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**Postpaket verschwunden**


En****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Meine Faxe sende und empfange ich ausschließlich via E-Mail an einen Faxprovider


Das ist wohl heutzutage die gängigste Methode. Wenn ich bei Bekannten und Verwandten bin, steht da aber auch oftmals noch ein Faxgerät rum. Es gab ja mal die All-In-One-Geräte-Mode.


Geschrieben (bearbeitet)


Das gute alte Einschreiben mit Rückschein ist das Mittel der Wahl.



Nutzt nichts!

Im Buch Neues Lexikon der Rechtsirrtümer, von Dr. jur. Ralf Höcker (erschienen im Ullstein Verlag, ISBN 978-3-548-36772-9, 8,95 €) kann man nachlesen:

... Wer einen Brief per Einschreiben verschickt, erhält einen Einlieferungsbeleg. Damit kann er nachweisen, dass er den Brief tatsächlich versandt hat. Bei einem Einwurfeinschreiben erhält man außerdem einen Beleg, der bestätigt, dass das Einschreiben auch wirklich in den Briefkasten des Adressaten eingeworfen wurde...

... Die Deutsche Post AG dürfte deshalb jedes Jahr Unsummen an Briefen verdienen, die völlig unsinnigerweise als teures Einschreiben versandt werden.

... Die Deutsche Post AG empfiehlt diese Versandart, wenn der Absender die Ein- und Auslieferung wichtiger Schreiben später rechtssicher nachvollziehe und dokumentieren möchte. Als Beispiele nennt sie Kündigungen, Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen. Als besonders sicher bezeichnet die Deutsche Post AG den Versand per Einschreiben mit Rückschein.

... Tatsächlich ist es jedoch keineswegs so, dass der Absender auf der sicheren Seite ist, wenn er einen Brief per Einschreiben mit Rückschein verschickt. Denn wenn der Empfänger nicht zu Hause ist und sein Einschreiben auch nicht auf der Post abholt, weil er dessen Inhalt ahnt, bekommt der Absender natürlich auch keine schriftliche Empfangsbestätigung. Die Kündigung, Mahnung oder Zahlungsaufforderung gilt dann nicht als zugegangen.

... Und selbst dann, wenn der Empfänger den Erhalt des Schreibens bestätigt, besteht keineswegs Rechtssicherheit. Denn immer wieder kommt es vor, dass unseriöse Adressaten den Brief zwar erst einmal annehmen, nachträglich jedoch behaupten, in dem Umschlag des
Einschreibens sei gar keine Kündigung, Mahnung oder Zahlungsaufforderung gewesen, sondern irgendetwas völlig anderes. In einem solchen Fall hat der Absender ein ernsthaftes Problem.

... Denn per Einschreiben mit Rückschein kann leider nur bewiesen werden, dass überhaupt irgendein Schreiben zugestellt wurde. Der Inhalt des Schreibens wird dagegen nirgendwo dokumentiert und ist damit schwer zu beweisen.

... Wer damit rechnet, dass der Empfänger eines wichtigen Schreibens derart üble Tricks anwenden könnte, der hat nur zwei Möglichkeiten, wenn er wirklich auf Nummer sicher gehen will: Zum Ersten kann man die Kündigung per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Dann ist es egal, ob der Empfänger zu Hause ist. Denn der Gerichtsvollzieher kann Briefe auch dann wirksam zustellen, wenn der Empfänger die Annahme verweigert oder gar nicht zu Hause ist.
Es reicht, wenn er den Brief in den Briefkasten des Adressaten einwirft. Falls es keinen Briefkasten geben sollte, nimmt der Gerichtsvollzieher den Brief einfach wieder mit und hinterlegt ihn für den Empfänger beim örtlichen Amtsgericht. Auch das gilt als wirksame Zustellung. Der Gerichtsvollzieher beglaubigt außerdem den Inhalt des zugestellten Schreibens in einer Zustellungsurkunde, die der Absender erhält. Mit anderen Worten: Bei einer Zustellung durch den Gerichtsvollzieher kann der Empfänger weder den wirksamen Zugang des Schreibens verhindern, noch kommt er mit der Behauptung durch, er habe keine Kündigung, sondern zum Beispiel nur ein leeres Blatt Papier erhalten. Sowohl Zugang als auch Inhalt des Schreibens sind in einer amtlichen Urkunde eindeutig festgehalten.



