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Sex am Arbeitsplatz


al****

Empfohlener Beitrag

vor 5 Minuten, schrieb B-Jayyy:

Joa, was weiß ich, wo ich das jetzt finde. Google führt mich nirgendwo hin. 🤷‍♂️ Den Text hier rein zu kopieren war dir nicht möglich? Dann hätten auch andere es lesen können. 
Nun ja, egal. Ehrlich gesagt ist mir das aber auch zu irrelevant um da jetzt Stunden drüber zu diskutieren. Ich verstehe auch gar nicht mehr so recht, worüber diskutiert wird. Wer der Meinung sein möchte, die meisten Büros befänden sich auf öffentlichem Grund, der soll das doch tun. Meine Einschätzung ist eine andere... Das ich gewisse Ausnahmen durchaus für möglich halte, habe ich ja auch gesagt. Wir können jetzt also bestenfalls noch weiter darüber uneins sein, wo sich Büroräume befinden. Da können wir aber auch übern Dschungel reden, was definitiv spannender ist.

Es ist buchstäblich der erste Treffer bei Google. Ich mache es dir aber gerne auch noch einfacher - deine Aussage lautete wie folgt:

vor 50 Minuten, schrieb B-Jayyy:

Stimmt sehr wohl. Deine Ausgangsaussage stimmt hingegen nicht. Du hast behauptet, Büroräume gälten weitgehend als öffentlich. Und das ist falsch. Sie befinden sich i.d.R. auf privatem Firmengrund, der NICHT der Öffentlichkeit zugänglich ist. Sie zählen nicht als öffentlicher Raum, also kann dort auch keine Erregung öffentlichen Ärgernisses stattfinden.

Der BGH sagt im zitierten Urteil dagegen Folgendes:

“Gegen die Annahme, der Angeklagte habe die Handlung öffentlich begangen, sind rechtliche Bedenken nicht zu erheben. Diese Voraussetzung ist immer dann erfüllt, wenn die Handlung von einem unbestimmten Personenkreis wahrgenommen werden kann. Die in einem Nähsaal vereinigten Arbeiterinnen eines Unternehmens stellen jedoch einen bestimmten Personenkreis dar. In einem solchen Fall kann das Merkmal der Öffentlichkeit auch gegeben sein. Ob dies der Fall ist, hängt von dem Umständen des Einzelfalls ab.“ 

Und weiter: „Ob ein persönliches Band der gekennzeichneten Art unter den Arbeitnehmern eines Betriebes gegeben ist, kann nicht einheitlich beurteilt werden.“

Kurz zusammengefasst: Deine Aussage steht in direktem Widerspruch zu höchstrichterlicher Rechtsprechung. Sie ist deshalb - wie bereits erwähnt - falsch.

vor 9 Stunden, schrieb alsterschwan:

wurde alles per ÜKamera aufgezeichnet

Isᴛ ᴅᴀs üʙᴇʀʜᴀᴜᴘᴛ ᴢᴜʟässɪɢ???

Iᴄʜ ᴋᴀɴɴ ᴠᴇʀsᴛᴇʜᴇɴ, ᴡᴇɴɴ ɴᴀᴄʜ ᴇɪɴᴇᴍ Eɪɴʙʀᴜᴄʜ Üʙᴇʀᴡᴀᴄʜᴜɴɢsᴠɪᴅᴇᴏs ᴅᴜʀᴄʜɢᴇsᴄʜᴀᴜᴛ ᴡᴇʀᴅᴇɴ. Aʙᴇʀ ᴅᴀs ᴋʟɪɴɢᴛ ᴇʜᴇʀ ᴅᴀɴᴀᴄʜ, ᴀʟs ᴏʙ ᴅᴀ ᴅɪᴇ Aɴɢᴇsᴛᴇʟʟᴛᴇɴ ᴀᴜssᴘɪᴏɴɪᴇʀᴛ ᴡᴇʀᴅᴇɴ  ⊙_☉

