers oder dem Importeur "General Leather Store" rechtens ist bzw war???

Bei sachgemäßer Behandlung hätte ich doch Garantie gehabt, oder nicht?
Und- "Bikerstiefel", für knappe 170 Euro sollten doch Harley- und Kickertauglich sein- oder seht Ihr das anders?

Habt Ihr ähnliche Erfahrungen mit merkwürdigen Garantie oder Gewährleistungssachen gemacht?



Gruß
Mike


Geschrieben

@mike

Garantie wirst du auf Stiefel wohl kaum bekommnen, bestenfalls Gewährleistung.

Es dürfte schwierig werden, nachzuweisen, dass die Schäden nicht von unsachgemässem Gebrauch stammen. Dazu wäre zuerst ein Gutachten nötig und das kostet sicherlich mehr als neue Stiefel.

Wenn du mit so einem Gutschten einläufst, wird man versuchen, dich zu zerreiben

der Händler
der Importeur
der ausländsische Hersteller, der nach den Bedingungen seins Landes verkauft

Der Rechtsstreit kostet locker das 20 - 50-fache der Stiefel, du gehts dennoch leer aus.

Das wäre meine Einschätzung, die juristisch nicht abgesichert ist.


Geschrieben

@mike

Garantie wirst du auf Stiefel wohl kaum bekommnen, bestenfalls Gewährleistung.



Normalerweise bekomme ich doch erstmal 2 Jahre Garantie auf NEUWARE, oder nicht?
Ok- das mit dem Hersteller ist so eine Sache- aber die Stiefel werden in Spanien hergestellt- und das gehört doch zweifelsfrei zur EU.

Ich vergleiche das gerade mit "meinen" Sachen- ich arbeite in einer Motorrad-Vertragswerkstatt eines japanischen Herstellers. Die Bikes haben ja auch nach Garantie nach EU Recht. Und der Käufer reklamiert auch bei uns- nicht beim Importeur oder gar Hersteller in Japan....


Geschrieben (bearbeitet)

beim händler gibt es nur gewährleistung, das ist ein gesetzliches recht, das nach 2 jahren verjährt...

du hast recht auf eine mangelfreie sache...

in den ersten 6 monaten geht man bei einem auftretenden mangel von einem gewährleistungsfall (=mangel zum kaufzeitpunkt) aus, verkäufer müsste widerlegen...

nach 1,5 jahren muuss schon eher der käufer argumente finden, für einen vorliegenden gewährleistungsfall...

normaler verschleiß oder bedienungs- bzw. nutzungsfehler unterliegen nicht der gewährleistung...

garantie ist meist eine freiwillige zusätzliche erklärung des herstellers, die auch nur über ihn abgewickelt wird... und die der hersteller beliebig befristen und einschränken kann...

nach deinem eröffnungsbeitrag hast du die teile scheinbar nicht in einem normalen laden gekauft... dort bekommt man in der regel viel eher kulante abwicklung, weil von reklamationen in einem ladengeschäft immer eine signalwirkung ausgeht...

nicht immer ist der billigste beschaffungsweg auf lange sicht für den käufer der günstigste...


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben (bearbeitet)

mir ist nach einer Woche der Reißverschluss einer neuen Jeans kaputt gegangen ( nein, nicht deswegen ) , mir wurde gesagt, es sei Verschleiß ( nach einer Woche ) und eine Jeans würde nie der Gewährleistung unterliegen. Sei es drum, ich werde vermutlich auch den türkischen Schneider um die Ecke für paar Euro bemühen, bevor ich einen Rechtsstreit lostrete, der ein vielfaches kostet, was die Jeans gekostet hat.


bearbeitet von Prickel
Geschrieben

Mönsch Prickel, ist doch klar, dass das "wilde Tier" hinter dem Reißverschluss ausbrechen will. So ne Hosenschlange hat auch nen Freiheitsdrang!


Geschrieben

@prickel

viele geschäfte versuchen gewährleistungsansprüche wegzudrücken...

aber ein reißverschluss hat eine durchschnittliche lebensdauer, die deutlich über einer woche liegen sollte...

und von einer ausnahmeregelung im kaufvertragsrecht des bgb für jeans habe ich noch nichts gehört, die hätte ich mir von dem verkäufer mal zeigen lassen...



p.s. aber vielleicht hättest du dich für ein im schritt weiter geschnittenes modell entscheiden sollen...


