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Sex mit verrückter Milf - Wie bei einen ONS absichern?


Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 48 Minuten, schrieb rainbow_1954:

Bauchgefühl

Manchmal beruht das auf Gegenseitigkeit.

Und dann?

Und ist der Ruf erst mal ruiniert, lebt es sich völlig ungeniert.

Mein Reden

Geschrieben
vor 9 Stunden, schrieb IntelligenzFesselt:

Das ist halt die schwedische Version der DSGVO:

Du Sonst Gesetzlich Vergewaltigungs Opfer.

😁😁

Das hat @CaraVirt wohl vergessen weg zu fegen......

Ziemlich daneben so ein Spruch.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Stunden, schrieb Punk_BLN:

Wer ist denn ein bekennender ONSler? Wie sichert ihr Euch juristisch uns moralisch ab?

Wäre ja noch schöner, wenn jeder einen Blankovertrag in der Tasche hat...Vor allem wie lang muss der (Vertrag) sein? Müsstest ja jede Eventualität einkalkulieren, jede Praxis, jede Stellung?! Konventionalstrafen könnte man auch gleich mit reinnehmen, ebenso eine Multiple-Orgasmus-Garantie und und und...

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden, schrieb Marie-Anne:

Mich würde ja mal die Meinung der betreffenden Dame interessieren.

Vielleicht hält sie den TE auch für "verrückt"...?

:coffee_happy:

den gedanken hatte ich auch schon

 

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
na hier hakts ja heute wieder mal mächtig
Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Stunden, schrieb Punk_BLN:

Vor dem Sex lässt sich jeder Mann den Ausweis als Alters Bestätigung von seiner Partnerin zeigen.

Meine Kleinste war 160cm, ich habe ihr die 18 Jahre ohne Ausweis abgenommen.

Ich denke, die wenigsten Frauen machen sich 32 Jahre älter!  :clapping:

bearbeitet von SonyboyPB
morituritesalutant
Geschrieben

außer in schweden,wo man mittlerweile einen vertrag vor dem koitus  abschließen sollte,damit mann nicht wegen ***igung juristisch verfolgt wird,sind nach meinen bisherigen erfahrungen,die anzeichen für einvernehmlichen sex ziemlich eindeutig.

inniges küsen mit entkleiden und dem folgenden vorspiel,ohne das sich die frau auf irgendeine art und weise (verbal/nonverbal)gegen das fortsetzen äußert,waren bisher für mich immer eindeutige zeichen für einvernehmlichen sex.

solange sie nicht entmündigt ist oder schutzbefohlen,wüßte ich nicht in wie weit du dich absichern müsstest,einen "sockenschuß"haben wir doch alle auf die eine oder andere art.:coffee_happy:

 

Geschrieben
vor 6 Minuten, schrieb morituritesalutant:

"sockenschuß"

crazy-people.jpg

Geschrieben
So wie du schreibst kannst du selbst noch keine 18 sein und musst dir also keinen Ausweis zeigen lassen, musst ihn wahrscheinlich selbst noch vorzeigen. Wogegen willste dich denn juristisch oder moralisch absichern? Gegen Dummheit vielleicht, denn dagegen ist verrücktsein geradezu normal. Ausserdem ist ein bisschen verrückt sein durchaus sexy und braucht keinen ärztlichen Attest.
Geschrieben (bearbeitet)

Guten Abend,

 

ist das hier das Sommerloch, oder? "Verrückte Milf" klingt ein bisschen nach BSE oder Schweinegrippe....

bearbeitet von Trallala66
Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb Trallala66:

..."Verrückte Milf" klingt ein bisschen nach BSE oder Schweinegrippe....

Oh Süsse! Jetzt habe ich wieder so einen Film vor Augen...Reiner Slapstick!!!

Geschrieben

Danke, für Eure vielen Antworten. Ich lese vor allem "auf das Bauchgefühl hören" und "einfach machen" raus.

Aus gutem Grund habe ich die Sache mit dem Altersnachweis und den ärztlichen Attest etwas überspitzt geschrieben: Tatsächlich gibt es auch schon in Deutschland solche Urteile und Rechtsempfinden, andererseits werde ich im Internet mir ganz sicher nicht die Blösse geben und sagen, dass ich vielleicht etwas mit einer angeschwippsten Person hatte.

