diabolo1967 Geschrieben Mai 13, 2012 Geschrieben Mai 13, 2012 Mal hoeren was andere dazu sagen........ Ich habe eine schoene Whg in der ich leider aus beruflichen Gründen selten bin. Da ich auch keine feste Bez. suche dachte ich ich könnt doch eigentlich eine Süsse darin wohnen lassen die auch lieder Single bleiben möchte aber auf gelegentlichen Sex nicht verzichten möchte. Wäre doch eine echte win-win-situation!?
Gelöschter Benutzer Geschrieben Mai 13, 2012 Geschrieben Mai 13, 2012 (bearbeitet) Die Formulierung "nicht auf gelegentlichen Sex verzichten möchte" geht möglicherweise an der realen Angebot-und-Nachfrage-Situation vorbei, weil Frauen für die Erfüllung dieses Bedürfnisse eigentlich alle Optionen haben. Kann sein dass Du eine "Süße" findest, die sich darauf einlässt, aber wenn sie richtig süß ist, wird sie es kaum nötig haben... @Lichtschimmer: oder so! bearbeitet Mai 13, 2012 von Gelöschter Benutzer
Sc**** Geschrieben Mai 13, 2012 Geschrieben Mai 13, 2012 Naja, solange sie bereit ist, Sex mit Dir in dem Umfang durchführen zu wollen, wie es für Dich einem angemessenen Gegenwert der Überlassung entspricht, vielleicht. Nur wie reagierst Du, wenn sie zunehmend zurückhaltender wird. Sagst Du ihr dann "Hey, Du hast den monatlichen Mitwert noch nicht zurückgebumst" ? Würdest Du Dich damit wohl fühlen, wenn Sie letztendlich Euren Sex abarbeitet, oder sie sich zu einem Beischlaf durchringt, um sich einem schlechten Gewissen zu entledigen ?
Gelöschter Benutzer Geschrieben Mai 13, 2012 Geschrieben Mai 13, 2012 Und: darf ich das Mädel unter der Woche besuchen oder muss sie sich (und die Bude) für Dich reinhalten Zwischenmenschlich eher verquer, die Konstellation...
Ma**** Geschrieben Mai 13, 2012 Geschrieben Mai 13, 2012 Unmöglich ist das nicht, aber..... Es müssen klare Regeln aufgestellt werden, an die sich die kleine Maus zu halten hat! Es könnte Dir passieren, dass sie doch jemand für eine Beziehung findet, und dann? Dann sollte vorher geklärt werden, dass sie in diesem Fall sofort die Wohnung zu verlassen hat, sonst hast Du unter Umständen 2 Untermieter! Du solltest diese Frau also schon recht gut kennen, um so ein "Verhältnis" zuzulassen! Der Mann Bitte hier abstimmen: http://www.poppen.de/forum/t-2101975-PN-uberwachung-bei-Erstkontakten
Gelöschter Benutzer Geschrieben Mai 13, 2012 Geschrieben Mai 13, 2012 Es kann auch so kommen,daß unter der Woche in deiner Wohnung GangBang-Party´s und andere Aktivitäten stattfinden und zu guter letzt solltest du an deine persönliche Habe denken,all die Sachen in deinen Schubladen und Schränken,evtl. Schmuck und andere Wertgegenstände.
diabolo1967 Geschrieben Mai 13, 2012 Autor Geschrieben Mai 13, 2012 naja ich denke das man sich bestimmt in jeder Hinsicht arangieren kann. grins
Gelöschter Benutzer Geschrieben Mai 13, 2012 Geschrieben Mai 13, 2012 Hallo Diabolo klar geht das. Untermieterin & gewerbliche Nutzung vom Vermieter genehmigen lassen. Um Steuern und Co wird die Lady sich ja selber kümmern und du weist einfach nach, dass du keine Einnahmen durch andere Freier hast. Halkyonia
diabolo1967 Geschrieben Mai 13, 2012 Autor Geschrieben Mai 13, 2012 naja so war das nicht gemeint. grins
Ma**** Geschrieben Mai 13, 2012 Geschrieben Mai 13, 2012 Vielleicht war es nicht wirklich so gemeint, aber die Möglichkeit besteht nun mal. Besonders, wenn Du die Maus eben doch noch nicht richtig kennst! Vielleicht finden in Deiner Abwesenheit auch nur Partys statt, weil die Maus gerne mit "ihrer" schicken Wohnung angeben will? Und genau deswegen solltest Du Dir das genau überlegen, und im Ernstfall einen schriftlichen Vertrag machen! Natürlich nicht über die sexuellen Dienstleistungen! Wenn die mit dabei sind, ist es schön, aber erzwingen wirst Du das bestimmt nicht können! Der Mann Bitte hier abstimmen: http://www.poppen.de/forum/t-2101975-PN-uberwachung-bei-Erstkontakten
Gelöschter Benutzer Geschrieben Mai 13, 2012 Geschrieben Mai 13, 2012 Ich muss auch sagen, dass ich das für ein gewisses Risiko halte. Miet-Nomaden findet man wirklich überall, da braucht man nicht noch irgendwelche dubiosen Nebenabsprachen wie "Sex für wohnen", die einen dann komplett ins rechtliche Aus lavieren. Man hat ja so schon ein relativ hohes Risiko. Wäre es nicht besser, die Wohung ganz normal (auch möbiliert. Gerade in Messestädten gehen die wie frisches Brot! und es gibt sogar ganz fähige Firmen, die sich um die Vermietung kümmern) zu vermieten, und dann die Einnahmen als Taschengeld oder wie auch immer man das nennen mag, einer Bezahl-Gefährtin zukommen zu lassen? Ganz ohne Risiko für die Immobilie? Und auf einer rechtlich für beide Seiten etwas gefestigteren Basis?