Geschrieben

beim händler gibt es nur gewährleistung, das ist ein gesetzliches recht, das nach 2 jahren verjährt...

normaler verschleiß oder bedienungs- bzw. nutzungsfehler unterliegen nicht der gewährleistung...

nach deinem eröffnungsbeitrag hast du die teile scheinbar nicht in einem normalen laden gekauft...



Doch- hab die bei einem "richtigen" Händler gekauft! So mit Rechnung usw.

Was ist "normaler Verschleiß"? Abgelaufene Sohlen... ok. Aber das nur der RECHTE Stiefel kaputt geht... und das einfach nur vom Tragen? Wie schon geschrieben- das sollen Bikerstiefel sein- da sollte man(n) die doch auch dafür benutzen können...


Geschrieben

ja aber scheinbar nicht in einem laden...

sondern per versand...

die meiste kulanz gibt es in einem fachgeschäft, weil die die entsprechende marge haben und das personal, um gewährlkeistungsfälle abzuwickeln und ein reklamierender kunde im laden keine gute werbung ist...

einen versandhändler kümmert das wenig, der versucht über den preis zu verkaufen und den kümmert das drumherum relativ wenig...

viele kunden verzichten auf gewährleistung, wenn man ihnen nur sagt, dass sie keine bekommen...

siehe deinen fall, siehe prickel etc. damit hat der händler das handling und den aufwand für die abwicklung mit dem hersteller gespart, von dem er sich das geld für das austauschprodukt zurückholen muss...

ich bin kein biker, kann deshalb nicht beurteilen, ob das eine stelle ist, die bei normalem gebrauch besonders abgenutzt wird... vielleicht musst du an deiner technik arbeiten???


Geschrieben

@Mike, ich denke, es ist schwer bzw. oft strittig, zu unterscheiden, was normale Abnutzung und was einem Material- oder Fertigungsfehler ist

@PP, Du hast sicherlich recht, aber zum Einen hätt ich den Beleg suchen müssen, hatt keinen Bock mich mit einer unterbezahlten Angestellten streiten zu müssen, der ganze Aufwand wär es nicht wert gewesen, durchzuboxen.


Geschrieben (bearbeitet)


ich bin kein biker, kann deshalb nicht beurteilen, ob das eine stelle ist, die bei normalem gebrauch besonders abgenutzt wird... vielleicht musst du an deiner technik arbeiten???



... ich hätte das ja vielleicht eingesehen, wenn das am anfang meiner Harley-Zeit gewesen wäre.... da war meine Technik wirklich nicht gut (ein Problem, welches ich immer mit Neuem habe ). Aber jetzt???? Ich kick` das Teil mittlerweile ohne Stiefel, auf Socken, an.... (nach dem Genuss von "Mutwasser").


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

@mike

da werden die stiefel doch zukünftig wunderbar geschont...



@prickel

da hilft meist schon der satz, dass man den abteilungs- bzw. filialleiter sprechen möchte...


Geschrieben

Stiefelschonend ist in jedem Fall das Fahren "vernünftiger" Maschinen mit E-Starter!


Geschrieben

Ansprechpartner ist mW immer der Verkäufer (das Geschäft, in dem die Ware verkauft wurde). Wie schon geschrieben gibt es die echte Gewährleistung nur 6 Monate nach Kauf. Danach muss man selber nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand.
Bei vielen technischen Geräten gibt es eine Herstellergarantie. Dennoch erfolgt die Reklamation in der Regel über den Verkäufer.

Ich hab mal mein Handy nach 1.5 Jahren als Gewährleistungsfall zum Verkäufer "Handyservice" geschickt. Das LCD-Display zeigte nur noch am Rand an. Sie schrieben mir lapidar zurück, dass ic h das Hnady habe fallen lassen und dass ein unabhängiger Sachverständiger dies festgestellt habe. Ich hatte es natürlich nicht fallengelassen. Und die Sache mit dem Gutachter war sicher eine Lüge. Dreisterweise forderten sie 70 Euro fürs Nachschauen. Dann würden sie mir das defekte Handy zurücksenden. Ich könne aber auch auf die Rü cksendung verzichten. In dem Fall würde das Handy "gespendet".

