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Rundum "Stealthing"(Kondom heimlich beim Sexakt abziehen)...Frage,Antwort,Erfahrungen...


Empfohlener Beitrag

Geschrieben (bearbeitet)
vor 50 Minuten, schrieb Lisa100:

Dann hast Du doch sicher in mindestens einem Deiner  vorgetragenen Beispiele   das Aktenzeichen des entscheidenden Gerichts. Was genau ist der Straftatbestand und das geschützte Rechtsgut. Ein Kondom kann auch so abrutschen, der Eine oder Andere kann sich vielleicht noch dunkel dran erinnern. Und wenn einer ein Psycho ist, wird er sicher das Kondom nicht zurücklassen. 

Ein Betrug ist strafrechtlich anders definiert.

Von Betrug hat JO nix geschrieben .... genauso wie ich nix von bestehenden Urteilen geschrieben habe. Es geht um rechtl. Aussagen von Juristen. Ich habe den Eindruck du befürwortest Stealthing o. spielst zumindest hier den Forentroll. Fakt ist aber in Lausanne(Schweiz) wurde ein Mann wg Stealthing zu 12Monaten verurteilt und es war Aussage gegen Aussage. Und die Gesetze in der Schweiz sind lockerer als die in Deutschland. Der Mann hatte nach dem Stealthing einen Aidstest verweigert und die Frau musste eine Präventativtherapie mit heftigen Nebenwirkungen über sich ergehen lassen.
Zudem schmeiss mal google an - links sind hier ja verboten, aber durchgängig alle Juristen, egal ob Richter, Anwälte, lehrend o. praktizierend sehen stealthing als ***igung. Nach §177 ist das handeln gegen den Willen des Opfers ***igung. Abziehen des Kondoms wenn  Frau eindeutig gesagt hat "nur mit Gummi" ist eindeutig gegen den Willen. Wie gesagt schon ein Nein, o. weinen recht. Wenn Frau es bemerkt und zu blöd ist Beweise zu sichern ist das was anderes und gegen nachgewiesenes Sperma zu argumentieren ist schwer.
Und wenn du die Beiträge liest - YoungDash ist ein Stealthingopfer. Frag sie doch mal was sie von stealthing hält.

bearbeitet von Arteras
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde, schrieb Arteras:

Von Betrug hat JO nix geschrieben .... genauso wie ich nix von bestehenden Urteilen geschrieben habe. Es geht um rechtl. Aussagen von Juristen. Ich habe den Eindruck du befürwortest Stealthing o. spielst zumindest hier den Forentroll. Fakt ist aber in Lausanne(Schweiz) wurde ein Mann wg Stealthing zu 12Monaten verurteilt und es war Aussage gegen Aussage. Und die Gesetze in der Schweiz sind lockerer als die in Deutschland. Der Mann hatte nach dem Stealthing einen Aidstest verweigert und die Frau musste eine Präventativtherapie mit heftigen Nebenwirkungen über sich ergehen lassen.
Zudem schmeiss mal google an - links sind hier ja verboten, aber durchgängig alle Juristen, egal ob Richter, Anwälte, lehrend o. praktizierend sehen stealthing als ***igung. Nach §177 ist das handeln gegen den Willen des Opfers ***igung. Abziehen des Kondoms wenn  Frau eindeutig gesagt hat "nur mit Gummi" ist eindeutig gegen den Willen. Wie gesagt schon ein Nein, o. weinen recht. Wenn Frau es bemerkt und zu blöd ist Beweise zu sichern ist das was anderes und gegen nachgewiesenes Sperma zu argumentieren ist schwer.
Und wenn du die Beiträge liest - YoungDash ist ein Stealthingopfer. Frag sie doch mal was sie von stealthing hält.

Betrug nannte es eine andere Forenteilnehmerin, warum dies separaten Antworten beide bei seinem Statement auftauchen, entzieht sich meiner Kenntnis. Hier schreit der eine Betrug, der andere spricht von Tötung und die Schweizer Rechtsprechung ist hier in Deutschland nicht für mich relevant.  Ich kann auch nicht bewerten, was in dem von Dir behaupteten Fall in der Schweiz in das Urteil eingeflossen ist, weil zumindest mir die Urteilsbegründung nicht vorliegt. Ist ja auch für mich nicht relevant in Deutschland. Wenn man versucht die Dinge differenziert zu sehen, heißt dass nicht zwingend, dass man Fehlverhalten oder Straftaten für gut heißt. Hier werden viele Themen sehr emotional diskutiert, aber da Du dich so gut auskennst, weißt Du ja, das gerade Richter und Staatsanwälte nicht emotional sein können. Ein Forenteilnehmer wies zu Recht daraufhin, dass viele Männer zu Vätern wurden, weil Frauen vorgaben zu verhüten und es nicht taten.

