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Sex am Arbeitsplatz


al****

Empfohlener Beitrag

Es gibt so einen schönen Spruch. Never Fuck the payroll. So manch einer meinte sich nicht daran halten zu müssen. Aber die Arbeitgeber ahnden dieses aus Haftungsgründen rigoros. Selbst wenn am Arbeitsplatz nichts passiert und die Spiele komplett privat stattfinden. Besser lassen. Es wird nicht besser.

vor 28 Minuten, schrieb supermasseurHH:

Schön, dass das mal jemand diffenziert betrachtet, was gerade bei Poppen.de nicht üblich ist. Chapeau!! Ehrlich gesagt finde ich rauchen am Arbeitsplatz oder mit Rest-Promille zur Arbeit zu kommen aber schlimmer. Aber wie gesagt - ist eine von möglichen Sichtweisen... Auf keinen Fall finde ich es gerecht, das im Führungszeugnis "einzuarbeiten". Und noch einen Aspekt gibt es - vielleicht haben die das genau beabsichtigt - eine fristlose Kündigung zu bekommen, was es ihnenleichter macht, Arbeiotslosengeld zu bekommen statt einer eventuellen 3-Monats-Sperre... man sollte vor einer Verurteilung immer erst mal die Hintergründe recherchieren ... meine Meinung.

Zeugnis: Lt. Google scheint das auch gar nicht zulässig zu sein:

 

Sexuelle Belästigung oder sexuelle Handlungen am Arbeitsplatz dürfen nicht direkt oder in verschlüsselter Form (Geheimcode) im Arbeitszeugnis erwähnt werden. Zeugnisse müssen wahr, aber wohlwollend sein. Solche Vorfälle sind arbeitsrechtlich relevant, gehören aber in die Personalakte, nicht in das Zeugnis. 
Wichtige Aspekte zur Zeugnissprache bei Vorfällen:
  • Verbot von Geheimcodes: Formulierungen, die sexuelle Handlungen andeuten, sind laut § 109 GewO unzulässig, da Zeugnisse den beruflichen Fortkommen nicht grundlos erschweren dürfen.
  • Keine Erwähnung von Kündigungsgründen: Auch bei einer Kündigung wegen sexueller Belästigung darf dies nicht im Zeugnis stehen.
  • Wohlwollenspflicht: Das Zeugnis muss trotz Verfehlungen eine faire Bewertung der Leistung und des Verhaltens enthalten. Extrem negative, versteckte Hinweise sind anfechtbar.
  • Schutz der Betroffenen: Bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz haben Betroffene das Recht auf Schutzmaßnahmen, eine Erwähnung im Zeugnis des Täters ist jedoch nicht als Disziplinarmaßnahme im Zeugnis vorgesehen. 
Ein Arbeitszeugnis, das sexuelle Handlungen impliziert, ist rechtlich angreifbar und sollte bei Verdacht auf versteckte Hinweise (Geheimcodes) von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht geprüft werden. 
(bearbeitet)
vor 6 Minuten, schrieb B-Jayyy:

Zeugnis: Lt. Google scheint das auch gar nicht zulässig zu sein:

 