 

 

vor 2 Minuten, schrieb Cleo91:

Es ist buchstäblich der erste Treffer bei Google. Ich mache es dir aber gerne auch noch einfacher - deine Aussage lautete wie folgt:

Der BGH sagt im zitierten Urteil dagegen Folgendes:

“Gegen die Annahme, der Angeklagte habe die Handlung öffentlich begangen, sind rechtliche Bedenken nicht zu erheben. Diese Voraussetzung ist immer dann erfüllt, wenn die Handlung von einem unbestimmten Personenkreis wahrgenommen werden kann. Die in einem Nähsaal vereinigten Arbeiterinnen eines Unternehmens stellen jedoch einen bestimmten Personenkreis dar. In einem solchen Fall kann das Merkmal der Öffentlichkeit auch gegeben sein. Ob dies der Fall ist, hängt von dem Umständen des Einzelfalls ab.“ 

Und weiter: „Ob ein persönliches Band der gekennzeichneten Art unter den Arbeitnehmern eines Betriebes gegeben ist, kann nicht einheitlich beurteilt werden.“

Kurz zusammengefasst: Deine Aussage steht in direktem Widerspruch zu höchstrichterlicher Rechtsprechung. Sie ist deshalb - wie bereits erwähnt - falsch.

Prima, danke, so lässt sich doch schon besser arbeiten. Auf dem ersten Google Eintrag war ich. Dort habe ich lediglich unter Volltextveröffentlichung einen Link zur Seite "juris" gefunden. Dort steht aber nicht dieser Text. Und unter "Besprechungen u.ä." stand das auch nicht, oder? 

Okay, wir haben einen Auszug aus einem Urteil. Was war denn überhaupt angeklagt und hatte sich zugetragen? 

Zitiere mal bitte die Aussage, die mit dem was da steht nicht in Einklang zu bringen ist. Du, wie auch die andere Kollegin, missverstehen anscheinend ( absichtlich?, denn so schwer ist sie nicht.. ) die Aussage lediglich. Ihr argumentiert als hätte ich behauptet, ein Büro KANN KEIN öffentlicher Raum sein. Meine Aussage im Kern war aber doch eine andere. Sie drehte sich um die Verteilung von / das Verhältnis zwischen öffentlich zugänglichem Büroraum und öffentlich nicht zugänglichem Büroraum. Und der Wertung, öffentlich zugängliche Büroräume würden überwiegen. Deine zitierte, "höchstrichterliche" ( ^^ ) Rechtsprechung hat mit diesem Verhältnis doch gar nichts zu tun. 

Was also ist das angenommene Szenario, wo Sex am Arbeitsplatz zur Erregung öffentlichem Ärgernisses führt? Ich lese da oben Nähsaal... Da sind ja sicherlich einige Leute anwesend. Haben da zwei vor der versammelten Mannschaft Sex gehabt? Ist zwar kein Büro aber heute gibts ja auch Großraumbüros. Das Szenario soll also jetzt sein, dass zwei Menschen im Großraumbüro vor allen anderen anfangen zu ficken? Ja? Darauf stützt sich jetzt der Einwand, es könne durchaus die Erregung öffentlichen Ärgernisses auf privatem Grund geben? Cleo, echt jetzt? Auch du versuchst gerade eine ABSOLUTE Ausnahme anzuführen, die in der Realität wohl so selten vorkommt, dass sie absolut zu vernachlässigen ist, oder? Nur weil das 1957 mal einer gemacht hat, heißt das ja nicht, dass das dadurch zum relevanten Alltagsding wird. 
Ich bin kein Jurist. Ich könnte mir aber vorstellen, dass da vllt. sogar der Anklagepunkt des öffentlichen Ärgernisses kommt, wenn man auf der Betriebsversammlung nach vorne stürmt und ordentlich Doggy macht. Dort ist eben in gewissem Maße Öffentlichkeit. Okay, den Punkt geb ich euch. ^^ Falls das jetzt relevant war festzustellen... Aber so wirklich alltagstauglich oder von Relevanz war das jetzt nicht wirklich, oder?