Ich habe natürlich nicht bezahlt und nicht gespendet. Nach ein paar Wochen kam das Handy dann zurück.

Daraus kann man lernen, dass die 2-jährige Gewährleistung nur dann etwas wert ist, wenn die andere Seite fair ist.

Es gibt aber auch Gegenbeispiele, wo Händler auch nach 1.5 Jahren noch die Gewährleistung übernehmen.


Geschrieben

@TE

wie schon andere beschrieben haben, hast du theoretisch noch einen anspruch darauf, dass du die ware mindestens repariert wird.
ALLERDINGS handelt es sich, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, um eine geschwächte stelle des materials, die gerissen ist.
nun aus welchem material bestehen denn deine treter?
war es zufällig leder?
Wenn ja, gibt es eigentlich nur zwei möglichkeiten:
1. da du ja sagtest, dies wäre direkt über der naht passiert könnte es sein, dass bei der produktion der schnitt ,,versschnitten'' wurde, sodass die stelle beim nähen überdehnt wurde und sich beim tragen spannung bildete.

2.eskönnte tatsächlich auch einfach nur verschleiß sein.....gerade wenn ich die problematik ,,gerissen'' lese, kann es fast nur sein, dass du deine treter leider nicht genügend gepflegt hast.
lederschuhe sollte man bei häufigem tragen mindestens ein mal pro woche mit babyöl einschmieren, damit das leder weich und geschmeidig wird und bleibt, um rissen vorzubeugen.

ich trage selbst seit rund 6 jahren stiefel(springerstiefel und dr. martens)und besitze mehrere paare....meine allerersten springerstiefel besitze ich nun schon seitdem ich 14 bin und habe sie rund 3 jahre fast täglich getragen.
ich musste nach 2 jahren lediglich die sohle auswechseln lassen,ansonsten sehen sie zwar nicht mehr aus wie neu ( war wohl ein wenig zu viel pogo) aber sie sind noch komplett ganz.
und das obwohl fast alle die ich kenne diese marke verflucht aben, weil sie qualitativ nicht so gut sein sollen


Geschrieben

Ich kenne das ebenfalls mit einer Gewährleistung in den ersten sechs Monate, wo der Verkäufer definitiv agieren müsste. Danach ist es sehr schwierig, und wie auch schon ausgeführt, meist in keinem Verhältnis, eine Gewährleistung geltend zu machen.

Die einzige Ausnahme, die ich bisher erlebte, war mit ein paar Schuhe von Roland... die sagen klar, sie geben 2 Jahre Garantie und ich bekam sofort auch ein neues Paar angeboten, auch nach über 18 Monate, als ich mal reklamieren musste.


Geschrieben

@TE
ALLERDINGS handelt es sich, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, um eine geschwächte stelle des materials, die gerissen ist.
nun aus welchem material bestehen denn deine treter?
war es zufällig leder?

eskönnte tatsächlich auch einfach nur verschleiß sein.....gerade wenn ich die problematik ,,gerissen'' lese, kann es fast nur sein, dass du deine treter leider nicht genügend gepflegt hast.



Ja- Leder!
Nicht genügend gepflegt???? Nein- definitiv nicht *g*. Es ist ein Ritual von mir, bevor ich auf ne Party fahre, meine Stiefel zu putzen und zu fetten . Und ich fahre viele Partys....

Es KÖNNTE tatsächlich so sein, das es vom "Kicken" kommt- obwohl.... über der Naht sah das eher nach "Ziehharmonika" aus- also so faltig. Ich kicke aber nach unten, sprich, das Material sollte gezogen und nicht zusammengedrückt sein.
Gerissen ist das dann beim Anziehen- weil das Leder arg geschwächt war....


