Na**** Geschrieben Januar 23, 2019 Rechtlich gesehen Ja ABER kein Mensch hat einem anderen Menschen vorschriften zu machen!!!
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 23, 2019 Autor Frag dein Finanzamt, in den ihren Augen ist es ab einen bestimmten Betrag sicherlich Schwarzarbeit.
Bi**** Geschrieben Januar 23, 2019 Schwarzarbeit sind die Einkünfte, die nicht versteuert werden, bzw. bei der zuständigen Finanzbehörde als Einkunft angegeben werden. Auch wenn es Taschengeld heißt, ist das nicht mit dem Taschengeld gleich zu setzen, was man z.B. seinen Kindern gibt. Lass Dir doch ne Quittung austellen :)
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 23, 2019 Autor (bearbeitet) Normal ja. *********** bearbeitet Januar 23, 2019 von Gelöschter Benutzer unverständlicher Satz
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 23, 2019 Autor Rechtlich strafbar weil Schwarzarbeit...Steuerhinterziehung. ist leider Tatsache
St**** Geschrieben Januar 23, 2019 Mhhh 🤔 Weiter unten is schon so ein ähnlicher Thread... 🙄 Und ja würde sagen es wäre Schwarzarbeit... 🙄
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 23, 2019 Autor (bearbeitet) Vom Prinzip schon, der/die/es verlangt, oder bekommt ( angeboten) Geld für eine Leistung, somit machen sich nach meinem Wissen beide Strafbar. bearbeitet Januar 23, 2019 von Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 23, 2019 Autor Sofern der oder die Empfängerin des Geldes ein Gewerbe angemeldet hat und entsprechend Steuern bezahlt ist rechtlich gesehen alles in Ordnung, ansonsten bewegt man sich da sehr schnell im Bereich Schwarzarbeit
xx**** Geschrieben Januar 23, 2019 Hier auf diesem Portal, ist das in den meisten Fällen eher ein netter Versuch, als tatsächliche Schwarzarbeit...
ma**** Geschrieben Januar 23, 2019 Wenn man das als richtigen Nebenerwerb betreibt ist es ja ein regelmäßiges Einkommen. Hin und wieder mal....dann nicht finde ich.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 23, 2019 Autor vor 2 Minuten, schrieb StaenkerJule: Mhhh 🤔 Weiter unten is schon so ein ähnlicher Thread... 🙄 Und ja würde sagen es wäre Schwarzarbeit... 🙄 na stänkerst du wieder ne nur Spaß weißt du ja hoffentlich noch zT. nochmals: ja es ist Schwarzarbeit / Steuerhinterziehung
St**** Geschrieben Januar 23, 2019 vor 4 Stunden, schrieb Normal-halt: na stänkerst du wieder ne nur Spaß weißt du ja hoffentlich noch zT. nochmals: ja es ist Schwarzarbeit / Steuerhinterziehung Nein weiß ich nicht 🤔 Richtig das wäre es dann und unfair gegenüber den Damen hier mit FI Profil
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 23, 2019 Autor Das hängt von der Höhe des monatlichen Taschengelds ab und der Sicht der Dinge
Romantik-Hanno Geschrieben Januar 23, 2019 Du kannst sie ja als Geringfügig Beschäftigte in deinem Haushalt anstellen. Dann ist sie sogar von der Steuer absetzbar .....
ar**** Geschrieben Januar 23, 2019 Einnahmen nebenberufliche Tätigkeit steuerfrei bis 2400 Euro, Unterstützung bei Nothilfen 600 Euro und ehrenamtlich bis 720 Euro. Wo fällt Dein Fall drunter😆
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