Gelöschter Benutzer Geschrieben Oktober 25, 2009 Geschrieben Oktober 25, 2009 Wie in den Medien überall nachzulesen! Ein Franzose lässt den mutmaßlichen Mörder seiner Tochter in Deutschland *** und liefert ihn der französischen Justiz aus! In Frankreich wurde er zu 15 Jahren Haft in Abwesenheit verurteilt aber Deutschland lieferte ihn nicht aus da angeblich das Urteil nicht korrekt war. Nun bemüht sich die Bundesregierung um seine Rücküberstellung. Was sagt ihr dazu??
Gelöschter Benutzer Geschrieben Oktober 25, 2009 Autor Geschrieben Oktober 25, 2009 er soll die strafe da absitzen wo er den mist verbockt hat!! ich kann den vater verstehen......
Gelöschter Benutzer Geschrieben Oktober 25, 2009 Autor Geschrieben Oktober 25, 2009 laienspotterei. wie will man, der man nicht ansatzweise das ganze geschehen verstehen und verfolgen kann, sich eine meinung bilden? straftat 1, straftat 2, noch weitere?, verfahrensfehler/ländersache ja/nein...
Gelöschter Benutzer Geschrieben Oktober 25, 2009 Autor Geschrieben Oktober 25, 2009 (bearbeitet) Es war alles andere als legal aber ich kann den Vater mehr als gut verstehen. Ich hoffe der Mörder des Mädchens wird in Frankreich seine gerechte Strafe absitzen können, zumal er in der Zeit seit dem Mord abermals weiter Straftaten begangen hat. Ich hoffe die französische Regierung bleibt in dieser Angelegenheit standhaft und liefert nicht aus. bearbeitet Oktober 25, 2009 von Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer Geschrieben Oktober 25, 2009 Autor Geschrieben Oktober 25, 2009 Verstehen kann ichs auch, als Vater würde ich´s sicher nicht anders machen. Wenn der Vater jetzt noch Kreuz hat, stellt er sich der Verantwotung der eigenen Straftat: Selbstjustiz ist kein Spaß, sondern ein schweres Vergehen an jeglicher Rechtsstaatlichkeit dieser Welt. Und das zurecht.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Oktober 25, 2009 Autor Geschrieben Oktober 25, 2009 ich kann den Vater verstehn, aber auch wenn das nun Hart klingt, gesetz ist gesetzt. Das gild für alle. Für den Kinderschänder wie für den Unschuldigen. Dafür gibt es gesetze. Sicher. oftmals wirkt sowas absurd, wenn da verfahrensfehler eine Verurteilung oder strafverfolgung verhindern, aber die wurden aus grund eingeführ. Wenn die Bundesregierung sagt, da war etwas nicht korreckt, wird da wohl was dran sein. Sowas macht man ausgrund, damit nicht gesagt werden kann: "Der wars, komm wir drehn das hin das er es war, passt schon." Das möchtet ihr nicht, also sollte das auch bei anderen nicht erlaubt sein. Alle welt hat sich aufgeregt, das personen von der CIA entführt und nach Guantanamo geschleppt wurden. Sorry, aber das ist das genauso unrecht wie das, was der Vater gemacht hat. Ganz klar, er muss nach Deutschland zurück überstellt werden. Und der vater hat in deutschland eine Straftat begangen, also muss er in deutschland vor ein Gericht. Ja das klingt bösartig unberührt, aber in solschen fällen muss man so vorgehen.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Oktober 25, 2009 Autor Geschrieben Oktober 25, 2009 Guantanamo Bay ist in meinen Augen auch nur die Selbstjustiz eines einzelnen Staates, nur traut sich keiner was gegen die USA zu unternehmen. Ein schlechtes Beispiel dafür, wohin Selbstjustiz führen kann. Die Aktion des Vater´s hat zu dem in die Souverainität eines anderen Staates eingegriffen. Das sind keine Kavaliersdelikte, egal wie verständlich die Aktion ist.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Oktober 25, 2009 Autor Geschrieben Oktober 25, 2009 Na ja, Selbstjustiz hin oder her!!!! Die Franzosen werden sagen, wie er hierher kam war nicht legal, aber nun haben ihn wir nun mal. Es besteht ja schließlich ein gültiges Urteil und ein gültiger Haftbefehl. Um den Haftbefehl außer Kraft zu setzen müsste ja nun auch das Urteil geändert werden denn bei Mord gibt es wohl keine Grundlage einen Haftbefehl nicht zu vollziehen. Das verspricht verzwickt zu werden!!!