Geschrieben (bearbeitet)

Ich frag mal unwissend und ggf. überlesend. Entsprechende Stiefel die auch für den Einsatz eines Motorrads beworben werden, sind die nicht üblicherweise an den entsprechenden Stellen verstärkt ?


bearbeitet von Prickel
Geschrieben

Hmmm- was sind "dementsprechende Stellen"???
Klar- zB Renn- oder Crossstiefel sind, zum Schutz extra verstärkt (am Schienbein, Fußgelenke usw).
Es gibt "leider" keine speziellen "Kicker-Stiefel" und wenn, dann wären die unter der Sohle verstärkt.
Na ja- vielleicht sind die einfach nicht dafür ausgelegt..... bis auf ein paar Crosser gibt`s ja keine Mopeds mehr zum ankicken....


Geschrieben




Nur weil "Bikerstiefel" drauf steht ist noch lange kein Bikerstiefel drin sondern damit ist der Stil gemeint. Und wenn ich mich nicht irre sind diese Stiefel eher für die "Gothic"Szene gedacht..

Ich habe Bikerstiefel von Sancho die wie normale Bboots aussehen, aber eben fürs Biken (unsichtbar) verstärkt sind. Auch die Sohle ist dicker (von wegen Hitze wenn die Bremse mal versagt). Die sind aus Leder, werden ständig beim Schalten beansprucht, und das schon seit fast 10 Jahren. Sie sehen zwar nicht mehr wie neu aus, aber von oben könnte auch keiner sagen mit welchen Fuß ich schalte Die haben damals 259,- DM gekostet, und wie ich sehe hat sich das echt gelohnt.

Ach übrigens... Sancho gibt Garantie und reagiert auf fast alle Mängel mit großzügiger Kulanz




Geschrieben

... ich hätte ja nicht gejammert, wenn die oben zerkratzt wären- das wäre sicher meine Schuld gewesen.
Die New Rock haben auch ne dicke Sohle.... sehr dick sogar
Das Vernähverfahren ist von Goodyear patentiert und es ist sogar Goodyear Reifen als Sohle verbaut. Auf der Sohle ist sogar ein "Rain-Tire" Schriftzug- somit wäre Fußbremse sogar bei Regen ein Erfolg


Geschrieben (bearbeitet)

Ohne alles und alles gelesen zu haben, sicherlich bleibt der Verkaufende dein Vetragspartner, sei denn die papiere , die man vorher lesen sollte...sagen eindeutig was anderes aus.

Punkt 2...bezueglich klagen und jammern.
Und eben Warengueter minderer Preissituition als ausgerechnet ein Motorrad;
es gibt den zock um den sogenannten "bagatellfall".

der wird in der regel unter 300 euro zitiert und dem " kann" sich auch ein Gericht anschliessen. ( Nutzung war ja schon gegeben).

Das mal lange vor Garantien und Gewaehrleistungen, die man ebenfalls den Geschaeftsbedingungen vor Vertragsschluss entnehmen kann.


Es wuerde also eine beharrliche , aber nicht zwingend von aussicht gekroenter Schlacht werden. Die Anwaelte werden sich danach von deinem geld neue stiefel leisten koennen.
Das sei dann mal gewiss..


gruss xirix

wie heisst es so schoen, wir leben in einem rechtsstaat. und jeder hat das recht zu klagen..mit erfolg..oder mit Belehrung am ende.
Eins bleibt sicherlich im Gedaechtnis, das dieser Anbieter nichts anzubieten hat und somit raus ist.


bearbeitet von xirix
Geschrieben

Manchmal hilft es, als Geschaeftsmann (oder -frau) verkleidet im Laden zu bleiben und darum zu bitten, die Sache zu klaeren.
Nach einer halben Stunde, die man nutzt, um anderen Kunden zu erklaeren, wie die Gewaehrleistung hier gehandhabt wird, faellt dem Manager oft eine brauchbarere Loesung ein.
Auch die Polizei, falls diese gerufen wird, raet meist zu einer Loesung im Sinne des hoeflichen und zu Recht veraergerten Kunden.


  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Also, das ewige Thema.
Da ich auch als Verkäufer arbeite, kenn ich mich da recht gut aus, und versuche mal das zu erklären.