Oder reden wir jetzt noch mehr aneinander vorbei als vorher? ^^ Egal. Zusammenfassung: Mag sein, dass es unter Konstellationen, deren Eintreten die Wahrscheinlichkeit eines Lottogewinns haben, auch auf Privatgelände zu genanntem Tatvorwurf kommen kann. Man muss eben nur fantasievoll konstruieren. Auch wenn du hier anscheinend tatsächlich zwei dumme gefunden hast, die im Nähsaal vor versammelter Mannschaft gevögelt haben. Den Teil der Story musste bitte noch vervollständigen. Es bleibt aber trotzdem one in a million. I.d.R. ( IN DER REGEL!!! ) wird sich Sex am Arbeitsplatz aber auf ein ruhiges Eckchen beziehen. Darauf können wir uns doch einigen, oder? Und damit ist da auch nix mit öffentlichem Ärgernis. Eine solche Seltenheit anzuführen um zu untermauern, es könnte unter gewissen Umständen ggf. so und so sein, könnte man ja fast Korinthengedönskrams nennen. ^^ Würde ich ja aber nie tun. 😁

vor 4 Stunden, schrieb Andreas922:

Der Arbeitsplatz gehört zur Beruflichen Karriere und dort haben Sexkontakte nichts zu suchen.

Sᴏ ᴘᴀᴜsᴄʜᴀʟ ɢᴇsᴀɢᴛ ɪsᴛ ᴅᴀs ɴɪᴄʜᴛ ɢᴀɴᴢ ʀɪᴄʜᴛɪɢ.

Bᴇɪsᴘɪᴇʟᴇ: Bᴏʀᴅᴇʟʟᴇ, ᴏᴅᴇʀ Eʀᴏᴛɪᴋ- ᴜɴᴅ Pᴏʀɴᴏʙʀᴀɴᴄʜᴇ

Aʙᴇʀ ᴀᴜᴄʜ ɪɴ ᴇɪɴᴇʀ ɢᴀɴᴢ ɴᴏʀᴍᴀʟᴇɴ Fɪʀᴍᴀ ᴋᴀɴɴ ᴅᴀs üʙʟɪᴄʜ sᴇɪɴ, ᴡᴇɴɴ ᴢ.B. ᴅɪᴇ Fɪʀᴍᴇɴʟᴇɪᴛᴜɴɢ ᴇɪɴ Pᴀᴀʀ ɪsᴛ. Wᴇɴ ᴊᴜᴄᴋᴛ ᴅᴀ, ᴏʙ ᴜɴᴅ ᴡᴀɴɴ ᴅɪᴇ ʙᴇɪᴅᴇɴ ᴇs ᴅᴏʀᴛ ᴛʀᴇɪʙᴇɴ ᴡɪᴇ ᴅɪᴇ Kᴀʀɴɪᴄᴋᴇʟ?

¯\_( ツ )_/¯

Selbst schuld…entweder warten bis zum Feierabend oder in der Pause außer Haus…

Sofern ich mich nicht Hals überkopf in eine Kollegin verlieben würde, sind auch Beziehungen innerhalb der Firma und Geschäftspartnern für mich absolut tabu.

Sex am Arbeitsplatz ist generell ein No-Go, dabei ist es egal, ob es die eigene Partnerin oder eine andere Gespielin ist. 

vor 9 Stunden, schrieb alsterschwan:

Ein Arbeitskollege von mir wurde fristlos gekündigt,da er Sex mit einer Angestellten von unserem Auftraggeber hatte(die Angestellte wurde ebenso gefeuert)Es wurde alles per ÜKamera aufgezeichnet...jede Stellung,jede Aktion...laut einer Kollegin ein richtiger Porno.