Passagen sind gekürzt, das Relevante steht aber da!


bearbeitet von Cunnix
Preis
Geschrieben

Genau Cunnix!
Und deswegen ist das Fax mit qualifiziertem Sendeprotokoll der einfachste und zugleich rechtssichere Weg - sofern der Empfänger eine offizielle Faxnummer hat.


Geschrieben

Nutzt nichts!


Das ist aber jetzt ein worst-case-Szenario. In der Regel beindruckt den Richter schon ein Einschreiben mit Rückschein und eine Kopie des Schreibens.


Geschrieben

Meine Faxe sende und empfange ich ausschließlich via E-Mail an einen Faxprovider. Der Faxprovider schickt mir dann das qualifizierte Sendeprotokoll zu.


Da Du ja offenbar mit dem Provider zufrieden bist:
Möchtest Du ihn hier nennen?
Würde mich interessieren.

Kann der Provider bei diesem Mail2Fax-Gateway nur den Textinhalt einer Mail als Fax zustellen oder auch angehängte (zuvor eingescannte) Dokumente?


Geschrieben

Es geht hier nicht um Faxe .

Im übrigen ist mein Schreiben einmal per Einschreiben/Rückschein raus und zusätzlich wurde es gefaxt.


Geschrieben

@ompul
Anbieter ist Retarus.
Als angehängte Datei ist möglich alle MS-Office-Formate und PDF.

Dieser Dienst wird mir zur Verfügung gestellt, ich habe mich da nicht drum kümmern müssen und kann keine weiteren Auskünfte geben.

Mail2Fax-Dienste gibt es ja recht viel, z.B. Sipgate (die glaube ich auch qualifiziete Faxe versenden). Aber keine Ahnung, was gut und günstig ist. Vielleicht mal diese Frage in der PC-Ecke posten


Geschrieben

Nutzt nichts! ...


Nützt sehr wohl was!
Denn es kommt nicht darauf an, was einige schlaue Autoren so an THEORIE absondern, oder was der Beklagtenvertreter vor Gericht einzuwenden versucht.

Sondern es geht darum, was der RICHTER anerkennt.
Und ich habe noch KEINEN Richter erlebt, der ein Einschreiben/Rückschein nicht als zugestellt ansehen würde, und zwar mit genau dem Text, den man vor Gericht vorlegt.

Kein Richter hat je angenommen, daß ein leeres Blatt zugestellt worden sei.

Die Autoren mögen ja damit Geld verdienen, einen Richter am Amtsgericht beendrucken sie damit nicht.


Geschrieben


Kein Richter hat je angenommen, daß ein leeres Blatt zugestellt worden sei.

Die Autoren mögen ja damit Geld verdienen, einen Richter am Amtsgericht beendrucken sie damit nicht.



Hast du das selbst so erlebt? Also, wenn nicht, dann ist das auch nur eine Annahme von dir!


Geschrieben

Hast du das selbst so erlebt? ...


Selbst erlebt.
Mehrmals.
Sogar Richter, die einen einfachen Brief als zugestellt ansehen.


Geschrieben


Sondern es geht darum, was der RICHTER anerkennt.
Und ich habe noch KEINEN Richter erlebt, der ein Einschreiben/Rückschein nicht als zugestellt ansehen würde, und zwar mit genau dem Text, den man vor Gericht vorlegt.

Kein Richter hat je angenommen, daß ein leeres Blatt zugestellt worden sei.



So langsam frage ich mich ernsthaft, was mit Dir hier los ist.
(kommen auch mal wieder bitte und endlich sachliche Beiträge von Dir?)


Geschrieben

Das ist aber jetzt ein worst-case-Szenario...


