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Steuerbescheid 2011


SteKat2324

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Guten Abend.

Heute habe ich meinen Bescheid für 2011 bekommen. 324,26 € soll mir gut geschrieben werden.
Da ich aber 2011 vier monate lang 150 Kilometer(75 hin 75 zurück) gefahren bin und dies auch angegeben habe kommt mir das doch sehr wenig vor. Bei 30 Cent pro Kilometer(einfache Fahrt).

Wird die Fahrtkostenabrechnung extra verschickt? Oder hat das Finanzamt da ein Fehler gemacht?

Liebe Grüße


Geschrieben

dass die fahrtkostenabrechnung gesondert verschickt wird ist mir neu

aber wäre es nicht vielleicht sinnvoll mal bei deinem finanzamt nachzufragen???

oder fragst du bei denen dann nach, wenns um sexfragen geht?


Geschrieben

Meinst du die sind jetzt noch da?

Montag werd ich da mal anrufen. Dachte aber es gibt hier vielleicht jemanden der sich auskennt. Du anscheinend ja nicht.


Geschrieben

ich bin nicht mehr auf dem Laufenden ( ich hab meinen Handlanger dafür ) , aber ich meine, die Pendlerpauschalen wurden mal geändert, so das ein bestimmter Anteil in der Pauschale abgegolten ist und erst dann etwas zum Tragen kommt, wenn der Wert überschritten wurde.

Wenn Du an 80 Arbeitstagen 75 km einfachen Weg hast, könntest Du m.E. 1.800 € als Werbungskosten dafür geltend machen.

1.000 € ( 2011 ) werden als Pauschbetrag bei aktiver, nicht selbstständiger Arbeit angerechnet und bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

Die übrigen 800 € würden Dein zu versteuerndes Einkommen mindern und damit Deine Steuerlast.

So ungefähr mal im Groben.

Möglich, das es im Internet Onlinerechner für banale Steuererklärungen gibt, die einem die ungefähre Steuerlast und ggf. Rückzahlung ausrechnen.


Geschrieben (bearbeitet)

wie gesagt, bei mir kommt die fahrtkostenabrechnung nie gesondert

aber das sollte eigentlich auch aus deinem steuerbescheid hervorgehen ,
wie sich die summe genau zusammensetzt


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Küssschen, Fahrtkosten = Pendlerpauschale = Werbungskosten, daher kommt da nix separat.


Geschrieben

sach ich doch die ganze zeit , mein herzblatt


Geschrieben

sofort widerspruch einreichen!!!

den widerspruch braucht man nicht zu begründen: "hiermit widerspreche ich dem lohnsteuerbescheid" reicht.


Geschrieben (bearbeitet)

Per Telefon oder sollte ich da direkt hin gehen?

Auf dem Bescheid steht es wurden 66 Fahrten ermittelt. 75 KM einfach, lauf google maps.

das sind am tag ja schon 22,50 €(0,30 € der Kilometer)


bearbeitet von SteKat2324
Geschrieben

Die Widerspruchsfrist ist ein Monat ab dem Zeitpunkt an dem du den Brief bekommen hast...du hast also noch ein bisschen Zeit nachzurechen...ich hab gestern Einspruch eingelegt, weil das Finanzamt in der Tat vergessen hat mir die "Pendlerpauschale" anzurechnen.


Geschrieben

Per Telefon oder sollte ich da direkt hin gehen?

Auf dem Bescheid steht es wurden 66 Fahrten ermittelt. 75 KM einfach, lauf google maps.

das sind am tag ja schon 22,50 €(0,30 € der Kilometer)



direkt hingehen, am Telefon reden die sich raus
dass der Sachbearbeiter nicht zu erreichen sei...


Geschrieben

Ich glaube du verstehst das etwas falsch, die 30Cent pro Km werden ja nicht erstattet sondern angerechnet.
Jetzt kommt es drauf an wie hoch dein persönlicher Steuersatz ist.

Rechenbeispiel: bei 60K zu versteuerndes Einkommen hast du nen Spitzensteuersatz von 42% + Soli. Wennn du 1800.- Fahrkosten hattest würde das abzüglich des Pauschbetrags 800.- machen. 42% davon sind 336.- ( ohne Soli ). Das würdest du sparen, bzw zurück bekommen.

Ist dein Spitzensteuersatz kleiner, entsprechend weniger ist deine Rückerstattung.


Geschrieben

Am besten den Widerspruch schriftlich und per Einschreiben versenden.


Geschrieben

Hallo,

1. es reicht den mit einfacher Post zu verschicken...
2. die fahrtkosten gehören wie schon beschrieben zu den Werbunkskosten, die dein "zu versteuerndes Einkommen" mindern

Bsp: Du hast 60.000 € Gehalt Netto.
und fährst am Tag 75 km eine Strecke mindert sich dein zvE pro tag um 75 x 0,30 € um 22,50 € also pro 10 Arbeitstage um 225 €.
Bei 80 Arbeitstagen beträgt dein zvE also nur noch 58200 und damit sinkt entsprecchend die Steuer, schau einfach in deinen Bescheid...

Da wird jede Abweichung genau erklärt, oder zumindest ein wenig


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