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Unbefristete Arbeitsverträge vom Aussterben bedroht ?


Zu****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben


Ein schlauer Mensch meinte einmal, Lebe von Deinem Gehalt, als würdest Du ALG bekommen, lege den Rest auf ein Sparbuch. Mit dem Sparbuch bildest Du notwendige Rücklagen und falls man den Arbeitsplatz verliert, kann man den Lebensstandard aufrecht erhalten.




Wo bleibt der Spass am Leben, wenn man nur noch an Sicherheit denkt.

und nebenbei Sparbücher sind auch keine Sicherheit mehr


Geschrieben

@Geile72 - frage den Makler Deines Vertrauens.

Es gibt bei den Bewerbern auf dem Wohnungsmarkt inzwischen eine 2-Klassengesellschaft. Die eine Gruppe ist die mit unbefristeten Arbeitsverträgen, die andere die mit befristeten.

Nun darfst Du raten, welche Gruppe bei der Vergabe vom Makler/Vermieter bevorzugt wird.


Geschrieben

@montago100....
Verallgemeinern kann man das aber, in meinen Augen, nicht.
Ich hatte auch einen befristeten Arbeitsvertrag und habe eine Wohnung gefunden, den Mietvertrag unterschrieben .


Geschrieben

doch @Geli, hier ist es mal umgekehrt. Allgemein ist es so, im Einzelfall jedoch nicht. Dies entspricht nicht meiner Meinung, sondern Aussagen von Maklern. Wie gesagt, frage gerne selber einen Makler Deines Vertrauens.


Geschrieben

ich hatte in den letzten beiden Fällen eines Mietverhältnisses den Vorzug erhalten, da ich ein jahrelanges, unbefristetes Arbeitsverhältnis vorweisen konnte.


Geschrieben

@montago100

Nun darfst Du raten, welche Gruppe bei der Vergabe vom Makler/Vermieter bevorzugt wird


Die Mieter mit den unbefristeten Verträgen
ich selber habe auch einen unbefristeten Mietvertrag ( wohne schon seit 1990 in meiner Wohnung)
und habe auch unbefristeten Arbeitsvertrag ( bin seit dem 11.05.1992 bei meinen AG beschäftigt )


Geschrieben

Vermieter, die nur an Leute mit unbefristeten Arbeitsverträgen vermieten, werden auch umdenken müssen,
sonst werden sie ihre Wohnungen ja nicht los, wenn es kaum noch Leute mit unbefristeten Arbeitsverträgen gibt.

Arbeitslos zu werden bedeutet ja auch nicht, die Miete nicht mehr zahlen zu können, man kann auch aus einem Job
der unbefristet ist, gekündigt werden.

Die sicheren Zeiten sind vorbei.


Geschrieben


@Sabrina, oft entsteht die Haltung der Vermieter aber auch dadurch, in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht zu haben. Vermutlich verzichte ein Vermieter lieber auf ein paar Monatsmieten, um sich bei der Auswahl Zeit lassen zu können, als hinterher fehlenden Mieteinnahmen nachzulaufen und die Mieter nicht mehr aus der Wohnung zu bekommen.


Geschrieben (bearbeitet)

@Sabrinasub001
ich habe besonderen Kündigungsschutz, die wollen mich schon seit 18 Jahren rausmobben und schaffen es nicht.
Weißt ja, erst wollen ( müssen ) sie die Quoten erfüllen ( soundsoviele Behinderte einstellen) und dann wollen sie die Leute loswerden (wegen mehr Urlaub usw.) aber das ist ein anderes Thema.

Edit:
Da kann ich froh sein, das ich einen Tarifvertrag habe, in der freien Wirtschaft wäre ich längst gekündigt.


bearbeitet von SeuteDeern001
Geschrieben

Ja Seute,

es hat halt alles seine Vor -und Nachteile, es geht halt in der freien Wirtschaft nur um die Kohle aber ich glaube auch nicht, dass es Spass macht, wo zu arbeiten wenn
sie einen eigentlich "los" sein wollen


Geschrieben (bearbeitet)

Da kann ich froh sein, das ich einen Tarifvertrag habe, in der freien Wirtschaft wäre ich längst gekündigt.



So formuliert klingt das wie ein Widerspruch. Es gibt in Deutschland über 50.000 Tarifverträge, davon zweifelsohne die meisten in der freien Wirtschaft.

Der Schutz von Behinderten ist i.d.R. weniger in den Tarifverträgen selbst verankert.