Sorry für meine Ehrlichkeit: Wer so bescheuert ist und das auch noch direkt unter der Überwachungskamera macht...dem ist nicht zu helfen. Die Kündigung bekommt er nicht für den Sex, sondern für Dummheit.

vor 9 Stunden, schrieb alsterschwan:

Und jetzt mal Butter bei die Fische....kann die Geilheit so stark sein ,dass man eine fristlose Kündigung riskiert?Eine verschlüsselte Botschaft im Zeugnis/in der Kündigung weshalb die fristlose Kündigung.

Anscheinend, sonst würde es nicht immer wieder solche Geschichten geben. Wobei ich maximal die Hälfte von dem Tratsch glaube.

vor 9 Stunden, schrieb alsterschwan:

Wieviel Fünkchen Wahrheit steckt wirklich in den amurösen Geschichten.

Meiner Meinung nach sehr oft nicht viel. Wenn, dann sind sie meist nicht so doof wie bei diesem Beispiel. Im WC (igitt, da will ich kein Sex haben) darf keine Kamera stehen. In der Mittagspause im Stadtpark geht es keinen Chef was an. Am Feierabend Zuhause auf dem Küchentisch interessiert es kein Schwein. So manche Beziehungen sind am Arbeitsplatz oder mit Kunden entstanden und wenn die mal in einer Kammer verschwunden sind, dann wurde viel gemunkelt. Aber so doof wie im Beispiel...wie haben die mit so wenig Hirn überhaupt einen Job bekommen?

vor 28 Minuten, schrieb B-Jayyy:

Prima, danke, so lässt sich doch schon besser arbeiten. Auf dem ersten Google Eintrag war ich. Dort habe ich lediglich unter Volltextveröffentlichung einen Link zur Seite "juris" gefunden. Dort steht aber nicht dieser Text. Und unter "Besprechungen u.ä." stand das auch nicht, oder? 

Okay, wir haben einen Auszug aus einem Urteil. Was war denn überhaupt angeklagt und hatte sich zugetragen? 

Zitiere mal bitte die Aussage, die mit dem was da steht nicht in Einklang zu bringen ist. Du, wie auch die andere Kollegin, missverstehen anscheinend ( absichtlich?, denn so schwer ist sie nicht.. ) die Aussage lediglich. Ihr argumentiert als hätte ich behauptet, ein Büro KANN KEIN öffentlicher Raum sein. Meine Aussage im Kern war aber doch eine andere. Sie drehte sich um die Verteilung von / das Verhältnis zwischen öffentlich zugänglichem Büroraum und öffentlich nicht zugänglichem Büroraum. Und der Wertung, öffentlich zugängliche Büroräume würden überwiegen. Deine zitierte, "höchstrichterliche" ( ^^ ) Rechtsprechung hat mit diesem Verhältnis doch gar nichts zu tun. 

Was also ist das angenommene Szenario, wo Sex am Arbeitsplatz zur Erregung öffentlichem Ärgernisses führt? Ich lese da oben Nähsaal... Da sind ja sicherlich einige Leute anwesend. Haben da zwei vor der versammelten Mannschaft Sex gehabt? Ist zwar kein Büro aber heute gibts ja auch Großraumbüros. Das Szenario soll also jetzt sein, dass zwei Menschen im Großraumbüro vor allen anderen anfangen zu ficken? Ja? Darauf stützt sich jetzt der Einwand, es könne durchaus die Erregung öffentlichen Ärgernisses auf privatem Grund geben? Cleo, echt jetzt? Auch du versuchst gerade eine ABSOLUTE Ausnahme anzuführen, die in der Realität wohl so selten vorkommt, dass sie absolut zu vernachlässigen ist, oder? Nur weil das 1957 mal einer gemacht hat, heißt das ja nicht, dass das dadurch zum relevanten Alltagsding wird. 
Ich bin kein Jurist. Ich könnte mir aber vorstellen, dass da vllt. sogar der Anklagepunkt des öffentlichen Ärgernisses kommt, wenn man auf der Betriebsversammlung nach vorne stürmt und ordentlich Doggy macht. Dort ist eben in gewissem Maße Öffentlichkeit. Okay, den Punkt geb ich euch. ^^ Falls das jetzt relevant war festzustellen... Aber so wirklich alltagstauglich oder von Relevanz war das jetzt nicht wirklich, oder?

