unerfBiM35 Geschrieben Januar 23, 2019 Schreib mich gerne mal an ....geht's um dich oder eine bekannte ? Und in welchem Rahmen?
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 23, 2019 Autor Wenn es einmalig ist und bleibt, nein. Wenn es im Sinne des TG fordernden ist, auch zukünftig noch einmal TG zu fordern, dann ist es Schwarzarbeit.
On**** Geschrieben Januar 23, 2019 du meinst wenn du dich prostetuierst? Taschengeld hört sich immer so niedlich an xD
Sa**** Geschrieben Januar 23, 2019 Also mal ganz Ehrlich, wer mit Über 25 Jahren TG verlangt um Sex mit ihm zu haben. Der sollte sich meiner Meinung nach ersten einen Job suchen, oder aber sich als Escort Umschulen lassen und so sein Geld verdienen. Denn Sex ist immer noch was was beiden Spaß machen sollte. Bei Escort oder TG Mensch die sich Bezahlen lassen. Hätte ich keinen Spaß denn da kommt bei mir keine Geilheit hoch, Weil er / sie es nicht aus Lust und Spaß macht sondern nur UM GELD ZU VERDIENEN. Dann geh im Puff anschaffen
Sc**** Geschrieben Januar 23, 2019 Nicht Wenn das Taschengeld ordentlich versteuert wird und ein Gewerbe angemeldet ist.
Te**** Geschrieben Januar 23, 2019 Im Grunde simple... es ist Prostitution. Somit möchte das Finanzamt eine Beteiligung an der Einnahme.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 23, 2019 Autor Wenn sie als Profi arbeitet ist die unterlassene Angabe in der Steuererklärung sicher Steuerhinterziehung. Eine Schwarzarbeit liegt bei einer Amateurin nicht vor.
sa**** Geschrieben Januar 23, 2019 Sobald die Einnahmen die Ausgaben übersteigen liegt neben ein paar anderen Tatbeständen Steuerpflicht vor. Solange es unter der Steuergrenze bleibt wird es glimpflich ausgehen.
bisex_berlin Geschrieben Januar 23, 2019 Ja, ist es. Selbst wenn du Drogen verkaufst ist es Schwarzarbeit und wenn du in beiden Fällen keine Steuererklärung machst, kommst du rann wegen Steuerhinterziehung ! Absurd oder ?! Nach den neuen Prostutiertengesetzt musst du dich so gar registrieren lassen.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 23, 2019 Autor (bearbeitet) Seit 1.7.2017 brauchst Du für eine Tätigkeit als Sexworkerin eine behördliche Anmeldung beim Ordnungsamt, die mit einer medizinischen Beratung einher geht. Dabei geht auch automatisch eine Meldung ans Finanzamt - was ja der Hauptgrund für das neue Gesetz war... Das F-- Gewerbe ist anzumelden, du hast Steuern zu zahlen.. unter der Vorraussetzung das du in dem Haus, in dem Ort dieses Gewerbe überhaupt ausüben darfst, ist zu genehmigen !! Es gibt ja hier viele Damen die in ihren Profil nicht Escort stehen haben, aber es trotzdem betreiben .. das nennt man dann auch Schwarzarbeit (siehe auch im Netz: berufsverband sexarbeit). bearbeitet Januar 24, 2019 von Gelöschter Benutzer Fremdlink entfernt, durch Beschreibung ersetzt
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 23, 2019 Autor Nein. Nach dem neuen Gesetz müssen sich alle registrieren lassen. Das dann direkt dem zuständigen Finanzamt gemeldet wird. Ob und wieviele Steuern gezahlt werden müssen... kann Dir jeder Selbständige erzählen.
Go**** Geschrieben Januar 23, 2019 Dienstleistung gegen Geldleistung ist grundsätzlich erstmal steuerbar, nicht angemeldete Tätigkeit Schwarzarbeit. Komische Frage.
