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Phänomen oder Wirklichkeit ?


Tom_Harz

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb Fetisch-devot:

 wer einen Verwandten unsittlich berührt, der mag von Vielen "pervers" genannt werden, macht sich aber nicht strafbar

Das ist so nicht ganz richtig. Entweder ist es sexuelle Nötigung/Missbrauch oder Missbrauch Schutzbefohlener.

Geschrieben

"Mit der zunehmenden gesellschaftlichen Akzeptanz auch anderer sexueller Praktiken hat der Begriff des „Geschlechtsverkehrs“ beziehungsweise des „Koitus“ eine Bedeutungserweiterung erfahren und findet auch für andere „penetrative“ (lat. „eindringen“) Sexualpraktiken wie den Analverkehr bei homosexuellen und heterosexuellen Paaren Verwendung. Je nach Definitionsverständnis können auch andere Varianten der intensiven Stimulation, an denen nicht die primären Geschlechtsorgane beider Partner beteiligt sind, zum Beispiel der Oralverkehr oder das Coire per mammae, im heutigen Sprachgebrauch zunehmend auch als eine Form oder ein Teil des Geschlechtsverkehrs angesehen werden."

Quelle: Wikipedia

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Ariadne_:

Ernsthaft? Es ist also wirklich die reine Penetration gemeint? Erstaunlich! Alles Andere wäre dann Missbrauch? Oder greift das wieder nicht, wenn es einvernehmlich ist?

Sexueller Mißbrauch greift nur, wenn keine Einvernehmlichkeit bei sexuellen Handlungen besteht, völlig unabhängig ob die Personen verwandt sind oder nicht ;)

Beischlaf zwischen Verwandten,der einvernehmlich geschieht,  ist aus den oben von mir angeführten Gründen als eigener Tatbestand trotzdem verboten ;)

 

Geschrieben
vor 44 Minuten, schrieb c7u7:

das macht er ja :clapping:

 

Ich verstehe nicht, was macht er?

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb Joker139:

Das ist so nicht ganz richtig. Entweder ist es sexuelle Nötigung/Missbrauch oder Missbrauch Schutzbefohlener.

Ich meinte unsittlich berühren nicht im juristischen Sinn sondern einfach nur als alle möglichen Arten von "Anfassen" im sexuellen Sinn

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Minuten, schrieb Fetisch-devot:

Sexueller Mißbrauch greift nur, wenn keine Einvernehmlichkeit bei sexuellen Handlungen besteht, völlig unabhängig ob die Personen verwandt sind oder nicht ;)

Nein, KInd kann Einverständnis signalisieren. Ein Mißbrauch bleibt es dennoch!

vor 2 Minuten, schrieb DAS_Vollweib:

Ich verstehe nicht, was macht er?

seltsam Phantasieren

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb c7u7:

seltsam Phantasieren

Da ich ihn nicht kenne, weiß ich nicht ob es wahr oder Fantasie ist. Einfach etwas unterstellen weil ich es mir nicht vorstellen kann, bzw. für mich nicht in Frage kommt.......... da könnte ich hier einiges als "reine Fantasie" abstempeln.

Geschrieben

@c7u7 Zu deinem ersten Punkt: Wikipedia definiert den allgemeinen Sprachgebrauch, nicht den juristischen. Was auf Wikipedia steht, interessiert weder den Richter noch den Staatsanwalt :)

Zu deinem zweiten: Mißbrauch von Kindern und Jugendlichen ist ein eigener Straftatbestand, darum habe ich diese Variante nicht mit aufgeführt, ich sprach nur vom sexuellen Mißbrauch/ sexueller Nötigung eben an Erwachsenen ;)

 

Geschrieben

:smirk: Nur mal so nebenbei....

Hier gab es vor Jaaaaahren mal so ein Profil mit Mutter/Tochter....

Keine Ahnung mehr ob das damals ein Soloprofil oder FI-Profil (wo es dann im Text stand) war....

Aber darüber gab es auch einen Thread, sonst würde ich mich ja nicht mehr daran erinnern.... :coffee_morning:

 

Geschrieben

Nein, es geht um das, was bedeutung hat. Und beischlaf ist mehr als nur Penetration.

 

Früher haben Leute beim Begriff Sex nur an penetration gedacht, heute an ein Füllhorn von Möglichkeiten!

vor 1 Minute, schrieb ricaner:

:smirk: Nur mal so nebenbei....

Hier gab es vor Jaaaaahren mal so ein Profil mit Mutter/Tochter....

Keine Ahnung mehr ob das damals ein Soloprofil oder FI-Profil (wo es dann im Text stand) war....

Aber darüber gab es auch einen Thread, sonst würde ich mich ja nicht mehr daran erinnern.... :coffee_morning:

 

Es gab/gibt auch eine Prostituierte in Berlin, die die Tochter mit anbot.