Gelöschter Benutzer Geschrieben Mai 13, 2012 Geschrieben Mai 13, 2012 "Sex für wohnen", Wir sind doch nicht bei Fundorado die Sex-WG,wohnen für eine Massenbesamung und anschließend gibt´s den Werbeclip auf DMAX
Gelöschter Benutzer Geschrieben Mai 13, 2012 Geschrieben Mai 13, 2012 Gilt nicht auch hier..... Die Suche ist weiter unten.... .
diabolo1967 Geschrieben Mai 13, 2012 Autor Geschrieben Mai 13, 2012 naja wer lesen kann ist klar im Vorteil............ suche ja nicht sondern frage was andere darüber denken.......
Gelöschter Benutzer Geschrieben Mai 13, 2012 Geschrieben Mai 13, 2012 Ich denke das es das öffter gibt als hier schlechthin zugegeben wirt ! Gibt genug wochenend WG die sich beziehung schimpfen wo ein partner der beruflich bedingt nur am WE zuhause ist die wohnung finanziert und der andere partner unter der woche treibt was er/sie will ! Das offensichtlich zu suchen und zu leben halte ich nur für einen erlichen umgang mit der eigenen situation !! Ob ich nun jemanden suche der sich für freies wohnen und sex am WE um die wohnung kümmert und das leibliche wohl am wochenende ,oder eine beziehung auf vermeindlicher gefühlsebene eingehe veringert in keiner weise das risiko einer enttäuschung oder einseitigen materiellen vorteilsname ! Wungen die die ganze woche leer stehen werden auch gerne von hund´s gewönlichen einbrechern heimgesucht ,das risiko dürfte genau so hoch sein !! @TE einfach machen und nicht fragen ,dir nimmt keiner das risiko ab mit einer warnung sondern nimmt dir die chance etwas zu erleben und nicht nur zu funktionieren !!
Gelöschter Benutzer Geschrieben Mai 13, 2012 Geschrieben Mai 13, 2012 (bearbeitet) @TE einfach machen und nicht fragen ,dir nimmt keiner das risiko ab mit einer warnung sondern nimmt dir die chance etwas zu erleben und nicht nur zu funktionieren !! Ganz zu schweigen von der leeren Wohnung wenn der Te sich nach seinem schweren Job am WE entspannen will. bearbeitet Mai 13, 2012 von Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer Geschrieben Mai 13, 2012 Geschrieben Mai 13, 2012 so war das nicht gemeint. Hallo Diabolo so (o.ä.)sind aber Mietverträge mit Prostituierten. Was ist so schlimm daran? Wenn du nicht Eigentümer bist, brauchst du die Genehmigung zur Untermiete (ggfalls wird eine höhere Nebenkostenzahlung vorab fällig) und da die Dame dann ein Gewerbe ausübt, muss das Gewerbe angemeldet werden. Kostet ja nicht die Welt. Einnahmen müssen versteuert werden, sonst wäre es ja Schwarzarbeit. Wenn die Dame nur für dich tätig sein soll, ist es eine Festanstellung und Sozialversicherung gut& nötig oder soll es ein Minijob sein? Kommt ja auf den Stundenaufwand an. Prostitution ist kein anrüchiges Geschäft, wenn es uf Freiwilligkeit beruht und Sittenwidrig auch nicht. Viel Erfolg! Halkyonia
cu**** Geschrieben Mai 13, 2012 Geschrieben Mai 13, 2012 Der Egoismus des Schreibers grenzt schon an das Unermessliche....lol
Gelöschter Benutzer Geschrieben Mai 13, 2012 Geschrieben Mai 13, 2012 suche ja nicht sondern frage was andere darüber denken....... Ich halts für ein Risiko. Für beide Seiten. Das man natürlich - beispielsweise über einen schriftlichen Vertrag - mindern kann, in dem die Leistungen und Rechte der beiden Seiten festgehalten sind, und der zumindest eine gewisse Verbindlichkeit bedeutet. Einfach nur "Überlassung des Wohnraums gegen gelegentlichen Sex" ist einfach zu schwammig. Ist die Bewohnerin zum Sex verpflichtet, wenn der Wohungsüberlasser dies wünscht? In welchen Fällen darf sie ablehnen? Welche Art von Dienstleistungen und in welchem Umfang sind zu leisten? Hat sie dem Wohnungsüberlasser exklusiv zur Verfügung zu stehen? Wenn der Wohnungsüberlasser das Arrangement kündigen möchte (neue Interessentin, unzufrieden mit der Bewohnerin, welche Gründe auch immer), welche Frist hat sie zum Auszug? Darf sie andere Leute in die Wohnung einladen? Zu welchen Rahmenbedingungen (Party/Sex/Kaffeetrinken mit ner Freundin...) Auf der anderen Seite: welche Garantie hat der Wohnungsüberlasser bezüglich