Mir ist das mit der "verrückten Milf" wirklich passiert. Warum ich das Wort "Milf" extra erwähnte: Einerseits nannte sie sich selbst so, und dann hat es bei mir den Gedanken geweckt, dass eine Mutter schon eine Person ist, der man vertrauen kann. Aber Pustekuchen! Es heißt garnichts, und jede und jede können Dir das blaue vom Himmel lügen. Wenn z.B. über das Alter gelogen wird, dann nützt auch die Frage auf Whatsapp nichts. Es wirkt sicher stark schuldmildernd, aber sich den Ausweis zeigen lassen ist die einzige Absicherung!

Bei angetrunkenen Menschen ist es ähnlich. Die Steuerungsfähigkeit des Gegenübers lässt sich schwer erkennen. Wie viele Leute hatten unter Alkoholeinfluss einen Blackout und haben trotzdem komplexe Dinge gemacht. Dazu kommt noch, dass Menschen das Betrunkensein als Ausrede für verantwortungsloses Handeln nehmen.

Ergänzend noch das Beispiel von dem Ehemann, der die Haare seiner schlafenden Ehefrau küsst. Wenn man das streng nimmt, ist es gruselig! Ich meine, Wir wissen alle, dassan auch mal nackt zusammen mit seiner Freundin einschlägt, manchmal aufwacht und dann auch mal liebevoll den Bauch der Schlafenden streichelt. Und Ähnliches!

Meine eigene Sexualität, z.B. Rollenspiele, hat zwar dafür gesorgt, dass ich mich mehr mit dem Thema beschäftige, sexuell aktive Menscheb sollten sich aber grundsätzlich mit dieser Thematik beschäftigen!

Um zurück zu der Frau zu kommen: Ich bin wirklich gegangen. Sie konnte sich komplett nicht entscheiden, hat Minuten-weise vom ja zum nein und umgekehrt gewechselt. Keine Ahnung, vielleicht war sie tatsächlich unsicher... Aber vielleicht auch verrückt? 

Und wenn Du tatsächlich jemand diagnostizierten vor Dir hast, und das weiss man und merkt man nicht gleich, dann ist das auch juristisch grenzwertig.

Ich kann aber noch ein gruseligeres Beispiel nennen: Ein bekannter Rapper produzierte für meine Firma ein Lied. War ein netter Typ und ich bin mit ihm sogar essen gegangen. Er war richtig nett, korrekt, ich hätte ihn ohne Zweifel meiner Mutter vorgestellt. 

Sein Name gleicht übrigens dem einer gegenwärtigen Whatsapp-Schreckgestalt. 

Ein paar Wochen später lese ich in der Zeitung, dass er am Strand in der Türkei zuletzt mit einer nun toten (strangulierten) Touristin gesehen wurde. Er sitzt nun im Gefängnis, und es stellte sich heraus, dass er massive psychische Probleme hatte. 

So kann man sich täuschen!

 

Geschrieben
vor 45 Minuten, schrieb Punk_BLN:

Ergänzend noch das Beispiel von dem Ehemann, der die Haare seiner schlafenden Ehefrau küsst. Wenn man das streng nimmt, ist es gruselig! I

Irgendwie schein ick och verrückt zu sein . Verrückte  olle Lady , findet's nicht gruselig . Oder hab ich was verpaßt ? 😨

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb LadyHenderson:

Irgendwie schein ick och verrückt zu sein . Verrückte  olle Lady , findet's nicht gruselig . Oder hab ich was verpaßt ? 😨

Viele machen das, ja. Aber hat Dein Partner eingewilligt?