Der Nachweis von Sperma belegt erstmal nur den Geschlechtsverkehr.

Deine Behauptung, dass "durchgängig alle Juristen" dies als ***igung sehen, finde ich sehr kühn. Erstens stimmt es nicht und zweitens fehlt es nach wie vor an der Gewalt etc. Das Kondom heimlich abziehen und ungeschützt weitermachen ist keine Gewalt. Nur wenn es die Frau bemerkt und einen entgegenstehenden Willen äußert, der mit Gewalt oder massiven Drohungen gebrochen wird, dann ist es eine ***igung nach § 177 StGB.

Ich finde es auch nicht angemessen von Dir, Frauen oder Männer als blöd zu bezeichenen, wenn Sie keine Beweise sichern.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben
vor 3 Stunden, schrieb Lisa100:

Dann hast Du doch sicher in mindestens einem Deiner  vorgetragenen Beispiele   das Aktenzeichen des entscheidenden Gerichts. Was genau ist der Straftatbestand und das geschützte Rechtsgut. Ein Kondom kann auch so abrutschen, der Eine oder Andere kann sich vielleicht noch dunkel dran erinnern. Und wenn einer ein Psycho ist, wird er sicher das Kondom nicht zurücklassen. 

Ein Betrug ist strafrechtlich anders definiert.

Das mag ja sein, nur wenn ich hiermit ander in Gefahr bringe " anstecke" ist das nicht mehr witzig.

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb JO1976E:

Das mag ja sein, nur wenn ich hiermit ander in Gefahr bringe " anstecke" ist das nicht mehr witzig.

Es geht nicht darum etwas zu bagatellisieren, es geht nicht um unser "Rechtsempfinden" sondern darum, dass eben ein Straftatbestand erfüllt sein muss, um es juristisch zu ahnden.

Geschrieben
vor 1 Stunde, schrieb Lisa100:

Betrug nannte es eine andere Forenteilnehmerin, warum dies separaten Antworten beide bei seinem Statement auftauchen, entzieht sich meiner Kenntnis. Hier schreit der eine Betrug, der andere spricht von Tötung und die Schweizer Rechtsprechung ist hier in Deutschland nicht für mich relevant.  Ich kann auch nicht bewerten, was in dem von Dir behaupteten Fall in der Schweiz in das Urteil eingeflossen ist, weil zumindest mir die Urteilsbegründung nicht vorliegt. Ist ja auch für mich nicht relevant in Deutschland. Wenn man versucht die Dinge differenziert zu sehen, heißt dass nicht zwingend, dass man Fehlverhalten oder Straftaten für gut heißt. Hier werden viele Themen sehr emotional diskutiert, aber da Du dich so gut auskennst, weißt Du ja, das gerade Richter und Staatsanwälte nicht emotional sein können. Ein Forenteilnehmer wies zu Recht daraufhin, dass viele Männer zu Vätern wurden, weil Frauen vorgaben zu verhüten und es nicht taten.

Der Nachweis von Sperma belegt erstmal nur den Geschlechtsverkehr.

Deine Behauptung, dass "durchgängig alle Juristen" dies als ***igung sehen, finde ich sehr kühn. Erstens stimmt es nicht und zweitens fehlt es nach wie vor an der Gewalt etc. Das Kondom heimlich abziehen und ungeschützt weitermachen ist keine Gewalt. Nur wenn es die Frau bemerkt und einen entgegenstehenden Willen äußert, der mit Gewalt oder massiven Drohungen gebrochen wird, dann ist es eine ***igung nach § 177 StGB.

Der Forenteilnehmer war ich :) Und emotional bist du - §177 sagt eindeutig ein Nein reicht, und nach Aussage der "unemotionalen"Juristen heisst das für Stealthing das Verlangen nach GV nur mit Kondom und die Missbeachtung bzw das hintergehen dessen ist ***igung - wie gesagt frag google, erzählt dir das gleiche.