Oder reden wir jetzt noch mehr aneinander vorbei als vorher? ^^ Egal. Zusammenfassung: Mag sein, dass es unter Konstellationen, deren Eintreten die Wahrscheinlichkeit eines Lottogewinns haben, auch auf Privatgelände zu genanntem Tatvorwurf kommen kann. Man muss eben nur fantasievoll konstruieren. Auch wenn du hier anscheinend tatsächlich zwei dumme gefunden hast, die im Nähsaal vor versammelter Mannschaft gevögelt haben. Den Teil der Story musste bitte noch vervollständigen. Es bleibt aber trotzdem one in a million. I.d.R. ( IN DER REGEL!!! ) wird sich Sex am Arbeitsplatz aber auf ein ruhiges Eckchen beziehen. Darauf können wir uns doch einigen, oder? Und damit ist da auch nix mit öffentlichem Ärgernis. Eine solche Seltenheit anzuführen um zu untermauern, es könnte unter gewissen Umständen ggf. so und so sein, könnte man ja fast Korinthengedönskrams nennen. ^^ Würde ich ja aber nie tun. 😁

Mir ging es ganz konkret um deine pauschale Aussage, Sex am Arbeitsplatz könne mangels Öffentlichkeit von vornherein keine Erregung öffentlichen Ärgernisses sein. Das ist falsch. Es kommt strafrechtlich nicht darauf an, wem Gebäude gehören und auch nicht darauf, wie viele Menschen diese sexuellen Handlungen tatsächlich wahrnehmen. Stattdessen kommt es darauf an, in welchem Verhältnis Menschen zueinander stehen und wer die sexuellen Handlungen theoretisch wahrnehmen könnte. 

Dass Sex am Arbeitsplatz tatsächlich in strafrechtlich beachtlicher Weise nicht-öffentlich stattfindet, ist - anders als von dir behauptet - die Ausnahme, nicht die Regel. Ein Einzelbüro mit geschlossener Tür wäre zum Beispiel trotzdem „öffentlich“ im Sinne der Strafnorm. DA liegt dein Fehlverständnis.

 

 

vor 31 Minuten, schrieb Cleo91:

Ein Einzelbüro mit geschlossener Tür wäre zum Beispiel trotzdem „öffentlich“ im Sinne der Strafnorm.

Aber nur, sofern andere Menschen trotz geschlossener Tür Zugang dazu haben und damit zu rechnen ist, oder? Wenn ausgeschlossen ist, dass andere Persomnen eintreten, sei es weil auf dem Gang zu der Uhrzeit niemand sein darf oder weil die Tür nicht nur geschlossen, sondern verschlossen ist oder aus sonstigen Gründen, dann ist die Öffentlichkeit faktisch ausgeschlossen. Ursprünglich diskutiert ihr ja hier die Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB), nicht wahr, und dieser Aspekt ist nicht gegeben, wenn es keine Öffentlichkeit gibt.