Geschrieben
Eine Frau, die beim Date keine Unterwäsche trägt und über dich herfällt, muss verrückt sein? Man gebe mir eine Einweisung...
Geschrieben
Wo ist dein Problem, nimm doch einen Anwalt mit zum Date und macht ein Sexmich Vertrag, stelle zwei Beamte dazu, das sie sich erst dann um den Hals werfen darf, wenn alle Formalitäten erledigt sind. Erinnere sie daran,über den Anwalt das es Sexuelle Nötigung ist, ohne Unterplinte und BH sich dir um den Hals zu werfen und alles wird gut. Mal im Ernst, ich glaube eher das die Geschichte frei erfunden ist, sollte es sich so zugetragen haben, hat sie von dir abgelassen weil du Ev ihr was vorgespielt hast oder bei der Umarmung schon nen Abgang hattest, sorry kommt mir recht komisch vor, aber jedem das seine.
Geschrieben
vor 8 Stunden, schrieb Punk_BLN:

.............und es stellte sich heraus, dass er massive psychische Probleme hatte.

 

Und genau die Vermutung habe ich hier bei einigen Usern auch.

Aber Mann kann sich ja Hilfe suchen ;)

Hier im Forum von seinen Ängsten zu berichten ist ja schon mal ein erster Schritt

  • 3 Monate später...
Geschrieben

Zu viele Casting Pornos geguckt?
 

Das Leben ist kein Porno.

Wenn Du nicht weißt wann oder wo Schluß ist, helfen Dir die Antworten im Forum auch nicht!

Geschrieben (bearbeitet)

Der TE hat ja die Mißverständnisse aus dem Startpost inzwischen klargestellt und ich finde auch, daß es garnicht verkehrt ist, sich über genau diese Situationen mal so ein paar Gedanken zu machen ...

Mit einer "crazy MILF" hatte ich zwar noch nie "ze tun", aber in den letzten Jahren haben ein paarmal Minderjährige Kontakt zu mir gesucht. Ein ***ie-Pärchen an der Grenze zur Volljährigkeit hat mich mal beim "zeigen" sehr unverholen bespannt und sich offenbar von mir anstecken lassen … ich hab denen dann auch ein bissl zugeguckt bei ihren Neckereien … das war unproblematisch, die waren auf jeden Fall über'm Schutzalter. Aber zweimal bin ich in Situationen gekommen, die mir sehr unbehaglich waren: einmal haben mich zwei junge Mädchen, die ich auf 12-13 Jahre einschätzte, sehr hart "angeflirtet", noch härter hat es ein Junge an der Grenze des Schutzalters getan, der obendrein, wie er auch selbst sagte, psychisch auffällig war - er litte an ADHS, wie er selbst sagte. In beiden Fällen habe ich diese Annäherungen höflich aber bestimmt zurückgewiesen.

Die jungen Leute fangen früher an heutzutage und es kann wirklich passieren, daß man an jemanden gerät, der möglicherweise das "Schutzalter" von 14 Jahren noch nicht erreicht hat. Wenn man erwägt, sich auf einen solchen Sexkontakt einzulassen, hilft es nichts: man muß dann wirklich den Ausweis vorlegen lassen. Es ist auch m.E. moralisch nicht grundsätzlich verwerflich, wenn man Sex mit sehr jungen Menschen hat, denen man eine entsprechenden "Entwicklungsstand" zutrauen kann, sich seiner Verantwortung als Älterer bewußt ist und diese Verantwortung dann auch ganz konkret betätigt. Und selbstverständlich müssen diese jungen Menschen das Schutzalter erreicht haben !

Ein weiteres schwieriges Thema wurde schon angesprochen: Menschen, die sich in einem Zustand verminderter Steuerungsfähigkeit befinden. Der Hauptfall dürfte der Drogeneinfluß sein und davon wieder der Löwenanteil auf Betrunkene entfallen. Die sexuellen Belästigungen beim Oktoberfest waren schließlich gerade mal wieder in den Medien gewesen.

Juristisch ist es so, daß sexuelle Handlungen - neuerdings sogar jede Berührung ! - das Einvernehmen, die Zustimmung des "passiven Teils" voraussetzt. Diese muß nicht in einem schriftlichen Vertrag niedergelegt, noch nicht einmal sprachlich ausgedrückt werden, sondern kann "konkludet" erteilt werden. Je nach den Umständen ist dieses Einverständnis auf eine einzelne Handlung bezogen oder generalisiert: in einer partnerschaftlichen Beziehung kann man wohl von einem generellen Einverständnis mit wechselseitigen Berührungen ausgehen, nicht aber unbedingt von "erheblichen sexuellen Handlungen" - es gibt schließlich schon seit längerem auch die "***igung in der Ehe". So ist es wohl unbedenklich, seiner neben einem schlafenden Beziehungspartnerin einen Kuß auf's Haar oder auch die Brustspitze zu geben, aber spätestens beim "ägyptischen" Fick dürfte die Grenze erreicht sein. Wenn man darüber nicht vorher gesprochen hat und die Frau zugestimmt hat, könnte das schon eine Sexualstraftat sein und da würde ich persönlich die Finger von lassen.