Der Nachweis von Sperma beweist ungeschützten GV und zusammen mit der Aussage das Kondom vereinbart war bestätigt das in dem Zusammenhang Verletzung des §177 - Du scheinst nicht zu wissen was §177 aussagt - In Absatz 1 steht eindeutig das der Straftatbestand erfüllt ist wenn sich der Täter über den Willen des Opfers hinwegsetzt und Nötigung ist dazu nicht erforderlich. Und selbst wenn der Willen nicht erkennbar ist. Nach § 177 Abs. 2 Nr. 3 StGB macht sich der Täter strafbar, wenn er für die Tatbegehung ein Überraschungsmoment ausnutzt und das Opfers deswegen nicht reagieren kann. Das kann z.B. bei einem Stellungswechsel sein. 

Und wenn so etwas passiert und ich als bewusstes d.h. nicht besoffenes o. unter Medikamenten stehendes Opfer nicht die Personalien des Täters feststelle und zum Arzt gehe um die Tat feststellen zu lassen verhalte ich mich blöd. Im Falle der ungewollten Schwangerschaft fehlt ohne diese Massnahmen derjenige der Unterhalt zahlt und im Falle der STD derjenige der Schadensersatz leistet. Frag mal die Frauen die ungewollt schwanger wurden und niemand haben der mit dem Unterhalt hilft, weil es ein ONS evtl. sogar mit stealthing war, ob sie im nachinein es nicht als blöd ansehen nicht die persönlichen Daten herausgefunden zu haben. 

Geschrieben
Gerade eben, schrieb Arteras:

Der Forenteilnehmer war ich :) Und emotional bist du - §177 sagt eindeutig ein Nein reicht, und nach Aussage der "unemotionalen"Juristen heisst das für Stealthing das Verlangen nach GV nur mit Kondom und die Missbeachtung bzw das hintergehen dessen ist ***igung - wie gesagt frag google, erzählt dir das gleiche.

Der Nachweis von Sperma beweist ungeschützten GV und zusammen mit der Aussage das Kondom vereinbart war bestätigt das in dem Zusammenhang Verletzung des §177 - Du scheinst nicht zu wissen was §177 aussagt - In Absatz 1 steht eindeutig das der Straftatbestand erfüllt ist wenn sich der Täter über den Willen des Opfers hinwegsetzt und Nötigung ist dazu nicht erforderlich. Und selbst wenn der Willen nicht erkennbar ist. Nach § 177 Abs. 2 Nr. 3 StGB macht sich der Täter strafbar, wenn er für die Tatbegehung ein Überraschungsmoment ausnutzt und das Opfers deswegen nicht reagieren kann. Das kann z.B. bei einem Stellungswechsel sein. 

Und wenn so etwas passiert und ich als bewusstes d.h. nicht besoffenes o. unter Medikamenten stehendes Opfer nicht die Personalien des Täters feststelle und zum Arzt gehe um die Tat feststellen zu lassen verhalte ich mich blöd. Im Falle der ungewollten Schwangerschaft fehlt ohne diese Massnahmen derjenige der Unterhalt zahlt und im Falle der STD derjenige der Schadensersatz leistet. Frag mal die Frauen die ungewollt schwanger wurden und niemand haben der mit dem Unterhalt hilft, weil es ein ONS evtl. sogar mit stealthing war, ob sie im nachinein es nicht als blöd ansehen nicht die persönlichen Daten herausgefunden zu haben. 

Du stellst eine Einzelmeinung eines Juristen als geltende Rechtsauffassung aller Juristen dar. Ich bedaure, aber ich kenne mich da besser aus als Du. Es ist notwendig, dass eine Frau einen entgegenstehenden Willen formuliert bzw. zum Ausdruck bringt, wenn sie feststellt, dass das Kondom fehlt. Dann ist es eine Straftat, wenn er sich mit Gewalt oder Drohungen darüber hinwegsetzt. Das der Geschlechtsverkehr einvernehmlich war, bis zu diesem Zeitpunkt, an demsie/er feststellt, dass das Kondom fehlt, steht ja wohl fest. Ich glaube, Du solltest nicht nur bei Wikipedia und stark verkürzten Pressemeldung recherchieren, sondern Dir mal die Mühe machen einen Kommentar von Beck zu lesen. Nach wie vor ist es unerhört, dass Du Opfer diffamierst und dumm nennst. Es ist ein Schlag ins Gesicht aller Frauen/Männer, die sexuelle Gewalt erfahren  und sexuelle Handlungen erdulden, weil sie sich vermeintlich in einer auswegslosen Situation befinden oder nicht zur Polizei gehen, weil sie nicht an den Pranger gestellt werden wollen. Viele Betroffenen entschließen sich erst später Anzeige zu erstatten oder duschen sich vorher. Das ist alles nicht ungewöhnlich. Es gibt hierzu noch keine Rechtsprechung in Deutschland. Wenn er eine Frau schwängert, dann muss man seine Ansprüche halt zivilrechtlich durchsetzen. Bei einer Folgeerkrankung liegt ein Körperverletzungsdelikt vor.   