In anderen Teilen stimme ich dir/euch durchaus zu, dass auch Teile eines Privatgeländes öffentlicher Raum im Sinne der Gesetzgebung sind, einfach weil/wenn mehrere Menschen sich dort frei bewegen können oder könnten. Für § 183a StGB braucht es dann aber noch, dass das Stören anderer Personen "absichtlich oder wissentlich" (Zitat aus dem Paragraphen) inkauf genommen wird. Aber selbst, wenn das nicht so ist, der § 183a StGB also nicht greift, gibt es auf Privatgelände und in Unternehmen andere Begründungen und Mittel um disziplinarisch oder rechtlich vorzugehen. Der Arbeitsplatz ist eben zum Arbeiten da, nicht für Freizeitvergnügen. Pausen mal ausgenommen (oha, da werden jetzt einige aufhorchen ...).
;):coffee_happy:

vor 4 Minuten, schrieb LacusLenitatis:

Aber nur, sofern andere Menschen trotz geschlossener Tür Zugang dazu haben und damit zu rechnen ist, oder? Wenn ausgeschlossen ist, dass andere Persomnen eintreten, sei es weil auf dem Gang zu der Uhrzeit niemand sein darf oder weil die Tür nicht nur geschlossen, sondern verschlossen ist oder aus sonstigen Gründen, dann ist die Öffentlichkeit faktisch ausgeschlossen. Ursprünglich diskutiert ihr ja hier die Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB), nicht wahr, und dieser Aspekt ist nicht gegeben, wenn es keine Öffentlichkeit gibt.

In anderen Teilen stimme ich dir/euch durchaus zu, dass auch Teile eines Privatgeländes öffentlicher Raum im Sinne der Gesetzgebung sind, einfach weil/wenn mehrere Menschen sich dort frei bewegen können oder könnten. Für § 183a StGB braucht es dann aber noch, dass das Stören anderer Personen "absichtlich oder wissentlich" (Zitat aus dem Paragraphen) inkauf genommen wird. Aber selbst, wenn das nicht so ist, der § 183a StGB also nicht greift, gibt es auf Privatgelände und in Unternehmen andere Begründungen und Mittel um disziplinarisch oder rechtlich vorzugehen. Der Arbeitsplatz ist eben zum Arbeiten da, nicht für Freizeitvergnügen. Pausen mal ausgenommen (oha, da werden jetzt einige aufhorchen ...).
;):coffee_happy:

Ja, zumindest bei aktiv abgeschlossener Tür würde jedenfalls ich dann auch nicht weiter prüfen, ob ich das zur Anzeige bringen sollte. Wenn da nur „normalerweise“ niemand mehr ist, würde ich anhand der übrigen Umstände entscheiden, wie ich weiter verfahre.

Am besten man ist seit eigener Chef/Chefin 😉 

Drauf achten dass niemand mehr im Büro ist.

Hatten wir auch schon (schon länger her) - nach Feierabend !

Überwachungskamera gibt's keine, würde auch nicht geduldet werden

 

Für galt und gilt noch immer der Spruch:

Hast du deine Arbeit lieb-

ficke niemals im Betrieb !

 

Das kommt schon vor. Ich finde allerdings, dass man auf Arbeit sich auf die Arbeit konzentrieren sollte.

Vor 1 Stunde, schrieb Cleo91:

Mir ging es ganz konkret um deine pauschale Aussage, Sex am Arbeitsplatz könne mangels Öffentlichkeit von vornherein keine Erregung öffentlichen Ärgernisses sein. Das ist falsch. Es kommt strafrechtlich nicht darauf an, wem Gebäude gehören und auch nicht darauf, wie viele Menschen diese sexuellen Handlungen tatsächlich wahrnehmen. Stattdessen kommt es darauf an, in welchem Verhältnis Menschen zueinander stehen und wer die sexuellen Handlungen theoretisch wahrnehmen könnte. 

Dass Sex am Arbeitsplatz tatsächlich in strafrechtlich beachtlicher Weise nicht-öffentlich stattfindet, ist - anders als von dir behauptet - die Ausnahme, nicht die Regel. Ein Einzelbüro mit geschlossener Tür wäre zum Beispiel trotzdem „öffentlich“ im Sinne der Strafnorm. DA liegt dein Fehlverständnis.