Wie auch schon angeklungen ist: bei sexuellen Praktiken, die mit hohem Risiko verbunden sind, etwa im SM-Bereich, empfiehlt es sich m.E. durchaus, ein Einverständnis für "needles" oder "cutting" schriftlich einzuholen, erst recht dann, wenn diese Praktiken an einem gefesselten Partner vorgenommen werden sollen.

Um ein solches Einverständnis zu erklären, muß der Erklärende "geschäftsfähig" sein - und das sind Menschen, die Drogen konsumiert haben, häufig nicht mehr. Umgekehrt enthemmen viele Drogen und die derart Beeinflußten lassen sexuelle Aktivitäten zu oder fordern dazu sogar auf, die sie nach der Ausnüchterung bitter bereuen. Auch in einer bestehenden Beziehung sollte man die Aufforderung eines betrunkenen oder unter Drogeneinfluß stehenden Partners: "Schlag mich doch mal so richtig fest!" auf die Goldwaage legen, erst recht dann, wenn das die erste Aufforderung dieser Art war und es "im Zweifel" lassen und mit dem Partner über solche Praktiken vorab sprechen, wenn er nüchtern ist. Und erst recht sollte man große Zurückhaltung gegenüber Sex mit Unbekannten üben, die unter dem Einfluß von Drogen (einschließlich Alkohol) stehen, wie man sie auf Volksfesten, in Dissen usw antreffen kann. 

"Verrückte" - damit sind hier Menschen mit psychischen Störungen gemeint, die in ihrer Geschäftsfähigkeit durch psychische Erkrankungen zumindest beeinträchtigt sind, sie uU manchmal sogar gänzlich verloren haben - "entmündigt sind", wie man früher sagte. Manche dieser Störungen sieht man diesen Menschen an - manche jedoch nicht. Das Einverständnis einer geschäftsunfähigen Person ist juristisch nicht gültig, dh wenn man Sex mit einem "Verrückten" hat, ist es juristisch dasselbe, wie wenn man Sex mit jemanden hat, der eben kein Einverständnis "erklärt" oder sonst wie zu erkennen gegeben hat und da hängt man dann im Straftatbestand drin, zumindest dann, wenn man erkennen konnte, daß es sich um einen Menschen mit verminderter Zurechnungsfähigkeit handelte. Konnte man jedoch mangels entsprechender Anhaltspunkte davon ausgehen, daß der andere nicht beeinträchtigt ist, dann hat man ohne entsprechenden Vorsatz gehandelt und alle Sexualdelikte setzen den Vorsatz gerade voraus.

Allen Sexualdelikten ist gemein die "Beweisnot": es gibt nur sehr selten, wie etwa im berühmten Fall Kachelmann, objektive Beweismittel: die Frau, die Kachelmann beschuldigt hatte, er hätte ihr Stich- und Schnittverletzungen zugefügt, konnte sich diese Verletzungen nur selbst zugebracht haben. In der Regel steht wirklich "Aussage gegen Aussage", weil es im Regelfall nur zwei "Tatbeteiligte" gibt: Täter und Opfer. Dieses Patt heißt aber nicht, daß der Tatvorwurf des Opfers wegen der Unschuldvermutung zugunsten des - angeklagten - Täters abgewiesen werden müsste. Die wissenschaftliche Aussageanalyse und -Kritik ist heute sehr weit fortschritten und ihr Instrumentarium wird bei solchen Fällen auch angewandt. Man kann also mit hinreichender Gewissheit ermitteln, ob jemand "die Wahrheit sagt" oder ob er lügt, so daß eine Verurteilung des Täters auch bei "Aussage gegen Aussage" stets möglich ist und sogar auch sehr oft erfolgt.