Allerhöchstens.
Wie gesagt: Ich habe noch keinen Richter erlebt, der ein Einschreiben nicht anerkannt hätte.


Geschrieben

@cuthein - Mir ist ein solcher Fall auch nicht bekannt. Wenn es so eine Entscheidung gäbe, würde ich wahrscheinlich über eine interne Postumlaufmappe darüber informiert, da ich meine Kommunikation darauf abstimmen müsste.


Geschrieben

Ich habe mich mit einer Juristin unterhalten.

Auch sie kann die Atffassung nachvolziehen, daß eine Bezahlung nicht zu erfolgen hat, da das Paket nicht ordnungsgemnäß eigenhändig ausgeliefert wurde.

Allenfalls ist m.E. der Paketdienst Ersatzpflichtig, da er nicht krrekt zugestellt hat.

Ein Nachweis das man nicht im hause war ist demnach nicht zu erbringen, da ja eh unerlaubter Weise ersatzzustellung vermerkt wurde.

Ich rate weiterhin zu einem Rechtsanwalt.


Geschrieben

Ich bin, noch , nett.

Habe der Mahnung widersprochen, mit den Hinweisen, daß eine unerlaubte Zustellung bei der Nachbarin erfolgte und zeitgleich auf das Urteil des OLG Düsseldorf, was ich weiter unten schon mal zitierte, verwiesen.
Per Einschreiben/Rückschein und per Fax hingeschickt, jetzt warte ich mal ab.

Die Verbraucherzentrale Köln sagte mir, daß sich Versandhändler in solchen Fällen meistens erstmal querstellen, in der Hoffnung, daß der "doofe" Kunde halt doch bezahlt.


Geschrieben (bearbeitet)

DHL macht sich einfach nur mal wieder unbeliebt.
Wer kennt das nicht: Ehemann bestellt etwas, ist zur Lieferung aber nicht zuhause.
Kein Problem, ich als Ehefrau gehe mit dem Kärtchen zur Post und möchte das Ding abholen.
Geht nicht!! Neuerdings (laut Aussage) dürfte niemandem das Paket (welches in diesem Falle sogar nur ein Päckchen war)ausgehändigt werden - nur dem Empfänger mit Ausweis.
Auch als Ehefrau brauche ich eine Vollmacht.
Was????
Der Paketzusteller dürfe sogar selbst entscheiden, ob er mir an der Tür das Teil aushändigen würde. Weil ich bin ja nicht Empfänger und habe keine Vollmacht.

Mooooment mal....aber ein als eindeutig "Eigenhändig, nicht an Nachbarn oder an Kinder aushändigen" Paket - da dar er auch selbst entscheiden, ob und wo er das abgibt oder einfach ablegt!

Merken die noch irgendwas?


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben


Per Einschreiben/Rückschein und per Fax hingeschickt, jetzt warte ich mal ab.

So langsam summieren sich Deine Extra-Kosten in dem
Fall, diese kannst Du ihnen, wenn der Sachverhalt am Ende zu Deinen Gunsten entschieden ist, in Rechnung stellen.


Geschrieben

Am 22.02. ist mein Schreiben raus an MyCare. Bis heute ohne jegliche Reaktion, weder per Brief, noch per Mail oder sonstwas.
Und der Betrag des verschwundenen Paketes ist immer noch meinem Kundenkonto belastet.
Ich hab Zeit


Geschrieben (bearbeitet)

Aus betrieblicher und privater Erfahrung mit auch einzelnen Rechtstreitigkeiten:

mehrfach erwaehnt, Pakete die mich persoenlich nicht erreichen sind nicht ordungegemaess zugestellt. Ausser man gibt mir schriftlich anhand diese an geeigneter Einlagerungsstelle abzuholen, nachtraeglich. Gott und die Welt als Abladestation zu gebrauchen, ist keine Ausflucht.

Ehefrauenmaenner ohne Generalvollmacht, werden nicht nur bei DHL im Leben scheitern.Da gibt es noch andere Gaenge im Leben, die einen das unter Umstaenden sehr teuer lehren koennen.