Gelöschter Benutzer Geschrieben Oktober 25, 2009 Autor Geschrieben Oktober 25, 2009 Das in Europa Selbstjustiz nicht mehr zur Tagesordnung gehört hat sicherlich weit mehr Menschenleben gekostet als die des verurteilten Täters. Wenn Selbstjustiz wieder selbstverständlich wird sind wir nicht mehr weit von Gestapo, Blockwarten und Volkssturm entfernt Ich möchte diese Zeiten nicht wieder haben, deswegen hab ich keine Toleranz für Selbstjustiz. Egal aus welchen Beweggründen.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Oktober 25, 2009 Autor Geschrieben Oktober 25, 2009 Meinetwegen darf der "Arzt" gern weiterhin in Frankreich bleiben. Hier wurde er, nachdem er eine 16jährige unter Narkose ***igt hatte, lediglich zu 2 Jahren mit Bewährung verurteilt und hat weiterhin illegal praktiziert. Ich kann den Vater gut verstehen. Der "Arzt" kann doch froh sein, lediglich gefesselt in Frankreich angekommen zu sein - denn wenn ich ganz ehrlich bin: ich weiß nicht, was ich mit ihm angestellt hätte, wenn es mein Kind gewesen wäre und ich ihn in die Finger bekommen hätte... Auch wenn es vielleicht rein rechtlich nicht ok war... verstehen kann ich den Vater allemal.
sl**** Geschrieben Oktober 25, 2009 Geschrieben Oktober 25, 2009 Legal haette der Vater sich zuruecklehnen muessen und nix tun - schliesslich war der Rechtsweg in D erschoepft. Und nichts tun haette bedeutet, dass die Straftat demnaechst verjaehrt waere (jedenfalls wenn es kein Mord war). Welcher Vater koennte das schon, nachdem er sein ganzes Leben und Vermoegen in den Rechtskampf gesteckt hat. Es macht den Eindruck, als ob er keine andere Wahl sah, als sich selbst strafbar zu machen. Ich denke mal, das Jahr Gefaengnis, dass er fuer die Entfuehrung aufgebrummt bekommen wird, nimmt er unter den Umstaenden gern in Kauf, wenn er weiss, dass der Peiniger seiner Tochter endlich bestraft wird. Und ich persoenlich hoffe fuer ihn, dass der Vater mit Bewaehrung davonkommt - schliesslich steht nicht zu befuerchten, dass er Rueckfalltaeter wird.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Oktober 25, 2009 Autor Geschrieben Oktober 25, 2009 (bearbeitet) ... zur Information. Zitat aus SPIEGEL-online: 22.10.2009 Fall Kalinka: "Er wird wie ein Volksheld gefeiert" Der Franzose André Bamberski ist überzeugt, dass Dieter K. Schuld am Tod seiner Tochter ist. Fast 30 Jahre lang verfolgte er den Deutschen, ließ ihn *** - seit dieser Woche nun sitzt K. in Haft in Paris. Ein Drama um Gerechtigkeit, Rache und Selbstjustiz über Grenzen hinweg. Hamburg - Seit mehr als einem Vierteljahrhundert jagt André Bamberski den Stiefvater seiner toten Tochter Kalinka. Er ist ein Besessener, ein Getriebener - er will, wie er sagt, Gerechtigkeit. Er ist davon überzeugt, dass Dieter K., ein deutscher Arzt, der damals 15-Jährigen eine Betäubungsspritze verabreicht und sie ***igt hat. Das Mädchen verbrachte im Sommer 1982 ihre Ferien bei ihrer Mutter und deren zweitem Ehemann Dieter K. in Lindau am Bodensee. Am 10. Juli wurde sie tot in ihrem Bett gefunden. 27 Jahre später verspürt Bamberski, ein gläubiger Katholik, nun erstmals Genugtuung. "Ich habe mein Ziel erreicht", sagte er der französischen Tageszeitung "Le Parisien" und zeigte sich zuversichtlich: "Der Mörder meiner Tochter wird verurteilt werden." 27 Jahre lang habe er sein berufliches und privates Leben geopfert - um "Gerechtigkeit" zu erlangen. "Ich habe das Versprechen gehalten, das ich am Grab meiner Tochter gegeben habe", sagte Bamberski, nun beginne "ein anderer Kampf". Bamberski hatte mehrere Männer beauftragt, den Kardiologen Dieter K. nach Frankreich zu verschleppen. Sie entführten den 74-Jährigen am Samstag vor seinem Haus in einem kleinen Ort im Landkreis Lindau. Nach einem anonymen Anruf Bamberskis wurde K. dann am Sonntag vor einem Gerichtsgebäude im elsässischen Mülhausen gefunden - gefesselt und geknebelt. Kalinkas Vater gestand