Sexuelle Belästigung oder sexuelle Handlungen am Arbeitsplatz dürfen nicht direkt oder in verschlüsselter Form (Geheimcode) im Arbeitszeugnis erwähnt werden. Zeugnisse müssen wahr, aber wohlwollend sein. Solche Vorfälle sind arbeitsrechtlich relevant, gehören aber in die Personalakte, nicht in das Zeugnis. 
Wichtige Aspekte zur Zeugnissprache bei Vorfällen:
  • Verbot von Geheimcodes: Formulierungen, die sexuelle Handlungen andeuten, sind laut § 109 GewO unzulässig, da Zeugnisse den beruflichen Fortkommen nicht grundlos erschweren dürfen.
  • Keine Erwähnung von Kündigungsgründen: Auch bei einer Kündigung wegen sexueller Belästigung darf dies nicht im Zeugnis stehen.
  • Wohlwollenspflicht: Das Zeugnis muss trotz Verfehlungen eine faire Bewertung der Leistung und des Verhaltens enthalten. Extrem negative, versteckte Hinweise sind anfechtbar.
  • Schutz der Betroffenen: Bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz haben Betroffene das Recht auf Schutzmaßnahmen, eine Erwähnung im Zeugnis des Täters ist jedoch nicht als Disziplinarmaßnahme im Zeugnis vorgesehen. 
Ein Arbeitszeugnis, das sexuelle Handlungen impliziert, ist rechtlich angreifbar und sollte bei Verdacht auf versteckte Hinweise (Geheimcodes) von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht geprüft werden. 

Nicht ganz richtig: Das ist eine heikle Situation, aber die rechtliche Lage in Deutschland ist hier ziemlich eindeutig – wenn auch schmerzhaft für die betroffene Person.
Die kurze Antwort lautet: Ja, unter bestimmten Umständen darf (und muss) das im Zeugnis stehen, allerdings meist indirekt.

Ein Arbeitszeugnis muss zwei Kriterien erfüllen: Es muss wohlwollend sein (das Fortkommen nicht unnötig erschweren), aber es muss auch wahr sein. Wenn eine fristlose Kündigung aufgrund von sexuellem Fehlverhalten am Arbeitsplatz ausgesprochen wurde, handelt es sich um einen schwerwiegenden Vorfall, der das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört hat.

bearbeitet von Invisible_Man
(bearbeitet)
vor 3 Stunden, schrieb Lars83:

@alsterschwan hast Du dir eigentlich beim Schreiben des Threads einen runter geholt*?Macht Dich das Geil?🤦‍♂️

Das doch rein erfunden oder meinst Du dein Arbeitskollegen wüßte nicht wenn es Kameras gebe wo diese sind?Hinzu kommt ist das Filmen verboten usw.

Für mich reine ausgedachte Wixstory hier. 😂😂🤦‍♂️🤦‍♂️🤢

Na dann...

Ich gebe mein Arbeitgeber mal preis"... Wir lieben Lebensmittel".

Beide ließen es sich gut gehen im Gemüselager trotz Kamera während der Arbeitszeit.

Ich denke wirklich die Geilheit muss das Hirn ausschalten!!!

Anders kann man das nicht erklären.

Sie wurde versetzt Er entlassen.

Das mit den Filmen solltest du noch mal überdenken und deine Aussage das dieses eine Wixstory ist darfst du  auch noch mal verinnerlichen.

Man sieht aber hier wieder an der Denke der Herren das ficken wo und wann das Hirn beherrscht...irgendwie traurig...🤔

 

bearbeitet von KarlaLangenfeld
vor 3 Stunden, schrieb Dartias:

Wat geht den Chefs dat denn an wenn zwei Angestellte von ihnen sex miteinander haben. Solange wie keiner von beiden am selben Projekt arbeitet oder nachgewiesen kann das sie sich heimlich Informationen der jeweils anderen Firma zu spielen(Wirtschaftsspionage), können sie tun und lassen was sie wollen. Genauso können sie sich Monate vorher schon kennen gelernt haben und ne Affäre begonnen haben und wollten in der Situation den kick genießen.