Nachbarschaltliches Wohlwollen in dieser Frage wurde voellig abgeschafft, da auch Ware die beschaedigt nicht sichtbar ( fuer den Entgegennehmenden) angeliefert wurde, von unserem Haus ordentlich angenommen und zwischengelagert wurde, bis ein Streit entbrannte nach Oeffnen, wer denn nun der Verusacher sei. Geoeffnet versteht sich vom uebernehmenden Adresssaten, der sich irgendwann sein Paket abholte.Die alte Leier; keiner war es und wer ersetzt den Schaden.Das kann je nach Fall, deutlich teuer werden.

Bei regelmaessigem Faxverkehr zwischen 2 Parteien, bleibt auch ein Faxuebermittlungsprotokol seifig. Bez. Einschreiben mit Rueckantwort, das gleiche in Gruen. Klaerung dazu gab es auch oberhalb.


Bist du in der Lage das Geld zurueckzuordern Geile?


bearbeitet von xirix
Geschrieben

Nur mal so als genereller Tipp für alle, die Päckchen und Pakete erwarten: Die DHL-Packstationen sind eine super Alternative, find ich. Man kann das Päckchen abholen, wie es einem zeitlich passt, sogar Nachnahmesendungen kann man dort einlagern lassen. Oder, was ich auch gesehen habe, man kann DHL zwischenzeitlich auch den Wunschtermin mitteilen, wann man das Paket zugestellt bekommen möchte.

Ich persönlich finde das echte Alternativen, das Heckmeck wegen Nachbarschaftsabgabe etc. dürfte damit ausbleiben.

Zum aktuellen Thema würde ich die solange mit Anrufen oder Briefen nerven, bis das Paket dem Kundenkonto wieder gutgeschrieben wurde.


Geschrieben (bearbeitet)

... würde ich die solange mit Anrufen oder Briefen nerven...


Wozu?
Die "Service"nummern kosten ein Schweinegeld (von dem DHL die Hälfte kriegt) und rumkommen tut dabei nix.
Geli ist schon auf dem richtigen Weg.
Braucht halt Zeit.


bearbeitet von cuthein
Geschrieben

Die DHL-Packstationen sind eine super Alternative, find ich. Man kann das Päckchen abholen, wie es einem zeitlich passt, sogar Nachnahmesendungen kann man dort einlagern lassen.




Nur das es diese nicht überall gibt und Versender auch nicht immer dahin liefern.

Susi


Geschrieben

Und der Betrag des verschwundenen Paketes ist immer noch meinem Kundenkonto belastet.

Mach Dir keine Sorgen. Irgendwann kommt eine Mahnung, der widerspricht Du einfach mit Verweis auf die zurückliegende Korrespondenz. Ich würde sogar in diesem Schreiben eine Gutschrift bzw und Rückbelastung zu Gunsten Deines Kontos einfordern, das könnte noch einmal eine Regung beim Sachbearbeiter auslösen.

Ich hab Zeit

... die für Dich arbeitet.


Geschrieben

Wozu?
Die "Service"nummern kosten ein Schweinegeld...



Ich schrieb ja auch lediglich, dass ICH das so machen würde. Mir sind zeitnahe Erledigungen einfach am liebsten. Dass GELI es so machen muss, schrieb ich nicht

Abgesehen davon, man kann nicht nur Rücklastkosten geltend machen, wie von montago vorgeschlagen. Nein, man kann auch eine Auslagenpauschale geltend machen (€ 20,00 ist ein meist anerkannter Betrag) dafür, dass man durch die Gegend telefonieren und schreiben musste Handelt es sich um teure Service-Nummern, kann man die Anrufe sogar detailiert in Rechnung stellen.

Nur das es diese nicht überall gibt und Versender auch nicht immer dahin liefern.



Jo, meine Aussage setzte natürlich voraus, dass man in der Nähe einer Packstation wohnt und dorthin ausgeliefert wird. Versandhändler tun dies jedoch im Normalfall.


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