Rolfi Geschrieben Januar 23, 2019 Mittlerweile ist doch ALLES Schwarzarbeit! Den Rasen bei der alten Nachbarin mähen,die Dich noch als Kind kennt,Dir dafür was zusteckt: SCHWARZARBEIT
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 23, 2019 Autor Erst dann wenn es ohne angemeldetes Gewerbe und ohne abfuhr von Steuern betrieben wird, ist auch irgendwie keine Meinung. Gibt da auch keine Ausnahmen oder? Allerdings wenn ich jemanden Geld schenke und dieser Betrag eine gewisse Höhe überschreitet wäre es auch ein zu versteuerndes Einkommen, wenns dann nicht angeführt wird, wäre das auch "schwarz". So szeneriert, wird Geld ohne Gegenleistung verschenkt und unterschreitet die zu versteuernde Menge, somit ist es nicht "schwarz". Wäre jetzt hier die Frage, ist die Rede von "Mal" oder von "Regelmäßigen" Sex gegen Geld? Ebenso macht es einen Unterschied ob vor oder nach dem Sex gezahlt wird. Vor und bei einmaligem "Mal", ist vielleicht die Hintertür mit der Schenkung noch offen. Ist aber auch stark vom Schriftverkehr bzw. von nachweisbaren Gesprächen abhängig, wenns schon bei der Kontaktaufnahme schon ums Geld geht, ist das Thema Schenkung schon fast raus... Naja irgendwie immer noch keine richtige Meinung dazu😅. Finds traurig wenn Sex zu Arbeit wird, gilt das auch🙈
Ak**** Geschrieben Januar 23, 2019 (bearbeitet) vor 1 Stunde, schrieb GrauerWolf865: Rechtlich strafbar weil Schwarzarbeit...Steuerhinterziehung. ist leider Tatsache Diese Aussage (und so einige andere, die hier sofort suggerieren, es sei illegal) erstaunt mich. Allerdings ist die Frage des TE zu pauschal gestellt. Der Empfang von TG (wobei der Begriff "Taschengeld" kein offizieller ist) bedeutet ein Einkommen. Wenn der/die Empfänger/-in ein Gewerbe angemeldet hat und alle Einnahmen ordnungsgemäß versteuert, dann ist es keinesfalls strafbar.......eben keine Steuerhinterziehung. Hier wird mal wieder einfach pauschal davon ausgegangen, dass dieses Geld in jedem Falle NICHT versteuert wird. Warum eigentlich? bearbeitet Januar 23, 2019 von Aktiver2012
findyou Geschrieben Januar 23, 2019 vor 9 Minuten, schrieb Rolfi: Mittlerweile ist doch ALLES Schwarzarbeit! Den Rasen bei der alten Nachbarin mähen,die Dich noch als Kind kennt,Dir dafür was zusteckt: SCHWARZARBEIT Nannte sich das nicht Nachbarschaftshilfe? Oder wurde die auch abgeschafft?
Du**** Geschrieben Januar 23, 2019 vor 1 Stunde, schrieb NaPa2019: Rechtlich gesehen Ja ABER kein Mensch hat einem anderen Menschen vorschriften zu machen!!! Naja, aber Gesetze sind ja schon irgendwie nicht schlecht...
Du**** Geschrieben Januar 23, 2019 Soweit ich weiss, ist Einkommen bis zu bestimmten Höhen steuerlich nicht relevant und somit nicht als Schwarzarbeit anzusehen
Ak**** Geschrieben Januar 23, 2019 vor 1 Stunde, schrieb RoterDrache46: Das hängt von der Höhe des monatlichen Taschengelds ab und der Sicht der Dinge Von der Höhe hängt ab, ob es steuerpflichtig oder steuerfrei ist. Wenn es ein wiederkehrendes Einkommen ist, muss es auf jeden Fall steuerlich angemeldet werden.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 23, 2019 Autor vor 10 Minuten, schrieb Aktiver2012: Von der Höhe hängt ab, ob es steuerpflichtig oder steuerfrei ist. Wenn es ein wiederkehrendes Einkommen ist, muss es auf jeden Fall steuerlich angemeldet werden. Nicht wenn es nur 100€ im Monat sind
Ni**** Geschrieben Januar 23, 2019 Ich denke mit Taschengeld assoziieren die Allermeisten schon etwas anderes als eine Entlohnung für geleistete Arbeit und das erklärt für mich auch warum es " unter der Hand " und nicht ordentlich angemeldet interpretiert wird . Ich kenne keine freiwillig Prostituierte die für ein Taschengeld arbeiten würde , schon aus Selbstachtung nicht .
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 23, 2019 Autor Dann kannst du aber die Kondome steuerlich absetzen 😂
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