kurz darauf, die *** veranlasst zu haben, damit K. "endlich" in Frankreich vor Gericht gestellt werde. Ein 38-Jähriger, der aus dem Kosovo stammt und in Vorarlberg lebt, gab seine Beteiligung zu, seine Komplizen sind noch unbekannt. Bamberski begeht Selbstjustiz, spricht von Gerechtigkeit Es ist der vorläufige Höhepunkt in einem Fall, der nun zum Politikum wird. Bamberski hat nie einen Hehl daraus gemacht, dass er auf eigene Faust das Schicksal seiner Tochter rächen wollte. Jeden Tag, so sagt er, habe er ihr Grab auf dem Dorffriedhof von Pechbusque nahe Toulouse besucht - es sei denn, er war in seiner Mission unterwegs. So heuerte er teure Privatdetektive an, die Kalinkas mutmaßlichen Mörder beschatten sollten und investierte mehr als 30.000 Euro für ein Klageerzwingungsverfahren. Bamberski beging einen Akt von Selbstjustiz - er spricht jedoch immer nur von Gerechtigkeit. Nun glaubt er sich am Ziel: Dieter K. sitzt in Paris in Untersuchungshaft. Mehrere Stunden lang musste er in der Nacht auf Donnerstag eine richterliche Anhörung über sich ergehen lassen - am Krankenbett. "Es besteht angeblich Fluchtgefahr nach Deutschland", sagte sein Pariser Rechtsanwalt François Serres. Dieter K. sei bei der *** im Gesicht schwer verletzt worden und werde noch immer in einem Pariser Krankenhaus behandelt. Für den 74-jährigen Rentner sei die Inhaftierung wie ein "Todesurteil", sagte Serres. "In der Vergangenheit hat er bereits mehrere Herzinfarkte erlitten." "Wir werden gegen die Haft umgehend Einspruch einlegen", sagte Serres. Sie sei unzulässig, da die Ermittlungen gegen K. eingestellt worden seien. 13 Jahre nach dem Tod des Mädchens hatte ein französisches Gericht den deutschen Arzt in Abwesenheit zwar wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt - doch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte den damaligen Prozess in Frankreich aus formalen Gründen für unzulässig. Dieter K. wurde trotz eines europäischen Haftbefehls nie von Deutschland nach Frankreich ausgeliefert. Geschlechtsteile bei Autopsie entfernt "Es gab mehrere französische Auslieferungsersuchen, die von den deutschen Gerichten abgelehnt wurden", sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes. Die Entscheidung, die Auslieferung zu verweigern, stehe in Einklang mit Artikel 4 Nr. 3 des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl. Die deutschen Ermittlungsverfahren gegen K. waren zuvor eingestellt worden. Bamberski kann die Reaktion der deutschen Behörden nicht nachvollziehen und wirft ihnen weiterhin vor, die Strafverfolgung von K. behindert zu haben. Er habe "unbestreitbare Beweise" für den gemeinsamen Versuch der französischen und deutschen Behörden, den Arzt zu schützen, sagte er im Sender Europe 1. Ihr gemeinsames Ziel sei es gewesen, "weder den Haftbefehl noch das Urteil gegen ihn zu vollziehen". Bamberski ist nicht davon abzubringen, dass Dieter K. die 15-jährige Kalinka betäubte, ***igte und sie infolge der Betäubung starb. Die gerichtsmedizinische Untersuchung der Leiche habe der Arzt von einem befreundeten Kollegen machen lassen, um die ***igung zu vertuschen, behauptet Bamberski in Interviews. Bei einer Exhumierung des Mädchens im Jahr 1985 habe sich herausgestellt, dass bei der Autopsie die Geschlechtsteile entfernt worden seien - und damit die Beweise für den Missbrauch seiner Tochter. Dass K. in potentieller Gefahr war, war bekannt Bestätigt fühlt sich Bamberski auch, weil K. 1997 wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht stand: Der einstige Stiefvater seiner Tochter gestand ein, eine seiner Patientinnen, eine 16-Jährige, mit Schlafmitteln ruhig gestellt und ***igt zu haben. K. wurde vom Landgericht Kempten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt und verlor daraufhin seine Zulassung als Arzt in Deutschland, übte seinen Beruf aber weiter illegal aus. Als K. nun am Wochenende überfallen und