Ich kann hier nur ganz grob den rechtlichen Rahmen umreißen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und "ohne Gewähr". Sinn dieser Ausführungen von mir kann nur sein, daß man sich über die möglichen rechtlichen Problembereiche der eigenen Sexualität mal bewußt wird und wenn man wirklich Grund zu der Annahme hat, sich in einer dieser vielen "Grauzonen" zu befinden, wie zB die BDSMler, dann sollte man sich wirklich nicht scheuen (und auch nicht die entsprechenden Kosten!) "anwaltlichen Rat" einzuholen.

Es gibt noch zwei singläre Themenkreise, zu denen ich noch etwas nachschieben möchte:

1) Das Einverständnis in sexuelle Praktiken mit hohem Risko oder gar der Absehbarkeit von "bleibenden Schäden" kann den Aktiven zwar strafrechtlich entlasten, aber zivilrechtlich wird dieses Einverständnis als "sittenwidrig" angesehen, dh die zivilrechtliche Haftbarkeit eines "Täters unerlaubter Handlung" besteht fort. Ein Hauptanwendungsfall ist das sehr gefährliche Analfisting, bei dem zu Darmverletzungen kommen kann, zum Austritt von Kot in den Bauchraum, was in allen Fällen zur lebensgefährlichen Sepsis führt. Der aktive Fister haftet in diesen Fällen für die Kosten der Krankenbehandlung und eventuelle weitere Kosten. Das wird auch relativ streng verfolgt - von den Krankenversicherern nämlich, auf die kraft Gesetzes ein Haftungsanspruch gegen den Schädiger übergeht. Der Geschädigte kann dies nicht verhindern. Das Gleiche gilt für alle weiteren Praktiken wie "needles" oder "cutting". Hier hilft auch keine Privathaftpflichtversicherung, da diese vorsätzliches Handeln grundsätzlich nicht abdeckt. Wer solche Praktiken ausübt, schwebt also auch in einem sehr hohen zivilrechtlichen Riskio, das nur allzuleicht zum Ruin führen kann.

2) Eine spezifisch familienrechtliche "Gefahrenquelle" ist beim Hetero- und Bi-Sex das Sperma. Wie es zur Eizelle kommt, ist prinzipiell gleichgültig, für die Vaterschaft im Rechtssinne und den damit verbundenen Verpflichtungen vom Unterhalt bis zum Erbrecht kommt es rein auf die biologisch-genetische Abstammung an. Auch dann etwa, wenn die Frau sterilisiert worden war, diese Operation aber mißglückte, ändert sich daran nichts. Der "Vater wider Willen" hat allenfalls einen sogen. Freistellungsanspruch gegen den Arzt oder die Klinik, die für den mißglückten Eingriff u.U. haftbar ist. Männer sollten also beim Sex mit Frauen "im gebärfähigen Alter" mit ihrem Sperma sehr achtsam umgehen. Ein Fall, der in Juristenkreisen als Kopie schmunzelnd herumgereicht wurde, betraf einen jungen Mann, der mit einer jungen Frau, die noch bei ihren Eltern lebte, eine Beziehung hatte, die von den Eltern wohlwollend toleriert worden war. Eines Abends hatte die junge Frau ihrem Freund einen geblasen, das Sperma wurde in einem Tempo aufgefangen und in den Mülleimer geworfen. Danach verlies das junge Paar die Wohnung. Die jüngere Schwester der Frau, die in den Lover ihrer älteren Schwester verliebt gewesen war, puhlte dieses Tempo aus dem Mülleimer und masturbierte mit dem Sperma - und wurde schwanger. Der "Samenspender" verweigerte verständlicherweise Unterhaltszahlungen und der Fall ging bis zum Bundesgerichtshof, der ihn zum Unterhalt letztinstanzlich verurteilte: siehe oben - es kommt nur auf die biologisch-genetische Abstammung an !

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
  • 1 Monat später...
Geschrieben

ich bin ein junger typ und würde sehr gerne eine reife/ältere dame kennenlernen ... nur leider hatte ich bisher nie die chance

vlt gibt es in münchen keine MILFS/Cougars ...

 

hatt denn jemand einen tipp für mich ?  

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