Man unterscheidet erstmal Garantie und Gewährleistung.
Garantie ist eine FREIWILLIGE Leistung des Herstellers, die er frei bestimmen kann.
es gibt keine gesetzliche Pflicht auf 2 Jahre Garantie, da sie eben freiwilig ist. EIn gutes Beispiel sind Drucker. Die meisten Hersteller geben auf ihre Drucker 6 Monate oder ein Jahr Garantie, bzw. zumindest auf den Druckkopf nur solange. Die meisten Elektronikartikel bekommen 2 Jahre Garantie vom Hersteller. Garantie müßte direkt mit dem Hersteller abgewickelt werden.

Dann gibt es die Gewährleistung. Die ist gesetzlich auf 2 Jahre festgeschrieben und besagt folgendes:
Bei Schäden oder Mängeln in den ersten sechs Monaten müßte der Verkäufer Dir beweisen, dass das Gerät bei Kauf in ordnungsgemäßem Zustand war. Da er das nicht oder nur sehr beweisen kann, wird in der regel in dieser Zeit sofort getauscht oder repariert, bzw. die Gewährleistung anerkannt. Nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um und Du mußt dem Verkäufer beweisen, dass das Gerät schon bei Kauf Mängel hatte.
Normalerweise kannst Du das nciht und der Verkäufer wäre damit aus dem Schneider und könnte die Gewährleistung ablehen und Dich an den hersteller verweisen. Da der Verkäufer Dich aber als Kunden halten möchte, wird er in den meisten Fällen trotzdem die Gewährleistung anerkennen und für Dich die Abwicklung mit dem Hersteller übernehmen.
Es gibt allerdings kein Recht auf sofortigen Tausch!!!!!
Es kann gut sein, dass das Gerät also erstmal 4 Wochen zum Hersteller unterwegs ist. Das ist dann eben so.

In deinem Fall ist es nun schwierig. Stiefel unterliegeneinem Verschleiß und dieser unterliegt nicht der Garantie, denn Garantie besagt, dass dir der Hersteller zusichert, dass dasStück für den von ihm vorgegebenen zeitraum frei von Mängeln ist. Aber Verschleiß ist ein von Dir verursachter Mangel, für den der Hersteller nichts kann.
wenn ich die Dinger nun in den 1,5 Jahren nur 3 Mal anhatte und die Sohle löst sich, würde ich das auch als Mangel sehen und reparatur einfordern, wenn die dinger aber täglich getragen wurden und auch danach aussehen, wirds eher nichts werden.

Was die Jeans angeht, die irgendwo erwähnt wurde. Klarer Fall von Gewährleistungspflicht, wenn das gute Stück nicht in sexueller Extase auseinander gerissen wurde ;-)
Die Verkäufer wollten sich nur aus der Verantwortung stehlen. Den Abteilungsleiter fordern und nachbessern lassen. Reißverschlüsse sollten doch schon etwas länger als eine Woche halten.

Bei diesen Sachen ist es auch getreu dem Motto:"Wie es in den Wald renschallt, so rut es wieder raus." Seid also nett zu den Leuten, macht nen Witz, wenns paßt, das lockert das Ganze auf und die Verkäufer tauen auf und versuchen ihr möglichstes. Ist bei mir auch so, wenn einer mit der Mistlaune reinkommt und mich gleich anpöbelt und sofort getauscht haben will, am besten noch ein teil, was es schon garnicht mehr zu kaufen gibt, dann kriegt er Dienst nach Vorschrift und kein Stück mehr. Wenn mich jemand vernünftig behandelt und respektiert, dann versuche ich natürlich auch im Sinne des Kunden mein Möglichstes.

Und übrigens, es gibt kein Recht auf "Geld innerhalb von 14 Tagen zurück".
Gekauft ist gekauft. Läden wie Media und co machen das aus Kulanz. 14 Tage Rücktritt vom Kauf gilt einzig bei Geschäften über das Internet und Haustürgeschäften, das nennt sich Fernabsatzgesetz. Vorm Verkäufer stehen und auf Rücknahme pochen und damit drohen, bei Nichtrückzahlung sofort die Luft anzuhalten und blau anzulaufen nützt nichts ;-)

so, ich hoffe, ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen,
ich geh nun meine Finger kühlen.

Gruß,
Battle


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