🙈 😂 Der Arbeitgeber hat "Hausrecht"!!! Also nix in den Firmen Räumen, muss dieser dulden! 😉 

Ich finde es ja irgendwie bezeichnet dass einige Männer sowas gar nicht schlimm finden und die Kündigung verteufeln. Oder nach Hintergrunden fragen. 🤦🏻‍♀️🤦🏻‍♀️

vor 8 Minuten, schrieb B-Jayyy:

Zeugnis: Lt. Google scheint das auch gar nicht zulässig zu sein:

 

Sexuelle Belästigung oder sexuelle Handlungen am Arbeitsplatz dürfen nicht direkt oder in verschlüsselter Form (Geheimcode) im Arbeitszeugnis erwähnt werden. Zeugnisse müssen wahr, aber wohlwollend sein. Solche Vorfälle sind arbeitsrechtlich relevant, gehören aber in die Personalakte, nicht in das Zeugnis. 
Wichtige Aspekte zur Zeugnissprache bei Vorfällen:
  • Verbot von Geheimcodes: Formulierungen, die sexuelle Handlungen andeuten, sind laut § 109 GewO unzulässig, da Zeugnisse den beruflichen Fortkommen nicht grundlos erschweren dürfen.
  • Keine Erwähnung von Kündigungsgründen: Auch bei einer Kündigung wegen sexueller Belästigung darf dies nicht im Zeugnis stehen.
  • Wohlwollenspflicht: Das Zeugnis muss trotz Verfehlungen eine faire Bewertung der Leistung und des Verhaltens enthalten. Extrem negative, versteckte Hinweise sind anfechtbar.
  • Schutz der Betroffenen: Bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz haben Betroffene das Recht auf Schutzmaßnahmen, eine Erwähnung im Zeugnis des Täters ist jedoch nicht als Disziplinarmaßnahme im Zeugnis vorgesehen. 
Ein Arbeitszeugnis, das sexuelle Handlungen impliziert, ist rechtlich angreifbar und sollte bei Verdacht auf versteckte Hinweise (Geheimcodes) von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht geprüft werden. 

Stimmt. Der Betroffene kann die Streichung dieses Passus` im Zeugnis verlangen. 

Von Beziehungen oder irgendwelchen Affären unter Kollegen oder Geschäftspartnern halte ich ja grundsätzlich nichts. Da ich nicht das Maß aller Dinge bin, wird‘s sowas auch immer und immer wieder geben. Solange es nicht das Umfeld beeinflusst, ist‘s mir wurscht. Heißt auch, wenn sie irgendwo im Büro ficken wollen - bitte schön. Dann aber in Herrgotts Namen so, dass niemand von diesem Elend behelligt wird.

vor 3 Stunden, schrieb Ior38:

 

Warum wurden die Kündigungen ausgesprochen? Eigentlich kann das nur Arbeitszeitbetrug sein. Solsnge es einvernehmlich, in freizeit und ohne andere zu belästigen ist sollte es da keine handhabe für eine Kündigung geben…

Ein Firmen Inhaber darf bestimmen, was in seinen Räumlichkeiten /Arbeitsgelände passiert!! Eigentums /Hausrecht! 😉 Egal ob Pause ⏯️.. 😉 

vor 5 Minuten, schrieb klitmaster11:

Bei Prostituierten ist Sex am Arbeitsplatz nicht unüblich.

Manchmal aber mangelhaft bis ungenügend - und somit negativ für den Arbeitsplatz und Cheffe 🥴

vor 1 Minute, schrieb Invisible_Man:

 

Nicht ganz richtig: Das ist eine heikle Situation, aber die rechtliche Lage in Deutschland ist hier ziemlich eindeutig – wenn auch schmerzhaft für die betroffene Person.
Die kurze Antwort lautet: Ja, unter bestimmten Umständen darf (und muss) das im Zeugnis stehen, allerdings meist indirekt.

Ich habe nur wiedergegeben, was wohl der Normalfall ist. Lt. Google. Ausnahmen wird es bestimmt geben. Ich schrieb ja auch in meinem ersten Kommentar, dass ich da eine Einzelfallbeurteilung für richtig halte. 
Der geschilderte Fall im EP wäre aber eben für mich ein Paradebeispiel dafür, warum das eben nicht im Zeugnis zu stehen hat. Sondern in der Personalakte. Der Mitarbeiter hat hier nichts getan, was rechtfertigen würde, dass Dritte ein Leben lang von seinem einvernehmlichen Sex mit einer anderen Person erfahren. Er hat nichts weiter als Arbeitszeitbetrug begangen. Diesen könnte man meines Rechtsempfindens nach noch dokumentieren. Aber ob dieser durch Ficken, Gaming, Privattelefonie oder sonst was zustande kam, geht den nächsten Arbeitgeber nichts an. Er braucht diese Information schlicht nicht, um die Qualifikation des Bewerbers zu beurteilen. 