 

 

In einem normalen Büro ohne Kundenverkehr ist eine strafrechtliche Verfolgung wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses unwahrscheinlich, da die „Öffentlichkeit“ fehlt. Die arbeitsrechtlichen Folgen (Kündigung) sind jedoch sehr real und meist die unmittelbarere Konsequenz.

vor 58 Minuten, schrieb Cleo91:

Mir ging es ganz konkret um deine pauschale Aussage, Sex am Arbeitsplatz könne mangels Öffentlichkeit von vornherein keine Erregung öffentlichen Ärgernisses sein. Das ist falsch. Es kommt strafrechtlich nicht darauf an, wem Gebäude gehören und auch nicht darauf, wie viele Menschen diese sexuellen Handlungen tatsächlich wahrnehmen. Stattdessen kommt es darauf an, in welchem Verhältnis Menschen zueinander stehen und wer die sexuellen Handlungen theoretisch wahrnehmen könnte. 

Dass Sex am Arbeitsplatz tatsächlich in strafrechtlich beachtlicher Weise nicht-öffentlich stattfindet, ist - anders als von dir behauptet - die Ausnahme, nicht die Regel. Ein Einzelbüro mit geschlossener Tür wäre zum Beispiel trotzdem „öffentlich“ im Sinne der Strafnorm. DA liegt dein Fehlverständnis.

Besonders am letzten Teil habe ich aber ganz große Zweifel. 

Und nu ja, ich habe ja jetzt ausreichend dargelegt, worum es mir ging. Wenn du mich da jetzt immer noch nicht abholen möchtest, kann ich daran nichts ändern. Dann auch dir danke für deine Ausführungen.

der Arbeitsplatz ist zum arbeiten zum ficken gibt es doch die Weihnachtsfeiern u.s.w.

Wɪᴇᴠɪᴇʟᴇ ᴠᴏɴ ᴅᴇɴᴇɴ, ᴅɪᴇ ʜɪᴇʀ ʟᴀᴜᴛ "Arbeitszeitbetrug" ʀᴜғᴇɴ, ᴅᴀᴛᴛᴇʟɴ ᴀᴜғ Aʀʙᴇɪᴛ sᴛäɴᴅɪɢ ᴀᴍ Sᴍᴀʀᴛᴘʜᴏɴᴇ ʀᴜᴍ?

ᴵᶜʰ ᶠʳᵃᵍᵉ ᶠᵘʳ ᵉⁱⁿᵉ ᶠʳᵉᵘⁿᵈⁱⁿ  ᕽᴰ

Anonymes-Mitglied-6
vor 3 Minuten, schrieb Satana:

Wɪᴇᴠɪᴇʟᴇ ᴠᴏɴ ᴅᴇɴᴇɴ, ᴅɪᴇ ʜɪᴇʀ ʟᴀᴜᴛ "Arbeitszeitbetrug" ʀᴜғᴇɴ, ᴅᴀᴛᴛᴇʟɴ ᴀᴜғ Aʀʙᴇɪᴛ sᴛäɴᴅɪɢ ᴀᴍ Sᴍᴀʀᴛᴘʜᴏɴᴇ ʀᴜᴍ?

ᴵᶜʰ ᶠʳᵃᵍᵉ ᶠᵘʳ ᵉⁱⁿᵉ ᶠʳᵉᵘⁿᵈⁱⁿ  ᕽᴰ

Schrei doch nicht so rum 

Arbeit ist Arbeit 🤷. Letztlich kann es gut gehen, kann aber auch schief gehen und kein fick ist es Wert den Job zu verlieren, oder anderweitig Probleme dadurch zu bekommen.

Da wir ja alle unterschiedlich sind, jedem das seine😁

vor 24 Minuten, schrieb B-Jayyy:

Besonders am letzten Teil habe ich aber ganz große Zweifel. 