Geschrieben
Am ‎05‎.‎09‎.‎2018 at 23:01, schrieb Ecliptica:

- Was geht einem MANN durch den Kopf, der sowas praktiziert? 

- An die es tun: Habt ihr keine Angst eine  Krankheit zu bekommen/evtl. Papa zu werden, oder oder oder?Wo ist das Verantwortungsbewusstsein in so einem Moment?

LG 

Demjenigen geht anscheinend gar nix durch den Kopf. Einfach nur ein verantwortungsloses A....loch!

Geschrieben

Ich schreibe jetzt nicht, was jemand dafür in meinen Augen verdient hätte...

Geschrieben
vor 7 Stunden, schrieb Lisa100:

Es geht nicht darum etwas zu bagatellisieren, es geht nicht um unser "Rechtsempfinden" sondern darum, dass eben ein Straftatbestand erfüllt sein muss, um es juristisch zu ahnden.

Das kann ja sein, aber so weit soll es doch erst garnicht kommen!

Geschrieben

Geht gar nicht, absolutes No-Go. Punkt.

Das ist Körperverletzung.

  • 9 Monate später...
Geschrieben

Ich hatte meine erste Erfahrung damit letzte Woche im Urlaub und beim Akt nichts mitbekommen! Also Vorsicht Mädels!

Geschrieben
Am 5.9.2018 at 23:01, schrieb Ecliptica:

Huhu ihr Lieben 🤗

Mich beschäftigt ein Thema zur Zeit.

Bei Tante Google findet man zu dem Thema überwiegend "nur"... wie gefährlich es ist und das es ein neuer sextrend ist. 

Und nur im groben wie dieser vollzogen wird....

Das Thema was ich meine, schimpft sich "Stealthing"....

Meine Frage dazu ist:

- Habt ihr Erfahrung damit? (Egal Mann/Frau)

- Wie bekommt man sowas am besten mit als Sexparter(Opfer)?

- Wie schützt man sich vor sowas?

- Was geht einem MANN durch den Kopf, der sowas praktiziert? 

- An die es tun: Habt ihr keine Angst eine  Krankheit zu bekommen/evtl. Papa zu werden, oder oder oder?Wo ist das Verantwortungsbewusstsein in so einem Moment?

 

Ich danke schon mal im voraus für die kommenden Kommentare🤗

Einen charmanten Abend/Nacht/Morgen/Mittag...

LG 

- Erfahrungen damit? nein.

- Wie bekommt man das am besten mit? Keine Ahnung... wenn er richtig böse ist, wohl gar  nicht.

- Wie schützt man sich vor sowas? Nur mit jemandem poppen, wenn ein hinreichendes Vertrauensverhältnis vorhanden ist.

- Was geht dem Mann durch den Kopf? Keine Ahnung. Mutmaßungen: "ich bin so geil, mir kann nix passieren". "Ha, jetzt schwängere ich die Alte". "So ihr bösen, Frauen, wieder eine abgeschossen und mit HIV versorgt"... Bei bösen Menschen könnte ich mir die verschiedensten Motive denken :-). Andere Frage: Warum werfen Leute Steine von Autobahnbrücken? Warum stößt jemand ein Kind vor einen ICE? Die Gedanken der Menschen sind oft schwer zu verstehen.

- An die, die das tun: Ich tu das nicht.

Geschrieben

??? Wer macht so was und wieso ???

Ist rethorisch !

Ich habe zwar keine Ahnung ob es Strafbar ist, halte es aber auch für Gewalt, diese muss ja nicht zwangsläufig Offen ausgeübt werden.

In meinen Augen setzt sich jemand über einen erklärten Willen hinweg und das sollte Strafbar sein, falls es nicht ist.

Pfui Teufel schämt Euch!!!

PS: § 177. (2) 1. der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,

ich Finde es relativ eindeutig!

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