In diesem Fall hier also: Wenn Google Recht hat, wovon ich jetzt erst mal ausgehe, dann hat die Geschichte meiner Einschätzung nach nicht im Zeugnis zu stehen. Oder spräche aus deiner Sicht etwas dafür? Was wäre denn dein Argument dafür, dass dies als lebenslange Zeugnisschuld mit sich rumgeschleppt werden muss? Wie bereits erwähnt, selbst Vorstrafen verfallen. Das was hier passiert ist ist aber weit unter dem Level einer Straftat. Warum also eine solch drakonische Bestrafung?

vor 27 Minuten, schrieb B-Jayyy:

Ein Arbeitszeugnis, das sexuelle Handlungen impliziert, ist rechtlich angreifbar und sollte bei Verdacht auf versteckte Hinweise (Geheimcodes) von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht geprüft werden. 

Finde ich vernünftig und menschlich.

Wenn erwachsene Menschen ihre Triebe so wenig im Griff haben und ständig und überall vögeln wollen sollten sie entsprechende Jobs suchen.
Ansonsten muss man mit den Konsequenzen leben.

Die Arbeit macht mich so Ungeil. Könnte nicht zwischen Rechnungen und Co oder auf der Palette vögeln. Davon ab, hatte ich nur in der letzten Firma eine Kollegin die ansatzweise lohnenswert war. Der Rest... nunja

Finde die Kündigung mehr als gerecht, man kann doch seine Triebe solange unter Kontrolle haben bis nach Feierabend. Und Sex mit einer Kollegin sind ein Nogo, weil es dann vielleicht später irgendwann mal richtig Stress geben kann.

(bearbeitet)
vor 30 Minuten, schrieb B-Jayyy:

Ich habe nur wiedergegeben, was wohl der Normalfall ist. Lt. Google. Ausnahmen wird es bestimmt geben. Ich schrieb ja auch in meinem ersten Kommentar, dass ich da eine Einzelfallbeurteilung für richtig halte. 
Der geschilderte Fall im EP wäre aber eben für mich ein Paradebeispiel dafür, warum das eben nicht im Zeugnis zu stehen hat. Sondern in der Personalakte. Der Mitarbeiter hat hier nichts getan, was rechtfertigen würde, dass Dritte ein Leben lang von seinem einvernehmlichen Sex mit einer anderen Person erfahren. Er hat nichts weiter als Arbeitszeitbetrug begangen. Diesen könnte man meines Rechtsempfindens nach noch dokumentieren. Aber ob dieser durch Ficken, Gaming, Privattelefonie oder sonst was zustande kam, geht den nächsten Arbeitgeber nichts an. Er braucht diese Information schlicht nicht, um die Qualifikation des Bewerbers zu beurteilen. 

In diesem Fall hier also: Wenn Google Recht hat, wovon ich jetzt erst mal ausgehe, dann hat die Geschichte meiner Einschätzung nach nicht im Zeugnis zu stehen. Oder spräche aus deiner Sicht etwas dafür? Was wäre denn dein Argument dafür, dass dies als lebenslange Zeugnisschuld mit sich rumgeschleppt werden muss? Wie bereits erwähnt, selbst Vorstrafen verfallen. Das was hier passiert ist ist aber weit unter dem Level einer Straftat. Warum also eine solch drakonische Bestrafung?

