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Ficken im Garten


skins2xu

Empfohlener Beitrag

https://www.focus.de/immobilien/wohnen/zu-laut-ist-sex-im-garten-oder-auf-dem-balkon-erlaubt-das-sagt-das-gesetz_id_259952990.html

Ja, finde ich schon.
Man kann ja gerne Sex an der frischen Luft haben, sollte aber niemand anderen belästigen.
rainbow_1954
Am 20.7.2025 at 18:35, schrieb skins2xu:

ist es ein no go die nachbarin im Garten zu ficken.wenn andere zu sehen können?

Selbstverständlich nicht.

Vorausgesetzt natürlich, Du hast vorher ausreichend Sitzgelegenheiten für mögliche Zuschauer bereit gestellt.

Und wenn sie gebunden ist, dann solltest Du vorher mit ihrem Partner den Schlüssel für die korrekte Aufteilung der Eintrittsgelder ausmachen.

 

Ironie off!

Themen gibt`s.......

Spürst Du morgens Deinen Harten
fick die Nachbarin im Garten
Zieh sie einfach hintern Busch
und lecke erstmal ihre Musch
Wenn sie stöhnt als Reaktion
fördert das die Erektion
Was die Dame sehr entzückt
"Wie geil, wenn mich der Nachbar fickt!"
Sprach's und bückt sich tief zum Boden
Vor Freude hüpfen Deine Hoden
Du rammst den Prügel in sie rein
und stimmst in das Gestöhne ein
Schon eilen noch mehr Nachbarsdamen
herbei und lassen sich besamen
Du fühlst Dich wie im Paradiese
und vögelst alle auf der Wiese
Doch mitten in dem Rudelbums
da macht es plötzlich kräftig rumms
Sie schmiert Dir eine unterm Baum
Der Fick war nur ein schöner Traum 🤕
Am 20.7.2025 at 18:35, schrieb skins2xu:

ist es ein no go die nachbarin im Garten zu ficken.wenn andere zu sehen können?

Kommt darauf an wie die Nachbarschaftsverhältnisse sind

Kommt drauf an wer der umkreis ist.
Wenn die Leute oder Nachbarn scheiß egal sind und auch was so gesagt wird. Dann los gibst ihr richtig.

Aber wenn es den ein oder anderen Nachbarn gibt bei dem man das Gesicht verliert oder so. Denn man muss ja nicht gleich unter aller sau vor allen Augen alles machen. Gibt ja auch Familien. Jeder will ja auch seine Ruhe haben usw.

Also wenn ich Single wäre und es nur im meinen eigene Ruf geht und niemand anderes. Dann würde ich es auch machen. Aber jeden Tag 😏🤣
Am 20.7.2025 at 18:35, schrieb skins2xu:

ist es ein no go die nachbarin im Garten zu ficken.wenn andere zu sehen können?

Nur, wenn sie was dagegen hat, dass sie von ihren anderen Nachbarn dabei beobachtet wird.

Am 20.7.2025 at 18:35, schrieb skins2xu:

ist es ein no go die nachbarin im Garten zu ficken.wenn andere zu sehen können?

Der Garten ist nicht das Problem...

Ist es Erregung öffentlich Ergebniss wenn man in der Öffentlichkeit erregt ist?

Nein ist es nicht und ich hoffe ihr hattet einen mords Spaß

Am besten an der Gartengrenze. Neutraler Bereich und das Haus bleibt sauber, falls was ausläuft oder daneben spritzt.

Am 20.7.2025 at 18:35, schrieb skins2xu:

ist es ein no go die nachbarin im Garten zu ficken.wenn andere zu sehen können?

Willst du jetzt hören, was für ein toller Hecht du bist? 

liebundtreu
Am 20.7.2025 at 18:35, schrieb skins2xu:

ist es ein no go die nachbarin im Garten zu ficken.wenn andere zu sehen können?

willst Du zeigen das Du guter Jäger bist der leicht Beute machen kann

wenn dein bestes Stück anbei Klöten Likör ausschenken möchte

dieses Schuss ist was zum angeben 

Hoffentlich filmt das jemand und lässt Unbeteiligte das miterleben.
Am 21.7.2025 at 08:50, schrieb Arteras:

LOL - du weisst du kannst das nur als Betroffene Person? Hörensagen ist kein Grund für eine Anzeige.

183a, Anzeige durch jegliche Person möglich. Alles andere liegt in der Verantwortung der zuständigen Behörden.

War aber als Kurzkommentar zu einem mal wieder dümmlichen Post hier eingeworfen.

Ein No Go wäre es nicht wenn andere den Garten nicht von außen einsehen können. Aber wenn man es kann, sollte man es lieber nicht machen. Würde evtl Ärger geben. 😁
vor 3 Stunden, schrieb Travelpop:

183a, Anzeige durch jegliche Person möglich. Alles andere liegt in der Verantwortung der zuständigen Behörden.

War aber als Kurzkommentar zu einem mal wieder dümmlichen Post hier eingeworfen.

Nach § 77 Abs. 1 StGB kann ein Strafantrag grundsätzlich nur vom Verletzten (aka persönlich Betroffenem) gestellt werden. Bei § 183 StGB bedeutet dies, dass die geschädigte Person, die die exhibitionistische Handlung persönlich wahrgenommen hat, den Antrag stellen muss o. im Fall von Minderjährigen der gesetzliche Vertreter. Leute hier im Forum sind im Sinne des Gesetzes nicht die Verletzten u. auch nicht Erziehungsberechtigen, wenn jeman hier sagt das er das gemacht hat kann die Person somit hier keiner anzeigen. Ausnahme ist natürlich du wohnst neben der besagten Person und hast es selber beobachtet weil du spannst den ganzen Tag, was selbst u.U. anzeigbar ist. Und selbst das klappt nur innerhalb von einem beschränktem Zeitraum. Man kann nicht sagen - den zeige ich jetzt an, weil der letztes Jahr.....

BTW in dem §183a StgB was du angibst steht nicht drin wer anzeigen darf, soviel zu dümmlich.... - das es nur auf Antrag verfolgt wird steht in §183 Abs. 2  (§183a ist nur eine Ergänzung von §183) u. wer anzeigen darf in §77 Abs.1

Das müsste näher erläutert werden. So, wie der EP geschrieben ist, finde ich das äußerst unangebracht, aus verschiedenen Gründen.

Grundsätzlich ausschließen möchte ich es nicht, kommt immer auf die Umstände an.

Am 21.7.2025 at 05:46, schrieb Sanfter_Riese:

Rein rechtlich ist es m. W. sogar erlaubt. Hast du dich mal gefragt, ob vielleicht andere Menschen und insbesondere Kinder dieses Treiben sehen könnten? Falls diese Möglichkeit besteht, dann pack' den Schniedel wieder ein und vergnügt euch woanders.🙈

Nicht ganz, nackt sein ist grundsätzlich überall erlaubt. Aber nur ohne sexuellen Handlungen und auch nur, wenn sich niemand gestört fühlt.

 

liebundtreu
Am 24.7.2025 at 05:16, schrieb Havelnixe72:

Hoffentlich filmt das jemand und lässt Unbeteiligte das miterleben.

könnte man gut auf *** reinstellen

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