Haben uns den AB mal reingezogen in jungen Jahren.

Geschrieben

So ekelerregend es auch ist...

Juristisch kann eine ***igung nur durch Beischlaf begangen werden.

Alles andere sind sexuelle Mißbräuche...

Und ab 18 ist diese Mutter/Tochter+irgendwer Dreierals legal anzusehel....und seltsam.

Geschrieben
Am 26.7.2018 at 22:53, schrieb DAS_Vollweib:

Inzest oder nicht, ändert nichts an der Tatsache dass Mutter und Tochter gleichzeitig an einem Mann rum schrauben.

Na und? Hat hier jmnd gesagt dass das jeder so zu machen hat oder worüber regst du dich gerade auf?

Lustig wie viele hier sich hier zum Moralapostel machen und anderen erzählen wollen was richtig ist und was nicht. :clapping:

Geschrieben
vor einer Stunde, schrieb EdwardTyze:

Na und? Hat hier jmnd gesagt dass das jeder so zu machen hat oder worüber regst du dich gerade auf?

Lustig wie viele hier sich hier zum Moralapostel machen und anderen erzählen wollen was richtig ist und was nicht. :clapping:

Wo liest Du denn Aufregung heraus? Wo liest Du dass es jeder so machen soll?

Ich bin alles andere als ein Moralapostel, ich habe lediglich eine natürliche Grenze was Familie und Sex betrifft.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 26.7.2018 at 12:20, schrieb 77bigwoman:

Sexuelle Handlungen zur gleichen Zeit mit einem Elternteil an einer anderen Person ist für mich Inzest.

Juristisch aber anders definiert.

Am 27.7.2018 at 11:10, schrieb Fetisch-devot:

Sexueller Mißbrauch greift nur, wenn keine Einvernehmlichkeit bei sexuellen Handlungen besteht, völlig unabhängig ob die Personen verwandt sind oder nicht ;)

Beischlaf zwischen Verwandten,der einvernehmlich geschieht,  ist aus den oben von mir angeführten Gründen als eigener Tatbestand trotzdem verboten ;)

 

Bei sexuellem Mißbrauch muss kein entgegenstehender Wille geäußert werden. Kinder sollen in ihrer normalen, gesunden auch sexuellen Entwicklung geschützt werden. Wenn Frau total besoffen oder aus anderen Gründen nicht bei Bewusstsein ist, dann ist das sex. Mißbrauch Widerstandsunfähiger. Nicht deine Vorstellung von Mißbrauch ist relevant, sondern wie es der Gesetzgeber definiert hat.  Deinen zwinkernden Smiley finde ich in diesem Zusammenhang völlig unangebracht.

Am 27.7.2018 at 09:09, schrieb Ariadne_:

Wie wäre es bei Vater, Tochter, dritter Partner, egal, welches Geschlecht? Oder hängt es rein von der Möglichkeit der Penetration ab, dass es Inzest ist? Das wäre für mich unsinnig, denn Sex ist Sex, egal, welche Geschlechter da zusammen kommen. 

Eine sex. Handlung ist nicht zwangsläufig mit Penetration verbunden.

Am 27.7.2018 at 11:05, schrieb Ariadne_:

Ernsthaft? Es ist also wirklich die reine Penetration gemeint? Erstaunlich! Alles Andere wäre dann Missbrauch? Oder greift das wieder nicht, wenn es einvernehmlich ist?

 

Aber ich glaube, wir sind weit von dem weg, was sich der TE als Kommentar vorgestellt hat, als er die Bestätigung wollte, dass seine Pornohandlung nicht lediglich ein Mythos ist. 

 

@Fetisch-devot, wenn Mutti oder Papi also die Salatgurke ins Töchterchen einführt, ist es kein vollzogener Beischlaf? Und nur moralisch und geschmacklich bedenklich...

 

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Ergänzung
Geschrieben
vor 33 Minuten, schrieb Lisa100:

Juristisch aber anders definiert.

Bei sexuellem Mißbrauch muss kein entgegenstehender Wille geäußert werden. Kinder sollen in ihrer normalen, gesunden auch sexuellen Entwicklung geschützt werden...

Es ging weder um die juristische Definition noch um den Mißbrauch von Kindern. Genau lesen! 

Geschrieben
vor 2 Stunden, schrieb Lisa100:

Deinen zwinkernden Smiley finde ich in diesem Zusammenhang völlig unangebracht.

 

 

In der Rückschau muss ich dir da recht geben, in diesem Zusammenhang hätte ich ein wenig mehr darüber nachdenken sollen.

Ich danke dir für diese Rückmeldung und gelobe Besserung, was solche sensiblen Themen angeht.

Geschrieben (bearbeitet)

Und Stiefmutter und Tochter Väterlicherseits??? 

bearbeitet von Pastor2710
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