Sicher bedarf es immer einer Einzelfallprüfung. Wenn es sich um einvernehmlichen Sex handelte, der „nur“ gegen die Betriebsethik verstieß, ohne andere zu belästigen, ist die Hürde für eine Erwähnung im Zeugnis höher als bei sexueller Belästigung. Letztere ist ein Straftatbestand und wird im Zeugnis fast immer durch die Blume (oder durch die verhaltensbedingte Kündigung) quittiert.

bearbeitet von Invisible_Man
Vor 35 Minuten , schrieb Kiki69:

Ein Firmen Inhaber darf bestimmen, was in seinen Räumlichkeiten /Arbeitsgelände passiert!! Eigentums /Hausrecht! 😉 Egal ob Pause ⏯️.. 😉 

Ja, aber nicht rückwirkend und ob man dann ohne abmahnung gleich fristlos kündigen kann….

(bearbeitet)

Meine Erfahrungen aus Dienst- und Angestelltenverhältnissen heraus ist dazu begrenzt. 

Mitnehmen konnte ich, dass es immer für Gesprächsstoff sorgt, sowie den betreffenden Personen, ab Kenntniszeitzunkt, anders Entgegengetreten wird. Es schnell Tuscheleinen gibt, wenn beide Betreffende fehlen etc.

Im Grundsatz würde ich meine Professionalität im Job davon in frage gestellt sehen und würde eine derartige Bewertung, meiner Person nicht wollen sowie auch nicht zulassen. 

Darüber hinaus kann ich es mir auch nur mit meiner Partnerin vorstellen.

Grundsätzlich habe ich da einen Intressenkonflikt aus meinen Wertvorstellungen herrührend. Würde ich die Menschen "anzinken"?! klares Nein!

bearbeitet von maximus-mma-spirit
vor 26 Minuten, schrieb Wildfang1351:

Ich finde es ja irgendwie bezeichnet dass einige Männer sowas gar nicht schlimm finden und die Kündigung verteufeln. Oder nach Hintergrunden fragen. 🤦🏻‍♀️🤦🏻‍♀️

Ne du, schlimm finde ich das auch nicht. Ich finde es riskant. Recht dumm. Man könnte durchaus entspannt nach Feierabend vögeln und dabei nichts riskieren. Aber schlimm? Warum sollte ich das schlimm finden? Ich bin doch der nicht der "Geschädigte" Arbeitgeber, der den Arbeitnehmer für 12,37 Minuten Sex bezahlt hat. Klar, der Arbeitgeber findet das weniger witzig. Schließlich hätte der Arbeitnehmer für ihn doch in dieser Zeit Quadrillionen ranschaffen können. Oder sogar noch mehr, nicht wahr? 😉 Ne, hätte er eben nicht. Dem Arbeitgeber ist zwar ein Schaden entstanden. Aber der ist nicht sonderlich hoch. Die Strafe muss dann irgendwo auch in Korrelation mit der Tat und dem Schaden stehen. 

Es gäbe auch die Möglichkeit, es bei einer Abmahnung zu belassen und den Mitarbeiter die entsprechende Arbeitszeit nachholen zu lassen. Warum findest du es denn jetzt "bezeichnend" ( ist ja schon wieder ein unnötig großes Wort, oder? ), wenn man da mal fragt, ob es nicht auch ne Nummer kleiner geht als mit einer Kündigung? Und was hat das jetzt eigentlich wieder mit Männern zu tun? Also beispielsweis meine eingebrachte Sicht, dass das vllt. auch kleiner geht, wurde bisher ausschließlich von Frauen geliked. 🤷‍♂️

 

Sex auf der Arbeit super okay. Dann aber unbemerkt und wenn das nicht geht, dann eben später im "Busch".

Wäre mir zu riskant. Ich würde mich mit ihr nach Feierabend verabreden und außerhalb der Firma sex im Auto machen ,

Der Arbeitsplatz gehört zur Beruflichen Karriere und dort haben Sexkontakte nichts zu suchen.

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