Zudem sind in der freien Wirtschaft, zumindest in größeren Unternehmen meist Betriebsräte installiert, die ihre Aufgaben vergleichbar den Personalvertretungen wahr nehmen, und der AG an die Einbeziehung dieser nicht drum herum kommt.


bearbeitet von Prickel
Geschrieben

Das stimmt, in der freien Wirtschaft geniessen Behinderte
auch einen besonderen Kündigungsschutz.


Geschrieben

@Sabrinasub001

ja, das stimmt, aber ohne Arbeit kein Geld, und so beisse ich mich durch, hab ja ein eigenes Büro. Da geht das.
@Prickel

wo ist das denn sonst geregelt, wenn nicht im Tarifvertrag? Ich bin noch in der Gewerkschaft (Verdi)


Geschrieben

Seute, auch nicht behinderte müssen sich durchbeissen.

Hire an fire, so ist das jetzt


Geschrieben

doch @Geli, hier ist es mal umgekehrt. Allgemein ist es so, im Einzelfall jedoch nicht.


Hm , ich hab mir vor meiner jetzigen Wohnung insgesamt 12 Wohnungen angesehen, 8 davon waren durch Makler angeboten. Mein damals befristeter Arbeitsvertrag hätte einem Mietverhältnis nicht im Wege gestanden.


Geschrieben

@Sabrinasub001
ja, auch nichtbehinderte Leute, müssen sich durchbeissen


Geschrieben (bearbeitet)

@Prickel

wo ist das denn sonst geregelt, wenn nicht im Tarifvertrag? Ich bin noch in der Gewerkschaft (Verdi)




9. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX)

Tarifverträge regeln oft nachhaltig auf Basis bestehender Gesetzgebung. Sie können auch keine rechtliche Regelung aus hebeln, es sei denn, der Gesetzgeber lässt dies ausdrücklich zu. ( Öffnungsklausel )


bearbeitet von Prickel
Geschrieben (bearbeitet)

@Prickel
ich habe mir das gread angeschaut, ich kenne das nur so in Form von das der Arbeitsplatz behindertengerecht gestaltet wird ( in Form von besondere Tische, besondere Stühle, PC usw.) Beziehe Leistungen zur Teilhabe am öffentlichen Leben ( bekomme von der DRV= Deutschen Rentenversicherung) Beförderungsgeld, d.h da ich kein eigenes Auto besitze, bekomme ich Geld, damit ich mit Fahrdienst oder Taxi zum Arbeitsplatz hingebracht und abgeholt werde, das ist jetzt aber anderes Thema.

Edit:
Mit den Leistungen steht auch im SGB IX


bearbeitet von SeuteDeern001
Geschrieben

Was soll man dazu sagen?
Ich meine bei uns im Handwerk ist es so das wir fast alle einen befristeten Arbeitsvertrag haben, da sich die Mitarbeiteranzahl stark an der Auftragslage orientiert. Und in solchen Unternehmen muß man sich dann halt unverzichtbar machen.
Ich für meinen Teil war nach meiner Ausbildung noch auf etlichen Weiterbildungsmaßnahmen. Zum Teil sogar vom Arbeitgeber bezahlt.
Und so habe ich trotz eines Befristeten Arbeitsvertrags keine großen Sorgen das man mich in nächster Zeit entlassen wird, auch wenn die Auftragslage zurück geht.


Geschrieben

Und so habe ich trotz eines Befristeten Arbeitsvertrags keine großen Sorgen das man mich in nächster Zeit entlassen wird, auch wenn die Auftragslage zurück geht.



zeitlich, oder mit Sachgrund ?


Geschrieben

aber bei uns Arbeiten sogenannte Fremdfirmen, das heißt Firmen die vom (AG= Arbeitgeber) beauftragt werden Dienstleistungen durchzuführen, d.h. Reinigungsfirmen usw. die bekommen sogenannte Zeitverträge, und danach kommt eine andere Firma usw.


Geschrieben (bearbeitet)


wobei das schon eher der Leiharbeit gleich zu setzen wäre. Der AG bindet in beiden Fällen keine Arbeitnehmer an sich und wälzt somit die Risiken von sich ab.

Allerdings spielt dabei nicht allein der fehlende Kündigungsschutz eine Rolle, sondern auch geringere Personalkosten.


bearbeitet von Prickel
Geschrieben

zeitlich, oder mit Sachgrund ?



Mit Sachgrund!
Da es Mittlerweile viele Computer in unserer Firma gibt, und ich mich darauf "eingelassen" habe. Ist mein Arbeitgeber nun ein wenig aufgeschmissen wenn ich mal nicht komme, da mein Kollege mit dem ich zusammenarbeite nicht so wirklich durchblickt.


Geschrieben

@seckenheimer...
Ohne das jetzt irgendwie böse zu meinen: JEDER Mensch ist ersetzbar! Grade für Arbeitgeber


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