entführt wurde, war die Polizei im Landkreis Lindau nicht wirklich überrascht. "Es war polizeibekannt, dass in dem Anwesen ein alleinstehender 74-jähriger pensionierter Arzt lebte, gegen den seit 1982 immer wieder Ermittlungen geführt worden waren, weil er im Verdacht stand seine damals 15-jährige Stieftochter getötet zu haben", teilte der Kemptener Oberstaatsanwalt Peter Koch mit. "Ferner war bekannt, dass sich der leibliche Vater des Mädchens bis in jüngste Zeit bemühte, dass der Arzt zur Rechenschaft gezogen wird." Die in Deutschland geführten Verfahren seien jedoch im Februar 1986 eingestellt worden - in Ermangelung eines "genügenden Tatverdachts". Die Generalstaatsanwaltschaft München wies eine Beschwerde Bamberskis vom Mai 1986 ab. In einem von Bamberski betriebenen Klageerzwingungsverfahren hat das Oberlandesgericht in München mit Beschluss vom September 1987 umfangreich dargelegt, dass kein "hinreichender Tatverdacht" für eine Anklageerhebung besteht. Laut Gerichtsunterlagen verwickelte sich K. in Widersprüche Dieter K. hatte zum Tod seiner Stieftochter erklärt, diese sei am Abend des 10. Juli 1982 gegen 19.30 Uhr - müde vom Schwimmen und Surfen auf dem Bodensee - nach Hause gekommen. Da sie glaubte, ihr Teint sei nicht genügend gebräunt, habe er ihr vor dem Abendessen eine Injektion von Kobalt-Ferrlezit, einem Eisenpräparat, verabreicht. Gegen 22.30 Uhr habe Kalinka noch Wasser getrunken und sich danach ins Bett gelegt. Erst am nächsten Morgen habe er festgestellt, so K., dass sie sich in einem kritischen Zustand befinde und habe mehrfach versucht, sie mit Injektionen wiederzubeleben. Später soll K. Akten zufolge behauptet haben, er habe die Kobalt-Ferrlecit-Injektion nicht vor, sondern nach dem Abendessen gegen 20.30 Uhr verabreicht. Die Eisenspritze sollte eine Anämie behandeln, an der Kalinka litt. Er habe diese Behandlung schon bei vielen anderen Patienten angewandt. Weiterhin gab er an, dass er Kalinka in der Nacht, als sie Durst hatte, und nicht einschlafen konnte, ihr eine Tablette des Beruhigungsmittels Frisium gegeben zu haben. Bei der Autopsie der Toten 1982 in einem Krankenhaus im Memmingen fanden sich laut einem Papier des Appelationsgerichtshofs von Paris unter anderem Blutspuren in ihrem Slip sowie ein "oberflächlicher Riss von etwa einem Zentimeter" im Genitalbereich. Dieser könnte jedoch auch "postmortem" entstanden sein, so ein Mediziner später. Für Bamberski sind diese Spuren Beweise seiner Tathergangstheorie. Die Auslieferung K.s an Frankreich lehnte die Staatsanwaltschaft München als "nicht sachgerecht" im April 2005 ab. Jetzt beschäftigt der Fall - und die Wahrung des Rechtsfriedens zwischen Frankreich und Deutschland - Diplomaten und Politik. Die deutsche Botschaft in Paris sei ebenso wie das Bundesjustizministerium mit dem Fall befasst, heißt es im Auswärtigen Amt in Berlin. Deutschland hat bei den französischen Behörden einen Antrag auf konsularischen Zugang zu dem inhaftierten Dieter K. gestellt. Ziel sei es, ihn möglichst schnell wieder nach Deutschland zu holen. Gegen Bamberski dagegen ermittelt die Staatsanwaltschaft Kempten sowie auch gegen die Männer, die er zur *** gedrungen hat. Von den französischen Behörden wurde Bamberski vorerst wieder auf freien Fuß gesetzt. Fluchtgefahr bestünde nicht, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Paris. Eine Entscheidung, die den Berliner Rechtsanwalt Nicolas Becker erstaunt. Er vertritt die Tochter K.s und unterstützt seinen französischen Kollegen François Serres. Bamberski habe eine "sehr schwere Straftat" begangen. Aber vielleicht sei ja auch die Stimmung des Landes auf die Justiz übergeschwappt. "Derzeit herrscht große Begeisterung für Herrn Bamberski in Frankreich. Er wird wie eine Art Volksheld gefeiert." bearbeitet Oktober 25, 2009 von Gelöschter Benutzer Tatenteufel / Layout
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