des pfleglichen und sorgfältigen Umgangs mit der Wohnung und dem Hausrat (Kaution?); welche Rechte hat er gegenüber der Bewohnerin, wielange vorher muss er seine Besuche ankündigen? Darf er einen Schlüssel behalten? Wie sieht sein Kündigungsrecht aus? (Begründung, Fristen) Welche Möglichkeiten hat er, sicherzustellen, dass er die entsprechenden Dienstleistungen der Bewohnerin auch bekommt? Das ist alles wirklich reichlich komplex. Wirklich. Taschengeld ist einfacher. Da zahlt man, und wenn man nicht zufrieden ist, zahlt man einfach nicht mehr und keiner hat einen Schaden. Jemanden einziehen zu lassen ist viel zu verpflichtend. Man kann jemanden schließlich nicht einfach so vor die Tür setzen, wenns nicht mehr passt. Der Wohnungsüberlasser hat keine realistische Möglichkeit, seine "Bezahlung" einzufordern, und das Risiko, dass er's tut und dazu noch ein paar Freunde mitbringt, ist für die Bewohnerin sicherlich auch nicht ganz unerheblich (neinnein, ich denke nicht, dass du das im Sinn hattest, lieber TE, aber der Gedanke dürfte einer Frau, dem du diesen Vorschlag machst, doch gelegentlich mal durch den Kopf gehen). Für sowas braucht es entweder eine sehr enge oder eine rein geschäftliche Beziehung (Mietvertrag). So ein Kuddelmuddel mittendrin, das halte ich für relativ riskant.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Mai 13, 2012 Geschrieben Mai 13, 2012 @schlecker100 Lesen ,denken ,schreiben so in der reihenfolge ! Wenn du die ganze woche unterwegs bist kanns dir auch pasieren das du heim kommst und deine wohnung wurde von einbrechern ausgeräumt oder verwüstet ,hatte ich schon geschrieben ! Ist einem bekannten von mir mitlerweile das dritte mal pasiert ! Andere sind heimgekommen und die freundin oder frau hat die schlösser auswechseln lassen ,oder waren ausgezogen mit allem was greifbar war !! @Halkionya In einer wohnung zu wohnzwecken darf normalerweise nicht einem Gewerbe nachgegangen werden ,wird die wohnung zu gewerblichen zwecken vermietet ist eine nutzungsänderung der wohnung zu beantragen ! Aber der Te wollte ja nicht zur ausübung des gewerbes vermieten sonder ,sich sexuell für wohnraum arangieren !! @cuddly-witch Der schreiber stellt die frage was andere von der idee halten einen klar definierten deal mit einer anderen person zu haben ! Gemeinsames nutzen einer wohnung gegen sexuelle zuwendung ! unermesslicher egoismuß ist das wohl was anderes !! @zwiebeltorte wenn man jemand bei sich wohnen läst ,kann man die person auch wieder jeder zeit rausschmeisen ! mann kann natürlich auch ein untermietverhältniss eingehen wenn einem die wohnung gehört oder der vermieter dies erlaubt ! Solche untervermietsverträge mit sexuellem nebenefffekten gibts öffter als man schlecht hin glauben mag !
Li**** Geschrieben Mai 13, 2012 Geschrieben Mai 13, 2012 Es soll Frauen geben, die so doof sind. Viele heiraten dafür.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Mai 13, 2012 Geschrieben Mai 13, 2012 @zwiebeltorte wenn man jemand bei sich wohnen läst ,kann man die person auch wieder jeder zeit rausschmeisen ! Exakt. Eines der Risiken, die ich erwähnte. Eines, das die Mitbewohnerin trägt. Denn was macht man, wenn man von einem Tag auf den anderen mit seiner gesamten beweglichen Habe auf der Straße steht? Wie gesagt: ein Vertragsverhältnis sichert beide Parteien ab. Ein Fick-mich-dann-lass-ich-dich-hier-wohnen-Verhältnis nicht. Kann man machen, muss man aber nicht.
sl**** Geschrieben Mai 15, 2012 Geschrieben Mai 15, 2012 WG-Zimmer in Hildesheim gibt es zwischen €150 und 300. Die gaengigen Preise fuer FIs liegen bei €100-200. D.h. mit 1-2,5x Sex im Monat hat sie ihr Zimmer bezahlt. Darf sie nebenher noch ein eigenes Leben mit Studentenfreunden, Liebhabern und Parties in der WG haben oder sollte sie Dir fuer den Gegenwert von €200 treu sein, staendig zur Verfuegung stehen und auch den Haushalt fuehren? Falls Du letzeres erwartest, koenntest Du moeglicherweise enttaeuscht werden.
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