Und nu ja, ich habe ja jetzt ausreichend dargelegt, worum es mir ging. Wenn du mich da jetzt immer noch nicht abholen möchtest, kann ich daran nichts ändern. Dann auch dir danke für deine Ausführungen.

Ich habe dich gerade sehr ausführlich dazu abgeholt. Es ist sogar dann „öffentlich“ im Sinne des § 183a, wenn es sich um ein dienstlich genutztes, viereckig errichtetes Gebäude handelt, der Täter sich allein in einem Flügel dieses Gebäudes aufhält und man ihn durch die Gebäudeform in einem gänzlich anderen Teil des Gebäudes durch‘s Fenster (!) sehen könnte (!). Hättest du das Urteil, nach dem du selbst verlangt hast, gelesen, wüsstest du das auch.

Ist völlig okay, wenn man Strafrecht nicht so ohne Weiteres versteht. Deshalb dauert die juristische Ausbildung auch gut sieben Jahre: Weil man sich das ohne gründliche Systemkenntnis nicht mal eben zusammengooglen kann. 

vor 32 Minuten, schrieb Invisible_Man:

In einem normalen Büro ohne Kundenverkehr ist eine strafrechtliche Verfolgung wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses unwahrscheinlich, da die „Öffentlichkeit“ fehlt. Die arbeitsrechtlichen Folgen (Kündigung) sind jedoch sehr real und meist die unmittelbarere Konsequenz.

Nein. Eine Strafverfolgung ist allenfalls dann unwahrscheinlich, wenn es niemand zur Anzeige bringt (denn dann erfahren die Strafverfolgungsbehörden ja üblicherweise nichts davon). Am Merkmal der Öffentlichkeit mangelt es in der Regel aber gerade nicht (s.o.) - es sei denn, Zugänge werden aktiv versperrt oder die Kenntnisnahme unbestimmter Personen ist aus anderen Gründen sehr unwahrscheinlich bis unmöglich (z.B. ausnahmsweise in einem ganz kleinen Betrieb, in den nicht jeder einfach reinlaufen kann).

Vor ein paar Jahren hatten wir einen Fall, wo ein Kollege im Einzelbüro online Pornos schaute. Das wäre wohl nicht mal aufgefallen, wenn er nicht mal aufs Klo gemusst hätte (sich saubermachen?) und dabei der Bildschirm offen zugänglich gewesen wäre. Ein Kollegin kam rein und meldete das. Der Chef war schneller vor Ort als der Kollege zurück war. Der Flurfunk sagte, es wäre außerdem was mit Tieren gewesen.....

Jedenfalls gab das eine Fristlose Kündigung. Schon allein wegen der Belästigung am Arbeitsplatz. Inwieweit der Arbeitszeitbetrug reingespielt hat weiß ich nicht.

vor 48 Minuten, schrieb Kasseler61:

Arbeit und Sex sollte man nicht vermischen, gibt meistens nur unnötigen Ärger

Bei den meisten Menschen, die Arbeit und Sex vermischt haben, gab es keinen Ärger, auch keinen unnötigen. Warum nicht? Weil er nicht bemerkt wurde und die jeweils Beteiligten auch keinen Stress miteinander hatten. Das heißt: Von den meisten dieser Situationen kriegt keiner was mit. Ergo kein Problem.

In den seltenen Fällen, in denen es doch mal Ärger gibt, ist dieser allerdings meistens unnötig.

:coffee_morning:

Anonymes-Mitglied-7

Wie sagt Stromberg immer: Nie den Füller in Firmentinte tauchen. Da ist was Wahres dran. Gibt nur unnötigen Ärger. Wenn man was mit einem Kollegen/Kollegin hat dann sollte man das nicht auf Arbeit sondern im Privaten bei ihr oder ihm tun. Also dort wo es nicht auffällt.

Anonymes-Mitglied-8

Ja gemacht.aber bei einem Job der mir eher egal war.ist nie aufgeflogen..war richtig schön.. prickelnd..

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